Fragen & Antworten

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    Fortbildungsanerkennung: Anmelden einer Veranstaltung

  • Für welche Veranstaltungen ist eine webbasierte Zuerkennung von Fortbildungspunkten möglich?

    • Für Veran­­sta­l­tun­­gen mit fach­­lich-medi­­zi­­ni­­schen Themen, einschließ­­lich ärzt­­li­cher Quali­täts­­si­che­rung, sowie für Themen, die die Grun­d­vor­­aus­­set­­zun­­gen der ärzt­­li­chen Berufs­­aus­­übung betre­f­­fen.
    • Die Zuer­ken­­nung von Fort­­bil­­dungs­­­punk­ten für Veran­­sta­l­tun­­gen erfolgt ausschließ­­lich, wenn diese sich – entspre­chend ange­­kün­­digt – an Ärzte sowie ärzt­­lich gelei­tete Teams rich­ten.
    • Für Veran­­sta­l­tun­­gen, für die eine wissen­­schaft­­li­che Leitungals wissen­­schaft­­lich Verant­wor­t­­li­cher bestellt und bei der Veran­­sta­l­tung anwe­­send ist..
    Anmelden einer Fortbildungsveranstaltung
    Fortbildungsordnung CME Richtlinie Fortbildungsmaßnahmen Kongresse Seminare
  • Welche Fortbildungskategorien gibt es?

    Es gibt folgende Fort­­bil­­dungs­­­ka­te­­go­rien:

    • Kate­­go­rie A: Fron­ta­l­vor­­­träge mit nach­­fol­­gen­­der Diskus­­sion
    • Kate­­go­rie B: Kongresse im In- und Ausland
    • Kate­­go­rie C: Fort­­bil­­dung mit konzep­ti­o­­nell vorge­­se­he­­ner Betei­­li­­gung jedes einzel­­nen Teil­­neh­­mers
    • Kate­­go­rie D: Fort­­bil­­dungs­­­bei­­träge in Print­­me­­dien oder als elek­tro­­nisch verfüg­­bare Version
    • Kate­­go­rie F: Wissen­­schaft­­li­che Veröf­­fent­­li­chun­­gen und Vorträge
    • Kate­­go­rie G: Hospi­ta­ti­o­­nen
    • Kate­­go­rie H: Curri­­cu­lar vermit­telte Inhalte, zum Beispiel in Form von curri­­cu­la­ren Fort­­bil­­dungs­­­maß­­nah­­men, Inhalte von Weiter­­bil­­dungs­­­kur­­sen, die nach der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung für eine Weiter­­bil­­dungs­­­be­­zeich­­nung vorge­­schrie­­ben sind, Inhalte von Zusatz­­stu­­dien­­gän­­gen
    • Kate­­go­rie I: Tuto­ri­ell unter­­stützte Online-Fort­­bil­­dungs­­­maß­­nahme
    • Kate­­go­rie K: Blen­­ded-Lear­­ning-Fort­­bil­­dungs­­­maß­­nahme
    • Kate­­go­rie L: Zusatz­­stu­­dien­­gänge
    Anmelden einer Fortbildungsveranstaltung
    Kongresse Qualitätszirkel Vorträge Workshop Arbeitsgruppen Peer Review Hospitation
  • Welche Fristen sind bei der webbasierten Anmeldung einer Veranstaltung zu beachten?

    Aktu­ell können Veran­­sta­l­tun­­gen bis zu 12 Monate im Voraus ange­­mel­­det werden.
    Die Anmel­­dung einer Veran­­sta­l­tung muss spätes­tens zehn Werk­­tage (Montag bis Sams­­tag) vor Beginn der Veran­­sta­l­tung webba­­siert bei der Kammer erfol­­gen. Bitte beach­ten Sie, dass der Tag der Anmel­­dung nicht mitzählt.

    Anmeldefrist
    Fortbildungsordnung Meine BLÄK-Portal Anmelden
  • Wie melde ich eine Veranstaltung zur Fortbildungspunkte-Zuerkennung in Bayern an?

