Fragen & Antworten

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    Fortbildungsanerkennung: Anmelden einer Veranstaltung

  • Für welche Veranstaltungen ist eine webbasierte Zuerkennung von Fortbildungspunkten möglich?

    • Für Veran­­sta­l­tun­­gen mit fach­­lich-medi­­zi­­ni­­schen Themen, einschließ­­lich ärzt­­li­cher Quali­täts­­si­che­rung, sowie für Themen, die die Grun­d­vor­­aus­­set­­zun­­gen der ärzt­­li­chen Berufs­­aus­­übung betre­f­­fen.
    • Die Zuer­ken­­nung von Fort­­bil­­dungs­­­punk­ten für Veran­­sta­l­tun­­gen erfolgt ausschließ­­lich, wenn diese sich – entspre­chend ange­­kün­­digt – an Ärzte sowie ärzt­­lich gelei­tete Teams rich­ten.
    • Für Veran­­sta­l­tun­­gen, für die eine wissen­­schaft­­li­che Kurs­lei­tung als wissen­­schaft­­lich Verant­wor­t­­li­cher bestellt und bei der Veran­­sta­l­tung anwe­­send ist..

    Fort­­bil­­dungs­­in­halte müssen aus den Empfeh­­lun­­gen der ärzt­­li­chen Fort­­bil­­dung der Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer (2015)
    folgen­­­den Krite­rien stan­d­ha­l­ten:

    1. Nutzen für Pati­en­ten
    2. Verstän­d­­lich­keit
    3. Rele­vanz und Aktu­a­­li­tät
    4. wissen­­schaft­­li­che Evidenz dem aktu­el­len Stand der Wissen­­schaft entspre­chend
    5. Anwen­d­­ba­r­keit des Erlern­ten in der beruf­­li­chen Praxis
    6. Nutzen für den Arbeits­­ab­lauf
    7. Kosten-Nutzen-Verhäl­t­­nis
    8. Quali­täts­­ma­na­­ge­­ment
    9. Risi­­ko­­ma­na­­ge­­ment und Pati­en­ten­­si­cher­heit
    10. kriti­­sche Wertung im Kontext des Themen­­­fel­­des
    11. Unab­hän­­gig­keit von ideo­lo­­gi­­schen und wirt­­schaft­­li­chen Inter­es­­sen
    12. Konfor­­mi­tät mit den Vorga­­ben der verfass­ten Ärzte­­schaft
    13. Konfor­­mi­tät mit ethi­­schen Grun­d­­sät­­zen ( z. B. WHO-Dekla­ra­tion)
    Anmelden einer Fortbildungsveranstaltung
    Fortbildungsordnung CME Richtlinie Fortbildungsmaßnahmen Kongresse Seminare
  • Welche Fortbildungskategorien gibt es?

    Es gibt folgende Fort­­bil­­dungs­­­ka­te­­go­rien:

    • Kate­­go­rie A: Fron­ta­l­vor­­­träge mit nach­­fol­­gen­­der Diskus­­sion
    • Kate­­go­rie B: Kongresse im In- und Ausland
    • Kate­­go­rie C: Fort­­bil­­dung mit konzep­ti­o­­nell vorge­­se­he­­ner Betei­­li­­gung jedes einzel­­nen Teil­­neh­­mers
    • Kate­­go­rie D: Fort­­bil­­dungs­­­bei­­träge in Print­­me­­dien oder als elek­tro­­nisch verfüg­­bare Version
    • Kate­­go­rie F: Wissen­­schaft­­li­che Veröf­­fent­­li­chun­­gen und Vorträge
    • Kate­­go­rie G: Hospi­ta­ti­o­­nen
    • Kate­­go­rie H: Curri­­cu­lar vermit­telte Inhalte, zum Beispiel in Form von curri­­cu­la­ren Fort­­bil­­dungs­­­maß­­nah­­men, Inhalte von Weiter­­bil­­dungs­­­kur­­sen, die nach der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung für eine Weiter­­bil­­dungs­­­be­­zeich­­nung vorge­­schrie­­ben sind, Inhalte von Zusatz­­stu­­dien­­gän­­gen
    • Kate­­go­rie I: Tuto­ri­ell unter­­stützte Online-Fort­­bil­­dungs­­­maß­­nahme
    • Kate­­go­rie K: Blen­­ded-Lear­­ning-Fort­­bil­­dungs­­­maß­­nahme

    Bitte beach­ten Sie, dass für Veran­­sta­l­tun­­gen der Kate­­go­rien D und I ein Koope­ra­ti­­ons­­ver­­­trag mit der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer abge­­schlos­­sen sein muss.

