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Zahlungspflicht – Ab wann ist eine Rechnung fällig?

Die Vergü­tung für ärzt­li­che Leis­tun­gen wird fällig, sobald dem Pati­en­ten eine der GOÄ entspre­chende Rech­nung erteilt worden ist (vgl. § 12 GOÄ).

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Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
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