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Wird die Facharztweiterbildung finanziell gefördert?

Ja. Gemäß § 75 a SGB V ist eine spezi­elle Förde­rung der haus­ärzt­li­chen und fach­ärzt­li­chen Weiter­bil­dung möglich. Die Förde­rung rich­tet sich im fach­ärzt­li­chen Bereich an ausge­wählte Arzt­grup­pen. Mehr Infor­ma­ti­o­nen zur gesetz­li­chen Förde­rung nach § 75 a SGB V finden Sie auf der Webseite der Kassen­ärzt­li­chen Verei­ni­gung Bayerns.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de