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Allgemein: Bis wann kann ich spätestens kostenfrei stornieren?
Der Rücktritt von einer bereits gebuchten Veranstaltung ist ausschließlich schriftlich mitzuteilen; für evtl. Rücküberweisungen der Teilnahmegebühr wird die Bankverbindung der Teilnehmenden benötigt.
- Bei Zugang des Rücktritts vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Stornogebühr in Höhe der halben Teilnahmegebühr erhoben.
- Bei Zugang des Rücktritts zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bzw. Nicht-Erscheinen zur Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe der vollen Teilnahmegebühr erhoben.
- Sofern der Bayerischen Landesärztekammer durch den Rücktritt Stornokosten im Tagungshotel / der Veranstaltungs-Lokalisation entstehen, werden diese in voller Höhe dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
- Bei Abmeldung wird in jedem Fall für die Nutzung der kursspezifischen E-Learning Plattform der Bayerischen Landesärztekammer ein Beitrag in Höhe von 185 € in Rechnung gestellt, sofern Sie sich auf der Plattform schon eingeloggt haben.
- Bei Benennung von Ersatzteilnehmenden – bis maximal 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, welcher die Veranstaltung auch tatsächlich besucht, wird die die Stornogebühr nicht fällig, jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 €.
Hinweis: Die Stornobedingungen sehen keine kostenfreien Rücktritt im Krankheitsfall vor. Hier gelten die vorangegangenen Stornostaffelungen.
Änderungen und Absage einer Veranstaltung durch die Bayerische Landesärztekammer
Die Fortbildungen finden nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl statt. Die Bayerische Landesärztekammer behält sich hinsichtlich der Durchführung vor, Änderungen vorzunehmen, u. a. im Falle eines außergewöhnlichen Ereignisses. Wird eine Fortbildung abgesagt, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
Fortbildung Seminare VeranstaltungStorno StornobedingungenMFA Patient -
Allgemein: Kann ich an dem Seminar teilnehmen, auch wenn der Zahlungseingang noch nicht bei der Bayerischen Landesärztekammer erfolgt ist?
Ja, eine Teilnahme ist möglich. Bitte berücksichtigen Sie dennoch die angegebenen Zahlungstermine.
Eine Woche nach Kursende wird, sofern bis dahin noch kein Zahlungseingang erfolgt ist, das Mahnverfahren gestartet.Seminar FortbildungZahlungseingangMFA -
Allgemein: Fallen für die äquivalente Anerkennung von Fortbildungen Kosten an?
Ja, für die Anerkennung externer Veranstaltungen wird gemäß Gebührensatzung der BLÄK (Nr. 5 Gebührenverzeichnis – Anlage zur Gebührensatzung) eine aufwandsabhängige Bearbeitungsgebühr erhoben.
Anerkennung / Teilanerkennung curricularer ärztlicher Qualifizierungen gemäß den von Bundesärztekammer und / oder der Bayerischen Landesärztekammer erstellten Curricula für Absolventen von Seminaren Dritter mit ggf. Ausfertigung einer Abschlussbescheinigung durch die Bayerische Landesärztekammer: € 50,- bis 250,- je Antrag
Anerkennung / Teilanerkennung curricularer ärztlicher Qualifizierungen gemäß den von Bundesärztekammer und / oder der Bayerischen Landesärztekammer erstellten Curricula für Fortbildungsanbieter: € 100,- bis 500,- je AntragAnerkennung Gebührensatzung -
Antibiotic Stewardship (ABS): Werden Fortbildungen zum ABS-Experten gefördert?
Ja, für Krankenhäuser, die nach Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) abrechnen, erfolgt eine Förderung bis einschließlich 2019 (siehe hierzu § 4 Abs. 11 KHEntgG).
Antibiotic Stewardship Fortbildung SeminarABS -
Antibiotic Stewardship (ABS): Was ist erforderlich, um sich "ABS-Experte" zu nennen?
Es sind die fünf Module gemäß aktuell gültiger strukturierter curricularer Fortbildung „Antibiotic Stewarship (ABS)“ vollständig zu absolvieren.
Antibiotic Stewardship FortbildungABS -
Antibiotic Stewardship (ABS): Ist der ABS-beauftragte Arzt ankündbar?
Ja, nach § 27 Abs. 4 Satz 3 Berufsordnung.
Antibiotic Stewardship Fortbildung SeminarABS -
Antibiotic Stewardship: Sind Inhalte aus dem Hygienebeauftragten Arzt anrechenbar?
Nein, seit der Einführung des neuen Curriculums 11/2017 der Bundesärztekammer sind die Inhalte nicht mehr anrechenbar.
Antibiotic Stewardship Fortbildung SeminarABS -
Ernährungsmedizin: Kann ich Teil 1 und Teil 2 separat buchen?
Nein, Seminarteil 1 und 2 müssen zusammen gebucht werden.
Ernährungsmedizin ErnährungBuchungMFA Patient -
Krankenhaushygiene: Wenn ich nur Teilzeit arbeite, gilt dies auch für die von mir zu absolvierende Hospitationszeit?
Nein, für die Hospitationen gilt:
1 Woche = 1 Arbeitswoche = 5 Tage á 8 Std. arbeitstäglicher Nachweis.HBA KHH HospitationHospitation HBA KHH Hygiene -
Krankenhaushygiene: Wie kann ich ein Modul, das ich bei einem anderen Veranstalter/in einem anderen Bundesland absolviert habe, äquivalent anerkennen lassen?
Bitte reichen Sie folgende Dokumente bei der Bayerischen Landesärztekammer ein:
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Teilnahmebescheinigung/Zertifikat des externen Fortbildungsanbieters in amtlich beglaubigter Kopie (z.B. über Ärztlicher Kreisverband)
- Ausführliches und detailliertes Fortbildungsprogramm mit Angabe von Themen und zugehörigen Zeiten sowie Namen der Referenten/Tutoren
- Referentenliste mit vollständigem Namen, Tätigkeitsort und ausgeübter Tätigkeit – einschließlich führbarer und/oder ankündbarer Bezeichnungen.