    Anmelden einer Fortbildungsveranstaltung
    Kongresse Qualitätszirkel Vorträge Workshop Arbeitsgruppen Peer Review Hospitation
  • Welche Fristen sind bei der webbasierten Anmeldung einer Veranstaltung zu beachten?

    Aktu­ell können Veran­­sta­l­tun­­gen bis zu 12 Monate im Voraus ange­­mel­­det werden.
    Die Anmel­­dung einer Veran­­sta­l­tung muss spätes­tens zehn Arbeits­­­tage (Montag bis Frei­­­tag) vor Beginn der Veran­­sta­l­tung webba­­siert bei der Kammer erfol­­gen. Bitte beach­ten Sie, dass der Tag der Anmel­­dung nicht mitzählt.

    Anmeldefrist
    Fortbildungsordnung Meine BLÄK-Portal Anmelden
  • Wie melde ich eine Veranstaltung zur Fortbildungspunkte-Zuerkennung in Bayern an?

    Die Anmel­­dung erfolgt ausschließ­­lich webba­­siert über die Home­page der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer.
    Anmel­­dung einer Fort­­bil­­dungs­­­ver­­an­­sta­l­tung

    Anmeldefrist
    Fortbildungsordnung Fortbildungsrichtlinie
  • Wer darf die wissenschaftliche Kursleitung übernehmen und welche Aufgaben hat die wissenschaftliche Kursleitung?

    Die Veran­­sta­l­tung muss von einem Arzt gelei­tet werden.
    Die wissen­­schaft­­li­che Kurs­lei­tung muss bei der Fort­­bil­­dungs­­­maß­­nahme anwe­­send sein und trägt die wissen­­schaft­­li­che Verant­wor­tung.
    Ausge­nom­­men hier­von sind Strah­len­­schutz-Kurse (Strah­len­­schutz-Verord­­nung – StrlSchV). Hier sind Physi­ker und Medi­­zin­­phy­­si­ker zuläs­­sig.

    Anmelden einer Fortbildungsveranstaltung Veranstalter
    Fortbildungsordnung wissenschaftlicher Leiter
  • Welche Informationen müssen in einem Veranstaltungsprogramm ersichtlich sein?

    Aus einem Veran­­sta­l­tungs­­pro­­gramm sollen folgende Inhalte zu erken­­nen sein:

    • Einzelne Fort­­bil­­dungs­­in­halte
    • Veran­­sta­l­tungs­­da­tum
    • Bindende Beginn- und Endzei­ten sowie Pausen­­zei­ten der Veran­­sta­l­tung
    • Veran­­sta­l­tungs­­ort
    • Wissen­­schaft­­li­che Kurs­lei­tung
    • Der Veran­­sta­l­ter
    • Zutre­f­­fen­­den­falls finan­­zi­elle Förde­rung Drit­ter mit Angabe der Förder­­summe mit Verwen­­dungs­­­zweck

    Die webba­­siete Anmel­­dung einer Veran­­sta­l­tung auf unse­­rer Home­page ersetzt kein sepe­ra­tes Veran­­sta­l­tungs­­pro­­gramm.

    Anmelden einer Fortbildungsveranstaltung
    Flyer Tagungsprogramm Einladung Broschüre
  • Was ist ein/e Interessenskonflikt/-kollision ?

