Fragen & Antworten

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    Weiterbildung

  • Was genau ist Weiterbildung?

    Weiter­­bil­­dung ist der gere­­gelte und struk­tu­rierte Erwerb von in der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung für die Ärzte Bayerns (WBO) fest­­ge­leg­ten Kennt­­nis­­sen, Erfah­run­­gen und Fertig­kei­ten, um nach abge­­schlos­­se­­ner ärzt­­li­cher Ausbil­­dung und der Ertei­­lung der Appro­­ba­tion (Berech­ti­­gung zur Ausübung des ärzt­­li­chen Berufs) beson­­dere ärzt­­li­che Kompe­ten­­zen zu erlan­­gen.

    Weiterbildung Weiterbildungsordnung
  • Was ist der Unterschied zwischen Weiterbildung und Fortbildung?

    Während Weiter­­bil­­dung dem Erwerb zusätz­­li­cher Kennt­­nisse, Erfah­run­­gen und Fertig­kei­ten dient und bei erfol­g­rei­chem Abschluss eine Fach­a­rzt- oder Schwer­­punkt- oder Zusatz­­be­­zeich­­nung geführt werden darf, dient Fort­­bil­­dung dem berufs­­­be­glei­ten­­den Erhalt der Kompe­tenz.

    Weiterbildung Fortbildung Schwerpunkt Zusatzbezeichnung Facharzt
  • Was ist die rechtliche Grundlage für die Weiterbildung?

    Die Weiter­­bil­­dung rich­tet sich nach den Bestim­­mun­­gen der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung für die Ärzte Bayerns (WBO) und den dazu­­­ge­hö­ri­­gen Richt­­li­­nien über den Inhalt der Weiter­­bil­­dung.

    Weiterbildung Weiterbildungsordnung Richtlinien
    WO
  • Welche der verschiedenen Weiterbildungsordnungen gilt für meine Weiterbildung?

    Die aktu­elle Fassung der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung für die Ärzte Bayerns (WBO) kann immer in Anspruch genom­­men werden. Dabei ist zu beach­ten, dass die aktu­elle Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung durch Ände­run­­gen verschie­­dene Fassun­­gen erha­l­ten hat. Vom Beginn der Weiter­­bil­­dung in Bayern hängt ab, welche Fassung der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung zusätz­­lich in Anspruch genom­­men werden kann. Ältere Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nun­­gen gelten nur im Rahmen der Über­­g­angs­­be­­stim­­mun­­gen, die in § 20 WBO gere­­gelt sind.

    Weiterbildung Weiterbildungsordnung Übergangsbestimmungen
  • Sind die Kriterien der Weiterbildung in allen deutschen Bundesländern gleich?

    In Deut­sch­­land sind für alle Ange­le­­gen­hei­ten der ärzt­­li­chen Weiter­­bil­­dung die Landes­­ärz­te­­kam­­mern zustän­­dig. Die von der Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer erar­­bei­tete (Muster-)Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung ist für die Landes­­ärz­te­­kam­­mern nicht bindend. Daher können die Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nun­­gen der einzel­­nen Landes­­ärz­te­­kam­­mern abwei­chende Bestim­­mun­­gen entha­l­ten. Ein Arzt in Weiter­­bil­­dung muss die Zeiten und die Inhalte der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung derje­­ni­­gen Landes­­ärz­te­­kam­­mer nach­wei­­sen, bei der er den Antrag auf Aner­ken­­nung der Bezeich­­nung stellt und deren Kammer­­mit­­glied er ist.

    Weiterbildung Weiterbildungsordnung
  • Wo kann ich in Deutschland eine Weiterbildung durchlaufen?

    Die Weiter­­bil­­dung muss unter verant­wor­t­­li­cher Leitung eines von der jewei­­li­­gen Landes­­ärz­te­­kam­­mer befug­ten Weiter­­bil­­ders stat­t­­fin­­den. Der Weiter­­bil­­der muss über eine gültige Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis verfü­­gen. Der Umfang der Befug­­nis rich­tet sich nach dem jewei­­li­­gen Leis­tungs­­­spek­trum. Die jeweils zustän­­dige Landes­­ärz­te­­kam­­mer führt ein Verzeich­­nis mit entspre­chen­­den Weiter­­bil­­dern.

    Weiterbildung Weiterbildungsbefugnis
    Ermächtigung Weiterbildungsermächtigung
  • Was muss ich zu Beginn der Weiterbildung beachten?

    Die Weiter­­bil­­dung setzt ein Arbeits­­­ver­­häl­t­­nis mit ange­­mes­­se­­ner Vergü­tung mit dem zur Weiter­­bil­­dung befug­ten Arzt zum Zwecke der Weiter­­bil­­dung voraus.
    Dies gilt auch für die meis­ten Zusatz­­be­­zeich­­nun­­gen. Zu Beginn der Weiter­­bil­­dung muss der Weiter­­bil­­der dem Arzt in Weiter­­bil­­dung ein Weiter­­bil­­dungs­­pro­­gramm aushän­­di­­gen. Der Weiter­­bil­­der muss über eine entspre­chende Befug­­nis zur Weiter­­bil­­dung verfü­­gen. Bei der Ange­­mes­­sen­heit der Vergü­tung gelten übli­che Tarife zur Orien­tie­rung. Die Weiter­­bil­­dung muss haup­t­­be­­ruf­­lich erfol­­gen.

    Weiterbildung Weiterbildungsbefugnis Facharzt Zusatzbezeichnung
  • Was bedeutet hauptberuflich?

    Die ärzt­­li­che Weiter­­bil­­dung muss ange­­mes­­sen vergü­tet sein und es kann keine weitere haup­t­­be­­ruf­­li­che Tätig­keit dane­­ben geben. Wird eine Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis ausge­übt, kann grun­d­­sätz­­lich keine eigene haup­t­­be­­ruf­­li­che Weiter­­bil­­dung zum Erwerb einer Fach­a­rzt- und/oder Schwer­­punk­t­­be­­zeich­­nung oder Zusatz­­be­­zeich­­nung erfol­­gen.

    Weiterbildung Weiterbildungsbefugnis Vergütung Teilzeit Facharzt Schwerpunkt hauptberuflich Zusatzbezeichnung
  • Müssen alle Weiterbildungen hauptberuflich durchgeführt werden?

    Gemäß § 4 Abs. 4 der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung für die Ärzte Bayerns (WBO) ist die Weiter­­bil­­dung zum Erwerb einer Fach­a­rzt- und/oder Schwer­­punk­t­­be­­zeich­­nung in der Regel ganz­tä­­gig und in haup­t­­be­­ruf­­li­cher Stel­­lung durch­­­zu­­füh­ren und setzt die Betei­­li­­gung an sämt­­li­chen ärzt­­li­chen Tätig­kei­ten in dem Bereich voraus, in dem die Weiter­­bil­­dung erfolgt. Glei­ches gilt auch für den Erwerb einer Zusatz­­be­­zeich­­nung, soweit es in Abschnitt C nicht ande­res bestimmt ist. Eine berufs­­­be­glei­tende Weiter­­bil­­dung ist nur bei Zusatz-Weiter­­bil­­dun­­gen und nur dann zuläs­­sig, wenn dies in Abschnitt C vorge­­se­hen ist.

    Weiterbildung Facharzt Schwerpunkt Zusatzbezeichnung hauptberuflich
  • Sind Teilzeitweiterbildungen zum Facharzt zulässig?

    Weiter­­bil­­dun­­gen in Teil­­zeit sind möglich. Die Teil­­zeit­wei­ter­­bil­­dung muss trotz­­dem die haup­t­­be­­ruf­­li­che Tätig­keit sein und der Weiter­­bil­­dung dienen.
    Eine Weiter­­bil­­dung in Teil­­zeit muss hinsicht­­lich Gesam­t­dauer, Niveau und Quali­tät den Anfor­­de­run­­gen an eine ganz­tä­­gige Weiter­­bil­­dung entspre­chen. Dies ist in der Regel gewähr­leis­tet, wenn die Teil­­zeit­tä­tig­keit mindes­tens die Hälfte der wöchent­­li­chen Arbeits­­­zeit beträgt. Die Weiter­­bil­­dung kann mit mindes­tens 12 Stun­­den pro Woche bis zur Hälfte der in den Abschnit­ten B und C gefor­­der­ten Mindest­wei­ter­­bil­­dungs­­­zeit erfol­­gen. Die Weiter­­bil­­dungs­­­zeit verlän­­gert sich entspre­chend. Bitte beach­ten Sie hierzu: Beim Wech­­sel zu ande­ren Landes­­ärz­te­­kam­­mern gelten ggf. andere Rege­­lun­­gen!
    Der zeit­­li­che Umfang (Stun­­den/Woche) der Teil­­zeit­­be­schäf­ti­­gung muss im Zeug­­nis aufge­­führt werden.

    Weiterbildung Teilzeit Weiterbildungszeugnis hauptberuflich
  • Können wissenschaftliche Tätigkeiten auf die Weiterbildung anerkannt werden?

    Wissen­­schaft­­li­che Aufträge können ‒ soweit keine Weiter­­bil­­dung erfolgt ‒ nicht ange­rech­­net werden. Nach­­ge­wie­­sene klini­­sche Forschungs­­­zei­ten, zum Beispiel im Rahmen eines Clini­­cian Scien­tist Program, können in dem Umfang für die Weiter­­bil­­dung aner­­kannt werden, in dem im Rahmen der Weiter­­bil­­dung zu erwer­­bende Kompe­ten­­zen unter Aufsicht und Anlei­tung des Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­ten vermit­telt werden.

    Weiterbildung Forschungstätigkeit
    Wissenschaftliche Tätigkeit
  • Muss während der Weiterbildung auf eine Rotation geachtet werden?

    Zu Beginn der Weiter­­bil­­dung ist das geglie­­derte Weiter­­bil­­dungs­­pro­­gramm vom Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­ten an den Arzt in Weiter­­bil­­dung auszu­hän­­di­­gen. Die erteilte Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis ist an das vorge­legte Weiter­­bil­­dungs­­pro­­gramm gebun­­den. Der Arzt in Weiter­­bil­­dung ist über die fest­­ge­leg­ten Neben­­­be­­stim­­mun­­gen (z.B. Rota­ti­o­­nen) in der Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis in Kennt­­nis zu setzen. Die Einha­l­tung der Neben­­­be­­stim­­mun­­gen wird bei Antrag­s­tel­­lung über­­­prüft.

    Weiterbildung Weiterbildungsbefugnis Weiterbildungsprogramm Rotation Hospitation
  • Wann kann mit der Weiterbildung begonnen werden?

    Mit der Weiter­­bil­­dung kann erst nach Ertei­­lung der Appro­­ba­tion als Arzt/Ärztin begon­­nen werden.

    Weiterbildung Approbation Berufserlaubnis
  • Wie wirken sich Unterbrechungen auf die Weiterbildung aus?

    Eine Unter­­bre­chung der Weiter­­bil­­dung, beispiels­­weise wegen Schwan­­ger­­schaft, Eltern­­zeit, Krank­heit, frei­­wil­­li­­gem Wehr­­dienst, Bundes­­frei­­wil­­li­­gen­­dienst oder wegen der Arbeit an wissen­­schaft­­li­chen Aufträ­­gen – sofern eine Weiter­­bil­­dung nicht erfolgt- kann grun­d­­sätz­­lich nicht auf die Weiter­­bil­­dungs­­­zeit ange­rech­­net werden. Tarif­­li­cher und gesetz­­li­cher sowie sons­ti­­ger arbeits­­recht­­li­cher Erho­­lungs­­ur­laub bis zu sechs Wochen im Kalen­­der­jahr ist keine Unter­­bre­chung. Anga­­ben über Unter­­bre­chun­­gen der Weiter­­bil­­dung müssen im Weiter­­bil­­dungs­­­zeug­­nis entha­l­ten sein.

    Weiterbildung Unterbrechung Schwangerschaft Elternzeit Mutterschutz Krankheit
  • Zählt Erholungsurlaub als Unterbrechung der Weiterbildung?

    Tarif­­li­cher und gesetz­­li­cher sowie sons­ti­­ger arbeits­­recht­­li­cher Erho­­lungs­­ur­laub bis zu sechs Wochen im Kalen­­der­jahr ist keine Unter­­bre­chung.

    Weiterbildung Unterbrechung Urlaub
  • Erfordert Weiterbildung einen regulären Arbeitsvertrag?

    Ja, die Weiter­­bil­­dung muss im Rahmen eines Arbeits­­­ver­­tra­­ges mit einer ange­­mes­­se­­nen Vergü­tung erfol­­gen. Unbe­­zahlte oder zu gering entlohnte Tätig­kei­ten, wie zum Beispiel Hospi­ta­ti­o­­nen oder Gast­a­rz­t­tä­tig­kei­ten, können daher grun­d­­sätz­­lich nicht auf die Weiter­­bil­­dung ange­rech­­net werden. Es müssen Rege­­lun­­gen zur haftungs­­recht­­li­chen Absi­che­rung des Arztes in Weiter­­bil­­dung vorlie­­gen.

    Weiterbildung Arbeitsvertrag Hospitation Gastarzttätigkeit Vergütung Stipendium
    Weiterbildungsvertrag Vertrag
  • Wie hoch ist die angemessene Weiterbildungsvergütung?

    Eine ange­­mes­­sene Weiter­­bil­­dungs­­­ver­­­gü­tung orien­tiert sich an den Durch­­schnitts­wer­ten der bran­chen­üb­­li­chen Tarif­­ver­­­träge. Erfolgt eine Tätig­keit in einem gerin­­ge­ren zeit­­li­chen Umfang, so ist die jeweils ange­­mes­­sene Vergü­tung entspre­chend zu redu­­zie­ren.

    Weiterbildung Vergütung
    Bezahlung Gehalt
  • Was muss ich während der Weiterbildung beachten?

    Jeder Arzt in Weiter­­bil­­dung muss seine Weiter­­bil­­dung selbst fort­lau­­fend doku­­men­tie­ren. Hierzu ist das jewei­­lige Logbuch für die entspre­chende Fach­a­rzt- oder Schwer­­punk­t­­be­­zeich­­nung oder Zusatz­­be­­zeich­­nung zu verwen­­den. Der Weiter­­bil­­der muss die Rich­tig­keit mindes­tens jähr­­lich bestä­ti­­gen. In diesem ist auch das mindes­tens einmal jähr­­lich zu führende Gespräch mit dem Weiter­­bil­­der zu doku­­men­tie­ren, in welchem der jewei­­lige Stand der Weiter­­bil­­dung beur­­teilt wird. Sammel­­be­­schei­­ni­­gun­­gen oder eine bloße Erwäh­­nung im Zeug­­nis sind nicht ausrei­chend. Die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer behält sich vor, sich im Zwei­­fel Einzel­nach­­weise vorle­­gen zu lassen. Bitte achten Sie darauf, sich bei jedem Wech­­sel eines zur Weiter­­bil­­dung befug­ten Arztes ein Weiter­­bil­­dungs­­­zeug­­nis ausstel­len zu lassen.

    Weiterbildung Facharzt Schwerpunkt Dokumentationsbogen Weiterbildungszeugnis Inhalte Zusatzbezeichnung
    Logbuch Zeugnis Nachweis
  • Besteht ein Anspruch auf die Ausstellung eines Zeugnisses?

    Ja. Der Arzt in Weiter­­bil­­dung hat bei Been­­di­­gung des Weiter­­bil­­dungs­­­ver­­häl­t­­nis­­ses, auf seinen Antrag hin oder auf Anfor­­de­rung durch die Ärzte­­kam­­mer gemäß § 9 der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung für die Ärzte Bayerns einen Anspruch auf Ausstel­­lung eines Zeug­­nis­­ses, unab­hän­­gig davon, ob das Weiter­­bil­­dungs­­­ver­­häl­t­­nis durch Zeit­a­blauf, Kündi­­gung oder aus ande­ren Grün­­den endet. Die Pflicht zur Ausstel­­lung eines Weiter­­bil­­dungs­­­zeug­­nis­­ses gilt auch nach Been­­di­­gung der Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis fort. Grun­d­­sätz­­lich muss das Zeug­­nis inner­halb von drei Mona­ten und bei Ausschei­­den unver­­­züg­­lich ausge­­stellt werden.

    Weiterbildung Weiterbildungszeugnis
    Zeugnis
  • In welcher Form ist das Zeugnis auszustellen?

    Das Weiter­­bil­­dungs­­­zeug­­nis ist schrift­­lich mit einem Brie­f­­kopf der Klinik oder Praxis bei Been­­di­­gung des Weiter­­bil­­dungs­­­ver­­häl­t­­nis­­ses auszu­s­tel­len. Es kann frühes­tens am letz­ten Tag des bestä­tig­ten Weiter­­bil­­dungs­­ab­schnit­tes ausge­­stellt werden.

    Weiterbildung Weiterbildungszeugnis
    Zeugnis
  • Was muss das Zeugnis beinhalten?

    Das Zeug­­nis soll dem in Weiter­­bil­­dung befin­d­­li­chen Arzt einer­­seits die während der abge­­leis­te­ten Weiter­­bil­­dungs­­­zeit die erwor­­be­­nen kogni­ti­­ven Kompe­ten­­zen und Metho­­den­­kom­­pe­ten­­zen (Kennt­­nisse) sowie die Hand­­lungs­­­kom­­pe­ten­­zen (Erfah­run­­gen und Fertig­kei­ten) im Einzel­­nen beschei­­ni­­gen und ande­­rer­­seits zur Frage der fach­­li­chen Eignung ausführ­­lich Stel­­lung nehmen.
    Es muss den Zeit­raum, in dem der Arzt in Weiter­­bil­­dung unter Anlei­tung des befug­ten Weiter­­bil­­ders haup­t­­be­­ruf­­lich tätig war sowie den zeit­­li­chen Umfang der Tätig­keit entha­l­ten. Datum und Ort der Ausstel­­lung sind anzu­­ge­­ben, die Unter­­schrift und der Stem­­pel des zur Weiter­­bil­­dung befug­ten Arztes müssen entha­l­ten sein. Unter­­bre­chun­­gen, Rota­ti­o­­nen oder Tätig­kei­ten in beson­­de­ren Funk­ti­­ons­­be­rei­chen (z. B. Inten­­si­v­­me­­di­­zin, Notauf­­nahme) müssen eben­falls beschrie­­ben werden. Unter­­bre­chun­­gen oder Rota­ti­o­­nen sind stets mit dem exak­ten Zeit­raum (Format TT/MM/JJJJ bis TT/MM/JJJJ) anzu­­ge­­ben. Soweit erfolgt, muss die regel­mä­­ßige Teil­­nahme am Nacht- und Bereit­­schafts­­dienst bestä­tigt werden.

    Weiterbildung Facharzt Rotation Bereitschaftsdienst Notaufnahme Intensivmedizin Fachliche Eignung
    Weiterbildungszeugnis Zeugnis
  • Wie ist das Zeugnis zu unterzeichnen?

