Dieses Seminar basiert auf der strukturierten curricularen Fortbildung „Krankenhaushygiene“ (BÄK, 1. Auflage, Berlin, November 2011, aktualisierte Fassung 11. Februar 2015 (eLearning-Anteil bei Blended Learning) der Bundesärztekammer (200 Fortbildungsstunden, Module I bis VI) – so beschlossen vom Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer am 2. März 2013 und am 30. November 2013, sowie den ergänzenden Rahmenbedingungen für die strukturierte curriculare Fortbildung Krankenhaushygiene (5. September 2013, BÄK) und den Inhalten der Hospitation (5. September 2013, BÄK).

Zielgruppe:
Ärztinnen und Ärzte mit einer abgeschlossenen Facharzt-Weiterbildung aus einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung gemäß § 2a Abs. 7 der gültigen Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns oder im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens.
Themen und Inhalte:
Modul I:
Grundkurs (Abschluss „Hygienebeauftragter Arzt“)
Modul II:
Organisation der Hygiene
Modul III:
Grundlagen der Mikrobiologie
Modul IV:
Bauliche und technische Hygiene
Modul V:
Gezielte Präventionsmaßnahmen
Modul VI:
Qualitätssichernde Maßnahmen, Ausbruchsmanagement
Qualifizierung:
Zeitliche Dauer und Basis-Struktur der Qualifizierung:
Alle Elemente der Fortbildungsmaßnahme (Modul II bis VI, Fallkonferenzen, Hospitationen, Prüfung) sollen einen Zeitraum von maximal 24 Monaten umfassen (BLÄK-Vorstandsbeschluss vom 30. November 2013).
Der Supervisor stellt dem Fortzubildenden ein Zeugnis aus, dieses reicht der Fortzubildende zusammen mit den Protokollen der Fallkonferenzen, der Bescheinigung des Arbeitgebers über die Tätigkeit als Hygienebeauftragter Arzt über einen Zeitraum von 24 Monaten sowie der Dokumentation der Hospitationen bei der Bayerischen Landesärztekammer ein. Im Anschluss daran findet eine Prüfung zu der curricularen Fortbildung bei der Bayerischen Landesärztekammer statt.
Modularer Aufbau:
Bei dem Seminar „Krankenhaushygiene“ handelt es sich um eine modulare Qualifizierung, wobei Modul I (Zugangsvoraussetzung zur Teilnahme an den Modulen II – VI) am Anfang des Seminars stehen muss und Modul VI am Ende des Seminares stehen sollte. Die Reihenfolge der Module II bis VI kann variieren. Die Module II bis VI sollen innerhalb von 24 Monaten absolviert werden.
Seminarstruktur und Teilnahmegebühr:
Das Seminar wird als kombiniertes E-Learning- und Präsenz-Seminar angeboten.
Module |
E-Learning in Unterrichtseinheiten (UE) ≙ 45 min |
Präsenz in Unterrichtseinheiten (UE) ≙ 45 min |
Fortbildungspunkte | Teilnahmegebühr |
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Modul I – Hygienebeauftragter Arzt Fortbildungspunkte: 48 |
8 UE 1) | 32 UE (4 Tage) | 48 | € 890,- 2) |
Modul II – Organisation der Hygiene Fortbildungspunkte: 38 |
6 UE 1) | 26 UE (3 Tage) | 38 | € 850,- 2) |
Modul III – Grundlagen der Mikrobiologie Fortbildungspunkte: 38 |
6 UE 1) | 26 UE (3 Tage) | 38 | € 850,- 2) |
Modul IV – Bauliche und technische Hygiene Fortbildungspunkte: 32 |
1,5 UE 1) | 26 UE (3 Tage) sowie 4,5 UE Begehung | 32 | € 850,- 2) |
Modul V – Gezielte Präventionsmaßnahmen Fortbildungspunkte: 32 |
- | 32 UE (4 Tage) | 32 | € 850,- 3) |
Modul VI – Qualitätssichernde Maßnahmen, Ausbruchsmanagement Fortbildungspunkte: 38 |
6 UE 1) | 26 UE (3 Tage) | 38 | € 850,- 2) |
1 ) Die Bearbeitungszeit kann dabei je nach persönlichem Kenntnisstand variieren.