    Die Anmel­­dung erfolgt ausschließ­­lich webba­­siert über die Home­page der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer.
    Anmel­­dung einer Fort­­bil­­dungs­­­ver­­an­­sta­l­tung

    Anmeldefrist
    Fortbildungsordnung Fortbildungsrichtlinie
  • Wer darf die wissenschaftliche Leitung übernehmen und welche Aufgaben hat die wissenschaftliche Leitung?

    Die Veran­­sta­l­tung muss von einem Arzt gelei­tet werden.
    Die wissen­­schaft­­li­che Leitung muss bei der Fort­­bil­­dungs­­­maß­­nahme anwe­­send sein und trägt die wissen­­schaft­­li­che Verant­wor­tung.
    Ausge­nom­­men hier­von sind Strah­len­­schutz-Kurse (Strah­len­­schutz-Verord­­nung – StrlSchV). Hier sind Physi­ker und Medi­­zin­­phy­­si­ker zuläs­­sig.

    Anmelden einer Fortbildungsveranstaltung Veranstalter
    Fortbildungsordnung wissenschaftlicher Leiter
  • Welche Informationen müssen in einem Veranstaltungsprogramm ersichtlich sein?

    Aus einem Veran­­sta­l­tungs­­pro­­gramm sollen folgende Inhalte zu erken­­nen sein:

    • Einzelne Fort­­bil­­dungs­­in­halte
    • Veran­­sta­l­tungs­­da­tum
    • Bindende Beginn- und Endzei­ten sowie Pausen­­zei­ten der Veran­­sta­l­tung
    • Veran­­sta­l­tungs­­ort
    • Wissen­­schaft­­li­che Leitung
    • Der Anbie­ter der Veran­­sta­l­tung
    • Zutre­f­­fen­­den­falls finan­­zi­elle Förde­rung Drit­ter mit Angabe der Förder­­summe mit Verwen­­dungs­­­zweck

    Die webba­­siete Anmel­­dung einer Veran­­sta­l­tung auf unse­­rer Home­page ersetzt kein sepa­ra­tes Veran­­sta­l­tungs­­pro­­gramm und muss zwin­­gend im Antrag hoch­­­ge­la­­den werden.

    Anmelden einer Fortbildungsveranstaltung
    Flyer Tagungsprogramm Einladung Broschüre
  • Was geschieht nach der Anmeldung einer Veranstaltung?

    Der Antrag­s­tel­­ler erhält eine auto­­ma­tisch gene­rierte E-Mail (Remail). Diese sollte inner­halb von 24 h nach der Anmel­­dung einge­hen und gilt als Eingangs­­­be­­stä­ti­­gung.
    Nach Bear­­bei­tung und Frei­­­gabe der Veran­­sta­l­tung durch die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer, erhält der Anbie­ter eine weitere E-Mail mit Bestä­ti­­gung der zuer­­kann­ten Punk­te­­zahl, Teil­­neh­­mer­­liste, Teil­­nah­­me­­be­­schei­­ni­­gung, Pass­wort für EIV und weitere Hinweise.

    Veranstalter Fortbildungsanerkennung
  • Was ist eine Stammnummer?

    Jede webba­­sierte ange­­mel­­dete Fort­­bil­­dungs­­­ver­­an­­sta­l­tung erhält eine eigene sog. Stam­m­­num­­mer (SNR), die Sie auf der Eingangs­­­be­­stä­ti­­gung (Remail) der Bay. Landes­­ärz­te­­kam­­mer finden können. Bitte halten Sie bei Fragen diese Stam­m­­num­­mer immer bereit.

    Fortbildungsanerkennung Veranstalter
  • Wie lange dauert es, bis Fortbildungspunkte einer Veranstaltung zuerkannt werden?

    Da eine Prüfung indi­vi­­du­ell erfolgt und chro­no­lo­­gisch bear­­bei­tet werden, kann es zu unter­­schie­d­­li­chen Bear­­bei­tungs­­­zei­ten kommen.
    Bitte berü­ck­­sich­ti­­gen Sie, dass zur Bear­­bei­tung Ihrer Anträge unbe­­dingt die Voll­­stän­­dig­keit der Unter­la­­gen erfor­­der­­lich ist (Veran­­sta­l­tungs­­pro­­gramm, Flyer, Einla­­dung, ggf. Lern­er­­folgs­­kon­trol­len, etc).

