Durch einen schriftlichen, formlosen Antrag an die Bayerische Landesärztekammer kann mit Ablauf der EQ-Maßnahme, sofern die/der Einstiegsqualifizierende mit einem Ausbildunsvertrag übernommen wird, die Dauer dieser Einstiegsqualifizierung auf die Dauer der Ausbildung angerechnet werden. Dieser Antrag ist von den Vertragsparteien (Künftige/r Auszubildende/r und Ausbildende/r) zu unterzeichnen. Des Weiteren ist eine Bestätigung über den Besuch einer Fachklasse an der Berufsschule beizufügen.