    Weiter­­bil­­dungs­­­zeug­­nisse sind immer von allen der zur Weiter­­bil­­dung befug­ten Ärztin­­nen und Ärzte des entspre­chen­­den Abschnit­tes zu unter­­zeich­­nen. Die Unter­­zeich­­nung auf der letz­ten Seite genügt, wenn das Zeug­­nis als eine Einheit gefer­tigt ist.

    Weiterbildung Weiterbildungszeugnis
    Zeugnis
  • Wird für jeden Weiterbildungsabschnitt ein Zeugnis benötigt?

    Ja. Zudem ist bei gege­­be­­nen­falls verein­­ba­r­ten Rota­ti­­ons­ab­schnit­ten ein zusätz­­li­ches Zeug­­nis des zustän­­di­­gen fach­­li­chen Leiters der Abtei­­lung notwen­­dig.

    Weiterbildung Weiterbildungszeugnis
    Zeugnis
  • Wie stelle ich einen Antrag auf Prüfungszulassung / Anerkennung einer Bezeichnung und welche Unterlagen muss ich einreichen?

    Zunächst stel­len Sie online den Antrag auf Prüfungs­­­zu­las­­sung im „Meine BLÄK"-Portal. Danach reichen Sie den ausge­­druck­ten Antrag unter­­schrie­­ben mit folgen­­­den Unter­la­­gen ein:

    1. Ausge­­druckte Antrags­­bö­­gen aus dem „Meine BLÄK“-Portal
    2. Zeug­­nisse über für die ange­strebte Quali­­fi­­ka­tion abge­­leis­tete Zeiten
    3. Logbü­cher
    4. Kurs­nach­­weise (sofern die Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung Kurse vorschreibt)
      Alle Nach­­weise sind im Origi­nal oder besser als amtlich beglau­­bigte Foto­­ko­pien einzu­rei­chen.
    Weiterbildung Facharzt Schwerpunkt Antragstellung Logbuch Kursnachweise Dokumentationsbogen
  • Wie erfolgt die Bearbeitung und wann erhalte ich eine Nachricht über das Ergebnis?

    Sobald Ihre Unter­la­­gen von uns geprüft worden sind und fest­­steht, dass Sie die Voraus­­set­­zun­­gen für eine Prüfungs­­­zu­las­­sung gemäß Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung erfül­len, erha­l­ten Sie einen Bescheid über die Prüfungs­­­zu­las­­sung. Die Prüfungs­­ab­tei­­lung, die für Sie einen Prüfungs­­ter­­min orga­­ni­­siert, wird gleich­­zei­tig hier­­über infor­­miert.

    Weiterbildung Facharzt Schwerpunkt Antragstellung
  • Welche Einrichtungen zählen zum stationären Bereich?

    Der stati­o­näre Bereich umfasst Einrich­tun­­gen, in denen Pati­en­ten aufge­nom­­men und auch über Nacht durch­­­gän­­gig ärzt­­lich betreut werden; hierzu gehö­ren insbe­­son­­dere Kran­ken­haus­ab­tei­­lun­­gen, Reha­­bi­­li­ta­ti­­ons­k­li­­ni­ken und Bele­g­ab­tei­­lun­­gen.

    Weiterbildung Facharzt Schwerpunkt stationär
  • Welche Einrichtungsarten zählen zum ambulanten Bereich?

    Zum ambu­lan­ten Bereich gehö­ren insbe­­son­­dere ärzt­­li­che Praxen, Insti­tut­s­am­­bu­lan­­zen, Tages­­k­li­­ni­ken, poli­k­li­­ni­­sche Ambu­lan­­zen und Medi­­zi­­ni­­sche Versor­­gungs­­­zen­tren (MVZ).

    Weiterbildung Facharzt Schwerpunkt ambulant
    stationär
  • Welche Fachrichtungen sind Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung (UPV)?

    Als Gebiete der unmit­tel­­ba­ren Pati­en­ten­­ver­­­sor­­gung gelten Allge­­mein­­me­­di­­zin, Anäs­the­­sio­lo­­gie, Arbeits­­­me­­di­­zin, Augen­­heil­­kunde, Chir­ur­­gie, Frau­en­heil­­kunde und Geburts­­hilfe, Hals-Nasen-Ohren­­heil­­kunde, Haut- und Geschlechts­­­krank­hei­ten, Human­­ge­­ne­tik, Innere Medi­­zin, Kinder- und Jugend­­­me­­di­­zin, Kinder- und Jugend­­­psy­ch­ia­trie und -psycho­­the­ra­pie, Mund-Kiefer-Gesichts­­chir­ur­­gie, Neuro­chir­ur­­gie, Neuro­lo­­gie, Nuklea­r­­me­­di­­zin, Öffent­­li­ches Gesun­d­heits­­we­­sen, Phon­ia­trie und Pädau­­dio­lo­­gie, Physi­­ka­­li­­sche und Reha­­bi­­li­ta­tive Medi­­zin, Psych­ia­trie und Psycho­­the­ra­pie, Psycho­­­so­­ma­ti­­sche Medi­­zin und Psycho­­the­ra­pie, Radio­lo­­gie, Strah­len­the­ra­pie, Trans­­fu­­si­­ons­­me­­di­­zin und Urolo­­gie.

    Weiterbildung Facharzt unmittelbare Patientenversorgung (UPV)
  • Was ist eine Weiterbildungsbefugnis?

    Eine Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis ist die Voraus­­set­­zung, um Assis­ten­­zärz­tin­­nen und -ärzte weiter­­zu­­bil­­den. Nur wenn der Weiter­­bil­­der im Besitz einer Befug­­nis ist, können Weiter­­bil­­dungs­­­zei­ten und -inhalte zum Erwerb einer Fach­a­rzt-, Schwer­­punkt- und Zusatz­­be­­zeich­­nung ange­rech­­net werden.

    Weiterbildungsbefugnis
    Ermächtigung Befugnis zur Weiterbildung
  • Wo erhalte ich Informationen zur Weiterbildungsbefugnis?

    In der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung für die Ärzte Bayerns. Auskünfte zur Antrag­s­tel­­lung erha­l­ten Sie auch unter der Tele­­fon­­num­­mer 089 4147–138.

    Weiterbildungsbefugnis
    Ermächtigung Befugnis zur Weiterbildung WO

    Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 16. Oktober 2021 i. d. F. der Änderungsbeschlüsse vom 15. Oktober 2023.

    Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 4 der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 nach den Beschlüssen des Vorstandes der Bayerischen Landesärztekammer vom 13. Februar 2021

  • Woher bekomme ich die Antragsunterlagen für eine Weiterbildungsbefugnis?

    Für Anträge auf eine inhal­t­­lich geprüfte Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis nach WBO 2021 ist eine Online-Antrag­s­tel­­lung notwen­­dig. Diese ist nach der Anmel­­dung des Arztes / der Ärztin mit persön­­li­cher Nutzer­ken­­nung und Pass­wort im „Meine BLÄK-Portal“ unter Weiter­­bil­­dung – Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis möglich. Selbst­­ver­­­stän­d­­lich können Sie sich auch bei Fragen rund um die Antrag­s­tel­­lung tele­­fo­­nisch mit uns unter 089 4147–138 in Verbin­­dung setzen.

    Weiterbildungsbefugnis
    Ermächtigung Befugnis zur Weiterbildung
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Antrag auf Weiterbildungsbefugnis stellen zu können?

    • Die entspre­chende Fach­a­rzt-, Schwer­­punkt- oder Zusatz­­be­­zeich­­nung muss seit mindes­tens zwei Jahren geführt werden.
    • Nach der entspre­chen­­den Aner­ken­­nung muss seit mindes­tens zwei Jahren eine verant­wor­t­­li­che, einschlä­­gige Tätig­keit ausge­übt worden sein (z. B. als Ober­a­rzt oder nieder­­ge­las­­se­­ner Arzt).
    • Die Weiter­­bil­­dungs­­­stätte muss seit mindes­tens einem Jahr beste­hen.
    • In der Regel ist eine Leis­tungs­­­sta­tis­tik der letz­ten zwölf Monate vorzu­le­­gen.
    Weiterbildungsbefugnis
    Ermächtigung Befugnis zur Weiterbildung
  • Kann ich die Weiterbildungsbefugnis mit einer Teilzeittätigkeit beantragen?

    Eine Weiter­­bil­­dung hat grun­d­­sätz­­lich haup­t­­be­­ruf­­lich und ganz­tä­­gig (38,5 Stun­­den von Montag bis Frei­­­tag) zu erfol­­gen. Dies zieht nach sich, dass der Weiter­­bil­­der verpflich­tet ist, die Weiter­­bil­­dung ganz­tä­­gig und haup­t­­be­­ruf­­lich persön­­lich zu leiten sowie zeit­­lich und inhal­t­­lich gemäß der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung zu gesta­l­ten. Eine Auftei­­lung auf mehrere teil­­zeit­­be­schäf­tigte Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fugte ist jedoch möglich, wenn durch komple­­men­täre Arbeits­­­zei­ten insge­­samt eine ganz­tä­­gige Weiter­­bil­­dung gewähr­leis­tet ist.

    Weiterbildungsbefugnis
    Ermächtigung Befugnis zur Weiterbildung
  • Wie viele Weiterbildungsbefugnisse kann ich beantragen?

    Eine Befug­­nis kann in der Regel nur für den Erwerb von einer Fach­a­rz­t­­be­­zeich­­nung und/oder einer zuge­hö­ri­­gen Schwer­­punk­t­­be­­zeich­­nung und/oder einer Zusatz­­be­­zeich­­nung erteilt werden.

    Weiterbildungsbefugnis
    Ermächtigung Befugnis zur Weiterbildung Befugnisantrag
  • Was versteht man unter stationärer Akutversorgung?

    Unter stati­o­närer Akut­­ver­­­sor­­gung wird die stati­o­näre Behan­d­­lung von Pati­en­ten aus einem unaus­­ge­le­­se­­nen Pati­en­ten­­kol­lek­tiv verstan­­den, die wegen einer akuten, unvor­­her­­ge­­se­he­­nen Erkran­­kung über die zentrale Notauf­­nahme eines Kran­ken­hau­­ses mit einer Aufnah­­me­­be­reit­­schaft von 24 Stun­­den an 7 Tagen in der Woche aufge­nom­­men werden. Dieses Kran­ken­haus verfügt mindes­tens über die ausge­wie­­se­­nen Fach­ab­tei­­lun­­gen Innere Medi­­zin und Chir­ur­­gie oder Unfall­chir­ur­­gie.

    Weiterbildung Akutversorgung
  • Wie lange ist eine Weiterbildungsbefugnis gültig?

    Die Befug­­nis erlischt mit der Been­­di­­gung der Täti­k­­geit des Weiter­­bil­­ders an der Weiter­­bil­­dungs­­­stätte.

    Befug­­nisse, die auf Grun­d­lage der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung 2004 erteilt wurden, gelten gemäß der Über­­g­angs­­be­­stim­­mun­­gen (§ 20 WBO 2021) weiter und müssen nicht neu bean­­tragt werden.

    Weiterbildungsbefugnis
    Ermächtigung Befugnis zur Weiterbildung
  • Woher bekomme ich als Vertragsarzt eine Assistentengenehmigung?

    Sobald durch die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer eine Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis erteilt wurde, kann bei der Kassen­­ärz­t­­li­chen Verei­­ni­­gung Bayerns (KVB) ein Antrag auf Assis­ten­ten­­ge­­neh­­mi­­gung gestellt werden.
    Hier finden Sie weitere Infor­­ma­ti­o­­nen.

    Assistentengenehmigung
    Ermächtigung Befugnis zur Weiterbildung
  • Muss ich der Bayerischen Landesärztekammer eine neue Weiterbildungsstätte mitteilen?

    Ja, Sie müssen aber nicht nur den Wech­­sel der Weiter­­bil­­dungs­­­stätte melden. Gemäß § 5 Abs. 1 Buch­­stabe f der Melde­ord­­nung müssen Sie der für Sie zustän­­di­­gen Melde­­stelle (Bezirks­­­ver­­­band oder über das Formu­lar “Verän­­de­rungs­­­mel­­dung“ auf unse­­rer Home­page) mittei­len, in welcher Fach­a­rzt- und/oder Schwer­­punk­t­­kom­­pe­tenz bzw. in welcher Zusatz­wei­ter­­bil­­dung und in welcher Abtei­­lung Sie in Weiter­­bil­­dung sind. Ein Wech­­sel der Abtei­­lung muss eben­falls gemel­­det werden.

    Weiterbildung Weiterbildungsstätte
  • Muss ich die Änderung meines Namens, Titels oder meiner Tätigkeit (Standortwechsel etc.) der Bayerischen Landesärztekammer mitteilen?

    Jegli­che Ände­run­­gen, die die Person oder die Tätig­keit betre­f­­fen, sind dem zustän­­di­­gen ärzt­­li­chen Kreis- oder Bezirks­­­ver­­­band zu melden. Falls Sie über eine Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis verfü­­gen, sind diese Ände­run­­gen auch der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­t­­kam­­mer mitzu­tei­len.

    Änderung der Meldedaten
    Namensänderung Titeländerung Standortänderung
  • Kann ich als Praktischer Arzt eine Weiterbildungsbefugnis in der ambulanten hausärztlichen Versorgung zum Facharzt für Allgemeinmedizin beantragen?

    Für die Ertei­­lung einer Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis ist es zwin­­gend notwen­­dig, dass der betre­f­­fende Arzt die Bezeich­­nung führt, für die er eine Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis bean­tra­­gen möchte. Somit ist für einen Prak­ti­­schen Arzt die Ertei­­lung einer Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis in der ambu­lan­ten haus­ärz­t­­li­chen Versor­­gung zum Fach­a­rzt für Allge­­mein­­me­­di­­zin nicht möglich.

    Praktischer Arzt
  • Wird die Facharztweiterbildung finanziell gefördert?

    Ja. Gemäß § 75 a SGB V ist eine spezi­elle Förde­rung der haus­ärz­t­­li­chen und fach­ärz­t­­li­chen Weiter­­bil­­dung möglich. Die Förde­rung rich­tet sich im fach­ärz­t­­li­chen Bereich an ausge­wählte Arzt­­grup­­pen. Mehr Infor­­ma­ti­o­­nen zur gesetz­­li­chen Förde­rung nach § 75 a SGB V finden Sie auf der Webseite der Kassen­­ärz­t­­li­chen Verei­­ni­­gung Bayerns.

    Weiterbildung Förderung
  • Was ist unter einer Nebenbestimmung zu verstehen?

    Eine Neben­­­be­­stim­­mung ist Bestan­d­­teil der Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis. Es handelt sich um einen Zusatz in Form von „freien Aufla­­gen“, „Hos­pi­ta­ti­o­­nen“, „Rota­ti­o­­nen“ etc., der die entspre­chende Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis erwei­tert oder beschränkt.

    Nebenbestimmungen
    Rotation Hospitation Auflage
  • Wie sind Nebenbestimmungen zu Weiterbildungsbefugnissen in der Allgemeinmedizin zu verstehen? (z. B. "Die geforderten Weiterbildungsinhalte bezüglich Doppler-Sonographie/ psychosomatischer Grundversorgung/ Diabetikerschulung etc. müssen vom in Weiterbildung befindlichen Arzt bereits erworben worden sein oder bei einem anderen nach der aktuellen Weiterbildungsordnung befugten Weiterbilder erworben werden.")

    Gefor­­derte Weiter­­bil­­dungs­­in­halte, die vom eige­­nen Weiter­­bil­­der nicht vermit­telt werden können, müssen die Weiter­­bil­­dungs­­as­­sis­ten­ten entwe­­der bereits in ausrei­chen­­der Anzahl erwor­­ben haben oder in ihrer verblei­­ben­­den Weiter­­bil­­dungs­­­zeit bei einem ande­ren hier­­für befug­ten Weiter­­bil­­der noch erwer­­ben. Hier­­bei handelt es sich ausschließ­­lich um Weiter­­bil­­dungs­­in­halte, nicht um zusätz­­li­che Weiter­­bil­­dungs­­­zei­ten.

    Nebenbestimmungen
  • Kann eine im Ausland absolvierte ärztliche Tätigkeit als Weiterbildungszeit anerkannt werden?

    Auslan­d­s­tä­tig­kei­ten können ganz oder teil­­weise als Weiter­­bil­­dungs­­­zei­ten ange­rech­­net werden, wenn sie den Grun­d­­sät­­zen der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung entspre­chen. Zu beach­ten ist, dass die Über­­prü­­fung von Auslands­­zei­ten kosten­­pflich­tig ist und Gebüh­ren aufwands­­­be­­zo­­gen gemäß der gelten­­den Gebüh­ren­­sat­­zung erho­­ben werden.

    Weiterbildung Ausland
    Auslandsanerkennung
  • Kann eine im Ausland erworbene Facharztqualifikation in Deutschland anerkannt werden?

    Im Ausland erwor­­bene Fach­a­rz­t­qua­­li­­fi­­ka­ti­o­­nen können unter bestim­m­ten Voraus­­set­­zun­­gen aner­­kannt werden. Auch kann eine Urkunde über eine deut­­sche Fach­a­rz­t­­kom­­pe­tenz ausge­­stellt werden, wenn bestimmte Voraus­­set­­zun­­gen zutre­f­­fen. Zu diffe­ren­­zie­ren ist hier­­bei, ob die Quali­­fi­­ka­tion in einem EU/EWR-Staat, einem Staat, dem Deut­sch­­land und die Euro­pä­i­­sche Union einen entspre­chen­­den Rechts­an­­spruch einge­räumt haben (Vertrags­­­staat), oder in einem ande­ren Land außer­halb dieses Raumes (Drit­t­­staat) erwor­­ben wurde. Zu beach­ten ist, dass die Über­­prü­­fung der Fach­a­rz­t­qua­­li­­fi­­ka­tion aus Drit­t­­staa­ten oder von Fach­a­rz­t­qua­­li­­fi­­ka­ti­o­­nen, die nach EU-Recht nicht auto­­ma­tisch aner­­kannt werden, kosten­­pflich­tig ist und Gebüh­ren gemäß der gelten­­den Gebüh­ren­­sat­­zung erho­­ben werden.

    Weiterbildung Ausland
    Auslandsanerkennung Facharztqualifikation
  • Erfahre ich die Namen der Mitglieder des Prüfungsausschusses vorab?

    Vor dem Prüfungs­­­tag erfah­ren weder Sie, noch Mitglie­­der des Prüfungs­­aus­­schus­­ses, wer nament­­lich in das Prüfungs­­­ver­­fah­ren einge­­scha­l­tet ist. Selbst­­ver­­­stän­d­­lich können alle Betei­­lig­ten am Prüfungs­­­tag bei der persön­­li­chen Anmel­­dung die Namen erfah­ren.

    Prüfungsausschuss
  • Was ist der Inhalt der Prüfung? Gibt es dazu Literatur oder einen Fragenkatalog?

