Ja. Gemäß § 75 a SGB V ist eine spezielle Förderung der hausärztlichen und fachärztlichen Weiterbildung möglich. Die Förderung richtet sich im fachärztlichen Bereich an ausgewählte Arztgruppen. Mehr Informationen zur gesetzlichen Förderung nach § 75 a SGB V finden Sie auf der Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.