    Ein Inter­es­­sen­s­­kon­f­likt liegt vor, wenn wirt­­schaft­­li­che Bezie­hun­­gen der wissen­­schaft­­li­chen Kurs­lei­tung, des Veran­­sta­l­ters oder auch der Refe­ren­ten zu Unter­­neh­­men und deren Produk­ten/Verfah­ren beste­hen, die an der Veran­­sta­l­tung betei­­ligt sind.
    Aus den Empfeh­­lun­­gen der Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer zur ärzt­­li­chen Fort­­bil­­dung (2015):
    Inter­es­­sen­s­­kon­f­likte sind defi­­niert als Gege­­ben­hei­ten, die ein Risiko dafür schaf­­fen, dass profes­­si­o­­nel­les Urteils­­­ver­­mö­­gen oder Handeln, welches sich auf ein primä­­res Inter­esse bezieht, durch ein sekun­­dä­res Inter­esse unan­­ge­­mes­­sen beein­flusst werden.
    Unter primä­­rem Inter­esse werden das Wohl­er­­ge­hen der Pati­en­ten und eine Weiter­ent­wick­­lung des medi­­zi­­ni­­schen Wissens verstan­­den. Sekun­­däre Inter­es­­sen können mate­ri­el­­ler, sozi­a­­ler und intel­lek­tu­el­­ler Natur sein.

    Die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer bittet gemäß der Fort­­bil­­dungs­­ord­­nung (in Kraft seit 1. Januar 2014) im § 8 Abs. 3 um Offen­le­­gung mögli­cher Inter­es­­sen­s­­kon­f­likte.
    Des Weite­ren bitten wir Sie, im Antrag auf Fort­­bil­­dungs­­­punk­te­­zu­er­ken­­nung sowie bei Ihrer Veran­­sta­l­tung even­tu­elle Inter­es­­sen­s­­kon­f­likte bekannt zu geben.

    • Zu Inve­s­tor: z.B. Aktie­n­an­­teile an Produkt und/oder Unter­­neh­­men, die an der Veran­­sta­l­tung betei­­ligt sind.
    • Zu Produkt: z.B. Refe­rent/Tutor war/ist an Produk­t­ent­wick­­lung (rück­wir­kend bis zu 5 Jahren vor Veran­­sta­l­tungs­­ter­­min) oder Produk­t­­ver­­­mark­tung invol­viert.
    • Zu Bera­ter: z.B. bera­tend tätig zur Produkt/Unter­­neh­­men (rück­wir­kend bis zu 5 Jahren vor Veran­­sta­l­tungs­­ter­­min)
    Anmelden einer Fortbildungsveranstaltung
    Fortbildungsordnung Interessenkonflikt Richtlinie Fortbildungsmaßnahmen

    Auszug Fortbildungsordnung der Bayerischen Landesärztekammer vom 13. Oktober 2013, i. d. F. der Änderungsbeschlüsse vom 10. Oktober 2020 (Bayerisches Ärzteblatt 12/2020, S. 608)

    § 8, (3)
    Für Fort­bil­dungs­maß­nah­men der Kate­go­rien des § 6 Absatz 3 muss grund­sätz­lich ein Arzt als wissen­schaft­li­cher Leiter bestellt und bei Präsenz­fort­bil­dun­gen anwe­send sein. Die bestellte wissen­schaft­li­che Leite­rin oder der wissen­schaft­li­che Leiter muss eine Selbst­aus­kunft über mögli­che Inter­es­sen­kon­flikte vorle­gen. Inter­es­sen­kon­flikte des Veran­stal­ters, der wissen­schaft­li­chen Leitung und der Refe­ren­ten müssen gegen­über den Teil­neh­mern an der Fort­bil­dungs­maß­nahme offen­ge­legt werden.
  • Was geschieht nach der Anmeldung einer Veranstaltung?

    Der Antrag­s­tel­­ler erhält eine auto­­ma­tisch gene­rierte E-Mail (Remail). Diese sollte inner­halb von 24 h nach der Anmel­­dung einge­hen und gilt als Eingangs­­­be­­stä­ti­­gung.
    Nach Bear­­bei­tung und Frei­­­gabe der Veran­­sta­l­tung durch die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer, erhält der Veran­­sta­l­ter eine weitere E-Mail mit Bestä­ti­­gung der zuer­­kann­ten Punk­te­­zahl, Teil­­neh­­mer­­liste, Teil­­nah­­me­­be­­schei­­ni­­gung, Pass­wort für EIV und weitere Hinweise.

    Veranstalter Fortbildungsanerkennung
  • Was ist eine Stammnummer?

    Jede webba­­sierte ange­­mel­­dete Fort­­bil­­dungs­­­ver­­an­­sta­l­tung erhält eine eigene sog. Stam­m­­num­­mer (SNR), die Sie auf der Eingangs­­­be­­stä­ti­­gung (Remail) der Bay. Landes­­ärz­te­­kam­­mer finden können. Bitte halten Sie bei Fragen diese Stam­m­­num­­mer immer bereit.