    • Die Prüfung kann sich auf alle in der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung vorge­­schrie­­be­­nen Weiter­­bil­­dungs­­in­halte erstre­­cken. Sie finden die Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nun­­gen und die dazu gehö­ri­­gen Richt­­li­­nien auch auf der Home­page der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer (BLÄK) und können darin die Weiter­­bil­­dungs­­in­halte nach­le­­sen.
    • Es gibt seitens der BLÄK keine spezi­el­len Lite­ra­tur­emp­­feh­­lun­­gen oder Fragen­­ka­ta­­loge.
    Prüfungsinhalt
  • Wer kann das eLogbuch nutzen?

    Das eLog­­buch steht Ärztin­­nen und Ärzten in Weiter­­bil­­dung zur Doku­­men­ta­tion ihrer Weiter­­bil­­dung gemäß der Neufas­­sung der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung für die Ärzte Bayerns vom 16. Okto­­ber 2021, in Kraft getre­ten am 1. August 2022, sowie den Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­ten zur Bestä­ti­­gung der Doku­­men­ta­tion zur Verfü­­gung. Die Doku­­men­ta­tion der Weiter­­bil­­dung gemäß der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung vom 24. April 2004 bzw. einer deren Fassun­­gen ist im eLog­­buch nicht möglich. Hier­­für sind nach wie vor die Logbü­cher zu nutzen, die auf der Seite Quali­­fi­­ka­ti­o­­nen nach der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung bei den einzel­­nen Bezeich­­nun­­gen hinter­legt sind.

    Logbuch Weiterbildung Dokumentationsbogen eLogbuch
  • Wo finde ich mein eLogbuch?

    Die Regis­trie­rung und Anmel­­dung beim eLog­­buch erfolgt ausschließ­­lich über das Meine BLÄK-Portal. Hierzu muss unter dem Menü­­punkt „Wei­ter­­bil­­dung“ die Anwen­­dung „Wei­ter­­bil­­dungs­­an­­trag“ aufge­ru­­fen und ein Antrag für die ange­strebte Fach­a­rzt-, Schwer­­punkt- oder Zusatz­­be­­zeich­­nung gemäß der WBO 2021 ange­legt werden.

    Logbuch WO Neufassung
    MFA Patient
  • Wo finde ich weitere Informationen zu Funktion und Nutzung des eLogbuchs?

    Auf der (text: Webseite der Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer link: https://www.bunde­s­ae­rz­te­­kam­­mer.de/themen/aerzte/aus-fort-und-weiter­­bil­­dung/aerz­t­­li­che-weiter­­bil­­dung/elog­­buch/faq text: Webseite der Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer) finden sich ausführ­­li­che Infor­­ma­ti­o­­nen einschließ­­lich Schritt-für-Schritt-Anlei­tun­­gen zur Nutzung des eLog­­buchs.

    Logbuch
    MFA Patient
  • Wie kann mein Weiterbilder im eLogbuch Weiterbildungsinhalte bestätigen?

    Ein Weiter­­bil­­der kann im eLog­­buch nur dann Weiter­­bil­­dungs­­in­halte bestä­ti­­gen, wenn er über eine Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis nach der WBO 2021 verfügt und der in Weiter­­bil­­dung befin­d­­li­che Arzt das entspre­chende eLog­­buch für seinen Weiter­­bil­­der frei­­­gibt. Um das eLog­­buch für einen Weiter­­bil­­der frei­­­ge­­ben zu können, muss dieser zuvor bei einem Weiter­­bil­­dungs­­ab­schnitt ausge­wählt und zuge­ord­­net werden. Die Weiter­­bil­­der gelan­­gen über das Meine BLÄK-Portal zum eLog­­buch.

    Logbuch
    MFA Patient
  • Wann gilt für mich die neue Weiterbildungsordnung?

    Die neue Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung (WBO 2021) ist am 1. August 2022 in Kraft getre­ten, gleich­­zei­tig trat die bisher gültige Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung aus dem Jahr 2004 außer Kraft. Grun­d­­sätz­­lich ist somit die neue Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung für jeden Arzt in Bayern gültig und kann in Anspruch genom­­men werden. Wenn die Weiter­­bil­­dung (Fach­a­rzt-, Schwer­­punkt- oder Zusatz­­be­­zeich­­nung) in Bayern nach dem 01.08.2022 begon­­nen wurde, muss die WBO 2021 in Anspruch genom­­men werden. In jedem Fall ist zu beach­ten, dass alle zeit­­li­chen und inhal­t­­li­chen Voraus­­set­­zun­­gen der WBO 2021 erfüllt werden und Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nisse gemäß WBO 2021 vorlie­­gen müssen.

    Weiterbildungsordnung
    MFA Patient
  • Unter welchen Umständen kann ich meine Weiterbildung noch nach der WBO 2004 beenden?

    Wer spätes­tens ab 31.07.2022 Mitglied eines Ärzt­­li­chen Kreis- oder Bezirks­­­ver­­­bands in Bayern war und die Weiter­­bil­­dung (Fach­a­rzt-, Schwer­­punkt- oder Zusatz­­be­­zeich­­nung) vor dem 01.08.2022 in Bayern begon­­nen hat, kann diese inner­halb einer Frist nach Inkraft­tre­ten der neuen Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung (WBO 2021) noch nach den Bestim­­mun­­gen der bisher gülti­­gen Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung vom 24.04.2004 (WBO 2004) absch­lie­­ßen. Grun­d­lage hier­­für ist § 20 Abs. 5, 6 und 7 WBO 2021. Die Weiter­­bil­­dung zum Fach­a­rzt kann bis 31.07.2029, die Weiter­­bil­­dung in einer Schwer­­punkt- oder Zusatz­­be­­zeich­­nung bis 31.07.2025 nach der WBO 2004 abge­­schlos­­sen werden. Anträge auf Aner­ken­­nung einer Fach­a­rz­t­­be­­zeich­­nung können bis 31.07.2031, Anträge auf Aner­ken­­nung einer Schwer­­punkt- oder Zusatz­­be­­zeich­­nung bis 31.07.2027 gestellt werden.

    Weiterbildungsordnung
    MFA Patient
  • Die WBO 2021 enthält in Abschnitt B und C neu eingeführte Bezeichnungen. Wie kann ich diese Bezeichnungen erwerben?

    Für Bezeich­­nun­­gen, die mit Inkraft­tre­ten der WBO 2021 neu einge­­führt wurden, sind in Abschnitt B und C der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung entspre­chende Über­­g­angs­­be­­stim­­mun­­gen fest­­ge­legt worden. Über das Meine BLÄK-Portal kann für diese Bezeich­­nun­­gen ein Antrag auf Fach­a­rzt- oder Zusatz­­be­­zeich­­nung gemäß Über­­g­angs­­be­­stim­­mun­­gen gestellt werden.

    Weiterbildung
    MFA Patient
  • Ist das eLogbuch nun doch verpflichtend?

    Nein, das eLog­­buch ist bei der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer derzeit nicht verpflich­tend. Sie können auch ein „ana­lo­­ges“ Logbuch ausfül­len und Ihren Weiter­­zu­­bil­­den­­den mitge­­ben.

    ÜbergangWB
    MFA Patient
  • Sie haben bereits einen Zugang zum eLogbuch?

    Dann müssen Sie nichts veran­las­­sen.

    ÜbergangWB
    MFA Patient
  • Sie haben bisher nur eine Befugnis nach WBO 2004 (in einer ihrer Fassungen), aber noch keinen eLogbuch-Zugang?

    Wir werden für Sie den Zugang in den nächs­ten Tagen einrich­ten. Dann werden Sie auch im „Meine BLÄK“-Portal den Zugang über einen Klick auf den Button „eLo­g­­buch“ akti­vie­ren können.

    ÜbergangWB
    MFA Patient
  • Sie haben bisher keinen Zugang zum eLogbuch, aber besitzen bereits eine Weiterbildungsbefugnis nach neuer Weiterbildungsordnung?

    Im Meine BLÄK-Portal können Sie sich über „Wei­ter­­bil­­dung“ und die Auswahl „eLo­g­­buch“ in das eLog­­buch einlo­g­­gen.

    ÜbergangWB
    MFA Patient
  • Mitglieder

  • Wie kann ich die Adresse für den Versand des Bayerischen Ärzteblattes (monatlich) bzw. des Deutschen Ärzteblattes (wöchentliche Ausgabe) ändern?

    Die Versan­d­­adresse kann direkt über das Meine-BLÄK-Portal gesteu­ert werden. Die zustän­­dige https://api.blaek.de/Adress-Liste Bezirks­­­ve­­bände: Melde­­stelle und die Zentrale Mitglie­­der Verwa­l­tung (ZMV) der BLÄK, Tele­­fon 089 4147–114, können diese Ände­rung ebenso für Sie vorneh­­men.

    Ärzteblatt Adressänderung Bayerisches Ärzteblatt
    Adresse Versand
  • Wo kann ich eine Änderung meiner Privatanschrift mitteilen?

    Die Priva­t­an­­schrift kann direkt über das Meine-BLÄK-Portal geän­­dert werden. Die zustän­­dige Melde­­stelle und die Zentrale Mitglie­­der Verwa­l­tung (ZMV) der BLÄK, Tele­­fon 089 4147–114, können diese Ände­rung aber ebenso für Sie vorneh­­men.

    Adressänderung Bayerisches Ärzteblatt Anschriftenänderung Adressänderung Deutsches Ärzteblatt Meldedaten Adresse
    Anschriftenänderung Meldung
  • Wo kann ich eine Änderung der Dienstanschrift und der Tätigkeit melden?

    Die Dienst­an­­schrift und die Tätig­keit können direkt über das Meine BLÄK-Portal unter „Mel­­de­da­ten/Ärzte­­blatt“ gemel­­det werden. Die zustän­­dige Melde­­stelle und die Zentrale Mitglie­­der Verwa­l­tung (ZMV) der BLÄK (Tele­­fon 089 4147–114) können diese Ände­rung aber ebenso für Sie vorneh­­men.

    Anschriftenänderung Tätigkeitsänderung Meldedaten Dienstanschrift
    Tätigkeitswechsel
  • Wo finde ich verkehrsmedizinische Gutachter oder Verkehrsmediziner?

    Die für Sie zustän­­dige Zulas­­sungs- und Führer­­schein­­stelle bzw. das Land­rat­s­amt kann Ihnen diese nennen.

    Verkehrsmedizin Verkehrsmedizinsche Gutachten
    Gutachter Führerschein
    Patient
  • Wie erfahre ich meine Mitgliedsnummer (MNR) ?

    Die Mitglieds­­­num­­mer (MNR) finden Sie auf dem Adres­sauf­kle­­ber des Baye­ri­­schen Ärzte­­blat­tes ober­halb Ihrer Adresse. Es sind die ersten 6 Stel­len auf dem Aufkle­­ber. Die Mitglieds­­­num­­mer können Sie sich außer­­dem direkt über das Meine-BLÄK-Portal unter „Mel­­de­da­ten“ anzei­­gen lassen. Die zustän­­dige Melde­­stelle und die Zentrale Mitglie­­der Verwa­l­tung (ZMV) der BLÄK, Tele­­fon 089 4147–114, können Ihnen diese ebenso mittei­len.

    Mitgliedsnummer
    Arztnummer BAN Nummer

      Adressaufkleber Ärzteblatt

      Adressaufkleber Ärzteblatt
  • Wie erfahre ich meine bundeseinheitliche Arztnummer (BAN )?

    Die bundes­­ein­heit­­li­che Arzt­­num­­mer (BAN) können Sie sich direkt über das Meine-BLÄK-Portal unter „Mel­­de­da­ten“ anzei­­gen lassen. Die zustän­­dige Melde­­stelle und die Zentrale Mitglie­­der Verwa­l­tung (ZMV) der BLÄK, Tele­­fon 089 4147–114, können Ihnen diese ebenso mittei­len. Die BAN ändert sich bei einem Kammer­­wech­­sel NICHT.

    Arztnummer Bundeseinheitliche Arztnummer BAN
    Mitgliedsnummer
  • Wie erfahre ich meine lebenslange Arztnummer (LAN )?

    Die lebens­­lange Arzt­­num­­mer (LAN ) wird von der Kassen­­ärz­t­­li­chen Verei­­ni­­gung (KV) verge­­ben, weitere Infor­­ma­ti­o­­nen finden Sie auch auf der Webseite der Kassen­­ärz­t­­li­chen Verei­­ni­­gung Bayerns (KVB).

    Arztnummer LAN Lebenslange Arztnummer
    KV KVB
  • Berufsordnung

  • Was sind Details und die Erfordernisse einer Berufshaftpflichtversicherung?

    Gemäß § 21 der Berufs­­ord­­nung für die Ärzte Bayers (BO) und Art. 18 Abs. 1 Nr. 4 Heil­­be­­rufe-Kammer­­ge­­setz (HKaG) ist der Arzt verpflich­tet, sich hinrei­chend gegen Haft­pflicht­an­sprü­che im Rahmen seiner beruf­­li­chen Tätig­keit zu versi­chern. Auf Verlan­­gen ist dem zustän­­di­­gen Ärzt­­li­chen Bezirks­­­ver­­­band oder der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer ein entspre­chen­­der Nach­weis über das Vorlie­­gen der Versi­che­rung vorzu­le­­gen, Art. 18 Abs. 1 Nr. 4 HKaG.

    Weitere Infor­­ma­ti­o­­nen entneh­­men Sie bitte dem „Infor­­ma­ti­­ons­­blatt der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer vom 07.11.2018“.

    Berufshaftpflicht
    Nachhaftung Nachhaftungsversicherung Ruhestand Haftpflicht Versicherung
    Patient
  • Presse

  • An wen richte ich eine Presseanfrage?

    Pres­­se­an­fra­­gen rich­ten Sie bitte an unsere Pres­­se­­stelle, am besten per E-Mail an pres­­se@blaek.de oder tele­­fo­­nisch unter 089 4147–268. Ihre Anfrage wird dann schnellst­mög­­lich beant­wor­tet.

    Presse
    Medienanfragen Zeitungen Fernsehen Interviewpartner
  • An wen wende ich mich für Interviewanfragen?

    Inter­view­­an­fra­­gen rich­ten Sie bitte an unsere Pres­­se­­stelle, am besten per E-Mail an pres­­se@blaek.de oder tele­­fo­­nisch unter 089 4147–268. Ihre Anfrage wird dann schnellst­mög­­lichst koor­­di­­niert und beant­wor­tet.

    Presse
    Medien Zeitungen Fernsehen
  • Wo finde ich die Pressemeldungen der Bayerischen Landesärztekammer?

    Die aktu­el­len Pres­­se­­mit­tei­­lun­­gen finden Sie hier.

    Pressemitteilungen
    Medien Medienanfragen Zeitungen Fernsehen Radio
    MFA
  • Wie kann ich mich in den Presseverteiler aufnehmen lassen?

    Bitte senden Sie eine entspre­chende Anfrage an pres­­se@blaek.de. Die Anfrage sollte Ihre Kontak­t­da­ten und das Medium entha­l­ten, für welches Sie tätig sind.

    Presse Presseverteiler Medienverteiler
    Medien Medienanfragen Zeitungen Radio Fernsehen
    MFA
  • Gibt es eine Möglichkeit, einen Arzt in einer bestimmten Region zu suchen?

    Die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer bietet auf der Inter­­netseite arzt.bayern ein Such­pro­­gramm für über 18.000 Ärztin­­nen und Ärzte in Bayern an. Hier können nach Orten und Fach­­ge­­bie­ten alle Ärzte gesucht werden, die an diesem Such­pro­­gramm teil­­neh­­men.

    Versorgungsangebot Ärzte und Psychotherapeuten KVB
    Anzahl der Ärzte
  • Wo finde ich druckfähige Bilder des Vorstandes und des Präsidiums der BLÄK?

    Druck­­fä­hige Bilder finden Sie hier.

    Präsidium der BLÄK Vorstand
    Dr. Quitterer Dr. Rechl Dr. Botzlar
  • Wo finde ich Hinweise auf den Pressekodex?

    Den Pres­­se­­ko­­dex finden Sie auf den Seiten des Pres­­se­ra­tes.

    Pressekodex
  • Wo finde ich Hinweise auf die berufliche Kommunikation von Ärzten?

    In der Berufs­­ord­­nung für die Ärzte Bayerns im § 27 lesen Sie mehr über die beruf­­li­che Kommu­­ni­­ka­tion.

    Berufliche Kommunikation
  • Recht

  • Muss ich von meinen Patienten ab dem 25. Mai 2018 (Inkrafttreten EU-DSGVO) eine Vereinbarung zur Datenverarbeitung unterschreiben lassen?

    (Art. 9 Abs. 2 h) DSGVO erlaubt die Vera­r­­bei­tung von Gesun­d­heits­­da­ten u. a. dann, wenn diese für Zwecke der Gesun­d­heits­­vor­­­sorge, für die medi­­zi­­ni­­sche Diagno­s­tik, die Versor­­gung oder Behan­d­­lung im Gesun­d­heits­­­be­reich oder aufgrund eines Vertra­­ges mit einem Ange­hö­ri­­gen eines Gesun­d­heits­­­be­ru­­fes erfor­­der­­lich ist. Diese Daten müssen gemäß Art. 9 Abs. 3 DSGVO von Fach­­per­­so­nal oder unter dessen Verant­wor­tung vera­r­­bei­tet werden und dieses Fach­­per­­so­nal muss dem Berufs­­­ge­heim­­nis unter­­lie­­gen.

    Diese Voraus­­set­­zun­­gen sehen wir – in Abstim­­mung mit dem Baye­ri­­schen Landes­­amt für Daten­­schutz­auf­­sicht – in einer Arzt­pra­­xis als erfüllt an, so dass eine Einwil­­li­­gung des Betrof­­fe­­nen / Pati­en­ten nicht erfor­­der­­lich ist. Zum einen ist die Vera­r­­bei­tung perso­­nen­­be­­zo­­ge­­ner Daten für die medi­­zi­­ni­­sche Diagno­s­tik notwen­­dig, zum ande­ren besteht zwischen Arzt und Pati­ent ein Behan­d­­lungs­­­ver­­­trag, weshalb die Date­n­er­he­­bung (Vera­r­­bei­tung) auch durch § 630 f BGB zwin­­gend vorge­­schrie­­ben ist.

    Datenschutz DSGVO Patienteninformation
    Datenverarbeitung
    MFA
  • Besteht zwischen einem externen Betriebsarzt und der ihn beauftragenden Firma ein Auftragsdatenverarbeitungsverhältnis gemäß Art. 28 EU-DSGVO?

    Der Betriebs­­a­rzt eines betrie­b­s­ärz­t­­li­chen Diens­tes wird vom Unter­­neh­­mer schrift­­lich bestellt (exter­­ner Arzt oder Ange­­stell­ter des Unter­­neh­­mens) und ist diesem direkt unter­­stellt. Eine Weisungs­­­be­­fug­­nis gegen­­über den Mita­r­­bei­tern ergibt sich hier­aus nicht, sodass keine Auftrags­­da­ten­­ver­­a­r­­bei­tung gemäß Art. 28 EU-DSGVO vorliegt und somit auch kein Verzeich­­nis von Vera­r­­bei­tungs­­tä­tig­kei­ten (Art. 30 EU-DSGVO) geführt werden muss.