2 ) Teilnahmegebühr inkl. Zugang zu der moderierten Lernplattform, Seminarunterlagen, Imbiss und Pausengetränke.
3 ) Teilnahmegebühr inkl. Seminarunterlagen, Imbiss und Pausengetränke.
Teilnahmevoraussetzungen:
Teilnahmevoraussetzungen zu Modul II bis VI
Die Teilnehmer der Fortbildungsmaßnahme müssen eine abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt (diese Qualifikation muss einen Patientenbezug haben) oder eine abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen vorweisen können.
Der Nachweis oben genannter Gebietsbezeichnung ist mittels amtlich beglaubigter Kopie (z. B. über den Ärztlichen Kreisverband) zu führen.
Eine weitere Voraussetzung ist die Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ (entspricht Modul I der curricularen Fortbildung „Krankenhaushygiene“), diese kann bereits im Rahmen der Weiterbildungszeit erworben werden.
Fragen und Antworten

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Krankenhaushygiene: Muss ich, wenn ich in meiner Klinik/Praxis/MVZ als Hygienebeauftragter Arzt arbeiten möchte oder arbeite, den von mir besuchten Kurs bei der Bayerischen Landesärztekammer äquivalent anerkennen lassen?
HygieneHBA Anerkennung
Sofern Sie die Module II – VI der curricularen Fortbildung Krankenhaushygiene nicht absolvieren, ist eine äquivalente Anerkennung nicht notwendig.
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Krankenhaushygiene: Wann ist ein Hygienebeauftragter Arzt in einer Praxis/in einem MVZ notwendig?
HBA HygieneMVZ PraxisMFA
Einrichtungen für ambulandes Operieren sind nach § 14 Medizinische Hygieneverordnung (MedHygV) verpflichtet, ihre operative Tätigkeit dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Der Leiter der Einrichtung für ambulantes Operieren führt dazu eine Selbsteinschätzung der operativen Tätigkeit am jeweiligen Standort durch und ordnet diese Tätigkeit der jeweils höchsten der folgenden Kategorien zu:
- Kategorie A – Operationen
- Kategorie B – Operative Eingriffe
- Kategorie C – Invasive Eingriffe
Um die genaue Zuordnung der operativen Tätigkeit in einer Einrichtung zu gewährleisten, haben Experten des Landesverbandes für ambulantes Operieren in Bayern (LAOB), weitere ärztliche Berufsverbände und die KVB diese Liste von operativen Maßnahmen erstellt und abgestimmt.
Einrichtungen der Kategorie A und B sind verpflichtet, eine Beratung durch einen Krankenhaushygieniker und eine Hygienefachkraft sicherzustellen, bei Bedarf mit Externen vertraglich zu vereinbaren.
Einrichtungen der Kategorie A müssen zusätzlich Hygienefachpersonal auch intern bestellen (heißt: bereits jetzt dokumentiert zu benennen und gegebenenfalls in Folge dafür zu qualifizieren): den Hygienebeauftragten Arzt sowie die Hygienebeauftragten in der Pflege (=MFA). Für die Qualifizierung besteht eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2019. Danach ist die entsprechende Qualifikation des dafür benannten Mitarbeiters nachzuweisen.
Weitere Informationen finden Sie hier
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Krankenhaushygiene: Gibt es für Hygienefachpersonal (z.B. HBA) auch eine Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung?
Hygiene MedHygVMedHygV Hygiene HBA
Gemäß § 12 MedHygV ist das Hygienefachpersonal zur regelmäßigen Fortbildung mindestens in einem Abstand von zwei Jahren verpflichtet. Es werden in der MedHygV keine Angaben zur Gestaltung der Fortbildung gemacht.
