Diese ärztliche Fortbildung entspricht im Wesentlichen den Anforderungen des (Muster-) Kursbuches Krankenhaushygiene auf der Grundlage der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 (2. Auflage, Berlin, 17./18.02.2022).
Zum Erlangen der Qualifikation „Krankenhaushygiene“ im Zuständigkeits-bereich der Bayerischen Landesärztekammer sind ergänzend nachzuweisen:
• 20 Fallkonferenzen (supervidiert)
• Hospitationen (Labor: 1 Woche; Gesundheitsamt: 2 Wochen; Krankenhaushygiene: 4 Wochen – für FÄ Öffentliches Gesundheitswesen 6 Wochen
• 50%ige Tätigkeit als Hygienebeauftragte Ärztin / Hygienbeauftragter Arzt für 24 Monate
Zielgruppe:
Ärztinnen und Ärzte mit einer abgeschlossenen Facharzt-Weiterbildung aus einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung (UPV) gemäß § 2a Abs. 7 der gültigen Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns oder im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens.
Themen und Inhalte:
Modul I:
Grundkurs (Abschluss "Hygienebeauftragter Arzt")
Modul II:
Organisation der Hygiene
Modul III:
Grundlagen der Mikrobiologie
Modul IV:
Bauliche und technische Hygiene
Modul V:
Gezielte Präventionsmaßnahmen
Modul VI:
Qualitätssichernde Maßnahmen, Ausbruchsmanagement
Qualifizierung:
Zeitliche Dauer und Basis-Struktur der Qualifizierung:
Alle Elemente der Fortbildungsmaßnahme (Modul II bis VI, Fallkonferenzen, Hospitationen, Prüfung) sollen einen Zeitraum von 24 Monaten umfassen (BLÄK-Vorstandsbeschluss vom 30. November 2013).
Der Supervisor stellt dem Fortzubildenden ein Zeugnis aus, dieses reicht der Fortzubildende zusammen mit den Protokollen der Fallkonferenzen, der Bescheinigung des Arbeitgebers über die Tätigkeit als Hygienebeauftragter Arzt über einen Zeitraum von 24 Monaten, der Dokumentation der Hospitationen und die Teilnahmebescheinigungen der Module I-VI (siehe Antragsformular) bei der Bayerischen Landesärztekammer ein. Im Anschluss daran findet eine Prüfung zu der Qualifikation Krankenhaushygiene bei der Bayerischen Landesärztekammer statt.
Modularer Aufbau:
Bei der Fortbildung „Krankenhaushygiene“ handelt es sich um eine modulare Qualifizierung, wobei Modul I (Zugangsvoraussetzung zur Teilnahme an den Modulen II - VI) am Anfang der Fortbildung stehen muss und Modul VI am Ende der Fortbildung stehen sollte. Die Reihenfolge der Module II bis VI kann variieren. Die Module II bis VI sollen innerhalb von 24 Monaten absolviert werden.
Fortbildungsstruktur und Teilnahmegebühr:
Die Fortbildung wird als kombinierte E-Learning- und Präsenz-Fortbildung angeboten.
Module |
E-Learning in Unterrichtseinheiten (UE) ≙ 45 min |
Präsenz in Unterrichtseinheiten (UE) ≙ 45 min |
Fortbildungspunkte | Teilnahmegebühr |
---|---|---|---|---|
Modul II – Organisation der Hygiene Fortbildungspunkte: 38 |
6 UE 1) | 26 UE (3 Tage) | 38 | € 960,- 2) |
Modul III – Grundlagen der Mikrobiologie Fortbildungspunkte: 38 |
6 UE 1) | 26 UE (3 Tage) | 38 | € 960,- 2) |
Modul IV – Bauliche und technische Hygiene Fortbildungspunkte: 32 |
1,5 UE 1) | 26 UE (3 Tage) sowie 4,5 UE Begehung | 32 | € 960,- 2) |
Modul V – Gezielte Präventionsmaßnahmen Fortbildungspunkte: 32 |
- | 32 UE (4 Tage) | 32 | € 960,- 3) |
Modul VI – Qualitätssichernde Maßnahmen, Ausbruchsmanagement Fortbildungspunkte: 38 |
6 UE 1) | 26 UE (3 Tage) | 38 | € 960,- 2) |
1 ) Die Bearbeitungszeit kann dabei je nach persönlichem Kenntnisstand variieren.
