ÄKBV München: Ausschließliche Fernbehandlung

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Pressemeldung — 06.11.2018

Der Ärzt­li­che Kreis- und Bezirks­ver­band (ÄKBV), München, als Körper­schaft des öffent­li­chen Rechts zustän­dig für die Einhal­tung der ärzt­li­chen Berufs­ord­nung durch alle Münch­ner Ärztin­nen und Ärzte, begrüßt den Beschluss des 77. Baye­ri­schen Ärzte­ta­ges in Nürn­berg zur „aus­schließ­li­chen Fern­be­hand­lung“. Schon bisher konn­ten Ärztin­nen und Ärzte in der Betreu­ung ihrer Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten moderne Kommu­ni­ka­ti­ons­me­dien einset­zen – zum Beispiel bei der Über­mitt­lung und Bespre­chung von Labor-Befun­den, für Thera­pie­emp­feh­lun­gen, Verlaufs­kon­trol­len – wenn dem zumin­dest ein persön­li­cher Kontakt zwischen Ärztin/Arzt und Pati­en­tin/Pati­ent voraus­ging. Neu an dem Beschluss des Ärzte­ta­ges ist die Zuläs­sig­keit der „aus­schließ­li­chen Fern­be­hand­lung“, die den persön­li­chen Kontakt zwischen Arzt und Pati­ent nicht mehr voraus­setzt. Diese Art der Behand­lung muss jedoch zwin­gend auf den Einzel­fall beschränkt blei­ben und erfor­dert die glei­che Sorg­falt wie beim persön­li­chen Arzt-Pati­en­ten­kon­takt. Beson­dere Bedeu­tung hat auch dabei die Doku­men­ta­tion, die insbe­son­dere im Haftungs­fall für die Ärztin/den Arzt entlas­tend werden kann. „Die „aus­schließ­li­che Fern­be­hand­lung“ ist nicht das geeig­nete Instru­ment zur Bekämp­fung des Ärzteman­gels in weni­ger gut versorg­ten Gebie­ten. Konse­quent ange­wandt wird sie auch die Betreu­ung älte­rer Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten nicht wesent­lich verbes­sern, wie das in den Verlaut­ba­run­gen eini­ger Medien schon ange­deu­tet wurde“, so Dr. Chri­s­toph Emmin­ger, 1. Vorsit­zen­der des ÄKBV München. Auf Münch­ner Initia­tive wird der Vorstand der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer eine Kommis­sion einrich­ten, die sich mit den inhalt­li­chen und tech­ni­schen Details befas­sen wird, um sicher­zu­stel­len, dass bayern­weit in den acht Bezirks­ver­bän­den eine Einzel­fall­be­wer­tung abge­stimmt vorge­nom­men werden kann. „Der persön­li­che Arzt-Pati­en­ten-Kontakt muss der Gold­s­tan­dard blei­ben. Die Fern­be­hand­lung darf nicht zu einer neuen, zwei­ten Behand­lungs­ebene, betrie­ben durch gewin­n­o­ri­en­tierte Unter­neh­men, verkom­men“ so Dr. Emmin­ger weiter. Der Ärzt­li­che Kreis- und Bezirks­ver­band (ÄKBV) München ist die Berufs­ver­tre­tung aller Münch­ner Ärztin­nen und Ärzte. Als Körper­schaft des öffent­li­chen Rechts vertritt sie die beruf­li­chen Belange ihrer mehr als 20.000 Mitglie­der. Der ÄKBV über­wacht u. a. die Erfül­lung der ärzt­li­chen Berufs­pflich­ten, fördert die ärzt­li­che Fort­bil­dung und wirkt in der öffent­li­chen Gesund­heits­pflege mit.

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