    Datenschutz DSGVO
    Betriebsarzt Auftragsdatenverarbeitung
  • Darf ich nach der DSGVO weiterhin personenbezogene Daten via E-Mail, Telefax und / oder WhatsApp versenden?

    Es ist drin­­gend zu empfeh­len, bei der Kommu­­ni­­ka­tion mit den Pati­en­ten via E-Mail eine Verschlüs­­se­­lung vorzu­­se­hen, da andern­falls die sensi­blen Pati­en­ten­da­ten nicht End-zu-End verschlüs­­selt und damit letz­t­en­d­­lich wie eine Post­­karte für Dritte einseh­­bar sind. Es sollte daher streng darauf geach­tet werden, welche Infor­­ma­ti­o­­nen über den „nor­­ma­len“ E-Mail-Weg verschickt werden. Unpro­ble­­ma­tisch sind sicher­­lich Inhalte zur Praxis­or­­ga­­ni­sa­tion, die even­tu­ell auch auf der Website der Arzt­pra­­xis auffin­d­­bar sind. Auch Termi­­ner­in­­ne­run­­gen oder reine Termin­­ver­­ein­­ba­run­­gen sind weni­­ger kritisch, wenn sie keine Hinweise auf die Art der Unter­­su­chung entha­l­ten und zuvor das Einver­­­stän­d­­nis des Pati­en­ten einge­holt wurde. Deshalb ist auch in solchen Fällen zu beach­ten, dass Termin­­ver­­ein­­ba­run­­gen, aus denen der Grund des Arzt­­be­­su­ches hervor­­­geht, vertrau­­lich sind. Daher sollte insbe­­son­­dere auch das Praxis­­per­­so­nal für einen daten­­schutz­­kon­­for­­men Umgang mit Pati­en­ten­da­ten sensi­­bi­­li­­siert werden.

    Grun­d­­sätz­­lich ist auch bei der Versen­­dung von Pati­en­ten­da­ten per Fax eine beson­­dere Sorg­falt anzu­wen­­den, da es sich auch hier­­bei um eine Art „offene Zustel­­lung“ handelt. Soweit dennoch im Einzel­fall Pati­en­ten­da­ten per Fax versandt werden sollen, muss zwin­­gend beim Versen­­den der Pati­en­ten­da­ten sicher­­ge­­stellt sein, dass nur der Empfän­­ger selbst oder ausdrü­ck­­lich dazu ermäch­tigte Dritte Kennt­­nis vom Inhalt des Schrei­­bens erha­l­ten. Dies gilt insbe­­son­­dere dann, wenn ärzt­­li­che Mittei­­lun­­gen an den Pati­en­ten gefaxt werden (in dessen Wohnung bezie­hungs­­­weise an dessen Arbeits­­­platz). Diese Siche­rung kann zum Beispiel durch Ankün­­di­­gung der Über­­­sen­­dung beim Empfän­­ger erreicht werden. Wich­tig ist eben­falls, dass regel­mä­­ßig gespei­cherte Fax-Rufnum­­mern über­­­prüft werden.

    Bitte beach­ten Sie: Eine Fehl­­zu­s­tel­­lung bei der Über­­tra­­gung von Tele­fa­­xen mit beson­­ders schutz­wür­­di­­gem Inhalt, wie beispiels­­weise medi­­zi­­ni­­sche Daten, kann gravie­rende Folgen für den Absen­­der, Empfän­­ger und den Betrof­­fe­­nen haben. Deshalb sollte zumin­­dest in diesen Fällen eine unver­­sch­lüs­­selte Daten­­über­­tra­­gung unter­blei­­ben. Auch der Kommu­­ni­­ka­ti­­ons­­weg über Whats­App ist nicht zu empfeh­len. Laut der neuen Richt­­li­­nie dürfen Ärzte und Arbeit­­ge­­ber Messen­­ger-Dienste nur anwen­­den, wenn die Daten­­si­cher­heit und der Schutz vor unbe­rech­tig­ten Daten­­zu­­grif­­fen sicher­­ge­­stellt sind. Dies ist bei Whats­App gerade nicht der Fall, da die App sich den Zugang zu den Kontak­ten bezie­hungs­­­weise zum Adress­­buch der User verschafft.

    Soll­ten Sie alter­na­tive Kommu­­ni­­ka­ti­­ons-Apps verwen­­den wollen ist drin­­gend zu empfeh­len, sich vor Nutzung mit dem zustän­­di­­gen Baye­ri­­schen Landes­­amt für Daten­­schutz­auf­­sicht (BayLDA), Prome­nade 27, 91522 Ansbach, Tel. 0981 53 1300, Fax 0981 53 98 1300, E-Mail: post­s­tel­le@lda.bayern.de, in Verbin­­dung zu setzen, um dies über­­prü­­fen zu lassen.

    Datenschutz DSGVO
    Fax E-Mail WhatsApp
    MFA
  • Müssen die Mitarbeiter in einer Arztpraxis zum Datengeheimnis verpflichtet werden?

    Die DSGVO enthält zwar keine ausdrü­ck­­li­che Rege­­lung zur Verpflich­tung von Mita­r­­bei­tern auf das Daten­­ge­heim­­nis, jedoch hat jeder Verant­wor­t­­li­che die Pflicht, seine Mita­r­­bei­ter entspre­chend anzu­wei­­sen. Das Landes­­amt für Daten­­schutz­auf­­sicht empfiehlt deshalb, die Mita­r­­bei­ter nach­weis­­bar über ihre Pflich­ten nach der DSGVO zu unter­rich­ten.
    Die Kassen­­ärz­t­­li­che Verei­­ni­­gung Bayerns (KVB) hat hierzu im Inter­­net unter www.kvb.de ein entspre­chen­­des Muster „Ver­­pflich­tung zur Einha­l­tung der daten­­schutz­recht­­li­chen Anfor­­de­run­­gen nach der Daten­­schutz-Grun­d­­ver­­ord­­nung (DS-GVO)“ veröf­­fent­­licht, das auf die Belange einer Arzt­pra­­xis ange­passt wurde.

    Datenschutz DSGVO Mitarbeiterpflichten
    Datengeheimnis
    MFA
  • Wie muss eine datenschutzrechtskonforme Vereinbarung bei einer Praxisgemeinschaft nach Art. 26 DSGVO (gemeinsam Verantwortliche) aussehen?

    Die Daten­­schutz­­kon­­fe­renz (DSK) hat ein Kurz­­pa­pier heraus­­ge­­ge­­ben, das als Hilfe­s­tel­­lung für eine Verein­­ba­rung nach Art. 26 DSGVO dienen soll. Daraus geht hervor, dass insbe­­son­­dere folgende Punkte in einer solchen Verein­­ba­rung zwin­­gend mitauf­­ge­nom­­men werden müssen:

    » Fest­ha­l­ten der Vertrags­­pa­r­teien
    » Aufga­­ben­­be­schrei­­bung mit Abgren­­zung, welcher Verant­wor­t­­li­che welche Aufgabe über­­­nimmt
    » Fest­le­­gung des Zwecks und der Mittel der Daten­­ver­­a­r­­bei­tung
    » Pflich­ten der jewei­­li­­gen Vertrags­­pa­r­tei

    Die Verein­­ba­rung sollte außer­­dem zwin­­gend die tatsäch­­li­chen Funk­ti­o­­nen und Bezie­hun­­gen der gemein­sa­­men Verant­wor­t­­li­chen gegen­­über der betrof­­fe­­nen Person wider­­spie­­geln. Des Weite­ren sollte eine interne Ausgleichs­­re­­ge­­lung für den Fall getrof­­fen werden, dass ein Verant­wor­t­­li­cher wegen des Fehlers des ande­ren von der betrof­­fe­­nen Person aufgrund von Art. 26 Abs. 3 DSGVO in Anspruch genom­­men wird.

    Datenschutz DSGVO Praxisgemeinschaft
    Art. 26 DSGVO
    MFA
  • Müssen Arztpraxen die Patienteninformation zum Datenschutz von den Patienten unterschreiben lassen?

    Nein.
    Nach Art. 9 Abs. 2 h DSGVO ist die Vera­r­­bei­tung von Gesun­d­heits­­da­ten u. a. dann erlaubt, wenn diese für Zwecke der Gesun­d­heits­­vor­­­sorge, für die medi­­zi­­ni­­sche Diagno­s­tik, die Versor­­gung oder Behan­d­­lung im Gesun­d­heits­­­be­reich oder aufgrund eines Vertra­­ges mit einem Ange­hö­ri­­gen eines Gesun­d­heits­­­be­ru­­fes erfor­­der­­lich ist. Diese Daten müssen gemäß Art. 9 Abs. 3 DSGVO von Fach­­per­­so­nal oder unter dessen Verant­wor­tung vera­r­­bei­tet werden und dieses Fach­­per­­so­nal muss dem Berufs­­­ge­heim­­nis unter­­lie­­gen. Diese Voraus­­set­­zun­­gen sehen wir – in Abstim­­mung mit dem Baye­ri­­schen Landes­­amt für Daten­­schutz­auf­­sicht – in einer Arzt­pra­­xis als erfüllt an, so dass eine Einwil­­li­­gung des Betrof­­fe­­nen / Pati­en­ten nicht erfor­­der­­lich ist. Zum einen ist die Vera­r­­bei­tung perso­­nen­­be­­zo­­ge­­ner Daten für die medi­­zi­­ni­­sche Diagno­s­tik notwen­­dig, zum ande­ren besteht zwischen Arzt und Pati­ent ein Behan­d­­lungs­­­ver­­­trag, weshalb die Date­n­er­he­­bung (Vera­r­­bei­tung) auch durch § 630 f BGB zwin­­gend vorge­­schrie­­ben ist.

    Datenschutz DSGVO Patienteninformation
    MFA Patient
  • Brauche ich eine schriftliche Einwilligung des Patienten für die Einbeziehung einer privaten Verrechnungsstelle?

    Ja, in diesen Fällen müssen Praxen nach­wei­­sen können, dass die Pati­en­ten eine Einwil­­li­­gungs­­er­­klä­rung zur Daten­wei­ter­­gabe unter­­schrie­­ben haben. Zu beach­ten ist, dass seit dem 25. Mai 2018 Einwil­­li­­gungs­­er­­klä­run­­gen den Hinweis erha­l­ten müssen, dass der Pati­ent sein Einver­­­stän­d­­nis jeder­­zeit wider­ru­­fen kann.

    Datenschutz DSGVO
    Einwilligung Datenweitergabe Verrechnungsstelle
    MFA Patient
  • Muss ich nach der DSGVO 2018 von jedem Patienten, der mir mit einem gültigen Überweisungsschein zugewiesen wird, einen Verarbeitungsvertrag für personenbezogene Daten unterschreiben lassen?

    Nein.
    Der Abschluss eines Vertra­­ges zur Auftrags­­­ver­­a­r­­bei­tung ist immer nur dann notwen­­dig, wenn Dritte als Dienst­leis­ter die perso­­nen­­be­­zo­­ge­­nen Daten im Auftrag des Verant­wor­t­­li­chen vera­r­­bei­ten, z. B. die Praxis­­soft­­ware warten oder Akten- und Daten­trä­­ger nach Ablauf der Aufbe­­wah­rungs­­­frist vernich­ten.

    Datenschutz DSGVO
    Verarbeitungsvertrag
    MFA
  • Müssen eigene Patienten eine Einverständniserklärung zur Weitergabe unterschreiben, wenn ich Befunde, z. B. Laborwerte oder selbst erhobene Befunde, an andere Kollegen weiterleiten möchte?

    Für die Weiter­­gabe an Dritte ist auf das Infor­­ma­ti­­ons­­blatt der Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer und der KBV hinzu­­wei­­sen. Darin finden Sie unter Punkt 2.4.1 die Voraus­­set­­zun­­gen für eine Einwil­­li­­gung zur Daten­wei­ter­­gabe. Im Grun­d­­satz gilt hier, dass eine Weiter­­gabe nur mit Einwil­­li­­gung erfol­­gen kann, wobei eine Schrift­­form nicht in jedem Fall notwen­­dig ist und konklu­­den­tes Verha­l­ten ausrei­chen kann. In Zwei­­fels­­fäl­len ist zu Beweis­zwe­­cken eine schrift­­li­che Einwil­­li­­gung empfeh­lens­wert.

    Datenschutz DSGVO
    Schweigepflicht Datenweitergabe
    MFA
  • Ist bei der Beauftragung eines Labors ein Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen?

    Nein.
    Der behan­­delnde Arzt beauf­­tragt das Labor mit still­schwei­­gen­­der Voll­­macht (sog. Innen­­voll­­macht) des Pati­en­ten mit Labor­un­ter­­su­chun­­gen. Der Vertrag über die Labor­un­ter­­su­chung wird also unmit­tel­­bar zwischen Pati­ent und Labor­a­rzt geschlos­­sen, d. h. nicht der behan­­delnde Arzt schließt den Vertrag mit dem Labor, sondern der Pati­ent, vertre­ten durch den behan­­deln­­den Arzt. Der behan­­delnde Arzt über­­­mit­telt die Pati­en­ten­da­ten daher nicht selbst als verant­wor­t­­li­che Stelle, sondern als Vertre­ter des Pati­en­ten. Da es nicht zu einer Daten­­über­­­mit­t­­lung durch den behan­­deln­­den Arzt im recht­­li­chen Sinne kommt, benö­tigt der behan­­delnde Arzt auch keine daten­­schutz­recht­­li­che Einwil­­li­­gung des Pati­en­ten. Es bedarf daher auch keines Vertrags zur Auftrags­­da­ten­­ver­­a­r­­bei­tung nach Art. 28 DSGVO. Bei der Ertei­­lung von Labor­auf­trä­­gen handelt es sich nicht um eine Auftrags­­­ver­­a­r­­bei­tung, weil es sich bei der labo­r­ärz­t­­li­chen Tätig­keit um eine Tätig­keit „höhe­­rer Art“ handelt, die der stren­­gen Weisungs­­­ge­­bun­­den­heit der Auftrags­­da­ten­­ver­­a­r­­bei­tung fremd ist. Die unab­hän­­gi­­gen Daten­­schutz­­be­hör­­den des Bundes und der Länder (Daten­­schutz­­kon­­fe­renz, DSK) stel­len hierzu in ihrem Kurz­­pa­pier Nr. 13 aller­­dings fest, dass ein Austausch zwischen Berufs­­­ge­heim­­nis­trä­­gern (§ 203 StGB) keine Auftrags­­da­ten­­ver­­a­r­­bei­tung nach Art. 28 DSGVO darstellt. Die Über­­wei­­sung der Labor­tä­tig­keit ist für Kassen­­pa­ti­en­ten wie bisher nach SGB V mit den Über­­wei­­sungs­­­schei­­nen absch­lie­­ßend gere­­gelt. Für Pati­en­ten ist weiter­hin eine schrift­­li­che Infor­­ma­tion zur Proben- und Daten­wei­ter­­gabe an das Labor erfor­­der­­lich.

    Datenschutz DSGVO
    Auftragsdatenverarbeitung Labor
    MFA
  • Wer ist die in der Patienteninformation anzugebende Aufsichtsbehörde?

    Baye­ri­­sches Landes­­amt für Daten­­schutz­auf­­sicht (BayLDA)

    Haus­an­­schrift:
    Prome­nade 18
    91522 Ansbach
    Deut­sch­­land

    Erreich­­ba­r­keit:
    Tele­­fon +49 (0) 981 180093–150
    Tele­fax +49 (0) 981 180093–850
    E-Mail: post­s­tel­le@lda.bayern.de
    Inter­­net: www.lda.bayern.de

    Das BayLDA über­­wacht die Einha­l­tung des Daten­­schutz­rechts im nicht-öffent­­li­chen Bereich in Bayern, das heißt, in den priva­ten Wirt­­schafts­un­ter­­neh­­men, bei den frei­­­be­­ruf­­lich Täti­­gen, in Verei­­nen und Verbän­­den sowie im Inter­­net.

    Datenschutz DSGVO Patienteninformation
    Aufsichtsbehörde
    MFA
  • Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten(DSB) in der Arztpraxis?

    In der Arzt­pra­­xis findet in aller Regel keine umfang­rei­che Vera­r­­bei­tung beson­­de­­rer Kate­­go­rien perso­­nen­­be­­zo­­ge­­ner Daten statt, die zu einer Benen­­nungs­­pflicht führt. Es ist daher ein DSB nur zu benen­­nen, wenn mindes­tens 20 Perso­­nen stän­­dig mit der auto­­ma­ti­­sier­ten Vera­r­­bei­tung perso­­nen­­be­­zo­­ge­­ner Daten beschäf­tigt sind. „Stän­­dig beschäf­tigt“ ist z. B. die Sprech­­stun­­den­hilfe. „Nicht stän­­dig beschäf­tigt“ ist dage­­gen beispiels­­weise, wer als Putz­­kraft theo­re­tisch Daten zur Kennt­­nis nehmen kann.

    Datenschutzbeauftragter DSGVO
    MFA
  • Dürfen Auskünfte an Apotheken zu ausgestellten Rezepten erteilt werden?

    Gemäß § 17 Abs. 5 Apothe­ken­­be­triebs­ord­­nung (ApBe­trO) müssen die abge­­­ge­­be­­nen Arznei­­mit­tel den Verschrei­­bun­­gen und den damit verbun­­de­­nen Vorschrif­ten des Sozi­a­l­­ge­­setz­­buch V (SGB V) zur Arznei­­mit­tel­­ver­­­sor­­gung entspre­chen. Enthält eine Verschrei­­bung einen für den Abge­­­ben­­den erkenn­­ba­ren Irrtum, ist sie nicht lesbar oder erge­­ben sich sons­tige Beden­ken, so darf das Arznei­­mit­tel nicht abge­­­ge­­ben werden, bevor die Unkla­r­heit besei­tigt ist.

    Daher dürfen auch weiter­hin Anfra­­gen von Apothe­ken zu ausge­­stell­ten Rezep­ten beant­wor­tet werden, auch dann, wenn diese tele­­fo­­nisch erfol­­gen. In einem solchen Fall ist aber sicher­­zu­s­tel­len, dass die Nach­frage auch tatsäch­­lich aus der Apotheke kommt, die der Pati­ent zur Einlö­­sung der Verord­­nung aufge­­sucht hat. Einer Schwei­­ge­pflich­ten­t­­bin­­dungs­­er­­klä­rung bedarf es nicht.

    Weitere Infor­­ma­ti­o­­nen finden Sie auf Seite 145 der KVB INFOS 10/2018.

    Datenschutz Auskunft an Apotheken
    Datenschutz Apotheken Rezepte Auskünfte DSGVO
  • Dürfen Anfragen vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) beantwortet werden?

    In Abstim­­mung mit dem Baye­ri­­schen Landes­­amt für Daten­­schutz­auf­­sicht kann die Frage dann klar bejaht werden, wenn sich der Pati­ent gegen­­über dem ZBFS einver­­­stan­­den erklärt, dass es bei den von ihm benann­ten Ärzten Befun­d­­be­richte einho­len darf und das ZBFS im Zwei­­fels­fall dem Arzt das Vorlie­­gen dieser Einver­­­stän­d­­nis­er­­klä­rung bestä­tigt (vgl. dazu Baye­ri­­sches Ärzte­­blatt 10/2018, S. 511).