2 ) Teilnahmegebühr inkl. Zugang zu der moderierten Lernplattform, Lernmaterial, Imbiss und Pausengetränke.
3 ) Teilnahmegebühr inkl. Lernmaterial, Imbiss und Pausengetränke.
Teilnahmevoraussetzungen:
Teilnahmevoraussetzungen zu Modul II bis VI
Die Teilnehmer der Fortbildungsmaßnahme müssen eine abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt in einem Gebiet der UPV oder eine abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen vorweisen können.
Der Nachweis oben genannter Gebietsbezeichnung ist mittels amtlich beglaubigter Kopie (z. B. über den Ärztlichen Kreisverband) zu führen.
Eine weitere Voraussetzung ist die Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ (entspricht Modul I der curricularen Fortbildung „Krankenhaushygiene“), diese kann bereits im Rahmen der Weiterbildungszeit erworben werden.
Fragen und Antworten
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Allgemein: Fallen für die äquivalente Anerkennung von Fortbildungen Kosten an?
Anerkennung Gebührensatzung
Ja, für die Anerkennung externer Veranstaltungen wird gemäß Gebührensatzung der BLÄK (Nr. 5 Gebührenverzeichnis – Anlage zur Gebührensatzung) eine aufwandsabhängige Bearbeitungsgebühr erhoben.
Anerkennung / Teilanerkennung curricularer ärztlicher Qualifizierungen gemäß den von Bundesärztekammer und / oder der Bayerischen Landesärztekammer erstellten Curricula für Absolventen von Seminaren Dritter mit ggf. Ausfertigung einer Abschlussbescheinigung durch die Bayerische Landesärztekammer: € 50,- bis 250,- je Antrag
Anerkennung / Teilanerkennung curricularer ärztlicher Qualifizierungen gemäß den von Bundesärztekammer und / oder der Bayerischen Landesärztekammer erstellten Curricula für Fortbildungsanbieter: € 100,- bis 500,- je Antrag -
Krankenhaushygiene: Muss ich, wenn ich in meiner Klinik/Praxis/MVZ als Hygienebeauftragter Arzt arbeiten möchte oder arbeite, den von mir besuchten Kurs bei der Bayerischen Landesärztekammer äquivalent anerkennen lassen?
HygieneHBA Anerkennung
Sofern Sie die Module II – VI der curricularen Fortbildung Krankenhaushygiene nicht absolvieren, ist eine äquivalente Anerkennung nicht notwendig.
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Krankenhaushygiene: Wann ist ein Hygienebeauftragter Arzt in einer Praxis/in einem MVZ notwendig?
HBA HygieneMVZ PraxisMFA
Einrichtungen für ambulantes Operieren sind nach § 14 Medizinische Hygieneverordnung (MedHygV) verpflichtet, ihre operative Tätigkeit dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Der Leiter der Einrichtung für ambulantes Operieren führt dazu eine Selbsteinschätzung der operativen Tätigkeit am jeweiligen Standort durch und ordnet diese Tätigkeit der jeweils höchsten der folgenden Kategorien zu:
- Kategorie A – Operationen
- Kategorie B – Operative Eingriffe
- Kategorie C – Invasive Eingriffe
Um die genaue Zuordnung der operativen Tätigkeit in einer Einrichtung zu gewährleisten, haben Experten des Landesverbandes für ambulantes Operieren in Bayern (LAOB), weitere ärztliche Berufsverbände und die KVB diese Liste von operativen Maßnahmen erstellt und abgestimmt.