    Fortbildungsanerkennung Veranstalter
  • Wie lange dauert es, bis Fortbildungspunkte einer Veranstaltung zuerkannt werden?

    Da eine Prüfung indi­vi­­du­ell erfolgt, kann es zu unter­­schie­d­­li­chen Bear­­bei­tungs­­­zei­ten kommen.
    Bitte berü­ck­­sich­ti­­gen Sie, dass zur Bear­­bei­tung Ihrer Anträge unbe­­dingt die Voll­­stän­­dig­keit der Unter­la­­gen erfor­­der­­lich ist (Veran­­sta­l­tungs­­pro­­gramm, Flyer, Einla­­dung, ggf. Lern­er­­folgs­­kon­trol­len).

    Fortbildungsanerkennung
    Bearbeitungszeit
  • Was hat der Veranstalter nach der Veranstaltung zu beachten?

    Der Veran­­sta­l­ter kann die elek­tro­­ni­­sche Über­­­mit­t­­lung der zuer­­kann­ten Fort­­bil­­dungs­­­punkte auf die Punk­te­­kon­ten der teil­­neh­­men­­den Ärztin­­nen und Ärzte über den Elek­tro­­ni­­schen Infor­­ma­ti­­ons­­ver­­tei­­ler (EIV) durch­­­füh­ren.
    Dies sollte möglichst zeit­­nah erfol­­gen, eine Frist ist hier­­für nicht einzu­ha­l­ten. Aller­­dings können Ände­run­­gen nur bis zu sieben Tage nach der Erst­­mel­­dung vorge­nom­­men werden.

    Die Teil­­neh­­mer­­liste bleibt beim Veran­­sta­l­ter.

    Folgende Unter­la­­gen muss der Veran­­sta­l­ter mindes­tens sechs Monate nach Veran­­sta­l­tungs­­da­tum aufbe­­wah­ren:

    • Teil­­neh­­mer­­liste
    • Fina­les Veran­­sta­l­tungs­­pro­­gramm
    • ggf. Lern­er­­folgs­­kon­trolle (LEK)
    Veranstalter Elektronischer Informationsverteiler (EIV)
    Fortbildungsordnung Richtlinie
  • Was ist der Elektronische Informationsverteiler (EIV)?

    Der EIV ist ein elek­tro­­ni­­sches Verfah­ren der Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer, das dafür sorgt, dass die Fort­­bil­­dungs­­­punkte, die ein Arzt bei einer aner­­kann­ten Fort­­bil­­dungs­­­ver­­an­­sta­l­tung in einem belie­­bi­­gen Kammer­­be­reich erwirbt, zeit­­nah am Ende der Veran­­sta­l­tung auf elek­tro­­ni­­schem Wege an die zustän­­dige Ärzte­­kam­­mer über­­­mit­telt werden.

    Die Regis­trie­rung der Teil­­neh­­mer wird dabei vom Fort­­bil­­dungs­­­ver­­an­­sta­l­ter vorge­nom­­men.

    Elektronischer Informationsverteiler (EIV)
    Richtlinie Veranstaltung
  • Wo erhalte ich Barcode-Etiketten?

    Die Barcode-Etiket­ten bzw. Ihren Fort­­bil­­dungs­­aus­weis erha­l­ten Sie über die:

    Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer
    Mühl­­baur­­straße 16
    81677 München
    Tele­­fon: 089 4147–114
    Fax: 089 4147–738
    E-Mail: melde­we­­sen@blaek.de

    oder

    im geschütz­ten Mitglie­­der­­be­reich Meine BLÄK-Portal unter der Rubrik Fort­­bil­­dung – Etiket­ten / Ausweis

    Die bestell­ten Barcode-Etiket­ten und der Fort­­bil­­dungs­­aus­weis werden wöchent­­lich am Donner­s­­tag per Post an Ihre Privat­­adresse, welche in unse­­rer Daten­­bank hinter­legt ist, versandt.

    Meine BLÄK-Portal
    Barcode-Etiketten Barcode Fortbildungsaufkleber Fortbildungsausweis
  • Wie aktualisiere ich meine persönlichen Arztdaten?

