Die Weiterbildung muss unter verantwortlicher Leitung eines von der jeweiligen Landesärztekammer befugten Weiterbilders stattfinden. Der Weiterbilder muss über eine gültige Weiterbildungsbefugnis verfügen. Der Umfang der Befugnis richtet sich nach dem jeweiligen Leistungsspektrum. Die jeweils zuständige Landesärztekammer führt ein Verzeichnis mit entsprechenden Weiterbildern.