    Datenschutz Schweigepflicht ZBFS
  • Ist es weiterhin möglich, dass Schülerinnen und Schüler ihr Praktikum in einer Arztpraxis ableisten?

    In Abstim­­mung mit dem Baye­ri­­schen Landes­­amt für Daten­­schutz­auf­­sicht kann die Frage dann bejaht werden, wenn die betre­f­­fen­­den Pati­en­ten hier­­über aufge­­klärt und ihre ausdrü­ck­­li­che Einwil­­li­­gung erklärt haben (Art. 9 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DS-GVO). Wich­tig ist hier­­bei, dass selbst­­ver­­­stän­d­­lich auch die Prak­ti­­kan­ten zur Einha­l­tung der daten­­schutz­recht­­li­chen Anfor­­de­run­­gen nach der Daten­­schutz-Grun­d­­ver­­ord­­nung (DS-GVO) verpflich­tet werden.

    Datenschutz Schweigepflicht DSGVO Schülerpraktikum Arztpraxis
    Datenschutz Schweigepflicht
    MFA
  • Inwieweit ist der Einsatz von Cloud-Computing in der Arztpraxis zulässig?

    In Abstim­­mung mit dem Baye­ri­­schen Landes­­amt für Daten­­schutz­auf­­sicht (BayLDA) kann die Frage nur dann bejaht werden, wenn die daten­­schutz­recht­­li­chen Vorga­­ben von Art. 28 Daten­­schutz-Grun­d­­ver­­ord­­nung (DS-GVO) und Art. 35 DS-GVO – wie nach­­fol­­gend kurz darge­­stellt – beach­tet werden.
    Nach den „Hin­­weise und Empfeh­­lun­­gen zur ärzt­­li­chen Schwei­­ge­pflicht, Daten­­schutz und Daten­­ver­­a­r­­bei­tung“ der Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer und der Kassen­­ärz­t­­li­chen Bundes­­­ver­­ei­­ni­­gung ist eine externe Vera­r­­bei­tung (u. a. Spei­che­rung, Archi­vie­rung etc.) von Pati­en­ten­da­ten außer­halb des eige­­nen Praxis­­ver­­wa­l­tungs­­­sys­tems grun­d­­sätz­­lich als möglich erach­tet worden. Dabei sind aber, wie unter Punkt 5.2. der tech­­ni­­schen Anla­­gen aufge­­führt, sehr strenge recht­­li­che Vorga­­ben zu beach­ten (vgl. § 203 Abs. 3 S. 2 StGB und ggf. Arti­kel 28 DS-GVO).

    1. Art. 28 DS-GVO

    Es ist davon auszu­­ge­hen, dass in der Regel eine Fall­­kon­s­tel­la­tion vorliegt, die den Abschluss eines Vertrags zur Auftrags­­­ver­­a­r­­bei­tung im Sinne des Art. 28 DS-GVO erfor­­dert. Proble­­ma­tisch im Hinblick auf den Abschluss eines DS-GVO konfor­­men Vertra­­ges zur Auftrags­­­ver­­a­r­­bei­tung im Sinne des Art. 28 DS-GVO erscheint dabei insbe­­son­­dere die Fest­s­tel­­lung der Zuver­­läs­­sig­keit sowie die Durch­­­füh­rung wirk­sa­­mer Kontrol­len. Jeden­falls solange keine sinn­vol­len, ausrei­chend umfas­­sen­­den Zerti­­fi­­zie­run­­gen in diesem Sektor vorlie­­gen, kann sich dies, je nach Dienst­leis­tung, schwie­­rig gesta­l­ten. Gefähr­­dungs­­­po­ten­­zial ist hier unter ande­rem dann vorhan­­den, wenn der Auftrags­­­ver­­a­r­­bei­ter in einem Drit­t­­land nieder­­ge­las­­sen ist. Eine beson­­ders sorg­­fäl­tige Auswahl der Auftrags­­­ver­­a­r­­bei­ter ist hier gerade auch im Hinblick auf die Art der vera­r­­bei­te­ten Daten unab­­köm­m­­lich. Zurück­­ha­l­tung ist auch gebo­ten in Bezug auf die von Dienst­leis­tern häufig verspro­che­­nen ange­b­­li­chen Anony­­mi­­sie­run­­gen, welche sich nach unse­­rer Erfah­rung häufig als Pseu­d­ony­­mi­­sie­run­­gen entpup­­pen und darüber hinaus insbe­­son­­dere bei vielen Arten ärzt­­li­cher Doku­­men­ta­tion tech­­nisch schwie­­rig umsetz­­bar sind.

    1. Art. 35 DS-GVO

    Das BayLDA ist der Auffas­­sung, dass je nach einge­­setz­tem Produkt, durch­­aus häufig von einem hohen Risiko bei dem Einsatz von Cloud-Diens­ten ausge­­gan­­gen werden muss, weshalb der Einsatz von Cloud-Lösun­­gen häufig die Durch­­­füh­rung einer Daten­­schutz­­fol­­ge­n­ab­schät­­zung auslöst.
    Das Thema wurde aber bislang noch nicht absch­lie­­ßend beur­­teilt und das BayLDA hat uns mitge­­teilt, dass es sich dies­­be­­züg­­lich mit den ande­ren deut­­schen Aufsichts­­­be­hör­­den austauscht.

    Datenschutz Arztpraxis Cloud-Computing
    Datenschutz DSGVO
  • Welche erforderlichen Informationen müssen in der Datenschutzerklärung auf der Praxis-Homepage enthalten sein?

    Arti­kel 13 der DSGVO defi­­niert, welche erfor­­der­­li­chen Infor­­ma­ti­o­­nen in der Daten­­schut­z­er­­klä­rung entha­l­ten sein müssen. Hierzu zählen:

    Infor­­ma­ti­o­­nen zur Iden­ti­tät des Verant­wor­t­­li­chen (Art. 13 Abs. 1 DSGVO)

    • Name und Kontak­t­da­ten des Verant­wor­t­­li­chen sowie gege­­be­­nen­falls seines Vertre­ters;
    • gege­­be­­nen­falls die Kontak­t­da­ten des Daten­­schutz­­be­auf­­trag­ten;
    • die Zwecke, für die die perso­­nen­­be­­zo­­ge­­nen Daten vera­r­­bei­tet werden sollen, sowie die Rechts­­grun­d­lage für die Vera­r­­bei­tung;
    • wenn die Vera­r­­bei­tung auf Arti­kel 6 Absatz 1 f ) beruht, die berech­tig­ten Inter­es­­sen, die von dem Verant­wor­t­­li­chen oder einem Drit­ten verfolgt werden;
    • gege­­be­­nen­falls die Empfän­­ger oder Kate­­go­rien von Empfän­­gern der perso­­nen­­be­­zo­­ge­­nen Daten und
    • gege­­be­­nen­falls Über­­­mit­t­­lung in Drit­t­­staa­ten

    Infor­­ma­ti­o­­nen zur fairen und trans­pa­ren­ten Vera­r­­bei­tung (Art. 13 Abs. 2 DSGVO)

    • Dauer der Spei­che­rung
    • Rechte der Betrof­­fe­­nen auf Auskunft über die betre­f­­fen­­den perso­­nen­­be­­zo­­ge­­nen Daten sowie auf Berich­ti­­gung oder Löschung oder auf Einschrän­­kung der Vera­r­­bei­tung oder eines Wider­­spruchs­rechts gegen die Vera­r­­bei­tung sowie des Rechts auf Daten­­über­­­trag­­ba­r­keit;
    • Wider­­ruf­­ba­r­keit von Einwil­­li­­gun­­gen
    • das Beste­hen eines Beschwer­­de­rechts bei einer Aufsichts­­­be­hörde
    • Verpflich­tung zur Bereit­s­tel­­lung perso­­nen­­be­­zo­­ge­­ner Daten
    • Infor­­ma­ti­o­­nen über auto­­ma­ti­­sierte Entschei­­dungs­­­fin­­dung und Profi­­ling

    Welche der aufge­­zähl­ten Punkte für die eigene Webseite rele­vant werden, hängt von den erho­­be­­nen Daten ab. Nach Art. 12 DSGVO sind die Infor­­ma­ti­o­­nen in präzi­­ser, trans­pa­ren­ter, verstän­d­­li­cher und leicht zugäng­­li­cher Form zu ertei­len.

    Datenschutz DSGVO Homepage Datenschutzerklärung
  • Wer ist der Ansprechpartner für Arbeitssicherheit?

    Die zustän­­dige Berufs­­­ge­nos­­sen­­schaft für Gesun­d­heits­­­dienst und Wohl­fahrts­pflege (BGW) ist hier der Ansprech­par­t­­ner. Erreich­­bar unter www.bwg-online.de oder tele­­fo­­nisch: 040 20207–0.

    Die Arbeit­­ge­­ber haben ihre Arbeit­­neh­­mer über ihre zustän­­dige Berufs­­­ge­nos­­sen­­schaft und über den Sitz der für Entschä­­di­­gun­­gen zustän­­di­­gen Geschäfts­­­stelle zu unter­rich­ten.

    Arbeitssicherheit
  • An wen kann ich mich in Belangen des Vertragsarztrechts wenden?

    Die Kassen­­ärz­t­­li­che Verei­­ni­­gung Bayerns (KVB) ist Ansprech­s­par­t­­ner für die Vertrag­s­ärzte und -psycho­­the­ra­­peu­ten in spezi­­fi­­schen Belan­­gen des Vertrags­­a­rz­t­rechts.

    Vertragsarztrecht
  • Anfragen von gesetzlichen Krankenkassen – Wann bedarf es der Einverständniserklärung des Patienten?

    Ergän­­zend zu den gesetz­­li­chen Grun­d­la­­gen, regeln die zwischen der Kassen­­ärz­t­­li­chen Bundes­­­ver­­ei­­ni­­gung (KBV) und den Spit­­zen­­ver­­­bän­­den der Kran­ken­­kas­­sen geschlos­­se­­nen Bundes­­­man­tel­­ver­­­träge (BMV), einschließ­­lich der Vordruck­­ver­­ein­­ba­run­­gen, die Moda­­li­tä­ten zur Auskunft­s­er­laub­­nis und -verpflich­tung gegen­­über Kran­ken­­kas­­sen.
    Danach ist der Vertrags­­a­rzt grun­d­­sätz­­lich berech­tigt und verpflich­tet, den Kran­ken­­kas­­sen für die Erfül­­lung ihrer gesetz­­li­chen Aufga­­ben Auskünfte zu ertei­len.

    Die Kassen­­ärz­t­­li­che Verei­­ni­­gung Bayerns (KVB) hat sich ausführ­­lich mit dem Thema befasst und hierzu ein Infor­­ma­ti­­ons­pa­pier veröf­­fent­­licht, dass insbe­­son­­dere auch die Frage klärt, wann Praxen berech­tigt sind, die Auskunft zu verwei­­gern.

    DSGVO Schweigepflicht Krankenkasse Datenschutz
    Datenschutz Einverständnis
    MFA
  • Was soll eine Arztpraxis tun, wenn gelagerte Patientenunterlagen vom Hochwasser betroffen sind?

    Zunächst ist drin­­gend zu empfeh­len, zur Beweis­­si­che­rung entspre­chende Fotos anzu­­fer­ti­­gen. Des Weite­ren sollte doku­­men­tiert werden, um welche Pati­en­te­n­ak­ten es sich handelt. Soll­ten die Pati­en­te­n­ak­ten durch das Hoch­­­was­­ser nicht völlig in Mitlei­­den­­schaft gezo­­gen worden sein, soll­ten diese selbst­­ver­­­stän­d­­lich noch bis zum Ablauf der Aufbe­­wah­rungs­­­frist aufbe­­wahrt werden. In jedem Fall sollte die Berufs­­haft­pflicht­­ver­­­si­che­rung über die Umstände infor­­miert werden.

    Im Fall des Hoch­­­was­­sers in NRW im Jahr 2021 wurde seitens der Ärzte­­kam­­mer Nord­rhein empfoh­­len, dass die Doku­­mente entspre­chen­­den Fach­un­ter­­neh­­men über­­­ge­­ben werden, die die Pati­en­te­n­ak­ten gege­­be­­nen­falls wieder­­her­s­tel­len können. Wir dürfen inso­­fern auf die von der Ärzte­­kam­­mer Nord­rhein veröf­­fent­­lich­ten Hinweise zum Umgang mit vom Hoch­­­was­­ser beschä­­dig­ten Pati­en­te­n­ak­ten verwei­­sen.

    Hochwasser Patientenunterlagen
    MFA Patient
  • Seminare & Veranstaltungen

  • Allgemein: Bis wann kann ich spätestens kostenfrei stornieren?

    Der Rück­tritt von einer bereits gebuch­ten Veran­­sta­l­tung ist ausschließ­­lich schrift­­lich mitzu­tei­len; für evtl. Rück­­über­­wei­­sun­­gen der Teil­­nah­­me­­ge­­bühr wird die Bank­­ver­­­bin­­dung der Teil­­neh­­men­­den benö­tigt.

    1. Bei Zugang des Rück­tritts vier Wochen vor Veran­­sta­l­tungs­­­be­­ginn, wird eine Stor­no­­ge­­bühr in Höhe der halben Teil­­nah­­me­­ge­­bühr erho­­ben.
    2. Bei Zugang des Rück­tritts zwei Wochen vor Veran­­sta­l­tungs­­­be­­ginn bzw. Nicht-Erschei­­nen zur Veran­­sta­l­tung wird eine Stor­no­­ge­­bühr in Höhe der vollen Teil­­nah­­me­­ge­­bühr erho­­ben.
    3. Sofern der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer durch den Rück­tritt Stor­no­­kos­ten im Tagungs­­ho­tel / der Veran­­sta­l­tungs-Loka­­li­sa­tion ents­te­hen, werden diese in voller Höhe dem Teil­­neh­­mer in Rech­­nung gestellt.
    4. Bei Abmel­­dung wird in jedem Fall für die Nutzung der kurss­­pe­­zi­­fi­­schen E-Lear­­ning Plat­t­­form der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer ein Beitrag in Höhe von 185 € in Rech­­nung gestellt, sofern Sie sich auf der Plat­t­­form schon einge­loggt haben.
    5. Bei Benen­­nung von Ersatz­­teil­­neh­­men­­den – bis maxi­­mal 10 Tage vor Veran­­sta­l­tungs­­­be­­ginn möglich, welcher die Veran­­sta­l­tung auch tatsäch­­lich besucht, wird die die Stor­no­­ge­­bühr nicht fällig, jedoch eine Bear­­bei­tungs­­­ge­­bühr in Höhe von 25,00 €.

    Hinweis: Die Stor­no­­be­­din­­gun­­gen sehen keine kosten­­freien Rück­tritt im Krank­heits­­fall vor. Hier gelten die voran­­­ge­­gan­­ge­­nen Stor­no­­staf­­fe­­lun­­gen.

    Ände­run­­gen und Absage einer Veran­­sta­l­tung durch die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer

    Die Fort­­bil­­dun­­gen finden nur bei Errei­chen einer Mindest­­teil­­neh­­mer­­zahl statt. Die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer behält sich hinsicht­­lich der Durch­­­füh­rung vor, Ände­run­­gen vorzu­­neh­­men, u. a. im Falle eines außer­­ge­wöhn­­li­chen Ereig­­nis­­ses. Wird eine Fort­­bil­­dung abge­­­sagt, werden bereits gezahlte Teil­­nah­­me­­ge­­büh­ren in voller Höhe erstat­tet. Weiter­­ge­hende Ansprü­che, insbe­­son­­dere Scha­­dens­er­­satz­an­sprü­che, sind ausge­schlos­­sen.

    Fortbildung Seminare Veranstaltung
    Storno Stornobedingungen
    MFA Patient
  • Allgemein: Kann ich an dem Seminar teilnehmen, auch wenn der Zahlungseingang noch nicht bei der Bayerischen Landesärztekammer erfolgt ist?

    Ja, eine Teil­­nahme ist möglich. Bitte berü­ck­­sich­ti­­gen Sie dennoch die ange­­ge­­be­­nen Zahlungs­­ter­­mine.
    Eine Woche nach Kursende wird, sofern bis dahin noch kein Zahlungs­­ein­­gang erfolgt ist, das Mahn­­ver­­fah­ren gest­a­r­tet.

    Seminar Fortbildung
    Zahlungseingang
    MFA
  • Allgemein: Fallen für die äquivalente Anerkennung von Fortbildungen Kosten an?

    Ja, für die Aner­ken­­nung exter­­ner Veran­­sta­l­tun­­gen wird gemäß Gebüh­ren­­sat­­zung der BLÄK (Nr. 5 Gebüh­ren­­ver­­­zeich­­nis – Anlage zur Gebüh­ren­­sat­­zung) eine aufwan­d­s­ab­hän­­gige Bear­­bei­tungs­­­ge­­bühr erho­­ben.

    Aner­ken­­nung / Teilan­er­ken­­nung curri­­cu­la­­rer ärzt­­li­cher Quali­­fi­­zie­run­­gen gemäß den von Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer und / oder der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer erstell­ten Curri­­cula für Absol­­ven­ten von Semi­na­ren Drit­ter mit ggf. Ausfer­ti­­gung einer Abschluss­­be­­schei­­ni­­gung durch die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer: € 50,- bis 250,- je Antrag
    Aner­ken­­nung / Teilan­er­ken­­nung curri­­cu­la­­rer ärzt­­li­cher Quali­­fi­­zie­run­­gen gemäß den von Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer und / oder der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer erstell­ten Curri­­cula für Fort­­bil­­dungs­­an­­bie­ter: € 100,- bis 500,- je Antrag

    Anerkennung Gebührensatzung
  • Antibiotic Stewardship (ABS): Werden Fortbildungen zum ABS-Experten gefördert?

    Ja, für Kran­ken­häu­­ser, die nach Kran­ken­hau­­sent­­gel­t­­ge­­setz (KHEntgG) abrech­­nen, erfolgt eine Förde­rung bis einschließ­­lich 2019 (siehe hierzu § 4 Abs. 11 KHEntgG).

    Antibiotic Stewardship Fortbildung Seminar
    ABS
  • Antibiotic Stewardship (ABS): Was ist erforderlich, um sich "ABS-Experte" zu nennen?

    Es sind die fünf Module gemäß aktu­ell gülti­­ger struk­tu­rier­ter curri­­cu­la­­rer Fort­­bil­­dung „Anti­­bi­o­tic Stewa­r­­ship (ABS)“ voll­­stän­­dig zu absol­vie­ren.

    Antibiotic Stewardship Fortbildung
    ABS
  • Antibiotic Stewardship (ABS): Ist der ABS-beauftragte Arzt ankündbar?

    Ja, nach § 27 Abs. 4 Satz 3 Berufs­­ord­­nung.

