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Wo kann ich in Deutschland eine Weiterbildung durchlaufen?

Die Weiter­bil­dung muss unter verant­wort­li­cher Leitung eines von der jewei­li­gen Landes­ärz­te­kam­mer befug­ten Weiter­bil­ders statt­fin­den. Der Weiter­bil­der muss über eine gültige Weiter­bil­dungs­be­fug­nis verfü­gen. Der Umfang der Befug­nis rich­tet sich nach dem jewei­li­gen Leis­tungs­spek­trum. Die jeweils zustän­dige Landes­ärz­te­kam­mer führt ein Verzeich­nis mit entspre­chen­den Weiter­bil­dern.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de