Äquivalenzanerkennung

  • Möglichkeit zur Anerkennung / Teilanerkennung curricularer ärztlicher Qualifizierungen
aequivalenzanerkennung

Die äqui­va­lente Aner­ken­nung eines Semi­nars, das

  • entspre­chend einer curri­cu­la­ren Quali­fi­zie­rung gemäß den von der Bunde­s­ärz­te­kam­mer und / oder der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer erstell­ten Curri­cula absol­viert wurde
  • im oder außer­halb des Zustän­dig­keits­be­reichs der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer absol­viert wurde

ist ein Verfah­ren, welches sowohl dem Teil­neh­mer als Indi­vi­duum als auch einem Veran­stal­ter die Möglich­keit bietet, eine besuchte Veran­stal­tung als äqui­va­lent einer curri­cu­la­ren Quali­fi­zie­rung der Bunde­s­ärz­te­kam­mer werten zu lassen.

Für diese äqui­va­lente Aner­ken­nung / Teilan­er­ken­nung curri­cu­la­rer ärzt­li­cher Quali­fi­zie­run­gen gemäß den von Bunde­s­ärz­te­kam­mer und / oder Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer erstell­ten Curri­cula wird eine Bear­bei­tungs­ge­bühr entspre­chend dem Gebüh­ren­ver­zeich­nis – Anlage zur Gebüh­ren­sat­zung erho­ben.

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