77. Bayerischer Ärztetag: „Versorgung gestalten“

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Pressemeldung — 27.10.2018

Der 77. Baye­ri­sche Ärzte­tag (BÄT) beschloss einen Leit­an­trag des Präsi­di­ums der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) mit dem Schlag­wort „Ver­sor­gung gestal­ten“. Inhalte des Antra­ges lauten:

Die Errun­gen­schaf­ten der Infor­ma­ti­ons- und Biotech­no­lo­gie sollen den Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten und deren Versor­gung dienen. Dabei müss­ten der Daten­schutz und die Privat­sphäre gewahrt blei­ben. Ärztin­nen und Ärzte dürf­ten nicht durch ein Mehr an Büro­kra­tie belas­tet und zur bloßen Daten­lie­fe­rung bzw. zur Daten­ge­win­nung „benutzt“ werden. Der 77. BÄT fordert die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung auf, sich dafür einzu­set­zen, dass eine eigene Kommu­ni­ka­ti­ons­platt­form für den elek­tro­ni­schen Date­n­aus­tausch sowohl zwischen Ärzten unter­ein­an­der, als auch zwischen Ärzten und Kran­ken­häu­sern gesetz­lich veran­kert werde.

Die „aus­schließ­li­che Fern­be­hand­lung“ habe die erfor­der­li­chen Stan­dards einzu­hal­ten; über system­im­ma­nente Einschrän­kun­gen sei der Pati­ent aufzu­klä­ren. Die Dele­gier­ten fordern eine gesetz­li­che Ermäch­ti­gung, die es der BLÄK erlaube, die ausschließ­li­che Fern­be­hand­lung soweit einzu­schrän­ken, dass damit keine neue Versor­gungs­ebene entstehe.

Der Zugang zum Medi­zin­stu­dium müsse refor­miert und die Zahl der Medi­zin­stu­di­en­plätze an baye­ri­schen Landes­uni­ver­si­tä­ten erhöht werden. In diesem Zusam­men­hang fordert der 77. BÄT von der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung die Errich­tung Medi­zi­ni­scher Fakul­tä­ten bzw. Unikli­nika in Passau und in Bayreuth sowie eine kriti­sche Prüfung der ange­dach­ten Fern-Studien­gänge.

Die Profes­si­o­na­li­tät des Arzt­be­ru­fes müsse erhal­ten blei­ben; es dürfe keine Substi­tu­tion ärzt­li­cher Leis­tun­gen geben und es dürfe kein Ersatz durch medi­zi­ni­sche Gesund­heits- und Assis­tenz­be­rufe, wie den „Phy­si­cian Assi­stant“, statt­fin­den.

Die baye­ri­schen Ärzte woll­ten die Versor­gung mehr sektor­ver­bin­dend als sektor­über­grei­fend gestal­ten. In diesem Sinn gelte es, die Notfall­ver­sor­gung weiter­zu­ent­wi­ckeln und das Entlass­ma­na­ge­ment neu zu regeln.
Die ärzt­li­che Frei­be­ruf­lich­keit müsse bewahrt werden. Das Para­digma des Heilens und Helfens müsse vor dem Para­digma des Wett­be­werbs und der Profit­stei­ge­rung im Gesund­heits­we­sen rangie­ren.

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