    Fortbildungsanerkennung
    Bearbeitungszeit
  • Was hat der Anbieter nach der Veranstaltung zu beachten?

    Der Anbie­ter kann die elek­tro­­ni­­sche Über­­­mit­t­­lung der zuer­­kann­ten Fort­­bil­­dungs­­­punkte auf die Punk­te­­kon­ten der teil­­neh­­men­­den Ärztin­­nen und Ärzte über den Elek­tro­­ni­­schen Infor­­ma­ti­­ons­­ver­­tei­­ler (EIV) durch­­­füh­ren.
    Dies sollte möglichst zeit­­nah erfol­­gen, eine Frist ist hier­­für nicht einzu­ha­l­ten. Aller­­dings können Ände­run­­gen nur bis zu sieben Tage nach der Erst­­mel­­dung vorge­nom­­men werden.

    Die Teil­­neh­­mer­­liste und Evalua­ti­­ons­bö­­gen blei­­ben beim Veran­­sta­l­ter.

    Folgende Unter­la­­gen muss der Anbie­ter gemäß der gesetz­­li­chen Aufbe­­wah­rungs­­­fris­ten nach Veran­­sta­l­tungs­­da­tum aufbe­­wah­ren:

    • Teil­­neh­­mer­­liste
    • Fina­les Veran­­sta­l­tungs­­pro­­gramm
    • ggf. Lern­er­­folgs­­kon­trolle (LEK)
    • Evalua­tion der Veran­­sta­l­tung
    Veranstalter Elektronischer Informationsverteiler (EIV)
    Fortbildungsordnung Richtlinie
  • Was ist der Elektronische Informationsverteiler (EIV)?

    Der EIV ist ein elek­tro­­ni­­sches Verfah­ren der Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer, das dafür sorgt, dass die Fort­­bil­­dungs­­­punkte, die ein Arzt bei einer aner­­kann­ten Fort­­bil­­dungs­­­ver­­an­­sta­l­tung in einem belie­­bi­­gen Kammer­­be­reich erwirbt, zeit­­nah am Ende der Veran­­sta­l­tung auf elek­tro­­ni­­schem Wege an die zustän­­dige Ärzte­­kam­­mer über­­­mit­telt werden.

    Die Regis­trie­rung der Teil­­neh­­mer wird dabei vom Fort­­bil­­dungs­­an­­bie­ter vorge­nom­­men.

    Elektronischer Informationsverteiler (EIV)
    Richtlinie Veranstaltung
  • Welche Voraussetzungen gibt es um den Facherwerb gemäß NiSV zu erlangen?

    Je nach Art der Anwen­­dung und Ihren Vorer­fah­run­­gen sind Fort­­bil­­dun­­gen im Umfang von bis zu 52 oder 92 Unter­richts­ein­hei­ten (UE) erfor­­der­­lich, die bei verschie­­de­­nen Anbie­tern besucht werden können. Soll­ten Sie im Rahmen Ihrer ärzt­­li­chen Weiter­­bil­­dung bereits bestimmte im Curri­­cu­lum aufge­­führte Kompe­ten­­zen erwor­­ben haben, ist eine doppelte Absol­vie­rung dieser Module nicht notwen­­dig.

    Die Prüfung des Fach­er­werbs gemäß NiSV erfolgt in Bayern indi­vi­­du­ell durch die Gewer­­be­auf­­sichts­äm­ter und rich­tet sich nach den Vorga­­ben der Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer. Im Falle einer Prüfung müssen Sie die Inhalte des vorge­­ge­­be­­nen Curri­­cu­lums in einem vergleich­­ba­ren zeit­­li­chen Umfang nach­wei­­sen können. Eine Liste der jeweils zustän­­di­­gen Stel­len in den Bundes­­län­­dern finden Sie unter folgen­­­dem Link:
    bmuv.de/themen/strah­len­­schutz/nich­tio­­ni­­sie­rende-strah­­lung/kosme­ti­­sche-anwen­­dung-nich­tio­­ni­­sie­ren­­der-strah­­lung/zustaen­­dig­keit-der-bundes­­laen­­der-nisv.