    Antibiotic Stewardship Fortbildung Seminar
    ABS

    Auszug Berufsordnung für die Ärzte Bayerns - Bekanntmachung vom 09. Januar 2012 i. d. F. der Änderungsbeschlüsse vom 17. Oktober 2021 (Bayerisches Ärzteblatt 12/2021, Seite 608)

    § 27
    Erlaubte Information und berufswidrige Werbung

    (1)
    Zweck der nach­ste­hen­den Absätze ist insbe­son­dere die Gewähr­leis­tung des Pati­en­ten­schut­zes durch sach­ge­rechte und ange­mes­sene Infor­ma­ti­o­nen, der Schutz des allge­mei­nen Rechts­ver­kehrs, die Gewähr­leis­tung kolle­gi­a­len Verhal­tens sowie die Vermei­dung einer dem Selbst­ver­ständ­nis des Arztes zuwi­der­lau­fen­den Kommer­zi­a­li­sie­rung des Arzt­be­ru­fes.
    (2)
    Auf dieser Grund­lage sind dem Arzt sach­li­che berufs­be­zo­gene Infor­ma­ti­o­nen gestat­tet.
    (3)
    Berufs­wid­rige Werbung ist dem Arzt unter­sagt. Berufs­wid­rig ist insbe­son­dere eine nach Inhalt oder Form anprei­sende, irre­füh­rende oder verglei­chende Werbung. Der Arzt darf eine solche Werbung durch andere weder veran­las­sen noch dulden. Eine Werbung für eigene oder fremde gewerb­li­che Tätig­kei­ten oder Produkte in Zusam­men­hang mit der ärzt­li­chen Tätig­keit ist unzu­läs­sig. Werbe­ver­bote aufgrund ande­rer gesetz­li­cher Bestim­mun­gen blei­ben unbe­rührt.
    (4)
    Der Arzt kann
    1.
    sonstige nach der Weiterbildungsordnung erworbene Bezeichnungen,
    2.
    nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erworbene Qualifikationen,
    3.
    sonstige Qualifikationen,
    4.
    als solche gekennzeichnete „Besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“,
    5.
    organisatorische Hinweise
    ankün­di­gen. Die nach Nr. 1 erwor­be­nen Bezeich­nun­gen dürfen nur in der nach der Weiter­bil­dungs­ord­nung zuläs­si­gen Form und können zusam­men mit der unter der Nr. 301 04 494 beim Deut­schen Patent- und Marken­amt einge­tra­ge­nen Marke „Zur Führung berech­tigt“ (A N H A N G nach Kapi­tel D Nr.1) geführt werden. Andere Quali­fi­ka­ti­o­nen und „Beson­dere Unter­su­chungs- und Behand­lungs­me­tho­den“ dürfen nur so ange­kün­digt werden, dass diese Anga­ben nicht mit solchen nach gere­gel­tem Weiter­bil­dungs­recht erwor­be­nen Quali­fi­ka­ti­o­nen verwech­selt werden können. Anga­ben nach Nr. 1 bis 4 sind nur zuläs­sig, wenn der Arzt die umfass­ten Tätig­kei­ten nicht nur gele­gent­lich ausübt. Der Arzt hat dem ärzt­li­chen Bezirks­ver­band auf sein Verlan­gen die zur Prüfung der Vorraus­set­zun­gen der Ankün­di­gung erfor­der­li­chen Unter­la­gen vorzu­le­gen. Der ärzt­li­che Bezirks­ver­band kann ergän­zende Auskünfte verlan­gen.
    (5)
    Medi­zi­nisch-akade­mi­sche Grade und ärzt­li­che Titel dürfen ange­kün­digt werden. Andere akade­mi­sche Grade dürfen nur in Verbin­dung mit der Fakul­täts­be­zeich­nung genannt werden.
    (6)
    Die Bezeich­nung „Pro­fes­sor“ darf geführt werden, wenn sie auf Vorschlag der medi­zi­ni­schen Fakul­tät (Fach­be­reich) durch die Hoch­schule oder das zustän­dige Landes­mi­nis­te­rium verlie­hen worden ist. Dasselbe gilt für die von einer medi­zi­ni­schen Fakul­tät einer auslän­di­schen wissen­schaft­li­chen Hoch­schule verlie­hene Bezeich­nung, wenn sie nach Beur­tei­lung durch die Kammer der deut­schen Bezeich­nung „Pro­fes­sor“ gleich­wer­tig ist. Die Bezeich­nung „Pro­fes­sor“ muss in den Fällen des Satzes 2 mit einem auf die Herkunft hinwei­sen­den Zusatz sowie mit etwai­gen Zusät­zen nach Maßgabe der Verlei­hungs­ur­kunde geführt werden. Ist die Bezeich­nung „Pro­fes­sor“ von einer ande­ren als einer medi­zi­ni­schen Fakul­tät verlie­hen worden, so darf die Bezeich­nung „Pro­fes­sor“ nur unter Angabe der Fakul­täts- und Hoch­schul­zu­ge­hö­rig­keit geführt werden.
  • Antibiotic Stewardship: Sind Inhalte aus dem Hygienebeauftragten Arzt anrechenbar?

    Nein, seit der Einfüh­rung des neuen Curri­­cu­lums 11/2017 der Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer sind die Inhalte nicht mehr anre­chen­­bar.

    Antibiotic Stewardship Fortbildung Seminar
    ABS
  • Ernährungsmedizin: Kann ich Teil 1 und Teil 2 separat buchen?

    Nein, Semi­na­r­­teil 1 und 2 müssen zusam­­men gebucht werden.

    Ernährungsmedizin Ernährung
    Buchung
    MFA Patient
  • Krankenhaushygiene: Wenn ich nur Teilzeit arbeite, gilt dies auch für die von mir zu absolvierende Hospitationszeit?

    Nein, für die Hospi­ta­ti­o­­nen gilt:
    1 Woche = 1 Arbeits­­wo­che = 5 Tage á 8 Std. arbeits­­­täg­­li­cher Nach­weis.

    HBA KHH Hospitation
    Hospitation HBA KHH Hygiene
  • Krankenhaushygiene: Wie kann ich ein Modul, das ich bei einem anderen Veranstalter/in einem anderen Bundesland absolviert habe, äquivalent anerkennen lassen?

    Bitte reichen Sie folgende Doku­­mente bei der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer ein:

    • voll­­stän­­dig ausge­­füll­tes und unter­­schrie­­be­­nes Antrags­­­for­mu­lar
    • Teil­­nah­­me­­be­­schei­­ni­­gung/Zerti­­fi­­kat des exter­­nen Fort­­bil­­dungs­­an­­bie­ters in amtlich beglau­­big­ter Kopie (z.B. über Ärzt­­li­cher Kreis­­ver­­­band)
    • Ausführ­­li­ches und detail­­lier­tes Fort­­bil­­dungs­­pro­­gramm mit Angabe von Themen und zuge­hö­ri­­gen Zeiten sowie Namen der Refe­ren­ten/Tuto­ren
    • Refe­ren­ten­­liste mit voll­­stän­­di­­gem Namen, Tätig­keit­s­ort und ausge­üb­ter Tätig­keit – einschließ­­lich führ­­ba­­rer und/oder ankün­d­­ba­­rer Bezeich­­nun­­gen.

    Bei einer Äqui­va­lenzan­er­ken­­nung handelt es sich um eine Einzel­fall­ent­­schei­­dung, welche nur für den Zustän­­dig­keits­­be­reich der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer ohne Präju­­diz für poten­ti­ell ähnlich gela­­gerte Situa­ti­o­­nen gilt.

    HBA Anerkennung Hygiene
    HBA Hygiene Anerkennung
  • Krankenhaushygiene: Wann ist ein Hygienebeauftragter Arzt in einer Praxis/in einem MVZ notwendig?

    Einrich­tun­­gen für ambu­lan­tes Operie­ren sind nach § 14 Medi­­zi­­ni­­sche Hygi­e­­ne­­ver­­ord­­nung (MedHygV) verpflich­tet, ihre opera­tive Tätig­keit dem zustän­­di­­gen Gesun­d­heits­­amt anzu­­zei­­gen. Der Leiter der Einrich­tung für ambu­lan­tes Operie­ren führt dazu eine Selbst­ein­schät­­zung der opera­ti­­ven Tätig­keit am jewei­­li­­gen Stan­d­ort durch und ordnet diese Tätig­keit der jeweils höchs­ten der folgen­­­den Kate­­go­rien zu:

    • Kate­­go­rie A – Opera­ti­o­­nen
    • Kate­­go­rie B – Opera­tive Eingriffe
    • Kate­­go­rie C – Inva­­sive Eingriffe

    Um die genaue Zuord­­nung der opera­ti­­ven Tätig­keit in einer Einrich­tung zu gewähr­leis­ten, haben Exper­ten des Landes­­­ver­­­ban­­des für ambu­lan­tes Operie­ren in Bayern (LAOB), weitere ärzt­­li­che Berufs­­­ver­­­bände und die KVB diese Liste von opera­ti­­ven Maßnah­­men erstellt und abge­­­stimmt.

    Einrich­tun­­gen der Kate­­go­rie A und B sind verpflich­tet, eine Bera­tung durch einen Kran­ken­haus­hy­­gie­­ni­ker und eine Hygi­e­­ne­fach­­kraft sicher­­zu­s­tel­len, bei Bedarf mit Exter­­nen vertrag­­lich zu verein­­ba­ren.

    Einrich­tun­­gen der Kate­­go­rie A müssen zusätz­­lich Hygi­e­­ne­fach­­per­­so­nal auch intern bestel­len (heißt: bereits jetzt doku­­men­tiert zu benen­­nen und gege­­be­­nen­falls in Folge dafür zu quali­­fi­­zie­ren): den Hygi­e­­ne­­be­auf­­trag­ten Arzt sowie die Hygi­e­­ne­­be­auf­­trag­ten in der Pflege (=MFA).

    HBA Hygiene
    MVZ Praxis
    MFA
  • Krankenhaushygiene: Muss ich, wenn ich in meiner Klinik/Praxis/MVZ als Hygienebeauftragter Arzt arbeiten möchte oder arbeite, den von mir besuchten Kurs bei der Bayerischen Landesärztekammer äquivalent anerkennen lassen?

    Sofern Sie die Module II – VI der curri­­cu­la­ren Fort­­bil­­dung Kran­ken­haus­hy­­gi­ene nicht absol­vie­ren, ist eine äqui­va­lente Aner­ken­­nung nicht notwen­­dig.

    Hygiene
    HBA Anerkennung
  • Krankenhaushygiene: Gibt es für Hygienefachpersonal (z.B. HBA) auch eine Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung?

    Gemäß § 12 MedHygV ist das Hygi­e­­ne­fach­­per­­so­nal zur regel­mä­­ßi­­gen Fort­­bil­­dung mindes­tens in einem Abstand von zwei Jahren verpflich­tet. Es werden in der MedHygV keine Anga­­ben zur Gesta­l­tung der Fort­­bil­­dung gemacht.

    § 12 MedHygV: Infor­­ma­tion und Schu­­lung des Perso­nals:
    Das Hygi­e­­ne­fach­­per­­so­nal nach §§ 6 bis 9 ist verpflich­tet, sich mit dem aktu­el­len Stand der Infek­ti­­ons­hy­­gi­ene vertraut zu machen und mindes­tens im Abstand von zwei Jahren an entspre­chen­­den Fort­­bil­­dungs­­­ver­­an­­sta­l­tun­­gen teil­­zu­­neh­­men. Dem Fach­­per­­so­nal muss hier­­für Gele­­gen­heit zur Teil­­nahme an den für sie bestim­m­ten Fort­­bil­­dungs­­­ver­­an­­sta­l­tun­­gen auf dem Gebiet der Infek­ti­­ons­hy­­gi­ene gege­­ben werden.

    Hygiene MedHygV
    MedHygV Hygiene HBA
  • Krankenhaushygiene: Welche Zugangsvoraussetzungen gibt es für die Fortbildungsseminare Krankenhaushygiene?

    Für das Modul I (Hygi­e­­ne­­be­auf­­trag­ter Arzt) gilt folgende Voraus­­set­­zung:

    • Appro­­ba­tion
    • Hinweis: Gemäß § 8 Baye­ri­­sche Medi­­zin­hy­­gi­e­­ne­­ver­­ord­­nung – MedHygV darf als Hygi­e­­ne­­be­auf­­trag­ter Arzt nur bestellt werden, wer eine Aner­ken­­nung als Fach­a­rzt erha­l­ten hat, weisungs­­­be­­fugt ist und an einer struk­tu­rier­ten curri­­cu­la­ren Fort­­bil­­dung zum hygi­e­­ne­­be­auf­­trag­ten Arzt im Umfang von mindes­tens 40 Stun­­den teil­­ge­nom­­men hat.

    Für das Modul II bis VI gelten folgende Voraus­­set­­zun­­gen:

    • abge­­schlos­­sene Fach­a­rzt-Weiter­­bil­­dung aus einem Gebiet der unmit­tel­­ba­ren Pati­en­ten­­ver­­­sor­­gung gemäß § 2a Abs. 7 der gülti­­gen Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung für die Ärzte Bayerns oder aus dem öffent­­li­chen Gesun­d­heits­­­dienst (ÖGD).
    • Erlan­­gung der Quali­­fi­­ka­tion „Hygi­e­­ne­­be­auf­­trag­ter Arzt“ (entspricht Modul I der curri­­cu­la­ren Fort­­bil­­dung „Kran­ken­haus­hy­­gi­ene“)
    Krankenhaushygiene Hygiene HBA MedHygV
    Hygiene HBA MedHygV
  • Krankenhaushygiene: Kann ich Modul II – VI bei einem anderen Veranstalter und/oder in einem anderen Bundesland absolvieren?

    Ja, alle Module können auch bei einem ande­ren Veran­­sta­l­ter oder in ande­ren Bundes­­län­­dern absol­viert werden. Hier ist darauf zu achten, dass das besuchte Modul inhal­t­­lich und zeit­­lich dem (Muster-) Kurs­­buch Kran­ken­haus­hy­­gi­ene auf der Grun­d­lage der (Muster-) Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung 2018 (2. Auflage, Berlin, 17./18.02.2022) entspricht.

    HBA Hygiene MedHygV
    MedHygV Hygiene HBA
  • Krankenhaushygiene : Gibt es einen zeitlichen Rahmen innerhalb dessen ich die curriculare Fortbildung Krankenhaushygiene absolviert haben muss?

    Ja, alle Elemente der Fort­­bil­­dungs­­­maß­­nahme (Module II bis VI, Fall­­kon­­fe­ren­­zen, Hospi­ta­ti­o­­nen, Prüfung) sollen in einem Zeit­raum von 24 Mona­ten absol­viert werden.
    (Gemäß Beschluss des Vorstan­­des der Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer 11/2013).

    MedHygV Hygiene HBA
    MedHygV HBA Hygiene
  • Krankenhaushygiene: Muss ich die Module in der aufeinanderfolgenden Reihenfolge II – VI absolvieren?

    Grun­d­­sätz­­lich können die Sie die Module in der von Ihnen gewün­sch­ten Reihen­­­folge absol­vie­ren. Es ist jedoch ratsam, das Modul VI als letz­tes zu besu­chen.

    Hygiene HBA MedHygV
    MedHygV hygiene HBA
  • Krankenhaushygiene: Kann ich auch im Ausland hospitieren?

    Aus recht­­li­cher Sicht gibt es zunächst prüfungs­­­be­­zo­­gen keinen Grund, warum Sie Ihre Hospi­ta­tion nicht im euro­pä­i­­schen Ausland absol­vie­ren könn­ten.
    Bitte beach­ten Sie, dass zu Ihrer eige­­nen Rechts­­si­cher­heit die Inhalte der Hospi­ta­ti­o­­nen den recht­­li­chen Rahmen­­­be­­din­­gun­­gen der Bundes­­re­­pu­b­lik Deut­sch­­land und somit der Verord­­nung zur Hygi­ene- und Infek­ti­­ons­prä­­ven­tion in medi­­zi­­ni­­schen Einrich­tun­­gen (MedHygV) vom 1. Dezem­­ber 2010 i.d.Ä.F. 08/2012 und 12/2016 und den Inha­l­ten der Hospi­ta­ti­o­­nen der Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer vom 5. Septem­­ber 2013 entspre­chen müssen. Diese Inhalte soll­ten –zutre­f­­fen­­den­falls- in Ihrem Inter­esse von der jewei­­li­­gen Insti­tu­tion im EU-Ausland entspre­chend beschei­­nigt sein.

    Hospitation HBA Hygiene
    Hospitation HBA Hygiene
  • Leitender Notarzt: An wen muss ich den sog. Laufzettel - Einweisung auf regionaler Basis senden?

    Bitte senden Sie den Lauf­­zet­tel mit allen Stem­­peln und Unter­­schrif­ten per Post an folgende Adresse:

    Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer
    Fort­­bil­­dung/Quali­täts­­ma­na­­ge­­ment
    z. Hd. Frau Kuss
    Mühl­­baur­­straße 16
    81677 München

    Leitender Notarzt Seminar Fortbildung
    LNA
  • Leitender Notarzt: Kann ich das LNA-Seminar auch in einem anderen Bundesland absolvieren und wird das dann in Bayern anerkannt?

    Ein in einem ande­ren Bundes­­­land absol­vier­ter LNA-Kurs, gemäß aktu­ell gülti­­gem Curri­­cu­lum der Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer, wird von der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer äquvi­va­lent aner­­kannt.
    Ergän­­zend ist aus einsatz­tak­ti­­schen Grün­­den eine Einwei­­sung auf regi­o­na­­ler Basis obli­­gat nach­­zu­wei­­sen. Zur eige­­nen Rechts­­si­cher­heit empfiehlt die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer, bei LNA-Semi­na­ren in einem ande­ren Bundes­­­land, für die eigene nach­ha­l­tige rechts­or­­ga­­ni­sa­to­ri­­sche Kompe­tenz für eine LNA-Tätig­keit in Bayern Sorge zu tragen.

    Leitender Notarzt Seminar Fortbildung
    LNA
  • Leitender Notarzt: Benötige ich eine abgeschlossene Facharztweiterbildung für die Teilnahme am Seminar?

    Eine Teil­­nahme am Semi­­nar ist im Einzel­fall auch ohne abge­­schlos­­sene Fach­a­rz­t­wei­ter­­bil­­dung möglich, jedoch kommt es immer auf den persön­­li­chen Ausbil­­dungs­­­stand und das Tätig­keits­­feld an. Somit ist eine Teil­­nah­­memög­­lich­keit ohne Fach­a­rzt jeweils eine Einzel­fall­ent­­schei­­dung – ohne Präju­­diz für ähnlich gear­tete Fälle.
    Für Detail­fra­­gen wenden Sie sich bitte an die semi­na­r­­ver­­ant­wor­t­­li­chen Ansprech­par­t­­ner.

    Leitender Notarzt Fortbildung Seminar
    LNA
  • Medizinethik: Kann man die Qualifikation "Medizinethik" ankündigen?