Bei einer Äquivalenzanerkennung handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, welche nur für den Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Landesärztekammer ohne Präjudiz für potentiell ähnlich gelagerte Situationen gilt.
HBA Anerkennung HygieneHBA Hygiene Anerkennung -
Krankenhaushygiene: Wann ist ein Hygienebeauftragter Arzt in einer Praxis/in einem MVZ notwendig?
Einrichtungen für ambulantes Operieren sind nach § 14 Medizinische Hygieneverordnung (MedHygV) verpflichtet, ihre operative Tätigkeit dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Der Leiter der Einrichtung für ambulantes Operieren führt dazu eine Selbsteinschätzung der operativen Tätigkeit am jeweiligen Standort durch und ordnet diese Tätigkeit der jeweils höchsten der folgenden Kategorien zu:
- Kategorie A – Operationen
- Kategorie B – Operative Eingriffe
- Kategorie C – Invasive Eingriffe
Um die genaue Zuordnung der operativen Tätigkeit in einer Einrichtung zu gewährleisten, haben Experten des Landesverbandes für ambulantes Operieren in Bayern (LAOB), weitere ärztliche Berufsverbände und die KVB diese Liste von operativen Maßnahmen erstellt und abgestimmt.
Einrichtungen der Kategorie A und B sind verpflichtet, eine Beratung durch einen Krankenhaushygieniker und eine Hygienefachkraft sicherzustellen, bei Bedarf mit Externen vertraglich zu vereinbaren.
Einrichtungen der Kategorie A müssen zusätzlich Hygienefachpersonal auch intern bestellen (heißt: bereits jetzt dokumentiert zu benennen und gegebenenfalls in Folge dafür zu qualifizieren): den Hygienebeauftragten Arzt sowie die Hygienebeauftragten in der Pflege (=MFA).
HBA HygieneMVZ PraxisMFA -
Krankenhaushygiene: Muss ich, wenn ich in meiner Klinik/Praxis/MVZ als Hygienebeauftragter Arzt arbeiten möchte oder arbeite, den von mir besuchten Kurs bei der Bayerischen Landesärztekammer äquivalent anerkennen lassen?
Sofern Sie die Module II – VI der curricularen Fortbildung Krankenhaushygiene nicht absolvieren, ist eine äquivalente Anerkennung nicht notwendig.
HygieneHBA Anerkennung -
Krankenhaushygiene: Gibt es für Hygienefachpersonal (z.B. HBA) auch eine Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung?
Gemäß § 12 MedHygV ist das Hygienefachpersonal zur regelmäßigen Fortbildung mindestens in einem Abstand von zwei Jahren verpflichtet. Es werden in der MedHygV keine Angaben zur Gestaltung der Fortbildung gemacht.
§ 12 MedHygV: Information und Schulung des Personals:
Das Hygienefachpersonal nach §§ 6 bis 9 ist verpflichtet, sich mit dem aktuellen Stand der Infektionshygiene vertraut zu machen und mindestens im Abstand von zwei Jahren an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Dem Fachpersonal muss hierfür Gelegenheit zur Teilnahme an den für sie bestimmten Fortbildungsveranstaltungen auf dem Gebiet der Infektionshygiene gegeben werden.Hygiene MedHygVMedHygV Hygiene HBA -
Krankenhaushygiene: Welche Zugangsvoraussetzungen gibt es für die Fortbildungsseminare Krankenhaushygiene?
Für das Modul I (Hygienebeauftragter Arzt) gilt folgende Voraussetzung:
- Approbation
- Hinweis: Gemäß § 8 Bayerische Medizinhygieneverordnung – MedHygV darf als Hygienebeauftragter Arzt nur bestellt werden, wer eine Anerkennung als Facharzt erhalten hat, weisungsbefugt ist und an einer strukturierten curricularen Fortbildung zum hygienebeauftragten Arzt im Umfang von mindestens 40 Stunden teilgenommen hat.
Für das Modul II bis VI gelten folgende Voraussetzungen:
- abgeschlossene Facharzt-Weiterbildung aus einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung gemäß § 2a Abs. 7 der gültigen Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns oder aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD).
- Erlangung der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ (entspricht Modul I der curricularen Fortbildung „Krankenhaushygiene“)
Krankenhaushygiene Hygiene HBA MedHygVHygiene HBA MedHygV -
Krankenhaushygiene: Kann ich Modul II – VI bei einem anderen Veranstalter und/oder in einem anderen Bundesland absolvieren?
Ja, alle Module können auch bei einem anderen Veranstalter oder in anderen Bundesländern absolviert werden. Hier ist darauf zu achten, dass das besuchte Modul inhaltlich und zeitlich dem (Muster-) Kursbuch Krankenhaushygiene auf der Grundlage der (Muster-) Weiterbildungsordnung 2018 (2. Auflage, Berlin, 17./18.02.2022) entspricht.
HBA Hygiene MedHygVMedHygV Hygiene HBA -
Krankenhaushygiene : Gibt es einen zeitlichen Rahmen innerhalb dessen ich die curriculare Fortbildung Krankenhaushygiene absolviert haben muss?
Ja, alle Elemente der Fortbildungsmaßnahme (Module II bis VI, Fallkonferenzen, Hospitationen, Prüfung) sollen in einem Zeitraum von 24 Monaten absolviert werden.
(Gemäß Beschluss des Vorstandes der Bayerische Landesärztekammer 11/2013).MedHygV Hygiene HBAMedHygV HBA Hygiene -
Krankenhaushygiene: Muss ich die Module in der aufeinanderfolgenden Reihenfolge II – VI absolvieren?
