Fachsprachenprüfung für internationale Ärztinnen und Ärzte: 244 ausländische Ärzte bestehen

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Pressemeldung — 08.01.2018

Die Fach­spra­chen­prü­fung (FSP) für Ärztin­nen und Ärzte aus dem nicht-deutsch­spra­chi­gem Ausland haben im Jahr 2017 in Bayern 244 Prüf­linge bestan­den; 266 sind durch­ge­fal­len. Bei 510 durch­ge­führ­ten Prüfun­gen lag die Beste­hens-Quote bei 48 Prozent, wie die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) zum Jahres­be­ginn 2018 mitteilt. (Stand: 31.12.2017). „Wir sehen die Notwen­dig­keit einer solchen Prüfung, haben wir es doch mit einer stei­gen­den Anzahl von Ärztin­nen und Ärzten, die Nicht-Deutsch-Mutter­sprach­ler sind, zu tun. Am häufigs­ten fehlt es am fach­sprach­li­chen Hinter­grund. Die Defi­zite liegen zumeist bei der Trans­fer­leis­tung des vom Pati­en­ten vorge­tra­ge­nen Beschwer­de­bil­des in einer auf Fach­spra­chen­ni­veau erfol­gen­den Vorstel­lung des Pati­en­ten, an den ärzt­li­chen Kolle­gen. Auch die schrift­li­che Wieder­gabe der erho­be­nen Anamnese ist oftmals nicht ausrei­chend“, erklärte BLÄK-Präsi­dent Dr. Max Kaplan.

Bei den Herkunfts­län­dern der antrag­stel­len­den Ärzte lag Syrien klar vorn, gefolgt von den ärzt­li­chen Kolle­gen aus Rumä­nien und Serbien. Insge­samt wurden 2017 Ärzte aus 92 unter­schied­li­chen Nati­o­nen gemel­det und geprüft. „Mit der FSP leis­ten wir einen wich­ti­gen Beitrag zu einer besse­ren Kommu­ni­ka­tion zwischen Pati­ent und Arzt. Die Pati­en­ten haben ein Recht darauf, ihren Arzt zu verste­hen. Und auch die Kolle­gen sind darauf ange­wie­sen, dass die Kommu­ni­ka­tion funk­tio­niert, bspw. dass jeder Arzt im Kran­ken­haus oder in der Praxis nach entspre­chen­der Einar­bei­tung in der Lage ist, einen Arzt­brief zu schrei­ben oder wich­tige Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten zu erfül­len“, sagte Kaplan und bat die Perso­na­l­ver­ant­wort­li­chen der Kran­ken­häu­ser, die ärzt­li­chen Kolle­gin­nen und Kolle­gen aus dem Ausland bei der sprach­li­chen Quali­fi­zie­rung zu unter­stüt­zen.

Die Prüfun­gen dienen als Nach­weis über die für die Berufs­aus­übung erfor­der­li­chen Sprach­kennt­nisse bei inter­na­ti­o­na­len Ärzten, die ihre Ausbil­dung außer­halb des Bundes­ge­bie­tes absol­viert haben. Die 87. Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz 2014 hatte einstim­mig Eckpunkte zur Über­prü­fung der für die Berufs­aus­übung erfor­der­li­chen Deutsch­kennt­nisse in den akade­mi­schen Heil­be­ru­fen beschlos­sen. Auf dieser Grund­lage haben das Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­rium für Gesund­heit und Pflege gemein­sam mit der BLÄK eine mit den Regie­run­gen abge­stimmte Verfah­rens­ord­nung für Sprach­tests verein­bart. Die BLÄK nimmt im Auftrag der Regie­run­gen seit April 2017 den Sprach­test auf dem Sprach­ni­veau C1 ab.

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