    Ja, nach § 27 Abs. 4 Satz 3 Beru­f­ord­­nung

    Medizinethik Seminare Fortbildung
    Ethik

    Auszug Berufsordnung für die Ärzte Bayerns - Bekanntmachung vom 09. Januar 2012 i. d. F. der Änderungsbeschlüsse vom 17. Oktober 2021 (Bayerisches Ärzteblatt 12/2021, Seite 608)

    § 27
    Erlaubte Information und berufswidrige Werbung

    (1)
    Zweck der nach­ste­hen­den Absätze ist insbe­son­dere die Gewähr­leis­tung des Pati­en­ten­schut­zes durch sach­ge­rechte und ange­mes­sene Infor­ma­ti­o­nen, der Schutz des allge­mei­nen Rechts­ver­kehrs, die Gewähr­leis­tung kolle­gi­a­len Verhal­tens sowie die Vermei­dung einer dem Selbst­ver­ständ­nis des Arztes zuwi­der­lau­fen­den Kommer­zi­a­li­sie­rung des Arzt­be­ru­fes.
    (2)
    Auf dieser Grund­lage sind dem Arzt sach­li­che berufs­be­zo­gene Infor­ma­ti­o­nen gestat­tet.
    (3)
    Berufs­wid­rige Werbung ist dem Arzt unter­sagt. Berufs­wid­rig ist insbe­son­dere eine nach Inhalt oder Form anprei­sende, irre­füh­rende oder verglei­chende Werbung. Der Arzt darf eine solche Werbung durch andere weder veran­las­sen noch dulden. Eine Werbung für eigene oder fremde gewerb­li­che Tätig­kei­ten oder Produkte in Zusam­men­hang mit der ärzt­li­chen Tätig­keit ist unzu­läs­sig. Werbe­ver­bote aufgrund ande­rer gesetz­li­cher Bestim­mun­gen blei­ben unbe­rührt.
    (4)
    Der Arzt kann
    1.
    sonstige nach der Weiterbildungsordnung erworbene Bezeichnungen,
    2.
    nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erworbene Qualifikationen,
    3.
    sonstige Qualifikationen,
    4.
    als solche gekennzeichnete „Besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“,
    5.
    organisatorische Hinweise
    ankün­di­gen. Die nach Nr. 1 erwor­be­nen Bezeich­nun­gen dürfen nur in der nach der Weiter­bil­dungs­ord­nung zuläs­si­gen Form und können zusam­men mit der unter der Nr. 301 04 494 beim Deut­schen Patent- und Marken­amt einge­tra­ge­nen Marke „Zur Führung berech­tigt“ (A N H A N G nach Kapi­tel D Nr.1) geführt werden. Andere Quali­fi­ka­ti­o­nen und „Beson­dere Unter­su­chungs- und Behand­lungs­me­tho­den“ dürfen nur so ange­kün­digt werden, dass diese Anga­ben nicht mit solchen nach gere­gel­tem Weiter­bil­dungs­recht erwor­be­nen Quali­fi­ka­ti­o­nen verwech­selt werden können. Anga­ben nach Nr. 1 bis 4 sind nur zuläs­sig, wenn der Arzt die umfass­ten Tätig­kei­ten nicht nur gele­gent­lich ausübt. Der Arzt hat dem ärzt­li­chen Bezirks­ver­band auf sein Verlan­gen die zur Prüfung der Vorraus­set­zun­gen der Ankün­di­gung erfor­der­li­chen Unter­la­gen vorzu­le­gen. Der ärzt­li­che Bezirks­ver­band kann ergän­zende Auskünfte verlan­gen.
    (5)
    Medi­zi­nisch-akade­mi­sche Grade und ärzt­li­che Titel dürfen ange­kün­digt werden. Andere akade­mi­sche Grade dürfen nur in Verbin­dung mit der Fakul­täts­be­zeich­nung genannt werden.
    (6)
    Die Bezeich­nung „Pro­fes­sor“ darf geführt werden, wenn sie auf Vorschlag der medi­zi­ni­schen Fakul­tät (Fach­be­reich) durch die Hoch­schule oder das zustän­dige Landes­mi­nis­te­rium verlie­hen worden ist. Dasselbe gilt für die von einer medi­zi­ni­schen Fakul­tät einer auslän­di­schen wissen­schaft­li­chen Hoch­schule verlie­hene Bezeich­nung, wenn sie nach Beur­tei­lung durch die Kammer der deut­schen Bezeich­nung „Pro­fes­sor“ gleich­wer­tig ist. Die Bezeich­nung „Pro­fes­sor“ muss in den Fällen des Satzes 2 mit einem auf die Herkunft hinwei­sen­den Zusatz sowie mit etwai­gen Zusät­zen nach Maßgabe der Verlei­hungs­ur­kunde geführt werden. Ist die Bezeich­nung „Pro­fes­sor“ von einer ande­ren als einer medi­zi­ni­schen Fakul­tät verlie­hen worden, so darf die Bezeich­nung „Pro­fes­sor“ nur unter Angabe der Fakul­täts- und Hoch­schul­zu­ge­hö­rig­keit geführt werden.
  • Medizinische Begutachtung: Ich möchte als Gutachter tätig sein. Was muss ich hierfür beachten? Werden bei der Bayerischen Landesärztekammer Gutachter-Listen geführt?

    Die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer (BLÄK) bietet Semi­nare zur „Medi­­zi­­ni­­schen Begut­ach­tung“ gemäß aktu­ell gülti­­gem Curri­­cu­lum der Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer (BÄK) an. Als Teil­­nah­­me­vor­­aus­­set­­zung ist hier ledig­­lich die Appro­­ba­tion gefor­­dert.

    Um die Endbe­­schei­­ni­­gung absch­lie­­ßend zu erwer­­ben ist Folgen­­­des voraus­­ge­­setzt:

    • Fach­a­rz­t­aus­­bil­­dung
    • Absol­vie­rung der 64 Unter­richts­ein­hei­ten „Medi­­zi­­ni­­sche Begut­ach­tung“ gemäß aktu­ell gülti­­gem Curri­­cu­lum der BÄK
    • Erstel­len jeweils eines Final- und Kausa­l­­gut­ach­tens
    • Absol­vie­rung einer Lern­er­­folgs­­kon­trolle

    Seitens der BLÄK wird keine Liste geführt. Es gibt jedoch eine weitere Möglich­keit:
    Das Baye­ri­­sche Landes­­­so­­zi­a­l­­ge­richt bittet darum, dass Sie dort kund tun, dass Sie das Semi­­nar „Medi­­zi­­ni­­sche Begut­ach­tung“ absol­viert haben und berech­tigt sind, auf Ihrem Brie­f­­bo­­gen und auf ande­ren Medien darauf hinzu­­wei­­sen.

    Medizinische Begutachtung Fortbildung Seminar
    Begutachtung
  • Medizinische Begutachtung: Wann sind die Probegutachten zu schreiben und bekommt man hierfür Feedback?

    Die beiden Fälle für das Final- und Kausa­l­­gut­ach­ten werden am Ende des Semi­na­r­­teils 1 ausge­­ge­­ben. Im Hinblick auf den Erwerb der Abschluss­­be­­schei­­ni­­gung sind diese bis zum im Semi­­nar mitge­­teil­ten Stich­­tag frist­­ge­recht abzu­­ge­­ben.
    Die Probe­­gut­ach­ten werden von Exper­ten kommen­tiert. Das Feed­­back erha­l­ten Sie ansch­lie­­ßend schrift­­lich. Weiter­hin besteht beim Semi­na­r­­teil 2 die Möglich­keit des münd­­li­chen Austauschs mit den entspre­chen­­den Exper­ten.

    Medizinische Begutachtung Fortbildung Seminar
    Begutachtung
  • Medizinische Begutachtung: Kann ich die Seminarteile auch in unabhängiger Reihenfolge buchen oder sind diese aufeinander aufbauend?

    Die Semi­a­r­­teile können unab­hän­­gig gebucht werden. Aus didak­ti­­schen Grün­­den empfeh­len wir jedoch die Semi­na­r­­teile aufbau­end und, wenn möglich, in einer Sequenz zu absol­vie­ren.

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    Begutachtung
  • Notfallmedizin: Kann ich mit meiner Fachkunde "Rettungsdienst" als Notarzt tätig sein?

    Eine Fach­­kunde „Ret­tungs­­­dienst“ oder eine in einem ande­ren Kammer­­be­reich erwor­­bene Zusatz­­be­­zeich­­nung „Ret­tungs­­­dienst“ sind als Quali­­fi­­ka­ti­­ons­nach­weis gemäß Baye­ri­­schem Rettungs­­­dienst­­ge­­setz für eine Tätig­keit im Nota­rz­t­­dienst weiter­hin gültig. Die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer benennt deshalb bis zum Vorlie­­gen weite­­rer Erkennt­­nisse die bishe­­rige „Fach­­kunde Rettungs­­­dienst“ als die nach Arti­kel 43 Abs. 4 des Baye­ri­­schen Rettungs­­­dienst­­ge­­set­­zes fest­­ge­legte Mindest­qua­­li­­fi­­ka­tion für eine Tätig­keit im Nota­rz­t­­dienst.

    Bitte beach­ten Sie auch die notärz­t­­li­che Fort­­bil­­dungs­­pflicht nach Arti­kel 44 Abs. 2 des Baye­ri­­schen Rettungs­­­dienst­­ge­­set­­zes.

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  • Notfallmedizin: Ich bin in Österreich bereits als Notarzt tätig und möchte nun auch in Bayern als Notarzt tätig sein. Was muss ich beachten und welche Voraussetzungen gibt es hierfür?

    Inha­­ber des „ÖÄK Diploms Nota­rzt“ können bei der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer einen Antrag auf Aner­ken­­nung der Zusatz­­be­­zeich­­nung „Not­fall­­me­­di­­zin“ stel­len, wenn sie bei einem ärzt­­li­chen Kreis- oder Bezirks­­­ver­­­band in Bayern gemel­­det sind sowie die in Abschnitt C Nr. 27 WO gefor­­derte Voraus­­set­­zung zum Erwerb der Bezeich­­nung und die Weiter­­bil­­dungs­­­zeit erfül­len.

    Zusätz­­lich sind die Themen „Orga­­ni­sa­tion und Rechts­­grun­d­la­­gen im Rettungs­­­dienst“ sowie „Medi­­co­le­­gale Aspekte im Rettungs­­­dienst“ im Rahmen eines Kurses „Not­fall­­me­­di­­zin“ der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer zu absol­vie­ren. Die Teil­­nahme an den beiden Themen ist kosten­­­frei.

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  • Notfallmedizin: Wann kann ich mich zur Prüfung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin" anmelden und welche Voraussetzungen gibt es hierfür?

    Die Prüfungs­­an­­mel­­dung sowie -orga­­ni­sa­tion über­­­nimmt das Refe­rat Weiter­­bil­­dung/Zusatz­­be­­zeich­­nun­­gen der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer.
    Die Prüfungs­­vor­­aus­­set­­zun­­gen sind wie folgt:

    • 24-mona­tige Weiter­­bil­­dung in einem Gebiet der unmit­tel­­ba­ren Pati­en­ten­­ver­­­sor­­gung bei einem Weiter­­bil­­der gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 im stati­o­nären Bereich, davon eine 6-mona­tige
      Weiter­­bil­­dung in Inten­­si­v­­me­­di­­zin oder Anäs­the­­sio­lo­­gie oder in der Notfa­l­l­auf­­nahme unter Anlei­tung eines Weiter­­bil­­ders gemäß § 5 Abs. 1
    • 80 Stun­­den Kurs-Weiter­­bil­­dung gemäß § 4 Abs. 8 Notfall­­me­­di­­zin
    • 50 Einsätze unter Anlei­tung eines verant­wor­t­­li­chen Nota­rz­tes im Nota­rz­t­wa­­gen bzw. Rettungs­­hub­schrau­­ber, auf die bis zu 25 Notfall­­ver­­­sor­­gun­­gen, bei denen unter notfall- bzw. inten­­si­v­­me­­di­­zi­­ni­­schem
      Handeln Maßnah­­men des gefor­­der­ten Weiter­­bil­­dungs­­in­halts zur Anwen­­dung kommen, oder bis zu 25 stan­da­r­­di­­sierte und von der Kammer aner­­kannte simu­la­ti­­ons-basierte Trai­­nings­pro­­gramme ange­rech­­net werden
      können
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    Notarztkurs Notarzt Kompaktkurs Notfallmedizin
  • Peer Review: Darf ich nach der Fortbildung gleich Peer Review Besuche durchführen?

    Ja, nach Erhalt der Gesamt-Quali­­fi­­ka­tion (Semi­­nar und Trai­­nings­­peer) gemäß aktu­ell gülti­­gem Curri­­cu­lum „Peer Review“ der Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer können Sie Peer Besu­che durch­­­füh­ren.

    Peer Review Seminare Fortbildung
    Peer
  • Peer Review: Gibt es eine Liste, bei der ich als ausgebildeter Peer geführt werden kann?

    Ja, diese Liste wird von der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer geführt und ist hier verfüg­­bar. Gerne können Sie sich auch hierzu an den zustän­­di­­gen Ansprech­par­t­­ner wenden.

    Peer Review Seminare Fortbildung
    Peer
  • Ärztlich begleitete Tabakentwöhnung: Können auch Nicht-Ärzte am Seminar teilnehmen?

    Eine Teil­­nahme ist berufs­­­über­­­grei­­fend möglich.

    Qualifikation Tabakentwöhnung Fortbildung Seminare
    Tabak Sucht Suchtmedizin
    MFA
  • QM-Hämotherapie: Wann, von wem und in welcher Form sind die Ergebnisse der Qualitätssicherung Hämotherapie an die Ärztekammer zu übermitteln?

    Der Bericht ist vom Quali­täts­­be­auf­­trag­ten (6.4.2.3 Richt­­li­­nie Hämo­the­ra­pie) oder vom ärzt­­li­chen Leiter der Einrich­tung (6.4.2.3.1 Richt­­li­­nie Hämo­the­ra­pie) jeweils bis spätes­tens 1. März des Folge­jah­res, für den Zeit­raum des jeweils voraus­­ge­­gan­­ge­­nen Kalen­­der­jah­res, an die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer (BLÄK) zu über­­­mit­teln.
    Die BLÄK stellt hierzu bis spätes­tens 1. Januar die Berichts­bö­­gen als Down­loads zur Verfü­­gung.

    Auszug aus den „Richt­­li­­nien zur Gewin­­nung von Blut und Blut­­be­­stan­d­tei­len und zur Anwen­­dung von Blut­pro­­duk­ten (Richt­­li­­nie Hämo­the­ra­pie) (Gesam­t­no­­velle 2017) aufge­­stellt gemäß §§ 12a u. 18 Trans­­fu­­si­­ons­­ge­­setz von der Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer im Einver­­­neh­­men mit dem Paul-Ehrlich-Insti­tut:

    6.4.2.3 Einrich­tun­­gen der Kran­ken­­ver­­­sor­­gung, die Blut­pro­­dukte und/oder Plas­­ma­­de­ri­va­ten für die Behan­d­­lung von Hämo­­sta­­se­­stö­run­­gen (außer Fibrinkle­­ber) anwen­­den
    Der Quali­täts­­be­auf­­tragte sendet jähr­­lich bis zum 1. März einen Bericht über die Erge­b­­nisse seiner Über­­prü­­fun­­gen für den Zeit­raum des jeweils voraus­­ge­­gan­­ge­­nen Kalen­­der­jah­res zeit­­gleich an die zustän­­dige Ärzte­­kam­­mer und die Leitung der Einrich­tung.

    6.4.2.3.1 Sonder­­fälle
    … Unter diesen Bedin­­gun­­gen hat der Trans­­fu­­si­­ons­­ver­­ant­wor­t­­li­che der Einrich­tung der Kran­ken­­ver­­­sor­­gung zur Über­­wa­chung der Quali­täts­­si­che­rung der Anwen­­dung von Erythro­­zy­ten­­kon­­zen­tra­ten die folgen­­­den Doku­­mente jähr­­lich bis zum 1. März an die zustän­­dige Ärzte­­kam­­mer zu senden:

    • Nach­weis der Quali­­fi­­ka­tion des Trans­­fu­­si­­ons­­ver­­ant­wor­t­­li­chen nach Abschnitt 6.4.1.3.2,
    • vom Trans­­fu­­si­­ons­­ver­­ant­wor­t­­li­chen unter­­zeich­­nete Arbeits­­an­wei­­sung für die Einrich­tung der Kran­ken­­ver­­­sor­­gung zur Trans­­fu­­sion eines Erythro­­zy­ten­­kon­­zen­trats,
    • einen Nach­weis der Meldung des Verbrauchs von Blut­pro­­duk­ten (und Plas­­ma­pro­te­i­­nen zur Behan­d­­lung von Hämo­­sta­­se­­stö­run­­gen) gemäß § 21 TFG an das PEI für das voran­­­ge­­gan­­gene Kalen­­der­jahr.
    Richtlinie Hämotherapie Qualitätsbeauftragter Hämotherapie
    Hämo-Rili
    MFA
  • QM-Hämotherapie: Wir sind eine Praxis in Bayern und wissen nicht, ob wir auch unter die Richtlinien der Hämotherapie fallen. Was ist zu beachten?

    Hier ist zu unter­­schei­­den, inwie­weit Hämo­­sta­­se­­stö­run­­gen behan­­delt werden:

    • Einrich­tun­­gen der Kran­ken­­ver­­­sor­­gung, die ausschließ­­lich Fibrinkle­­ber und/oder Plas­­ma­­de­ri­va­ten anwen­­den, die nicht zur Behan­d­­lung von Hämo­­sta­­se­­stö­run­­gen einge­­setzt werden (Richt­­li­­nie Hämo­the­ra­pie 6.4.2.4):
      Diese Einrich­tun­­gen benö­ti­­gen die Inte­­gra­tion eines Quali­täts­­si­che­rungs­­­sys­tems und die Benen­­nung eines Trans­­fu­­si­­ons­­ver­­ant­wor­t­­li­chen. Die geringe Komple­­xi­tät der orga­­ni­sa­to­ri­­schen Verfah­rens­­schritte bei der Anwen­­dung von Fibrinkle­­ber und/oder Plas­­ma­­de­ri­va­ten, die nicht zur Behan­d­­lung von Hämo­­sta­­se­­stö­run­­gen einge­­setzt werden, recht­­fer­tigt keine Über­­wa­chung des QS-Systems der Einrich­tung.
      Bitte füllen Sie die „Erklä­rung zur Quali­täts­­si­che­rung“ aus und senden diese zusam­­men mit den dort gefor­­der­ten Nach­wei­­sen an die BLÄK zurück.

    • Einrich­tun­­gen mit Anwen­­dung von Blut­­kom­­po­­nen­ten und/oder Plas­­ma­­de­ri­va­ten für die Behan­d­­lung von Hämo­­sta­­se­­stö­run­­gen (außer Fibrinkle­­ber) (Richt­­li­­nie Hämo­the­ra­pie 6.4.2.3):
      Die Leitung einer Einrich­tung der Kran­ken­­ver­­­sor­­gung benennt im Beneh­­men mit der zustän­­di­­gen Ärzte­­kam­­mer einen ärzt­­li­chen Ansprech­par­t­­ner zur Über­­wa­chung des Quali­täts­­si­che­rungs­­­sys­tems (QBH), der nach Abschnitt 6.4.2.2.3 quali­­fi­­ziert und in dieser Funk­tion gegen­­über dem Träger weisungs­­u­n­ab­hän­­gig ist.
      Bitte füllen Sie den „Berichts­­bo­­gen“ aus und senden diesen gege­­be­­nen­falls zusam­­men mit dem Quali­­fi­­ka­ti­­ons­nach­weis des Quali­täts­­be­auf­­trag­ten an die BLÄK zurück.

