Die äquivalente Anerkennung eines Seminars, das
- entsprechend einer curricularen Qualifizierung gemäß den von der Bundesärztekammer und / oder der Bayerischen Landesärztekammer erstellten Curricula absolviert wurde
- im oder außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Bayerischen Landesärztekammer absolviert wurde
ist ein Verfahren, welches sowohl dem Teilnehmer als Individuum als auch einem Veranstalter die Möglichkeit bietet, eine besuchte Veranstaltung als äquivalent einer curricularen Qualifizierung der Bundesärztekammer werten zu lassen.
Für diese äquivalente Anerkennung / Teilanerkennung curricularer ärztlicher Qualifizierungen gemäß den von Bundesärztekammer und / oder Bayerischen Landesärztekammer erstellten Curricula wird eine Bearbeitungsgebühr entsprechend dem Gebührenverzeichnis – Anlage zur Gebührensatzung erhoben.