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Zählt Erholungsurlaub als Unterbrechung der Weiterbildung?

Tarif­li­cher und gesetz­li­cher sowie sons­ti­ger arbeits­recht­li­cher Erho­lungs­ur­laub bis zu sechs Wochen im Kalen­der­jahr ist keine Unter­bre­chung.

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Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de