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Woher bekomme ich als Vertragsarzt eine Assistentengenehmigung?

Sobald durch die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer eine Weiter­bil­dungs­be­fug­nis erteilt wurde, kann bei der Kassen­ärzt­li­chen Verei­ni­gung Bayerns (KVB) ein Antrag auf Assis­ten­ten­ge­neh­mi­gung gestellt werden.
Hier finden Sie weitere Infor­ma­ti­o­nen.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de