Grundsätzlich können die Sie die Module in der von Ihnen gewünschten Reihenfolge absolvieren. Es ist jedoch ratsam, das Modul VI als letztes zu besuchen.
Hygiene HBA MedHygVMedHygV hygiene HBA -
Krankenhaushygiene: Kann ich auch im Ausland hospitieren?
Aus rechtlicher Sicht gibt es zunächst prüfungsbezogen keinen Grund, warum Sie Ihre Hospitation nicht im europäischen Ausland absolvieren könnten.
Bitte beachten Sie, dass zu Ihrer eigenen Rechtssicherheit die Inhalte der Hospitationen den rechtlichen Rahmenbedingungen der Bundesrepublik Deutschland und somit der Verordnung zur Hygiene- und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV) vom 1. Dezember 2010 i.d.Ä.F. 08/2012 und 12/2016 und den Inhalten der Hospitationen der Bundesärztekammer vom 5. September 2013 entsprechen müssen. Diese Inhalte sollten –zutreffendenfalls- in Ihrem Interesse von der jeweiligen Institution im EU-Ausland entsprechend bescheinigt sein.Hospitation HBA HygieneHospitation HBA Hygiene -
Leitender Notarzt: An wen muss ich den sog. Laufzettel - Einweisung auf regionaler Basis senden?
Bitte senden Sie den Laufzettel mit allen Stempeln und Unterschriften per Post an folgende Adresse:
Bayerische Landesärztekammer
Fortbildung/Qualitätsmanagement
z. Hd. Frau Kuss
Mühlbaurstraße 16
81677 MünchenLeitender Notarzt Seminar FortbildungLNA -
Leitender Notarzt: Kann ich das LNA-Seminar auch in einem anderen Bundesland absolvieren und wird das dann in Bayern anerkannt?
Ein in einem anderen Bundesland absolvierter LNA-Kurs, gemäß aktuell gültigem Curriculum der Bundesärztekammer, wird von der Bayerischen Landesärztekammer äquvivalent anerkannt.
Ergänzend ist aus einsatztaktischen Gründen eine Einweisung auf regionaler Basis obligat nachzuweisen. Zur eigenen Rechtssicherheit empfiehlt die Bayerische Landesärztekammer, bei LNA-Seminaren in einem anderen Bundesland, für die eigene nachhaltige rechtsorganisatorische Kompetenz für eine LNA-Tätigkeit in Bayern Sorge zu tragen.Leitender Notarzt Seminar FortbildungLNA -
Leitender Notarzt: Benötige ich eine abgeschlossene Facharztweiterbildung für die Teilnahme am Seminar?
Eine Teilnahme am Seminar ist im Einzelfall auch ohne abgeschlossene Facharztweiterbildung möglich, jedoch kommt es immer auf den persönlichen Ausbildungsstand und das Tätigkeitsfeld an. Somit ist eine Teilnahmemöglichkeit ohne Facharzt jeweils eine Einzelfallentscheidung – ohne Präjudiz für ähnlich geartete Fälle.
Für Detailfragen wenden Sie sich bitte an die seminarverantwortlichen Ansprechpartner.Leitender Notarzt Fortbildung SeminarLNA -
Medizinethik: Kann man die Qualifikation "Medizinethik" ankündigen?
Ja, nach § 27 Abs. 4 Satz 3 Berufordnung
Medizinethik Seminare FortbildungEthik -
Medizinische Begutachtung: Ich möchte als Gutachter tätig sein. Was muss ich hierfür beachten? Werden bei der Bayerischen Landesärztekammer Gutachter-Listen geführt?
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) bietet Seminare zur „Medizinischen Begutachtung“ gemäß aktuell gültigem Curriculum der Bundesärztekammer (BÄK) an. Als Teilnahmevoraussetzung ist hier lediglich die Approbation gefordert.
Um die Endbescheinigung abschließend zu erwerben ist Folgendes vorausgesetzt:
- Facharztausbildung
- Absolvierung der 64 Unterrichtseinheiten „Medizinische Begutachtung“ gemäß aktuell gültigem Curriculum der BÄK
- Erstellen jeweils eines Final- und Kausalgutachtens
- Absolvierung einer Lernerfolgskontrolle
Seitens der BLÄK wird keine Liste geführt. Es gibt jedoch eine weitere Möglichkeit:
Das Bayerische Landessozialgericht bittet darum, dass Sie dort kund tun, dass Sie das Seminar „Medizinische Begutachtung“ absolviert haben und berechtigt sind, auf Ihrem Briefbogen und auf anderen Medien darauf hinzuweisen.Medizinische Begutachtung Fortbildung SeminarBegutachtung -
Medizinische Begutachtung: Wann sind die Probegutachten zu schreiben und bekommt man hierfür Feedback?
Die beiden Fälle für das Final- und Kausalgutachten werden am Ende des Seminarteils 1 ausgegeben. Im Hinblick auf den Erwerb der Abschlussbescheinigung sind diese bis zum im Seminar mitgeteilten Stichtag fristgerecht abzugeben.
Die Probegutachten werden von Experten kommentiert. Das Feedback erhalten Sie anschließend schriftlich. Weiterhin besteht beim Seminarteil 2 die Möglichkeit des mündlichen Austauschs mit den entsprechenden Experten.Medizinische Begutachtung Fortbildung SeminarBegutachtung -
Medizinische Begutachtung: Kann ich die Seminarteile auch in unabhängiger Reihenfolge buchen oder sind diese aufeinander aufbauend?
Die Semiarteile können unabhängig gebucht werden. Aus didaktischen Gründen empfehlen wir jedoch die Seminarteile aufbauend und, wenn möglich, in einer Sequenz zu absolvieren.