Einrichtungen der Kategorie A und B sind verpflichtet, eine Beratung durch einen Krankenhaushygieniker und eine Hygienefachkraft sicherzustellen, bei Bedarf mit Externen vertraglich zu vereinbaren.
Einrichtungen der Kategorie A müssen zusätzlich Hygienefachpersonal auch intern bestellen (heißt: bereits jetzt dokumentiert zu benennen und gegebenenfalls in Folge dafür zu qualifizieren): den Hygienebeauftragten Arzt sowie die Hygienebeauftragten in der Pflege (=MFA).
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Krankenhaushygiene: Kann ich Modul II – VI bei einem anderen Veranstalter und/oder in einem anderen Bundesland absolvieren?
HBA Hygiene MedHygVMedHygV Hygiene HBA
Ja, alle Module können auch bei einem anderen Veranstalter oder in anderen Bundesländern absolviert werden. Hier ist darauf zu achten, dass das besuchte Modul inhaltlich und zeitlich dem (Muster-) Kursbuch Krankenhaushygiene auf der Grundlage der (Muster-) Weiterbildungsordnung 2018 (2. Auflage, Berlin, 17./18.02.2022) entspricht.
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Krankenhaushygiene: Gibt es für Hygienefachpersonal (z.B. HBA) auch eine Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung?
Hygiene MedHygVMedHygV Hygiene HBA
Gemäß § 12 MedHygV ist das Hygienefachpersonal zur regelmäßigen Fortbildung mindestens in einem Abstand von zwei Jahren verpflichtet. Es werden in der MedHygV keine Angaben zur Gestaltung der Fortbildung gemacht.
§ 12 MedHygV: Information und Schulung des Personals:
Das Hygienefachpersonal nach §§ 6 bis 9 ist verpflichtet, sich mit dem aktuellen Stand der Infektionshygiene vertraut zu machen und mindestens im Abstand von zwei Jahren an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Dem Fachpersonal muss hierfür Gelegenheit zur Teilnahme an den für sie bestimmten Fortbildungsveranstaltungen auf dem Gebiet der Infektionshygiene gegeben werden. -
Krankenhaushygiene: Welche Zugangsvoraussetzungen gibt es für die Fortbildungsseminare Krankenhaushygiene?
Krankenhaushygiene Hygiene HBA MedHygVHygiene HBA MedHygV
Für das Modul I (Hygienebeauftragter Arzt) gilt folgende Voraussetzung:
- Approbation
- Hinweis: Gemäß § 8 Bayerische Medizinhygieneverordnung – MedHygV darf als Hygienebeauftragter Arzt nur bestellt werden, wer eine Anerkennung als Facharzt erhalten hat, weisungsbefugt ist und an einer strukturierten curricularen Fortbildung zum hygienebeauftragten Arzt im Umfang von mindestens 40 Stunden teilgenommen hat.
Für das Modul II bis VI gelten folgende Voraussetzungen:
- abgeschlossene Facharzt-Weiterbildung aus einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung gemäß § 2a Abs. 7 der gültigen Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns oder aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD).
- Erlangung der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ (entspricht Modul I der curricularen Fortbildung „Krankenhaushygiene“)
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Krankenhaushygiene: Muss ich die Module in der aufeinanderfolgenden Reihenfolge II – VI absolvieren?
Hygiene HBA MedHygVMedHygV hygiene HBA
Grundsätzlich können die Sie die Module in der von Ihnen gewünschten Reihenfolge absolvieren. Es ist jedoch ratsam, das Modul VI als letztes zu besuchen.
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Krankenhaushygiene : Gibt es einen zeitlichen Rahmen innerhalb dessen ich die curriculare Fortbildung Krankenhaushygiene absolviert haben muss?
MedHygV Hygiene HBAMedHygV HBA Hygiene
Ja, alle Elemente der Fortbildungsmaßnahme (Module II bis VI, Fallkonferenzen, Hospitationen, Prüfung) sollen in einem Zeitraum von 24 Monaten absolviert werden.