    Über „Meine BLÄK-Portal“ kann die Privat- oder Dien­st­­adresse aktu­a­­li­­siert werden. Ände­run­­gen des Titels erfol­­gen über den jeweils zustän­­di­­gen Ärzt­­li­chen Bezirks- und Kreis­­ver­­­band.

    Meine BLÄK-Portal
    Titeländerung Adressänderung
  • Fortbildungsanerkennung: Fortbildungspunktekonto

  • Wo finde ich mein Fortbildungspunktekonto online?

    Sie können Ihr elek­tro­­ni­­sches Fort­­bil­­dungs­­­konto online auf der Home­page der BLAEK im Meine BLÄK-Portal einse­hen. Um online zum Fort­­bil­­dungs­­­punk­te­­konto zu gelan­­gen, müssen Sie sich zunächst regis­trie­ren lassen. Im Anschluss benö­ti­­gen Sie für einen unein­­ge­schränk­ten Zugang ins Meine-BLÄK-Portal noch einen einma­­lig einzu­­ge­­ben­­den Frei­­­schal­t­­code. Diesen erha­l­ten Sie nach erfol­g­rei­chem Regis­trie­ren aus Sicher­heits­­­grün­­den wenige Tage später mit der Post an Ihre bei der BLÄK hinter­leg­ten Priva­t­an­­schrift. Nach­­dem Sie erfol­g­reich den Frei­­­schal­t­­code einge­­ge­­ben haben, besit­­zen Sie nun einen unein­­ge­schränk­ten Zugang für alle Funk­ti­o­­nen im Meine BLÄK-Portal.

    Fortbildungspunktekonto
    Fortbildungspunkte Online-Portal Meine BLÄK
    MFA
  • Wer unterliegt der sozialrechtlichen Fortbildungspflicht?

    • Sozi­a­l­recht­­li­che Fort­­bil­­dungs­­pflicht nach § 95d des SGB V / Nach­weis­pflicht gegen­­über der Kassen­­ärz­t­­li­chen Verei­­ni­­gung Bayerns (KVB)

      Alle vertrag­s­ärzt­lich zuge­las­se­nen Ärzte, Psycho­lo­gi­sche Psycho­the­ra­peu­ten, Kinder- und Jugend­psy­cho­the­ra­peu­ten, Ärzte mit einer Doppel­zu­las­sung als Arzt und Zahn­a­rzt, Ärzte die ausschließ­lich zur Teil­nahme am Nota­rzt­dienst ermäch­tig sind.

    • Sozi­a­l­recht­­li­che Fort­­bil­­dungs­­pflicht § 136b SGB V / Nach­weis­pflicht gegen­­über der Ärzt­­li­chen Leitung

      Alle Fach­ärzte, Psycho­lo­gi­sche Psycho­the­ra­peu­ten, Kinder- und Jugend­psy­cho­the­ra­peu­ten, die in einem nach § 108 SGB V zuge­las­se­nem Akut-Kran­ken­haus fach­ärzt­lich tätig sind.

    • Fort­­bil­­dungs­­pflicht nach Art. 44 Abs. 2 BayRDG ‒ Ärzte im öffent­­li­chen Rettungs­­­dienst / Nach­weis­pflicht gegen­­über der Kassen­­ärz­t­­li­chen Verei­­ni­­gung Bayerns (KVB)

      Alle Ärzte im öffent­li­chen Rettungs­dienst, die eine persön­li­che Berech­ti­gung, Geneh­mi­gung, Ermäch­ti­gung oder eine Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rung zur Teil­nahme am Nota­rzt­dienst in Bayern haben.

    Fortbildungspflicht
    Fortbildungspunkte
  • Was ist ein Fortbildungszertifikat?

    Fort­­bil­­dungs­­­zer­ti­­fi­­kate werden in Bayern unter­glie­­dert in die sozi­a­l­recht­­lich vorge­­ge­­be­­nen Fort­­bil­­dungs­­­zer­ti­­fi­­kate nach § 95d SGB V und § 136b SGB V. Diese Fort­­bil­­dungs­­­zer­ti­­fi­­kate dienen dem Nach­weis, dass der Arzt die sozi­a­l­recht­­li­che Fort­­bil­­dungs­­pflicht erfüllt hat.