Medizinische Begutachtung Fortbildung SeminarBegutachtung -
Notfallmedizin: Kann ich mit meiner Fachkunde "Rettungsdienst" als Notarzt tätig sein?
Eine Fachkunde „Rettungsdienst“ oder eine in einem anderen Kammerbereich erworbene Zusatzbezeichnung „Rettungsdienst“ sind als Qualifikationsnachweis gemäß Bayerischem Rettungsdienstgesetz für eine Tätigkeit im Notarztdienst weiterhin gültig. Die Bayerische Landesärztekammer benennt deshalb bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse die bisherige „Fachkunde Rettungsdienst“ als die nach Artikel 43 Abs. 4 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes festgelegte Mindestqualifikation für eine Tätigkeit im Notarztdienst.
Bitte beachten Sie auch die notärztliche Fortbildungspflicht nach Artikel 44 Abs. 2 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes.
Notfallmedizin Fortbildung SeminareKompaktkurs Notfallmedizin Notarztkurs Notarzt -
Notfallmedizin: Ich bin in Österreich bereits als Notarzt tätig und möchte nun auch in Bayern als Notarzt tätig sein. Was muss ich beachten und welche Voraussetzungen gibt es hierfür?
Inhaber des „ÖÄK Diploms Notarzt“ können bei der Bayerischen Landesärztekammer einen Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ stellen, wenn sie bei einem ärztlichen Kreis- oder Bezirksverband in Bayern gemeldet sind sowie die in Abschnitt C Nr. 27 WO geforderte Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung und die Weiterbildungszeit erfüllen.
Zusätzlich sind die Themen „Organisation und Rechtsgrundlagen im Rettungsdienst“ sowie „Medicolegale Aspekte im Rettungsdienst“ im Rahmen eines Kurses „Notfallmedizin“ der Bayerischen Landesärztekammer zu absolvieren. Die Teilnahme an den beiden Themen ist kostenfrei.
Notfallmedizin Fortbildung SeminareKompaktkurs Notfallmedizin Notarztkurs Notarzt -
Notfallmedizin: Wann kann ich mich zur Prüfung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin" anmelden und welche Voraussetzungen gibt es hierfür?
Die Prüfungsanmeldung sowie -organisation übernimmt der Bereich Weiterbildung/Zusatzbezeichnungen der Bayerischen Landesärztekammer.
Die Prüfungsvoraussetzungen sind wie folgt:- 24-monatige Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung bei einem Weiterbilder gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 im stationären Bereich, davon eine 6-monatige
Weiterbildung in Intensivmedizin oder Anästhesiologie oder in der Notfallaufnahme unter Anleitung eines Weiterbilders gemäß § 5 Abs. 1 - 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 Notfallmedizin
- 50 Einsätze unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes im Notarztwagen bzw. Rettungshubschrauber, auf die bis zu 25 Notfallversorgungen, bei denen unter notfall- bzw. intensivmedizinischem
Handeln Maßnahmen des geforderten Weiterbildungsinhalts zur Anwendung kommen, oder bis zu 25 standardisierte und von der Kammer anerkannte simulations-basierte Trainingsprogramme angerechnet werden
können
Notfallmedizin Fortbildung SeminareNotarztkurs Notarzt Kompaktkurs Notfallmedizin - 24-monatige Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung bei einem Weiterbilder gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 im stationären Bereich, davon eine 6-monatige
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Peer Review: Darf ich nach der Fortbildung gleich Peer Review Besuche durchführen?
Ja, nach Erhalt der Gesamt-Qualifikation (Seminar und Trainingspeer) gemäß aktuell gültigem Curriculum „Peer Review“ der Bundesärztekammer können Sie Peer Besuche durchführen.
Peer Review Seminare FortbildungPeer -
Peer Review: Gibt es eine Liste, bei der ich als ausgebildeter Peer geführt werden kann?
Ja, diese Liste wird von der Bayerischen Landesärztekammer geführt und ist hier verfügbar. Gerne können Sie sich auch hierzu an den zuständigen Ansprechpartner wenden.
Peer Review Seminare FortbildungPeer -
Ärztlich begleitete Tabakentwöhnung: Können auch Nicht-Ärzte am Seminar teilnehmen?
Eine Teilnahme ist berufsübergreifend möglich.
Qualifikation Tabakentwöhnung Fortbildung SeminareTabak Sucht SuchtmedizinMFA -
QM-Hämotherapie: Wann, von wem und in welcher Form sind die Ergebnisse der Qualitätssicherung Hämotherapie an die Ärztekammer zu übermitteln?
Der Bericht ist vom Qualitätsbeauftragten (6.4.2.3 Richtlinie Hämotherapie) oder vom ärztlichen Leiter der Einrichtung (6.4.2.3.1 Richtlinie Hämotherapie) jeweils bis spätestens 1. März des Folgejahres, für den Zeitraum des jeweils vorausgegangenen Kalenderjahres, an die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) zu übermitteln.
Die BLÄK stellt hierzu bis spätestens 1. Januar die Berichtsbögen als Downloads zur Verfügung.Auszug aus den „Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie) (Gesamtnovelle 2017) aufgestellt gemäß §§ 12a u. 18 Transfusionsgesetz von der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut:
6.4.2.3 Einrichtungen der Krankenversorgung, die Blutprodukte und/oder Plasmaderivaten für die Behandlung von Hämostasestörungen (außer Fibrinkleber) anwenden
Der Qualitätsbeauftragte sendet jährlich bis zum 1. März einen Bericht über die Ergebnisse seiner Überprüfungen für den Zeitraum des jeweils vorausgegangenen Kalenderjahres zeitgleich an die zuständige Ärztekammer und die Leitung der Einrichtung.6.4.2.3.1 Sonderfälle
… Unter diesen Bedingungen hat der Transfusionsverantwortliche der Einrichtung der Krankenversorgung zur Überwachung der Qualitätssicherung der Anwendung von Erythrozytenkonzentraten die folgenden Dokumente jährlich bis zum 1. März an die zuständige Ärztekammer zu senden:- Nachweis der Qualifikation des Transfusionsverantwortlichen nach Abschnitt 6.4.1.3.2,
- vom Transfusionsverantwortlichen unterzeichnete Arbeitsanweisung für die Einrichtung der Krankenversorgung zur Transfusion eines Erythrozytenkonzentrats,
- einen Nachweis der Meldung des Verbrauchs von Blutprodukten (und Plasmaproteinen zur Behandlung von Hämostasestörungen) gemäß § 21 TFG an das PEI für das vorangegangene Kalenderjahr.