§ 12 MedHygV: Information und Schulung des Personals:
Das Hygienefachpersonal nach §§ 6 bis 9 ist verpflichtet, sich mit dem aktuellen Stand der Infektionshygiene vertraut zu machen und mindestens im Abstand von zwei Jahren an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Dem Fachpersonal muss hierfür Gelegenheit zur Teilnahme an den für sie bestimmten Fortbildungsveranstaltungen auf dem Gebiet der Infektionshygiene gegeben werden. -
Krankenhaushygiene: Welche Zugangsvoraussetzungen gibt es für die Seminare Krankenhaushygiene?
Krankenhaushygiene Hygiene HBA MedHygVHygiene HBA MedHygV
Für das Modul I (Hygienebeauftragter Arzt) gilt folgende Voraussetzung:
- Approbation
- Hinweis: Gemäß § 8 Bayerische Medizinhygieneverordnung – MedHygV darf als Hygienebeauftragter Arzt nur bestellt werden, wer eine Anerkennung als Facharzt erhalten hat, weisungsbefugt ist und an einer strukturierten curricularen Fortbildung zum hygienebeauftragten Arzt im Umfang von mindestens 40 Stunden teilgenommen hat.
Für das Modul II bis VI gelten folgende Voraussetzungen:
- abgeschlossene Facharzt-Weiterbildung aus einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung gemäß § 2a Abs. 7 der gültigen Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns oder aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD).
- Erlangung der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ (entspricht Modul I der curricularen Fortbildung „Krankenhaushygiene“)
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Krankenhaushygiene: Muss ich die Module in der aufeinanderfolgenden Reihenfolge II – VI absolvieren?
Hygiene HBA MedHygVMedHygV hygiene HBA
Grundsätzlich können die Sie die Module in der von Ihnen gewünschten Reihenfolge absolvieren. Es ist jedoch ratsam, das Modul VI als letztes zu besuchen.
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Krankenhaushygiene : Gibt es einen zeitlichen Rahmen innerhalb dessen ich die curriculare Fortbildung Krankenhaushygiene absolviert haben muss?
MedHygV Hygiene HBAMedHygV HBA Hygiene
Ja, alle Elemente der Fortbildungsmaßnahme (Module II bis VI, Fallkonferenzen, Hospitationen, Prüfung) sollen in einem Zeitraum von 24 Monaten absolviert werden.
(Gemäß Beschluss des Vorstandes der Bayerische Landesärztekammer 11/2013). -
Krankenhaushygiene: Kann ich Modul II – VI bei einem anderen Veranstalter und/oder in einem anderen Bundesland absolvieren?
HBA Hygiene MedHygVMedHygV Hygiene HBA
Ja, alle Module können auch bei einem anderen Veranstalter oder in anderen Bundesländern absolviert werden. Hier ist darauf zu achten, dass das besuchte Modul inhaltlich und zeitlich dem Curriculum Krankenhaushygiene der Bundesärztekammer (2011) entspricht.
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Krankenhaushygiene: Wie kann ich ein Modul, das ich bei einem anderen Veranstalter/in einem anderen Bundesland absolviert habe, äquivalent anerkennen lassen?
HBA Anerkennung HygieneHBA Hygiene Anerkennung
Bitte reichen Sie folgende Dokumente bei der Bayerischen Landesärztekammer ein:
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Teilnahmebescheinigung/Zertifikat des externen Seminaranbieters in amtlich beglaubigter Kopie (z.B. über Ärztlicher Kreisverband)
- Ausführliches und detailliertes Kursprogramm mit Angabe von Themen und zugehörigen Zeiten sowie Namen der Referenten/Tutoren
- Referentenliste mit vollständigem Namen, Tätigkeitsort und ausgeübter Tätigkeit – bei Ärzten einschließlich führbarer und/oder ankündbarer Bezeichnungen.
Bei einer Äquivalenzanerkennung handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, welche nur für den Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Landesärztekammer ohne Präjudiz für potentiell ähnlich gelagerte Situationen gilt.
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Krankenhaushygiene: Wenn ich nur Teilzeit arbeite, gilt dies auch für die von mir zu absolvierende Hospitationszeit?
HBA KHH HospitationHospitation HBA KHH Hygiene
Nein, für die Hospitationen gilt:
1 Woche = 1 Arbeitswoche = 5 Tage á 8 Std. arbeitstäglicher Nachweis. -
Krankenhaushygiene: Kann ich auch im Ausland hospitieren?