    Da die Voraus­­set­­zun­­gen indi­vi­­du­ell je nach Art der Anwen­­dun­­gen und Vorer­fah­run­­gen vari­ie­ren, kann die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer im Vorfeld nicht garan­tie­ren, dass durch eine Fort­­bil­­dung der Fach­er­werb gemäß § 5 NiSV erreicht wird, selbst wenn die Veran­­sta­l­tung mit CME-Punk­ten verse­hen ist. Die Aner­ken­­nung einer Fort­­bil­­dungs­­­ver­­an­­sta­l­tung durch eine Landes­­ärz­te­­kam­­mer erfolgt auf Basis der jewei­­li­­gen Fort­­bil­­dungs­­ord­­nung und nicht im Hinblick auf § 5 NiSV.

    Inso­­fern müssen Sie anhand des Curri­­cu­lums über­­prü­­fen, welche Inhalte Ihnen noch fehlen und diese durch entspre­chende Fort­­bil­­dun­­gen abde­­cken. Die Fort­­bil­­dun­­gen können auch bei verschie­­de­­nen Anbie­tern abge­­ha­l­ten werden. Anbie­ter, die Fort­­bil­­dun­­gen zum Erwerb der Fach­­kunde anbie­ten, müssen sich eben­falls zeit­­lich und inhal­t­­lich an dem Curri­­cu­lum der BÄK orien­tie­ren.

    Aus Grün­­den der Neutra­­li­tät und des fairen Wett­­be­werbs können wir leider keine spezi­­fi­­schen Empfeh­­lun­­gen ausspre­chen.

    Facherwerb NiSV
    Veranstaltung NiSV Facherwerb
  • Was ist ein/e Interessenskonflikt/-kollision ?

    Ein Inter­es­­sen­s­­kon­f­likt liegt vor, wenn wirt­­schaft­­li­che Bezie­hun­­gen der wissen­­schaft­­li­chen Kurs­lei­tung, des Anbie­ters oder auch der Mitwir­ken­­den zu Unter­­neh­­men und deren Produk­ten/Verfah­ren beste­hen, die an der Veran­­sta­l­tung betei­­ligt sind.
    Aus den Empfeh­­lun­­gen der Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer zur ärzt­­li­chen Fort­­bil­­dung (2015):
    Inter­es­­sen­s­­kon­f­likte sind defi­­niert als Gege­­ben­hei­ten, die ein Risiko dafür schaf­­fen, dass profes­­si­o­­nel­les Urteils­­­ver­­mö­­gen oder Handeln, welches sich auf ein primä­­res Inter­esse bezieht, durch ein sekun­­dä­res Inter­esse unan­­ge­­mes­­sen beein­flusst werden.
    Unter primä­­rem Inter­esse werden das Wohl­er­­ge­hen der Pati­en­ten und eine Weiter­ent­wick­­lung des medi­­zi­­ni­­schen Wissens verstan­­den. Sekun­­däre Inter­es­­sen können mate­ri­el­­ler, sozi­a­­ler und intel­lek­tu­el­­ler Natur sein.

    Die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer bittet gemäß der Fort­­bil­­dungs­­ord­­nung (in Kraft seit 1. Septem­­ber 2025) im § 5 Abs. 8 um Offen­le­­gung mögli­cher Inter­es­­sen­s­­kon­f­likte.
    Des Weite­ren bitten wir Sie, im Antrag auf Fort­­bil­­dungs­­­punk­te­­zu­er­ken­­nung sowie bei Ihrer Veran­­sta­l­tung even­tu­elle Inter­es­­sen­s­­kon­f­likte bekannt zu geben.