Richtlinie Hämotherapie Qualitätsbeauftragter HämotherapieHämo-RiliMFA -
QM-Hämotherapie: Wir sind eine Praxis in Bayern und wissen nicht, ob wir auch unter die Richtlinien der Hämotherapie fallen. Was ist zu beachten?
Hier ist zu unterscheiden, inwieweit Hämostasestörungen behandelt werden:
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Einrichtungen der Krankenversorgung, die ausschließlich Fibrinkleber und/oder Plasmaderivaten anwenden, die nicht zur Behandlung von Hämostasestörungen eingesetzt werden (Richtlinie Hämotherapie 6.4.2.4):
Diese Einrichtungen benötigen die Integration eines Qualitätssicherungssystems und die Benennung eines Transfusionsverantwortlichen. Die geringe Komplexität der organisatorischen Verfahrensschritte bei der Anwendung von Fibrinkleber und/oder Plasmaderivaten, die nicht zur Behandlung von Hämostasestörungen eingesetzt werden, rechtfertigt keine Überwachung des QS-Systems der Einrichtung.
Bitte füllen Sie die „Erklärung zur Qualitätssicherung“ aus und senden diese zusammen mit den dort geforderten Nachweisen an die BLÄK zurück. -
Einrichtungen mit Anwendung von Blutkomponenten und/oder Plasmaderivaten für die Behandlung von Hämostasestörungen (außer Fibrinkleber) (Richtlinie Hämotherapie 6.4.2.3):
Die Leitung einer Einrichtung der Krankenversorgung benennt im Benehmen mit der zuständigen Ärztekammer einen ärztlichen Ansprechpartner zur Überwachung des Qualitätssicherungssystems (QBH), der nach Abschnitt 6.4.2.2.3 qualifiziert und in dieser Funktion gegenüber dem Träger weisungsunabhängig ist.
Bitte füllen Sie den „Berichtsbogen“ aus und senden diesen gegebenenfalls zusammen mit dem Qualifikationsnachweis des Qualitätsbeauftragten an die BLÄK zurück.
Richtlinie Hämotherapie Qualitätsbeauftragter HämotherapieHämo-Rili QBHMFA -
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QM-Hämotherapie: Müssen Ärzte, die nur passive Impfstoffe/Tetagam/Rhesogam (Immunglobuline) geben, auch einen Kurs machen/eine gesonderte Qualifizierung vorweisen?
Werden in einer Einrichtung nur Immunglobuline zur passiven Immunisierung angewendet, genügt eine Qualifizierung nach Abschnitt 6.4.1.3.1 der Richtlinie Hämotherapie (Transfundierender Arzt). Es besteht keine QM-Seminar-Verpflichtung. Ein Transfusionsverantwortlicher und ein QM-System sollten trotzdem benannt und eingeführt werden.
Bitte füllen Sie die „Erklärung zur Qualitätssicherung“ aus und senden diese zusammen mit den dort geforderten Nachweisen an die BLÄK zurück.QBH Qualitätsbeauftragter Qualitätsbeauftragter Hämotherapie Hämotherapie-Richtlinie RichtlinieHämo-RiliMFA -
QM-Hämotherapie: Ich transfundiere keine Erythrozytenkonzentrate, sondern lediglich Humanalbumine (Plasmaeiweiß). Welche Nachweise und Qualifikationen muss ich dafür vorweisen?
Hier gilt Abschnitt 6.4.2.4. der Richtlinie Hämotherapie: Einrichtungen der Krankenversorgung, die ausschließlich Fibrinkleber und/oder Plasmaderivate anwenden, die nicht zur Behandlung von Hämostasestörungen eingesetzt werden. Die geringe Komplexität der organisatorischen Verfahrensschritte bei der Anwendung von Fibrinkleber und/oder Plasmaderivaten, die nicht zur Behandlung von Hämostasestörungen eingesetzt werden, rechtfertigt keine Überwachung des QS-Systems der Einrichtung.
Bitte füllen Sie die „Erklärung zur Qualitätssicherung“ aus und senden diese zusammen mit den dort geforderten Nachweisen an die BLÄK zurück.Richtlinie Hämotherapie QualitätsbeauftragterHämo-Rili QBHMFA -
QM-Hämotherapie: Können der Qualitätsbeauftragte, der Transfusionsverantwortliche und der Transfusionsbeauftragte von extern bestellt werden?
