In München stellt das Amt für Wohnen und Migration, falls erforderlich, für Arztbesuche Dolmetscherinnen / Dolmetscher zur Verfügung. Die behandelnde Ärztin / der behandelnde Arzt muss dafür vorab bestätigen, dass die Hinzuziehung einer Dolmetscherin / eines Dolmetschers erforderlich ist und angeben, um welche Sprache es sich handelt und wann der Termin wo stattfindet. Die Anforderung des Dolmetschers / der Dolmetscherin erfolgt über die zuständige Sachbearbeitung für Leistungen nach dem AsylbLG.
In ländlichen Regionen ist es teilweise schwierig, überhaupt einen Dolmetscher zu finden. Bei Bedarf kann auch moderne Kommunikationstechnik (z.B. Skype) eingesetzt werden.