Hospitation HBA HygieneHospitation HBA Hygiene
Aus rechtlicher Sicht gibt es zunächst prüfungsbezogen keinen Grund, warum Sie Ihre Hospitation nicht im europäischen Ausland absolvieren könnten.
Bitte beachten Sie, dass zu Ihrer eigenen Rechtssicherheit die Inhalte der Hospitationen den rechtlichen Rahmenbedingungen der Bundesrepublik Deutschland und somit der Verordnung zur Hygiene- und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV) vom 1. Dezember 2010 i.d.Ä.F. 08/2012 und 12/2016 und den Inhalten der Hospitationen der Bundesärztekammer vom 5. September 2013 entsprechen müssen. Diese Inhalte sollten –zutreffendenfalls- in Ihrem Interesse von der jeweiligen Institution im EU-Ausland entsprechend bescheinigt sein. -
Allgemein: Bis wann kann ich spätestens kostenfrei stornieren?
Fortbildung Seminare VeranstaltungStorno StornobedingungenMFA Patient
Rücktritte von bereits gebuchten Veranstaltungen sind der Bayerischen Landesärztekammer ausschließlich schriftlich mitzuteilen.
- Bei Zugang des Rücktritts sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 € erhoben.
- Bei Zugang des Rücktritts vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Stornogebühr in Höhe der halben Seminargebühr erhoben.
- Bei Zugang des Rücktritts zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bzw. Nicht-Erscheinen zur Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe der vollen Seminargebühr erhoben.
- Sofern der Bayerischen Landesärztekammer durch den Seminarrücktritt Stornokosten im Tagungshotel / der Veranstaltungs-Lokalisation entstehen, werden diese in voller Höhe dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
- Bei Abmeldung wird in jedem Fall für die Nutzung der kursspezifischen E-Learning Plattform der Bayerischen Landesärztekammer ein Beitrag in Höhe von 185 € in Rechnung gestellt, sofern Sie sich auf der Plattform schon eingeloggt haben.
- Bei Benennung eines Ersatzteilnehmers – bis maximal 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, der die Veranstaltung auch tatsächlich besucht, reduzieren sich die Stornogebühren (Punkt 1. – 4.) auf eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 €.
Hinweis: Die Stornobedingungen sehen keine kostenfreien Rücktritt im Krankheitsfall vor. Hier gelten die vorangegangenen Stornostaffelungen.
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Allgemein: Kann ich an dem Seminar teilnehmen, auch wenn der Zahlungseingang noch nicht bei der Bayerischen Landesärztekammer erfolgt ist?
Seminar FortbildungZahlungseingangMFA
Ja, eine Teilnahme ist möglich. Bitte berücksichtigen Sie dennoch die angegebenen Zahlungstermine.
Eine Woche nach Kursende wird, sofern bis dahin noch kein Zahlungseingang erfolgt ist, das Mahnverfahren gestartet. -
Allgemein: Fallen für die äquivalente Anerkennung von Seminaren Kosten an?
Anerkennung Gebührensatzung
Ja, für die Anerkennung externer Veranstaltungen wird gemäß Gebührensatzung der BLÄK (Nr. 5 Gebührenverzeichnis – Anlage zur Gebührensatzung) eine aufwandsabhängige Bearbeitungsgebühr erhoben.
Anerkennung / Teilanerkennung curricularer ärztlicher Qualifizierungen gemäß den von Bundesärztekammer und / oder der Bayerischen Landesärztekammer erstellten Curricula für Absolventen von Seminaren Dritter mit ggf. Ausfertigung einer Abschlussbescheinigung durch die Bayerische Landesärztekammer: € 50,- bis 250,- je Antrag
Anerkennung / Teilanerkennung curricularer ärztlicher Qualifizierungen gemäß den von Bundesärztekammer und / oder der Bayerischen Landesärztekammer erstellten Curricula für Seminaranbieter: € 100,- bis 500,- je Antrag
Nützliche Informationen