Qualitätsbeauftragte: Abschnitt 6.4.2.3 der Richtlinie Hämotherapie
Die Aufgaben des QBH können auch durch Heranziehung von externem, ärztlichem, entsprechend qualifiziertem Sachverstand gewährleistet werden. Die Zuständigkeit und Aufgaben müssen vertraglich festgelegt und Interessenskonflikte ausgeschlossen sein.Transfusionsverantwortlicher: Abschnitt 6.4.1.3.2.3 g) der Richtlinie Hämotherapie
Die Tätigkeit des Transfusionsverantwortlichen kann, soweit die Voraussetzungen von a) bis d) nicht gegeben sind, durch Heranziehung externen, entsprechend qualifizierten Sachverstands [Qualifikation nach a) oder b)] entsprechend § 15 TFG gewährleistet werden. Die Zuständigkeit und Aufgaben müssen vertraglich festgelegt und Interessenkonflikte ausgeschlossen sein.Transfusionsbeauftragter: Abschnitt 6.4.1.3.3 der Richtlinie Hämotherapie
Für Einrichtungen mit mehreren Behandlungseinheiten muss für jede Abteilung ein Transfusionsbeauftragter bestellt werden. Dem kann nicht durch das Heranziehen von externem Sachverstand entsprochen werden. Dies hat besonders für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zur Folge, dass sie zumindest eine der Qualifikationen oder Voraussetzungen nach 6.4.1.3.3.3 Hämotherapie-Richtlinie besitzen müssen.Richtlinie Hämotherapie QualitätsbeauftragterHämo-Rili QBHMFA Patient -
QM-Hämotherapie: Darf der Qualitätsbeauftragte gleichzeitig Transfusionsverantwortlicher oder Transfusionsbeauftragter der Einrichtung sein?
Im Punkt 6.4.2.3 der Richtlinie Hämotherapie heißt es: Der QBH darf nicht gleichzeitig Transfusionsverantwortlicher oder Transfusionsbeauftragter der Einrichtung sein.
Hämotherapie-Richtlinie Richtlinie HämotherapieHämo-Rili QBHMFA -
QM-Hämotherapie: Aufgrund eines Personalwechsels hat unser bisheriger Transfusionsverantwortlicher die Praxis/Klinik verlassen. Der nun berufene wird seinen Kurs in vier Monaten absolvieren. Welche Konsequenzen hat dies für uns?
Gemäß der gültigen Richtlinie Hämotherapie ist hier keine Übergangsfrist bei einem Personalwechsel vorgesehen, dies könnte im hoffentlich nicht eintretendem Haftungsfall von großer Bedeutung sein. Da dem Arzt die benötigte Qualifikation fehlt, ist es die Pflicht der Bayerischen Landesärztekammer, Sie darauf hinzuweisen, dass die Hämotherapie-Richtlinie nicht erfüllt ist. Wir würden daher empfehlen, diese Leistung von Externen erbringen zu lassen.
Qualitätsbeauftragter Hämotherapie Richtlinie Richtlinie Hämotherapie Hämotherapie-RichtlinieHämo-Rili QBHMFA -
QM-Hämotherapie: In unserer Einrichtung sind noch nicht alle in der Richtlinie Hämotherapie geforderte Qualitätssicherungsmaßnahmen vollzogen. Was bedeutet das für uns?
Im Schadensfall durch Blutprodukte wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben geprüft. Sollten die Blutprodukte nicht wie in § 13 Transfusionsgesetz (TFG) „nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik“ angewandt worden sein, könnte dies im Haftungsfall von größter Bedeutung sein und sich auf den Versicherungsschutz auswirken.
Qualitätsbeauftragter Richtlinie Hämotherapie Qualitätsbeauftragter HämotherapieQBHMFA -
QM-Hämotherapie: Ich bin seit mehreren Jahren als Transfusionsverantwortlicher / Transfusionsbeauftragter / Leiter des Labors / Blutdepots tätig - darf ich das weiterhin ausüben, obwohl ich nicht die in den Richtlinie Hämotherapie geforderten Qualifikationen nachweisen kann?
Der Bestandsschutz unter 6.4.1.4 der Richtlinie Hämotherapie besagt:
a) wer zum 7. Juli 1998 eine entsprechende Tätigkeit auf der Grundlage der Richtlinien von 1996 ausübte (vgl. § 33 TFG),
b) wer auf Grundlage der Übergangsvorschriften der bisherigen Hämotherapie-Richtlinien eine entsprechende Funktion ausübte,
darf diese auch weiterhin ausüben.Qualitätsbeauftragter Richtlinie Hämotherapie Qualitätsbeauftragter HämotherapieHämo-Rili QBHMFA -
QM-Hämotherapie: Wird das 40-stündige Seminar „Qualitätsbeauftragter Hämotherapie“ von anderen Bundesländern anerkannt?
Wenn die Seminarinhalte den zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben des Beispiel-Curriculums „Qualitätsbeauftragter Hämotherapie“ der Bundesärztekammer entsprechen, ist eine Anerkennung möglich. Hierbei handelt es sich um Einzelfall-Entscheidungen, welche nur für den Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Landesärztekammer ohne Präjudiz für potenziell ähnlich gelagerte Situationen gilt.
Qualitätsbeauftragter Qualitätsbeauftragter Hämotherapie Hämotherapie-RichtlinieHämo-Rili QBHMFA -
QM-Hämotherapie: „Wir haben Ihr Anschreiben in zweifacher Ausführung erhalten, jeweils für jeden Standort. Reicht es dann aus, wenn wir nur einen Bogen ausfüllen?“
Für die Qualitätssicherung in der Hämotherapie ist es notwendig, dass für jeden Standort (z. B. bei Krankenhäusern) pro Institutsionskennzeichen (IK) ein eigener Bogen ausgefüllt wird. Es geht im Rahmen der Qualitätssicherung in der Hämotherapie nicht um den Träger oder genauer gesagt, um die Gesellschaft, der die einzelnen Kliniken angehören, sondern wirklich um jede einzelne Klinik. Ein Zusammenfassen ist hier bis auf Weiteres nicht zulässig.
