Weiterbildungsordnung

Inkraftgetreten am 01.08.2022 • Veröffentlicht in
Diese Weiterbildungsordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 18. Oktober 1992, zuletzt geändert am 13. Oktober 2002, außer Kraft.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat mit Bescheid vom 5. Mai 2004, Nr.: 321/8507–21/100/04, die Neufassung genehmigt.
Die ab 1. August 2004 gültige Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns ist im gesamten Wortlaut im Bayerischen Ärzteblatt (SPEZIAL 1/2004) veröffentlicht.
Änderungen durch Beschlüsse des 59. Bayerischen Ärztetages am 23. April 2005
Der 59. Bayerische Ärztetag hat am 23. April 2005 die Ergänzung der Überschrift des Abschnitt B um das Wort „Übersicht“ sowie unter „Abschnitt B – Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen“ in der Überschrift der Spalte 2 den Ersatz des Wortes „– Bezeichnungen –“ durch die Worte „– Bezeichnungen, Kurzbezeichnungen“ beschlossen.
Der 59. Bayerische Ärztetag hat am 23. April 2005 eine Ergänzung des Abschnitt B Nummer 10.1 (Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin) um Führbarkeitsregelungen der Facharztbezeichnung „Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin“ beschlossen.
Der 59. Bayerische Ärztetag hat am 23. April 2005 in Abschnitt B Nummer 10 (Innere Medizin und Allgemeinmedizin) die Neufassung der Übergangsbestimmungen beschlossen.
Diese Änderungen der Weiterbildungsordnung treten mit Wirkung vom 1. August 2004 in Kraft.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat mit Bescheid vom 25. April 2005, Nr.: 321/8502–2/101/04, die Änderungen genehmigt.
Diese Änderungen der Weiterbildungsordnung sind im Bayerischen Ärzteblatt 5/2005, Seite 378 f. veröffentlicht.