    • Zu Inve­s­tor: z.B. Aktie­n­an­­teile an Produkt und/oder Unter­­neh­­men, die an der Veran­­sta­l­tung betei­­ligt sind.
    • Zu Produkt: z.B. Refe­rent/Tutor war/ist an Produk­t­ent­wick­­lung (rück­wir­kend bis zu 5 Jahren vor Veran­­sta­l­tungs­­ter­­min) oder Produk­t­­ver­­­mark­tung invol­viert.
    • Zu Bera­ter: z.B. bera­tend tätig zur Produkt/Unter­­neh­­men (rück­wir­kend bis zu 5 Jahren vor Veran­­sta­l­tungs­­ter­­min)
    Anmelden einer Fortbildungsveranstaltung
    Fortbildungsordnung Interessenkonflikt Richtlinie Fortbildungsmaßnahmen

    Auszug Fortbildungsordnung der Bayerischen Landesärztekammer vom 12. Oktober 2024 (Bayerisches Ärzteblatt 12/2024. S. 576 ff.)

    § 5
    Anerkennungsvoraussetzungen für Fortbildungsmaßnahmen

    (1)
    Die Aner­ken­nung einer Fort­bil­dungs­maß­nahme setzt voraus, dass folgende Anfor­de­run­gen erfüllt werden:
    1.
    Die Fortbildungsmaßnahme muss die Inhalte der Fortbildung gemäß § 3 unter Einhaltung der Gebote der Neutralität, der Transparenz und der Wahrung der Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen vermitteln, sich an der Zielgruppe der Ärztinnen und Ärzte ausrichten und einer Kategorie nach § 10 zuzuordnen sein.
    2.
    Die Fortbildungsmaßnahme muss didaktisch, zeitlich und organisatorisch so gestaltet sein, dass die Inhalte in geeigneter Weise vermittelt und die Lernziele erreicht werden können.
    3.
    Bei einer Fortbildungsmaßnahme muss ein ausgewogener Überblick über den jeweiligen Wissensstand entsprechend der diagnostischen und therapeutischen Wahlmöglichkeiten vermittelt werden. Insbesondere müssen einschlägige Ergebnisse randomisierter Studien aus anerkannten Registern und unabhängiger Nutzenbewertungen von Wirkstoffen sowie Diagnostik- und Therapieempfehlungen von Leitlinien berücksichtigt und bei Relevanz dargestellt werden. Dazu müssen die einschlägigen Optionen mit angemessener Informationstiefe und kritischer Bewertung dargelegt werden. Insbesondere darf bei der Wissensvermittlung kein wissenschaftlich unbegründeter Fokus auf nur eine Behandlungsmöglichkeit, einen Wirkstoff oder eine Wirkstoffgruppe, ein Präparat oder eine Präparategruppe oder ein Produkt oder eine Produktgruppe gelegt werden.
    4.
    Die Fortbildungsmaßnahme muss die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen wahren und diese darf nicht zugunsten wirtschaftlicher Interessen beeinflusst werden. Dies setzt insbesondere voraus, dass die Fortbildungsmaßnahme weder direkt noch indirekt darauf abzielt oder in Kauf nimmt, medizinische Entscheidungen der Teilnehmenden aufgrund wirtschaftlicher Interessen der Anbietenden, Mitwirkenden oder Dritter zu beeinflussen.
    5.
    Fortbildungsinhalte und Marketingaktivitäten müssen voneinander getrennt sein und es dürfen keine Vorteile versprochen oder gewährt werden, bei denen nach Art oder Umfang der Anschein erweckt wird, dass sie die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen beeinflussen.
    6.
    Die Anbieterin oder der Anbieter muss eine Ärztin oder einen Arzt als Wissenschaftliche Leitung einsetzen, die oder der über die für die Fortbildungsmaßnahme notwendige fachliche und didaktische Qualifikation verfügt.
    7.
    Die Wissenschaftliche Leitung muss das Programm der Fortbildungsmaßnahme inhaltlich und didaktisch gestalten und die weiteren Mitwirkenden so auswählen, dass der Zweck neutraler, interessenunabhängiger ärztlicher Fortbildung erfüllt wird. Die Mitwirkenden dürfen keinen Bindungen unterliegen, welche sie an der objektiven Darstellung der Fortbildungsinhalte hindern können.
    8.
    Die Anbieterin oder der Anbieter, die Wissenschaftliche Leitung und die weiteren Mitwirkenden müssen ihre Interessenkonflikte gegenüber der Ärztekammer und gegenüber den Teilnehmenden in geeigneter und nachvollziehbarer Weise offenlegen. Den Teilnehmenden müssen die Interessenkonflikte vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme verständlich offengelegt werden.
    9.
    Die Anbieterin oder der Anbieter muss den Antrag auf Anerkennung mit allen erforderlichen Nachweisen und Unterlagen zur Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen stellen; dazu gehören auf Verlangen der Ärztekammer auch Verträge im Zusammenhang mit der Fortbildungsmaßnahme, insbesondere solche mit den Mitwirkenden, die Interessenkonflikt-Erklärungen, das endgültige Programm der Fortbildungsmaßnahme sowie Unterlagen, welche den Teilnehmenden ausgehändigt oder auf andere Weise zur Verfügung gestellt werden.
    (2)
    Die Fort­bil­dungs­maß­nahme soll arzt­öf­fent­lich sein.
  • Fortbildung

