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Wodurch ist die Unabhängigkeit der Beurteilung der Gutachterstelle gewährleistet?

Durch die Verfahrensordnung. Die Kommissionsmitglieder, die einen Fall beurteilen, sind in ihrer Entscheidung frei und an keine Weisung gebunden.

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Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de