Krankenhaushygiene

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Diese ärzt­li­che Fort­bil­dung entspricht im Wesent­li­chen den Anfor­de­run­gen des (Muster-) Kurs­bu­ches Kran­ken­haus­hy­gi­ene auf der Grund­lage der (Muster-)Weiter­bil­dungs­ord­nung 2018 (2. Auflage, Berlin, 17./18.02.2022).

Zum Erlan­gen der Quali­fi­ka­tion „Kran­ken­haus­hy­gi­ene“ im Zustän­dig­keits-bereich der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer sind ergän­zend nach­zu­wei­sen:
• 20 Fall­kon­fe­ren­zen (super­vi­diert)
• Hospi­ta­ti­o­nen (Labor: 1 Woche; Gesund­heits­amt: 2 Wochen; Kran­ken­haus­hy­gi­ene: 4 Wochen – für FÄ Öffent­li­ches Gesund­heits­we­sen 6 Wochen
• 50%ige Tätig­keit als Hygi­e­ne­be­auf­tragte Ärztin / Hygien­be­auf­trag­ter Arzt für 24 Monate

    hygiene

Zielgruppe:

Ärztinnen und Ärzte mit einer abgeschlossenen Facharzt-Weiterbildung aus einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung (UPV) gemäß § 2a Abs. 7 der gültigen Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns oder im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens.

Themen und Inhalte:

Modul I:
Grundkurs (Abschluss "Hygienebeauftragter Arzt")
Modul II:
Organisation der Hygiene
Modul III:
Grundlagen der Mikrobiologie
Modul IV:
Bauliche und technische Hygiene
Modul V:
Gezielte Präventionsmaßnahmen
Modul VI:
Qualitätssichernde Maßnahmen, Ausbruchsmanagement

Qualifizierung:

Zeitliche Dauer und Basis-Struktur der Qualifizierung:
Alle Elemente der Fortbildungsmaßnahme (Modul II bis VI, Fallkonferenzen, Hospitationen, Prüfung) sollen einen Zeitraum von 24 Monaten umfassen (BLÄK-Vorstandsbeschluss vom 30. November 2013).

Der Supervisor stellt dem Fortzubildenden ein Zeugnis aus, dieses reicht der Fortzubildende zusammen mit den Protokollen der Fallkonferenzen, der Bescheinigung des Arbeitgebers über die Tätigkeit als Hygienebeauftragter Arzt über einen Zeitraum von 24 Monaten, der Dokumentation der Hospitationen und die Teilnahmebescheinigungen der Module I-VI (siehe Antragsformular) bei der Bayerischen Landesärztekammer ein. Im Anschluss daran findet eine Prüfung zu der Qualifikation Krankenhaushygiene bei der Bayerischen Landesärztekammer statt.

Modularer Aufbau:

Bei der Fortbildung „Krankenhaushygiene“ handelt es sich um eine modulare Qualifizierung, wobei Modul I (Zugangsvoraussetzung zur Teilnahme an den Modulen II - VI) am Anfang der Fortbildung stehen muss und Modul VI am Ende der Fortbildung stehen sollte. Die Reihenfolge der Module II bis VI kann variieren. Die Module II bis VI sollen innerhalb von 24 Monaten absolviert werden.

Fortbildungsstruktur und Teilnahmegebühr:

Die Fort­bil­dung wird als kombi­nierte E-Lear­ning- und Präsenz-Fort­bil­dung ange­bo­ten.

Module

E-Lear­ning in Unter­richts­ein­hei­ten (UE) ≙ 45 min

Präsenz in Unter­richts­ein­hei­ten (UE) ≙ 45 min

Fort­bil­dungs­punkte

Teil­nah­me­ge­bühr

Modul II – Orga­ni­sa­tion der Hygi­ene
Fortbildungspunkte: 38
6 UE 1) 26 UE (3 Tage) 38 € 960,- 2)
Modul III – Grund­la­gen der Mikro­bio­lo­gie
Fortbildungspunkte: 38
6 UE 1) 26 UE (3 Tage) 38 € 960,- 2)
Modul IV – Bauli­che und tech­ni­sche Hygi­ene
Fortbildungspunkte: 32
1,5 UE 1) 26 UE (3 Tage) sowie 4,5 UE Begehung 32 € 960,- 2)
Modul V – Gezielte Präven­ti­ons­maß­nah­men
Fortbildungspunkte: 32
- 32 UE (4 Tage) 32 € 960,- 3)
Modul VI – Quali­täts­si­chernde Maßnah­men, Ausbruchs­ma­na­ge­ment
Fortbildungspunkte: 38
6 UE 1) 26 UE (3 Tage) 38 € 960,- 2)

1 ) Die Bear­bei­tungs­zeit kann dabei je nach persön­li­chem Kennt­niss­tand vari­ie­ren.
2 ) Teil­nah­me­ge­bühr inkl. Zugang zu der mode­rier­ten Lern­platt­form, Lern­ma­te­rial, Imbiss und Pausen­ge­tränke.
3 ) Teil­nah­me­ge­bühr inkl. Lern­ma­te­rial, Imbiss und Pausen­ge­tränke.

Teilnahmevoraussetzungen:

Teilnahmevoraussetzungen zu Modul II bis VI
Die Teilnehmer der Fortbildungsmaßnahme müssen eine abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt in einem Gebiet der UPV oder eine abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen vorweisen können.
Der Nachweis oben genannter Gebietsbezeichnung ist mittels amtlich beglaubigter Kopie (z. B. über den Ärztlichen Kreisverband) zu führen.
Eine weitere Voraussetzung ist die Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ (entspricht Modul I der curricularen Fortbildung „Krankenhaushygiene“), diese kann bereits im Rahmen der Weiterbildungszeit erworben werden.

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