  • Haben Sie Fragen zu Seminaren und Veranstaltungen der BLÄK?

    Fortbildung Seminar
    MFA Patient
  • Haben Sie Fragen zur Qualitätssicherung in der Hämotherapie?

    Fortbildung Seminar Hämotherapie
  • Ab wann ist die neue Fortbildungsordnung gültig?

    Die neue Fort­­bil­­dungs­­ord­­nung (FO) tritt am 1. Septem­­ber 2025 in Kraft, das heißt alle Fort­­bil­­dungs­­­ver­­an­­sta­l­tun­­gen, die ab dem 1. Septem­­ber 2025 webba­­siert über das Meine-BLÄK-Portal ange­­mel­­det werden, werden nach der neuen Fort­­bil­­dungs­­ord­­nung geprüft. Eine Über­­g­angs­­frist gibt es nicht.

    NeueFBO
    MFA Patient
  • Dürfen bayerische Kursanbieter bzgl. Erklärung des wissenschaftlichen Kursleiters den nicht digitalen Weg wählen?

    Ja. Sie könn­ten im Antrag das Häkchen: „Die Wissen­­schaft­­li­che Leitung ist Mitglied der BLÄK“ nicht setzen. Jedoch müssen Sie dann die Erklä­rung runter­la­­den und die Wissen­­schaft­­li­che Leitung unter­­zeich­­nen lassen und im aktu­el­len Antrag wieder hoch­­la­­den. Die Erklä­rung kann nicht im Nach­­gang per E-Mail zuge­­schickt werden.

    NeueFBO
    MFA Patient
  • Gibt es neue Fortbildungskategorien?

    Ja, neu ist die Kate­­go­rie L für Zusatz­­stu­­dien­­gänge mit ärzt­­li­chem Bezug. Diese können nun als aner­­kannte Fort­­bil­­dungs­­­maß­­nah­­men in Kate­­go­rie L gewer­tet werden. Dadurch erwei­tert sich das Spek­trum an Fort­­bil­­dungs­­mög­­lich­kei­ten für Ärztin­­nen und Ärzte. Damit werden gezielte und hoch­­qua­­li­­fi­­zierte Weiter­­bil­­dun­­gen geför­­dert, die für die beruf­­li­che Entwick­­lung von Vorteil sind.

    NeueFBO
    MFA Patient
  • Ist es möglich den Teilnehmern eine digitale Lösung zur Evaluation anzubieten? Wie viele Fragen sind nötig?

    Ja. Der Muster-Evalua­ti­­ons­­bo­­gen der BLÄK kann, aber muss nicht verwen­­det werden. Die Anzahl der Fragen und Struk­tur sollte sich am Muster-Evalua­ti­­ons­­bo­­gen orien­tie­ren, wenn ein eige­­ner Bogen erstellt wird. Die Evalua­tion muss auch bei Online Veran­­sta­l­tun­­gen durch­­­ge­­führt werden, hier­­bei kann auch ein online Evalua­ti­­ons­tool genutzt werden.

    NeueFBO
    MFA Patient
  • Was ändert sich an den Begrifflichkeiten?

    Die bishe­­rige ärzt­­li­che Kurs­lei­tung wird zur wissen­­schaft­­li­chen Leitung. Der Veran­­sta­l­ter wird als Anbie­ter bezeich­­net.