    Darüber­­hin­aus gibt es für die in Bayern täti­­gen Ärzte das Frei­­wil­­lige Fort­­bil­­dungs­­­zer­ti­­fi­­kat. Dies wird auf Wunsch bei der zustän­­di­­gen Ärzte­­kam­­mer ausge­­stellt, wenn in maxi­­mal drei Jahren 150 Fort­­bil­­dungs­­­punkte nach­­ge­wie­­sen werden.

    Fortbildungszertifikat
  • Was ist der 5-Jahressammelzeitraum und kann dieser verlängert werden?

    1. Fort­­bil­­dungs­­pflicht nach § 95d Sozi­a­l­­ge­­setz­­buch V (SGB V):
      Ja, Detail­fra­­gen hierzu bitten wir, unmit­tel­­bar an die Kassen­­ärz­t­­li­che Verei­­ni­­gung Bayerns (KVB) zu rich­ten.

    2. Fort­­bil­­dungs­­pflicht nach § 136b SGB V:
      Kann eine fort­­bil­­dungs­­­ver­­pflich­tete Person aufgrund von krank­heits­­­be­­ding­ter Arbeits­­un­­fä­hig­keit von mehr als drei Mona­ten ihrer fach­ärz­t­­li­chen Tätig­keit nicht nach­­ge­hen, verschiebt sich der Zeit­­punkt, zu dem sie den Fort­­bil­­dungs­­nach­weis erbrin­­gen muss, entspre­chend, jedoch maxi­­mal um zwei Jahre. Glei­ches gilt bei Unter­­schutz­­ge­­setz, von Eltern­­zeit nach dem Bundes­­el­tern­­geld- und Eltern­­zeit­­ge­­setz und von Pfle­­ge­­zeit nach dem Pfle­­ge­­zeit­­ge­­setz.

    3. Fort­­bil­­dungs­­pflicht nach Art. 44 Abs. 2 Baye­ri­­sches Rettung­­dienst­­ge­­setz (BayRDG):
      Ja, Detail­fra­­gen hierzu bitten wir, unmit­tel­­bar an die KVB zu rich­ten.

    5 Jahreszeitraum
    Fortbildungspunkte § 136b SGB V § 95d SGB V
    MFA
  • Gibt es für privatärztlich tätige Ärzte eine Verpflichtung zur Fortbildung?

    Ja, die Berufs­­ord­­nung der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer besagt unter § 4, dass baye­ri­­sche Ärztin­­nen und Ärzte, die ihren Beruf ausüben, verpflich­tet sind, sich in dem Umfange beruf­­lich fort­­zu­­bil­­den, wie es zur Erha­l­tung und Entwick­­lung der zu seiner Berufs­­aus­­übung erfor­­der­­li­chen Fach­kennt­­nisse notwen­­dig ist.

    Fortbildungspflicht
    Fortbildungspunkte

    Auszug Berufsordnung für die Ärzte Bayerns - Bekanntmachung vom 09. Januar 2012 i. d. F. der Änderungsbeschlüsse vom 17. Oktober 2021 (Bayerisches Ärzteblatt 12/2021, Seite 608)

    § 4
    Fortbildung

    (1)
    Der Arzt, der seinen Beruf ausübt, ist verpflich­tet, sich in dem Umfange beruf­lich fort­zu­bil­den, wie es zur Erhal­tung und Entwick­lung der zu seiner Berufs­aus­übung erfor­der­li­chen Fach­kennt­nisse notwen­dig ist.
    (2)
    Auf Verlan­gen muss der Arzt seine Fort­bil­dung nach Absatz 1 gegen­über der Kammer durch ein Fort­bil­dungs­zer­ti­fi­kat einer Ärzte­kam­mer nach­wei­sen.
  • Kann ich meine überzähligen Fortbildungspunkte auf den nächsten Fortbildungssammelzeitraum anrechnen lassen?

    Eine Anrech­­nung von über­­­zäh­­li­­gen Fort­­bil­­dungs­­­punk­ten auf den nach­­fol­­gen­­den 5-Jahres­­­sam­­mel­­zeit­raum ist nicht möglich.
    Fort­­bil­­dung dient dem Erhalt und der konti­­nu­ier­­li­chen Weiter­ent­wick­­lung der beruf­­li­chen Kompe­tenz zur Gewähr­leis­tung einer hoch­­wer­ti­­gen Pati­en­ten­­ver­­­sor­­gung und Siche­rung der Quali­tät ärzt­­li­cher Berufs­­aus­­übung.

