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Wird die Einstiegsqualifizierung auf eine spätere Ausbildung angerechnet?

Durch einen schrift­li­chen, form­lo­sen Antrag an die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer kann mit Ablauf der EQ-Maßnahme, sofern die/der Einstiegs­qua­li­fi­zie­rende mit einem Ausbil­duns­ver­trag über­nom­men wird, die Dauer dieser Einstiegs­qua­li­fi­zie­rung auf die Dauer der Ausbil­dung ange­rech­net werden. Dieser Antrag ist von den Vertrags­par­teien (Künf­tige/r Auszu­bil­dende/r und Ausbil­dende/r) zu unter­zeich­nen. Des Weite­ren ist eine Bestä­ti­gung über den Besuch einer Fach­klasse an der Berufs­schule beizu­fü­gen.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de