    NeueFBO
    MFA Patient
  • Wie ändern sich die Zusatzpunkte bei E-Learning und Fachartikeln (Kategorien D und I)?

    Bei voll­­stän­­di­­ger Erfül­­lung der quali­täts­s­tei­­gern­­den Krite­rien eLea­r­­ning der Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer wird jetzt für bis zu acht Fort­­bil­­dungs­­ein­hei­ten eLea­r­­ning ein Zusatz­­punkt verge­­ben.

    NeueFBO
    MFA Patient
  • Was bedeutet der Antrag auf eine „klimasensible Fortbildungsveranstaltung“?

    Wer seine Fort­­bil­­dung beson­­ders klima­­scho­­nend gesta­l­tet, kann diese als klima­­sen­­si­­ble Veran­­sta­l­tung ankün­­di­­gen und bewer­­ben – ein Schritt in Rich­tung umwelt­­be­wuss­ter Fort­­bil­­dung. Der Antrag erfolgt während der webba­­sier­ten Anmel­­dung.

    NeueFBO
    MFA Patient
  • Wie funktioniert die neue Evaluation und muss jede Veranstaltung evaluiert werden?

    Eine Evalua­tion der Veran­­sta­l­tung durch die Teil­­neh­­men­­den ist laut der neuen FO verpflich­tend. Anbie­ter erha­l­ten künf­tig einen stan­da­r­­di­­sier­ten (Muster-)Evalua­ti­­ons­­bo­­gen zusam­­men mit dem Aner­ken­­nungs­­­be­­scheid zuge­­schickt. Dieser sollte dann nach der Veran­­sta­l­tung den Teil­­neh­­men­­den ausge­hän­­digt werden. Die Evalua­ti­­ons­bö­­gen müssen der BLÄK auf Anfrage zuge­­sen­­det werden.

    NeueFBO
    MFA Patient
  • Was ändert sich bei gesponserten Veranstaltungen?

    Bei gespon­­ser­ten Fort­­bil­­dungs­­­maß­­nah­­men sind künf­tig detail­­lierte Offen­le­­gun­­gen erfor­­der­­lich. Anbie­te­rin­­nen und Anbie­ter von Fort­­bil­­dun­­gen müssen Art, Umfang, Verwen­­dungs­­­zweck sowie Einnah­­men und Ausga­­ben des Spon­­so­rings klar darle­­gen. Außer­­dem darf das Spon­­so­ring keinen Einfluss auf die Themen­­­wahl und die Gesta­l­tung der Inhalte haben. Diese Rege­­lun­­gen sind darauf ausge­legt, Inter­es­­sen­s­­kon­f­likte zu vermei­­den und die Inte­­gri­tät der Fort­­bil­­dung zu gewähr­leis­ten.

    NeueFBO
    MFA Patient
  • Welche Änderungen ergeben sich für die wissenschaftliche Leitung?

    Die wissen­­schaft­­li­che Leitung muss künf­tig eine verbin­d­­li­che Erklä­rung abge­­­ben, dass die Fort­­bil­­dung inhal­t­­lich neutral, unab­hän­­gig und regel­­kon­­form durch­­­ge­­führt wird. BLÄK-Mitglie­­der, die für eine Fort­­bil­­dungs­­­ver­­an­­sta­l­tung die wissen­­schaft­­li­che Leitung über­­­neh­­men, müssen die Bestä­ti­­gung für jede Veran­­sta­l­tung im Meine-BLÄK-Portal abge­­­ben. Die Betrof­­fe­­nen werden durch deren EFN iden­ti­­fi­­ziert und per E-Mail benach­rich­tigt. Nach einer Anmel­­dung im perso­­nen­­ge­­bun­­de­­nen Meine-BLÄK-Portal kann die Erklä­rung bestä­tigt werden.

    Für wissen­­schaft­­li­che Leitun­­gen, die nicht Mitglied der BLÄK sind, muss die Erklä­rung für jede Veran­­sta­l­tung als unter­­schrie­­be­­nes PDF-Doku­­ment bei der Antrag­s­tel­­lung ange­hängt werden.