Bitte füllen Sie daher für die Standorte Klinik X und Klinik Y jeweils einen eigenen Berichtsbogen aus und senden diese an uns zurück.Qualitätsbeauftragter Hämotherapie Richtlinie HämotherapieQBH QualitätsbeauftragterMFA -
QM-Hämotherapie: „Ich bin als Belegarzt in einer Klinik mit Qualitätsbeauftragtem tätig, muss ich den Berichtsbogen etc. trotzdem ausfüllen?“
Belegärzte können einer Behandlungseinheit zugeordnet werden (Abschnitt 6.4.1.3.3.1 Richtlinie Hämotherapie). Wenn sie im Rahmen ihrer Belegarzttätigkeit transfundieren, muss sichergestellt sein, dass die Belegabteilung einen Transfusionsbeauftragten hat. Die Meldung an das Paul-Ehrlich-Institut und die Übersendung des Berichtsbogens/Qualitätsbericht an die BLÄK erfolgt dann über das Krankenhaus.
Falls ein Belegarzt nur in seiner Praxis transfundiert, muss er ein eigenes, dem Leistungsumfang seiner Praxis entsprechendes QM-System haben und entsprechend qualifiziert sein.Qualitätsbeauftragter Hämotherapie Richtlinie HämotherapieHämo-Rili QBH QualitätsbeauftragterMFA -
QM-Hämotherapie: „Die Bayerische Landesärztekammer hat uns auf unsere Mängel im Berichtsbogen hingewiesen. Bis wann müssen wir diese Mängel beheben?“
Laut der aktuell gültigen Richtlinie Hämotherapie (Abschnitt 6.4.2.1) ist es Aufgabe der zuständigen Ärztekammer gegenüber der Leitung des jeweiligen Standortes der Einrichtung auf die Beseitigung der Mängel hinzuwirken. Wir empfehlen, die Mängel im eigenen Interesse unverzüglich zu beheben.
Richtlinie Hämotherapie QBHHämo-RiliMFA -
QM-Hämotherapie: „Kann die Frist gemäß der Richtlinie Hämotherapie verlängert werden?“
Die Bayerische Landesärztekammer hat keine Kompetenz, die Bestimmungen der Richtlinie Hämotherapie zu beugen oder zu verändern. Die Richtlinie Hämotherapie dient der Sicherheit von Ärzten und Patienten; gegebenenfalls ist die fehlende Erfüllung der Regularien der Richtlinie Hämotherapie durch Externe zu erbringen (z. B. fehlender Transfusionsverantwortlicher Arzt via externe Dienstleistung).
Qualitätsbeauftragter Richtlinie Richtlinie HämotherapieHämo-Rili QBH Qualitätsbeauftragter HämotherapieMFA -
QM-Hämotherapie: Welche Qualifikation wird benötigt, wenn in einer Einrichtung nur Immunglobuline zur passiven Immunisierung (z. B. Tetanusprophylaxe) verabreicht werden?
Wenn in der Einrichtung nur Immunglobuline zur passiven Immunisierung (z. B. Tetanusprophylaxe, auch Rhesusprophylaxe) angewendet werden, heißt es gemäß 6.4.1.3.2.3.e) und 6.4.1.3.3.3.e) der Richtlinie Hämotherapie, dass eine Qualifikation nach Abschnitt 6.4.1.3.1 (transfundierender Arzt) genügt.
Hier heißt es:
Jeder Blutprodukte anwendende Arzt muss die dafür erforderlichen Kenntnisse und ausreichende Erfahrung besitzen sowie von einem Transfusionsbeauftragten in die einrichtungsspezifischen Abläufe und Organisationsstrukturen dokumentiert eingewiesen worden sein.
Die Indikationsstellung ist integraler Bestandteil des jeweiligen ärztlichen Behandlungsplans. Die Querschnitts-Leitlinien der Bundesärztekammer zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten in der jeweils gültigen Fassung sind zu beachten.Hämotherapie-Richtlinie Richtlinie Hämotherapie Qualitätsbeauftragter HämotherapieHämo-RiliMFA -
QM-Hämotherapie: "Ich habe meine Niederlassung beendet, bin jedoch weiter unregelmäßig ärztlich tätig. Darf ich weiter als QBH tätig sein?"
Die Qualifikation zum Qualitätsbeauftragten Hämotherapie (QBH) gilt bis auf Weiteres.
Weiter ist zu beachten, dass in der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns Bekanntmachung vom 9. Januar 2012 i. d. F. der Änderungsbeschlüsse vom 21. Oktober 2017 unter § 4 Fortbildung steht: (1) Der Arzt, der seinen Beruf ausübt, ist verpflichtet, sich in dem Umfange beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu seiner Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist.
Ist auch dieser Punkt gegeben, bestehen keine Einwände gegen eine weitere Tätigkeit als QBH.Qualitätsbeauftragter Qualitätssicherung QM-Hämotherapie Richtlinie HämotherapieHämo-Rili QBH -
Schutzimpfung: Kann man die Qualifikation "Schutzimpfung" ankündigen?
Ja, nach § 27 Abs. 4 Satz 3 Berufsordnung.
Impfen Schutzimpfung Fortbildung Seminare -
Schutzimpfung: Ist der E-Learning-Anteil verpflichtend?
Nein. Der E-Learning-Anteil wird fakultaiv angeboten. Bei Absolvierung des E-Learningmoduls erhalten Sie zusätzliche Fortbildungspunkte.
Schutzimpfung Fortbildung SeminareImpfen -
Schutzimpfung: Kann das Seminar der Bayerischen Landesärztekammer bei "Impfex", das von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und dem Forum Impfen e. V. für impfende Vertragsärzte angeboten wird, angerechnet werden?
Bitte wenden Sie sich hierzu an den zuständigen Ansprechpartner bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern.
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Suchtforum: Wie hoch ist die Teilnahmegebühr?
Die Veranstaltung ist gebührenfrei. Dennoch muss eine Stornierung der Teilnahme schriftlich erfolgen.