    Fortbildungspflicht
    Fortbildungspunkte 5 Jahressammelzeitraum
    MFA
  • Gibt es eine Punktezahlbegrenzung für einzelne Fortbildungskategorien?

    Für das Selbst­­stu­­dium von Fach­li­te­ra­tur (Kate­­go­rie E) und für die Ausübung einer Refe­ren­ten­tä­tig­keit, Veröf­­fent­­li­chung(en) etc. (Kate­­go­rie F) werden inner­halb von fünf Jahren maxi­­mal 50 Fort­­bil­­dungs­­­punkte aner­­kannt.

    Fortbildungskategorien
    Fortbildungspunkte
  • Wann beginnt bzw. endet mein Fortbildungszeitraum?

    1. Nach § 95d SGB V
      Fragen nach den Rege­­lun­­gen zur Fort­­bil­­dungs­­pflicht (Beginn- und Endda­tum des Fort­­bil­­dungs­­­sam­­mel­­zeit­raums) nach § 95 d SGB V fallen primär in die Zustän­­dig­keit der Kassen­­ärz­t­­li­chen Verei­­ni­­gung Bayerns (KVB). Detail­fra­­gen zu dieser Thema­tik, wie z. B. Krank­heit und/oder Eltern­­zeit, bitten wir unmit­tel­­bar an die KVB zu rich­ten.

    Anfra­­gen per E-Mail bitte an: praxis­­fueh­rungs­­­be­ra­tung@kvb.de

    Kassen­­ärz­t­­li­che Verei­­ni­­gung Bayerns
    Elsen­hei­­mer­­straße 39
    80687 München
    Tel. 089 570 93–40010
    Fax 089 570 93–64944

    1. Nach § 136b SGB V
      Für Fach­ärzte, die in einem nach § 108 SGB V zuge­las­­se­­nen Akut-Kran­ken­haus ange­­stellt sind und vor dem 1. Januar 2006 bereits tätig waren, begann der Fünf­jah­res­­zeit­raum zu diesem Zeit­­punkt.
      Bei späte­­rer Aufnahme der Tätig­keit gilt der erste Arbeits­­­tag als Beginn des Fort­­bil­­dungs­­­zeit­rau­­mes.

    2. Nach Art. 44 Abs.2 des BayRDG

    5 Jahreszeitraum
    Fortbildungspunkte Beginn Ende Fortbildungssammelszeitraum
  • Werden die Fortbildungspunkte von Fortbildungsveranstaltungen anderer Ärztekammern / Heilberufekammern anerkannt?

    Fort­­bil­­dungs­­­ver­­an­­sta­l­tun­­gen, die von einer ande­ren Ärzte­­kam­­mer oder einer ande­ren Heil­­be­ru­­fe­­kam­­mer aner­­kannt wurden, sind anrech­­nungs­­­fä­hig.

    wechselseitige Anerkennung
    Fortbildungspunkte anderer Ärztekammern

    Auszug Fortbildungsordnung der Bayerischen Landesärztekammer vom 13. Oktober 2013, i. d. F. der Änderungsbeschlüsse vom 10. Oktober 2020 (Bayerisches Ärzteblatt 12/2020, S. 608)

    § 11
    Gegenseitige Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen und Fortbildungszertifikaten

    (1)
    Die von ande­ren Ärzte­kam­mern aner­kann­ten Fort­bil­dungs­maß­nah­men werden für das Fort­bil­dungs­zer­ti­fi­kat ange­rech­net.
    (2)
    Die von ande­ren Ärzte­kam­mern ausge­stell­ten Fort­bil­dungs­zer­ti­fi­kate werden aner­kannt.
    (3)
    Fort­bil­dungs­maß­nah­men, die von einer ande­ren Heil­be­rufs­kam­mer aner­kannt wurden, können für das Fort­bil­dungs­zer­ti­fi­kat der Kammer ange­rech­net werden.
  • Bekomme ich für die Teilnahme an Hospitationen Fortbildungspunkte?