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    MFA Patient
  • Was passiert bei unvollständigen Antragstellungen?

    Alle gestell­ten Anträge müssen künf­tig voll­­stän­­dig bean­­tragt werden. Nur wenn die Erklä­rung der wissen­­schaft­­li­chen Leitung bestä­tigt wurde bzw. das unter­­zeich­­nete PDF hoch­­­ge­la­­den wurde, gilt der Antrag als voll­­stän­­dig. Andern­falls gilt der Antrag als nicht gestellt und kann nicht durch die Fach­ab­tei­­lung geprüft und bear­­bei­tet werden.

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    MFA Patient
  • Was ändert sich bei der Anmeldung von Hospitationen?

    Hospi­ta­ti­o­­nen müssen im Vorfeld vom Hospi­ta­ti­­ons­­ge­­ber als Fort­­bil­­dungs­­­maß­­nahme webba­­siert über das BLÄK-Portal ange­­mel­­det werden. Eine Anmel­­dung durch den Hospi­tan­ten ist nicht mehr möglich. Eine Anrech­­nung von Fort­­bil­­dungs­­­punk­ten ist bei wohl­tä­ti­­ger- oder huma­­ni­tä­­rer Tätig­keit nach der neuen Fort­­bil­­dungs­­ord­­nung ausge­schlos­­sen.

    NeueFBO
    MFA Patient
  • Wie funktioniert der Emailversand und die Erinnerung zur Bestätigung der Wissenschaftlichen Leitung?

    Mindes­tens einmal pro Stunde werden alle Wissen­­schaft­­li­chen Leitun­­gen im Hinter­­grund-System ermit­telt, für die eine noch nicht ange­fragte Erklä­rung aussteht und für die inner­halb der letz­ten Stunde keine neue Veran­­sta­l­tung ange­­mel­­det wurde.

    An die für diese Wissen­­schaft­­li­che Leitung ange­­ge­­bene E-Mail-Adresse wird die E-Mail zur Bestä­ti­­gung der Erklä­rung der Wissen­­schaft­­li­chen Leitung gesen­­det. Die E-Mail enthält die Liste aller Fort­­bil­­dun­­gen, für die noch eine Bestä­ti­­gung der Erklä­rung erfor­­der­­lich ist und den Link zur Bestä­ti­­gung.

    Dadurch kann verhin­­dert werden, dass bei Serie­n­an­­mel­­dun­­gen sehr viele E-Mails an die Wissen­­schaft­­li­che Leitung versen­­det werden. Die Bestä­ti­­gung muss daher nicht simul­tan mit der Anmel­­dung erfol­­gen.

    Es werden drei und sieben Tage später Erin­­ne­rungs­­­mails verschickt, falls die Wissen­­schaft­­li­che Leitung noch nicht bestä­tigt hat.

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  • Welche Angaben müssen in das Programm – auch bei internen kleinen Veranstaltungen? Und wo steht das?

    Im Info­­point webba­­sier­ter Antrag (Im BLÄK-Portal) unter Moda­­li­tä­ten rechts neben der Über­­­schrift „Ver­­an­­sta­l­tungs­­pro­­gramm“ sind alle rele­van­ten Anga­­ben aufge­­lis­tet.

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  • Werden Fall-, Tumor- und Schmerzkonferenzen nun nicht mehr mit CME Punkten anerkannt?

    Doch. Inter­­dis­­zi­p­li­näre Fall-, Tumor- und Schmer­z­­kon­­fe­ren­­zen die außer­halb der klini­­schen Routine stat­t­­fin­­den und nicht der indi­vi­­du­el­len Thera­pie­ent­­schei­­dung dienen, können nach §10 (2) FO, mit CME Punk­ten aner­­kannt werden.
    Fall­­be­spre­chun­­gen und Visi­ten, die unter Verwen­­dung von pati­en­ten-indi­vi­­du­el­len, unver-schlüs­­sel­ten Behan­d­­lungs­­da­ten abge­­ha­l­ten werden, können hinge­­gen nicht mit Fort­­bil­­dungs-punk­ten aner­­kannt werden.

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