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Suchtforum: Ich bin kein Arzt, kann ich dennoch teilnehmen?
Ja, das Suchtforum ist eine öffentliche Veranstaltung. Eine Teilnahme ist allerdings nur nach schriftlicher Anmeldung möglich.
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Suchtforum: Gibt es eine Wiederholungsveranstaltung?
Das Suchtforum wird als Kooperationsveranstaltung zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst) durchgeführt. Die Programmgestaltung und die Referenten sind hier in der Regel identisch.
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Suchtmedizinische Grundversorgung: Wann kann ich mich zur Prüfung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung "Suchtmedizinische Grundversorgung" anmelden und welche Voraussetzungen gibt es hierfür?
Die Prüfungsanmeldung sowie -organisation übernimmt der Bereich Weiterbildung/Zusatzbezeichnungen der Bayerischen Landesärztekammer. Als Prüfungsvoraussetzung gilt eine 24-monatige Weiterbildungszeit in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung bei einem Weiterbilder gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 sowie die Absolvierung der 50 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Suchmedizinischer Grundversorgung.
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Suchtmedizinische Grundversorgung: Kann ich die Seminarteile auch in beliebiger Reihenfolge und in verschiedenen Sequenzen absolvieren?
Die Seminare der „Suchtmedizinischen Grundversorgung“ können in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Basierend auf dem Musterkursbuch „Suchtmedizinische Grundversorgung“ (2010) der Bundesärztekammer wird aus didaktischen Gründen empfohlen, mit Baustein I „Grundlagen I und II“ zu beginnen.
Die Seminarteile können auch in verschiedenen Sequenzen absolviert werden. Hierbei besteht keine Garantie, dass die einzelnen Seminarteile identisch angeboten werden. Möglicherweise müssen die Themeninhalte an mehreren Tagen absolviert werden.
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Suchtmedizinische Grundversorgung: Wie oft werden die Seminare der "Suchtmedizinischen Grundversorgung" angeboten?
Die Seminare der „Suchtmedizinischen Grundversorgung“ werden in der Regel ein Mal jährlich durchgeführt.
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Transfusionsmedizin: Wo ist die Hospitation möglich?
Auf der Homepage der BLÄK ist unter Weiterbildung—> Befugnisse—> Transfusionsmedizin eine Liste weiterbildungsbefugter Ärztinnen/Ärzte gemäß Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns (WO) hinterlegt.
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Transfusionsmedizin: Kann man die zwei Wochen Hospitation auch in mehreren Teilen absolvieren?
Eine Unterteilung in zwei mal eine Woche ist möglich.
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Transplantationsbeauftragter Arzt: Was ist erforderlich, um die Gesamtbescheinigung "Transplantationsbeauftragter Arzt" zu erhalten?
Eine Gesamtbescheinigung erhalten Sie bei vollständiger Absolvierung der Teile A (Theoretische Grundlagen), Teil B (Angehörigenbegleitung) und Teil C (Begleitung einer Organspende inkl. Entnahmaoperation) gemäß aktuell gültigem Curriculum Transplantationsbeauftragter Arzt.
Transplantation Organspende Angehörigenbegleitung SeminarOrganspendeMFA Patient -
Transplantationsbeauftragter Arzt: Wie gelange ich auf die Plattform der DSO, um das E-Learning für die Teile A und C zu absolvieren?
Bitte rufen Sie dafür folgende Internetseite auf:
https://elearning.dso.de/
Über „Anmelden“ können Sie dann selbst Ihr Passwort generieren.Transplantation Organ Seminar Fortbildung E-Learning Plattform DSOTransplantation Organ Seminar FortbildungMFA Patient -
Verkehrsmedizinische Begutachtung: Welche Ärzte besitzen eine verkehrsmedizinische Qualifikation?
Bitte wenden Sie sich an die regional zuständige Führerscheinbehörde.
Jeder potenzielle Teilnehmer am Seminar „Verkehrsmedizinische Begutachtung“ wird explizit auf einem Informationsblatt darauf hingewiesen, sich bei der zuständigen Führerscheinbehörde selbstständig nach gutachterlichem Bedarf zu erkundigen und sich ggf. auf einer dort geführten, öffentlichen Liste eintragen zu lassen.
FEV Führerschein Verkehrsmedizinische GutachtenFahrerlaubnisverordnung -
Verkehrsmedizinische Begutachtung: Wie kann ich als Gutachter tätig werden und wohin muss ich mich wenden?
Sofern Sie als Gutachter tätig werden möchten, wenden Sie sich bitte an die regional zuständige Führerscheinbehörde.
Jeder potenzielle Teilnehmer am Seminar „Verkehrsmedizinische Begutachtung“ wird explizit auf einem Informationsblatt darauf hingewiesen, sich bei der zuständigen Führerscheinbehörde selbstständig nach gutachterlichem Bedarf zu erkundigen und sich ggf. auf einer dort geführten, öffentlichen Liste eintragen zu lassen.
FEV Verkehrsmedizinische Gutachten FahrerlaubnisverordnungFahrerlaubnisverordnung Führerschein -
Verkehrsmedizinische Begutachtung: Muss ich eine Facharztausbildung haben, um a) beim Seminar FeV teilzunehmen, b) als Gutachter tätig zu sein und wenn ja, welche?
a) Nein, man kan nauch als Nicht-Facharzt am Seminar teilnehmen. Dies wird auf der TN-Bescheinigung vermerkt.
b) Ja, siehe hierzu die Übersicht für Fachgebiete/Fachärzte IMS von 2006 (Arbeitspapier für eine Aktualisierung der vorläufigen Empfehlung der Fahrerlaubnisverordnung nach § 11, Abs. 2, Nr. 1 FeV)FEV Führerschein Verkehrsmedizinische Gutachten Fahrerlaubnisverordnung
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