(Gemäß Beschluss des Vorstandes der Bayerische Landesärztekammer 11/2013). -
Krankenhaushygiene: Wenn ich nur Teilzeit arbeite, gilt dies auch für die von mir zu absolvierende Hospitationszeit?
HBA KHH HospitationHospitation HBA KHH Hygiene
Nein, für die Hospitationen gilt:
1 Woche = 1 Arbeitswoche = 5 Tage á 8 Std. arbeitstäglicher Nachweis. -
Krankenhaushygiene: Kann ich auch im Ausland hospitieren?
Hospitation HBA HygieneHospitation HBA Hygiene
Aus rechtlicher Sicht gibt es zunächst prüfungsbezogen keinen Grund, warum Sie Ihre Hospitation nicht im europäischen Ausland absolvieren könnten.
Bitte beachten Sie, dass zu Ihrer eigenen Rechtssicherheit die Inhalte der Hospitationen den rechtlichen Rahmenbedingungen der Bundesrepublik Deutschland und somit der Verordnung zur Hygiene- und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV) vom 1. Dezember 2010 i.d.Ä.F. 08/2012 und 12/2016 und den Inhalten der Hospitationen der Bundesärztekammer vom 5. September 2013 entsprechen müssen. Diese Inhalte sollten –zutreffendenfalls- in Ihrem Interesse von der jeweiligen Institution im EU-Ausland entsprechend bescheinigt sein. -
Allgemein: Bis wann kann ich spätestens kostenfrei stornieren?
Fortbildung Seminare VeranstaltungStorno StornobedingungenMFA Patient
Der Rücktritt von einer bereits gebuchten Veranstaltung ist ausschließlich schriftlich mitzuteilen; für evtl. Rücküberweisungen der Teilnahmegebühr wird die Bankverbindung der Teilnehmenden benötigt.
- Bei Zugang des Rücktritts vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Stornogebühr in Höhe der halben Teilnahmegebühr erhoben.
- Bei Zugang des Rücktritts zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bzw. Nicht-Erscheinen zur Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe der vollen Teilnahmegebühr erhoben.
- Sofern der Bayerischen Landesärztekammer durch den Rücktritt Stornokosten im Tagungshotel / der Veranstaltungs-Lokalisation entstehen, werden diese in voller Höhe dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
- Bei Abmeldung wird in jedem Fall für die Nutzung der kursspezifischen E-Learning Plattform der Bayerischen Landesärztekammer ein Beitrag in Höhe von 185 € in Rechnung gestellt, sofern Sie sich auf der Plattform schon eingeloggt haben.
- Bei Benennung von Ersatzteilnehmenden – bis maximal 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, welcher die Veranstaltung auch tatsächlich besucht, wird die die Stornogebühr nicht fällig, jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 €.
Hinweis: Die Stornobedingungen sehen keine kostenfreien Rücktritt im Krankheitsfall vor. Hier gelten die vorangegangenen Stornostaffelungen.
Änderungen und Absage einer Veranstaltung durch die Bayerische Landesärztekammer
Die Fortbildungen finden nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl statt. Die Bayerische Landesärztekammer behält sich hinsichtlich der Durchführung vor, Änderungen vorzunehmen, u. a. im Falle eines außergewöhnlichen Ereignisses. Wird eine Fortbildung abgesagt, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
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Allgemein: Kann ich an dem Seminar teilnehmen, auch wenn der Zahlungseingang noch nicht bei der Bayerischen Landesärztekammer erfolgt ist?
Seminar FortbildungZahlungseingangMFA
Ja, eine Teilnahme ist möglich. Bitte berücksichtigen Sie dennoch die angegebenen Zahlungstermine.
Eine Woche nach Kursende wird, sofern bis dahin noch kein Zahlungseingang erfolgt ist, das Mahnverfahren gestartet.