ÄKBV München: Ausschließliche Fernbehandlung

Pressemeldung — 06.11.2018
Der Ärztliche Kreis- und Bezirksverband (ÄKBV), München, als Körperschaft des öffentlichen Rechts zuständig für die Einhaltung der ärztlichen Berufsordnung durch alle Münchner Ärztinnen und Ärzte, begrüßt den Beschluss des 77. Bayerischen Ärztetages in Nürnberg zur „ausschließlichen Fernbehandlung“. Schon bisher konnten Ärztinnen und Ärzte in der Betreuung ihrer Patientinnen und Patienten moderne Kommunikationsmedien einsetzen – zum Beispiel bei der Übermittlung und Besprechung von Labor-Befunden, für Therapieempfehlungen, Verlaufskontrollen – wenn dem zumindest ein persönlicher Kontakt zwischen Ärztin/Arzt und Patientin/Patient vorausging. Neu an dem Beschluss des Ärztetages ist die Zulässigkeit der „ausschließlichen Fernbehandlung“, die den persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient nicht mehr voraussetzt. Diese Art der Behandlung muss jedoch zwingend auf den Einzelfall beschränkt bleiben und erfordert die gleiche Sorgfalt wie beim persönlichen Arzt-Patientenkontakt. Besondere Bedeutung hat auch dabei die Dokumentation, die insbesondere im Haftungsfall für die Ärztin/den Arzt entlastend werden kann. „Die „ausschließliche Fernbehandlung“ ist nicht das geeignete Instrument zur Bekämpfung des Ärztemangels in weniger gut versorgten Gebieten. Konsequent angewandt wird sie auch die Betreuung älterer Patientinnen und Patienten nicht wesentlich verbessern, wie das in den Verlautbarungen einiger Medien schon angedeutet wurde“, so Dr. Christoph Emminger, 1. Vorsitzender des ÄKBV München. Auf Münchner Initiative wird der Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer eine Kommission einrichten, die sich mit den inhaltlichen und technischen Details befassen wird, um sicherzustellen, dass bayernweit in den acht Bezirksverbänden eine Einzelfallbewertung abgestimmt vorgenommen werden kann. „Der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt muss der Goldstandard bleiben. Die Fernbehandlung darf nicht zu einer neuen, zweiten Behandlungsebene, betrieben durch gewinnorientierte Unternehmen, verkommen“ so Dr. Emminger weiter. Der Ärztliche Kreis- und Bezirksverband (ÄKBV) München ist die Berufsvertretung aller Münchner Ärztinnen und Ärzte. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts vertritt sie die beruflichen Belange ihrer mehr als 20.000 Mitglieder. Der ÄKBV überwacht u. a. die Erfüllung der ärztlichen Berufspflichten, fördert die ärztliche Fortbildung und wirkt in der öffentlichen Gesundheitspflege mit.