    Um Fort­­bil­­dungs­­­punkte für die Teil­­nahme an Hospi­ta­ti­o­­nen zu erha­l­ten ist Voraus­­set­­zung, immer im Vorfeld eine Anmel­­dung und Über­­prü­­fung der Hospi­ta­ti­o­­nen bei der zustän­­di­­gen Ärzte­­kam­­mer des Arztes einzu­rei­chen.
    Die BLÄK stellt als Service für den Hospi­tan­ten/Hospi­ta­ti­­ons­­ge­­ber zu verwen­­dende Muster-Formu­lare zur Verfü­­gung:

    • Anmel­­dung einer Hospi­ta­tion
    • Bestä­ti­­gung einer Hospi­ta­tion
    • Verein­­ba­rung zur Verschwie­­gen­heits­­­ver­­pflich­tung inkl. Merk­­blatt und recht­­li­che Bezüge
    Hospitationen
    Anmeldung Bestätigung Fortbildungspunkte
  • Was mache ich mit meinen noch nicht gemeldeten Fortbildungs-Teilnahmebescheinigungen (TNB)?

    Fort­­bil­­dungs-Teil­­nah­­me­­be­­schei­­ni­­gun­­gen können schnell und unkom­p­li­­ziert im Meine BLÄK-Portal hoch­­­ge­la­­den werden. Der neue digi­­tale Service ergänzt das papier­­ba­­sierte Verfah­ren und trägt zur ökolo­­gi­­schen Nach­ha­l­tig­keit bei. Den neuen Bereich zum Hoch­­la­­den der Teil­­nah­­me­­be­­schei­­ni­­gun­­gen, finden Sie im Meine BLÄK-Portal / Fort­­bil­­dung / Teil­­nah­­me­­be­­schei­­ni­­gung einrei­chen. Dort können Fort­­bil­­dungs-Teil­­nah­­me­­be­­schei­­ni­­gun­­gen selbst­­stän­­dig in verschie­­dens­ten Forma­ten hoch­­­ge­la­­den werden. In Ausnah­­me­­fälle ist es für Ärzte weiter­hin möglich, das papier­­ba­­sierte Verfah­ren zu posta­­li­­schen Einrei­chung über unse­ren Part­­ner die „Deut­­sche Post E-POST Solu­ti­­ons GmbH“ in Mann­heim, zu nutzen.

    Teilnahmebescheinigungen
    Mannheim Scannen Barcode-Etiketten Sammelzeitraum
  • Was ist die FobiApp?

    Mit der FobiApp können baye­ri­­sche Ärzte mit einem Smar­t­­phone oder Tablet den Stand ihres Fort­­bil­­dungs­­­punk­te­­kon­tos einse­hen.

    FobiApp
    Fortbildungspunkte Smartphone
  • Welche Bedeutung hat die Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN)?

    Die Einheit­­li­che Fort­­bil­­dungs­­­num­­mer (EFN) ist eine perso­­nen­­ge­­bun­­dene, lebens­­lang gültige (auch bei Kammer­­wech­­sel) 15-stel­­lige Ziffern­­­folge, die jeder Arzt von seiner Ärzte­­kam­­mer erhält.
    Mit der EFN regis­trie­ren Sie sich bei der Teil­­nahme an Fort­­bil­­dungs­­­ver­­an­­sta­l­tun­­gen. Die EFN steht Ihnen elek­tro­­nisch auf Fort­­bil­­dungs­­aus­weis und Barcode-Etiket­ten zur Verfü­­gung.

    Aufbau der EFN:

    • 80 Codie­rung Berufs­­­gruppe Ärztin / Arzt (Human­­me­­di­­zin)
    • 276 DIN Länder­ken­­nung nach ISO 3166 / Deut­sch­­land
    • 90 z. B. Codie­rung Bayern
    • Darauf folgt eine indi­vi­­du­elle, sechs­s­tel­­lige laufende Nummer, die keine Codie­rung enthält.
    • Die letzte Ziffer ist eine Prüf­­zif­­fer
    • Die EFN bleibt lebens­­lang beste­hen
    Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN)
  • Fortbildung

  • Haben Sie Fragen zu Seminaren und Veranstaltungen der BLÄK?

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    MFA Patient
  • Haben Sie Fragen zur Qualitätssicherung in der Hämotherapie?

    Fortbildung Seminar Hämotherapie
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