    Richtlinie Hämotherapie Qualitätsbeauftragter Hämotherapie
    Hämo-Rili QBH
    MFA
  • QM-Hämotherapie: Müssen Ärzte, die nur passive Impfstoffe/Tetagam/Rhesogam (Immunglobuline) geben, auch einen Kurs machen/eine gesonderte Qualifizierung vorweisen?

    Werden in einer Einrich­tung nur Immun­glo­­bu­­line zur passi­­ven Immu­­ni­­sie­rung ange­wen­­det, genügt eine Quali­­fi­­zie­rung nach Abschnitt 6.4.1.3.1 der Richt­­li­­nie Hämo­the­ra­pie (Trans­­fun­­die­ren­­der Arzt). Es besteht keine QM-Semi­­nar-Verpflich­tung. Ein Trans­­fu­­si­­ons­­ver­­ant­wor­t­­li­cher und ein QM-System soll­ten trotz­­dem benannt und einge­­führt werden.
    Bitte füllen Sie die „Erklä­rung zur Quali­täts­­si­che­rung“ aus und senden diese zusam­­men mit den dort gefor­­der­ten Nach­wei­­sen an die BLÄK zurück.

    QBH Qualitätsbeauftragter Qualitätsbeauftragter Hämotherapie Hämotherapie-Richtlinie Richtlinie
    Hämo-Rili
    MFA
  • QM-Hämotherapie: Ich transfundiere keine Erythrozytenkonzentrate, sondern lediglich Humanalbumine (Plasmaeiweiß). Welche Nachweise und Qualifikationen muss ich dafür vorweisen?

    Hier gilt Abschnitt 6.4.2.4. der Richt­­li­­nie Hämo­the­ra­pie: Einrich­tun­­gen der Kran­ken­­ver­­­sor­­gung, die ausschließ­­lich Fibrinkle­­ber und/oder Plas­­ma­­de­ri­vate anwen­­den, die nicht zur Behan­d­­lung von Hämo­­sta­­se­­stö­run­­gen einge­­setzt werden. Die geringe Komple­­xi­tät der orga­­ni­sa­to­ri­­schen Verfah­rens­­schritte bei der Anwen­­dung von Fibrinkle­­ber und/oder Plas­­ma­­de­ri­va­ten, die nicht zur Behan­d­­lung von Hämo­­sta­­se­­stö­run­­gen einge­­setzt werden, recht­­fer­tigt keine Über­­wa­chung des QS-Systems der Einrich­tung.
    Bitte füllen Sie die „Erklä­rung zur Quali­täts­­si­che­rung“ aus und senden diese zusam­­men mit den dort gefor­­der­ten Nach­wei­­sen an die BLÄK zurück.

    Richtlinie Hämotherapie Qualitätsbeauftragter
    Hämo-Rili QBH
    MFA
  • QM-Hämotherapie: Können der Qualitätsbeauftragte, der Transfusionsverantwortliche und der Transfusionsbeauftragte von extern bestellt werden?

    Quali­täts­­be­auf­­tragte: Abschnitt 6.4.2.3 der Richt­­li­­nie Hämo­the­ra­pie
    Die Aufga­­ben des QBH können auch durch Heran­­zie­hung von exter­­nem, ärzt­­li­chem, entspre­chend quali­­fi­­zier­tem Sach­­ver­­­stand gewähr­leis­tet werden. Die Zustän­­dig­keit und Aufga­­ben müssen vertrag­­lich fest­­ge­legt und Inter­es­­sen­s­­kon­f­likte ausge­schlos­­sen sein.

    Trans­­fu­­si­­ons­­ver­­ant­wor­t­­li­cher: Abschnitt 6.4.1.3.2.3 g) der Richt­­li­­nie Hämo­the­ra­pie
    Die Tätig­keit des Trans­­fu­­si­­ons­­ver­­ant­wor­t­­li­chen kann, soweit die Voraus­­set­­zun­­gen von a) bis d) nicht gege­­ben sind, durch Heran­­zie­hung exter­­nen, entspre­chend quali­­fi­­zier­ten Sach­­ver­­­stands [Quali­­fi­­ka­tion nach a) oder b)] entspre­chend § 15 TFG gewähr­leis­tet werden. Die Zustän­­dig­keit und Aufga­­ben müssen vertrag­­lich fest­­ge­legt und Inter­es­­sen­­kon­f­likte ausge­schlos­­sen sein.

    Trans­­fu­­si­­ons­­be­auf­­trag­ter: Abschnitt 6.4.1.3.3 der Richt­­li­­nie Hämo­the­ra­pie
    Für Einrich­tun­­gen mit mehre­ren Behan­d­­lungs­­ein­hei­ten muss für jede Abtei­­lung ein Trans­­fu­­si­­ons­­be­auf­­trag­ter bestellt werden. Dem kann nicht durch das Heran­­zie­hen von exter­­nem Sach­­ver­­­stand entspro­chen werden. Dies hat beson­­ders für nieder­­ge­las­­sene Ärztin­­nen und Ärzte zur Folge, dass sie zumin­­dest eine der Quali­­fi­­ka­ti­o­­nen oder Voraus­­set­­zun­­gen nach 6.4.1.3.3.3 Hämo­the­ra­pie-Richt­­li­­nie besit­­zen müssen.

    Richtlinie Hämotherapie Qualitätsbeauftragter
    Hämo-Rili QBH
    MFA Patient
  • QM-Hämotherapie: Darf der Qualitätsbeauftragte gleichzeitig Transfusionsverantwortlicher oder Transfusionsbeauftragter der Einrichtung sein?

    Im Punkt 6.4.2.3 der Richt­­li­­nie Hämo­the­ra­pie heißt es: Der QBH darf nicht gleich­­zei­tig Trans­­fu­­si­­ons­­ver­­ant­wor­t­­li­cher oder Trans­­fu­­si­­ons­­be­auf­­trag­ter der Einrich­tung sein.

    Hämotherapie-Richtlinie Richtlinie Hämotherapie
    Hämo-Rili QBH
    MFA
  • QM-Hämotherapie: Aufgrund eines Personalwechsels hat unser bisheriger Transfusionsverantwortlicher die Praxis/Klinik verlassen. Der nun berufene wird seinen Kurs in vier Monaten absolvieren. Welche Konsequenzen hat dies für uns?

    Gemäß der gülti­­gen Richt­­li­­nie Hämo­the­ra­pie ist hier keine Über­­g­angs­­frist bei einem Perso­na­l­­wech­­sel vorge­­se­hen, dies könnte im hoffent­­lich nicht eintre­ten­­dem Haftungs­­fall von großer Bedeu­tung sein. Da dem Arzt die benö­tigte Quali­­fi­­ka­tion fehlt, ist es die Pflicht der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer, Sie darauf hinzu­­wei­­sen, dass die Hämo­the­ra­pie-Richt­­li­­nie nicht erfüllt ist. Wir würden daher empfeh­len, diese Leis­tung von Exter­­nen erbrin­­gen zu lassen.

    Qualitätsbeauftragter Hämotherapie Richtlinie Richtlinie Hämotherapie Hämotherapie-Richtlinie
    Hämo-Rili QBH
    MFA
  • QM-Hämotherapie: In unserer Einrichtung sind noch nicht alle in der Richtlinie Hämotherapie geforderte Qualitätssicherungsmaßnahmen vollzogen. Was bedeutet das für uns?

    Im Scha­­dens­fall durch Blut­pro­­dukte wird die Einha­l­tung der gesetz­­li­chen Vorga­­ben geprüft. Soll­ten die Blut­pro­­dukte nicht wie in § 13 Trans­­fu­­si­­ons­­ge­­setz (TFG) „nach dem Stand der medi­­zi­­ni­­schen Wissen­­schaft und Tech­­nik“ ange­wandt worden sein, könnte dies im Haftungs­­fall von größ­ter Bedeu­tung sein und sich auf den Versi­che­rungs­­­schutz auswir­ken.

    Qualitätsbeauftragter Richtlinie Hämotherapie Qualitätsbeauftragter Hämotherapie
    QBH
    MFA
  • QM-Hämotherapie: Ich bin seit mehreren Jahren als Transfusionsverantwortlicher / Transfusionsbeauftragter / Leiter des Labors / Blutdepots tätig - darf ich das weiterhin ausüben, obwohl ich nicht die in den Richtlinie Hämotherapie geforderten Qualifikationen nachweisen kann?

    Der Bestands­­­schutz unter 6.4.1.4 der Richt­­li­­nie Hämo­the­ra­pie besagt:
    a) wer zum 7. Juli 1998 eine entspre­chende Tätig­keit auf der Grun­d­lage der Richt­­li­­nien von 1996 ausübte (vgl. § 33 TFG),
    b) wer auf Grun­d­lage der Über­­g­angs­vor­­­schrif­ten der bishe­ri­­gen Hämo­the­ra­pie-Richt­­li­­nien eine entspre­chende Funk­tion ausübte,
    darf diese auch weiter­hin ausüben.

    Qualitätsbeauftragter Richtlinie Hämotherapie Qualitätsbeauftragter Hämotherapie
    Hämo-Rili QBH
    MFA
  • QM-Hämotherapie: Wird das 40-stündige Seminar „Qualitätsbeauftragter Hämotherapie“ von anderen Bundesländern anerkannt?

    Wenn die Semi­na­rin­halte den zeit­­li­chen und inhal­t­­li­chen Vorga­­ben des Beispiel-Curri­­cu­lums „Qua­­li­täts­­be­auf­­trag­ter Hämo­the­ra­pie“ der Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer entspre­chen, ist eine Aner­ken­­nung möglich. Hier­­bei handelt es sich um Einzel­fall-Entschei­­dun­­gen, welche nur für den Zustän­­dig­keits­­be­reich der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer ohne Präju­­diz für poten­­zi­ell ähnlich gela­­gerte Situa­ti­o­­nen gilt.

    Qualitätsbeauftragter Qualitätsbeauftragter Hämotherapie Hämotherapie-Richtlinie
    Hämo-Rili QBH
    MFA
  • QM-Hämotherapie: „Wir haben Ihr Anschreiben in zweifacher Ausführung erhalten, jeweils für jeden Standort. Reicht es dann aus, wenn wir nur einen Bogen ausfüllen?“

    Für die Quali­täts­­si­che­rung in der Hämo­the­ra­pie ist es notwen­­dig, dass für jeden Stan­d­ort (z. B. bei Kran­ken­häu­­sern) pro Insti­tut­­si­­ons­kenn­­zei­chen (IK) ein eige­­ner Bogen ausge­­füllt wird. Es geht im Rahmen der Quali­täts­­si­che­rung in der Hämo­the­ra­pie nicht um den Träger oder genauer gesagt, um die Gesell­­schaft, der die einzel­­nen Klini­ken ange­hö­ren, sondern wirk­­lich um jede einzelne Klinik. Ein Zusam­­men­fas­­sen ist hier bis auf Weite­res nicht zuläs­­sig.
    Bitte füllen Sie daher für die Stan­d­orte Klinik X und Klinik Y jeweils einen eige­­nen Berichts­­bo­­gen aus und senden diese an uns zurück.

    Qualitätsbeauftragter Hämotherapie Richtlinie Hämotherapie
    QBH Qualitätsbeauftragter
    MFA
  • QM-Hämotherapie: „Ich bin als Belegarzt in einer Klinik mit Qualitätsbeauftragtem tätig, muss ich den Berichtsbogen etc. trotzdem ausfüllen?“

    Bele­­gärzte können einer Behan­d­­lungs­­ein­heit zuge­ord­­net werden (Abschnitt 6.4.1.3.3.1 Richt­­li­­nie Hämo­the­ra­pie). Wenn sie im Rahmen ihrer Bele­g­a­rz­t­tä­tig­keit trans­­fun­­die­ren, muss sicher­­ge­­stellt sein, dass die Bele­g­ab­tei­­lung einen Trans­­fu­­si­­ons­­be­auf­­trag­ten hat. Die Meldung an das Paul-Ehrlich-Insti­tut und die Über­­­sen­­dung des Berichts­­bo­­gens/Quali­täts­­be­richt an die BLÄK erfolgt dann über das Kran­ken­haus.
    Falls ein Bele­g­a­rzt nur in seiner Praxis trans­­fun­­diert, muss er ein eige­­nes, dem Leis­tungs­­um­fang seiner Praxis entspre­chen­­des QM-System haben und entspre­chend quali­­fi­­ziert sein.

    Qualitätsbeauftragter Hämotherapie Richtlinie Hämotherapie
    Hämo-Rili QBH Qualitätsbeauftragter
    MFA
  • QM-Hämotherapie: „Die Bayerische Landesärztekammer hat uns auf unsere Mängel im Berichtsbogen hingewiesen. Bis wann müssen wir diese Mängel beheben?“

    Laut der aktu­ell gülti­­gen Richt­­li­­nie Hämo­the­ra­pie (Abschnitt 6.4.2.1) ist es Aufgabe der zustän­­di­­gen Ärzte­­kam­­mer gegen­­über der Leitung des jewei­­li­­gen Stan­d­or­tes der Einrich­tung auf die Besei­ti­­gung der Mängel hinzu­­wir­ken. Wir empfeh­len, die Mängel im eige­­nen Inter­esse unver­­­züg­­lich zu behe­­ben.

    Richtlinie Hämotherapie QBH
    Hämo-Rili
    MFA
  • QM-Hämotherapie: „Kann die Frist gemäß der Richtlinie Hämotherapie verlängert werden?“

    Die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer hat keine Kompe­tenz, die Bestim­­mun­­gen der Richt­­li­­nie Hämo­the­ra­pie zu beugen oder zu verän­­dern. Die Richt­­li­­nie Hämo­the­ra­pie dient der Sicher­heit von Ärzten und Pati­en­ten; gege­­be­­nen­falls ist die fehlende Erfül­­lung der Regu­la­rien der Richt­­li­­nie Hämo­the­ra­pie durch Externe zu erbrin­­gen (z. B. fehlen­­der Trans­­fu­­si­­ons­­ver­­ant­wor­t­­li­cher Arzt via externe Dienst­leis­tung).

    Qualitätsbeauftragter Richtlinie Richtlinie Hämotherapie
    Hämo-Rili QBH Qualitätsbeauftragter Hämotherapie
    MFA
  • QM-Hämotherapie: Welche Qualifikation wird benötigt, wenn in einer Einrichtung nur Immunglobuline zur passiven Immunisierung (z. B. Tetanusprophylaxe) verabreicht werden?

    Wenn in der Einrich­tung nur Immun­glo­­bu­­line zur passi­­ven Immu­­ni­­sie­rung (z. B. Teta­­nus­pro­­phy­laxe, auch Rhesuspro­­phy­laxe) ange­wen­­det werden, heißt es gemäß 6.4.1.3.2.3.e) und 6.4.1.3.3.3.e) der Richt­­li­­nie Hämo­the­ra­pie, dass eine Quali­­fi­­ka­tion nach Abschnitt 6.4.1.3.1 (trans­­fun­­die­ren­­der Arzt) genügt.
    Hier heißt es:
    Jeder Blut­pro­­dukte anwen­­dende Arzt muss die dafür erfor­­der­­li­chen Kennt­­nisse und ausrei­chende Erfah­rung besit­­zen sowie von einem Trans­­fu­­si­­ons­­be­auf­­trag­ten in die einrich­tungs­­s­pe­­zi­­fi­­schen Abläufe und Orga­­ni­sa­ti­­onss­truk­tu­ren doku­­men­tiert einge­wie­­sen worden sein.
    Die Indi­­ka­ti­­ons­s­tel­­lung ist inte­­gra­­ler Bestan­d­­teil des jewei­­li­­gen ärzt­­li­chen Behan­d­­lungs­­­plans. Die Quer­schnitts-Leit­­li­­nien der Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer zur Thera­pie mit Blut­­kom­­po­­nen­ten und Plas­­ma­­de­ri­va­ten in der jeweils gülti­­gen Fassung sind zu beach­ten.

    Hämotherapie-Richtlinie Richtlinie Hämotherapie Qualitätsbeauftragter Hämotherapie
    Hämo-Rili
    MFA
  • QM-Hämotherapie: "Ich habe meine Niederlassung beendet, bin jedoch weiter unregelmäßig ärztlich tätig. Darf ich weiter als QBH tätig sein?"

    Die Quali­­fi­­ka­tion zum Quali­täts­­be­auf­­trag­ten Hämo­the­ra­pie (QBH) gilt bis auf Weite­res.

    Weiter ist zu beach­ten, dass in der Berufs­­ord­­nung für die Ärzte Bayerns Bekannt­­ma­chung vom 9. Januar 2012 i. d. F. der Ände­rungs­­­be­sch­lüsse vom 21. Okto­­ber 2017 unter § 4 Fort­­bil­­dung steht: (1) Der Arzt, der seinen Beruf ausübt, ist verpflich­tet, sich in dem Umfange beruf­­lich fort­­zu­­bil­­den, wie es zur Erha­l­tung und Entwick­­lung der zu seiner Berufs­­aus­­übung erfor­­der­­li­chen Fach­kennt­­nisse notwen­­dig ist.
    Ist auch dieser Punkt gege­­ben, beste­hen keine Einwände gegen eine weitere Tätig­keit als QBH.

    Qualitätsbeauftragter Qualitätssicherung QM-Hämotherapie Richtlinie Hämotherapie
    Hämo-Rili QBH
  • Schutzimpfung: Kann man die Qualifikation "Schutzimpfung" ankündigen?

    Ja, nach § 27 Abs. 4 Satz 3 Berufs­­ord­­nung.

    Impfen Schutzimpfung Fortbildung Seminare
  • Schutzimpfung: Ist der E-Learning-Anteil verpflichtend?

    Nein. Der E-Lear­­ning-Anteil wird fakul­taiv ange­­bo­ten. Bei Absol­vie­rung des E-Lear­­ning­­mo­­duls erha­l­ten Sie zusätz­­li­che Fort­­bil­­dungs­­­punkte.

    Schutzimpfung Fortbildung Seminare
    Impfen
  • Schutzimpfung: Kann das Seminar der Bayerischen Landesärztekammer bei "Impfex", das von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und dem Forum Impfen e. V. für impfende Vertragsärzte angeboten wird, angerechnet werden?

    Bitte wenden Sie sich hierzu an den zustän­­di­­gen Ansprech­par­t­­ner bei der Kassen­­ärz­t­­li­chen Verei­­ni­­gung Bayern.

    Schutzimpfung Fortbildung Seminare
    Impfung
  • Suchtforum: Wie hoch ist die Teilnahmegebühr?

    Die Veran­­sta­l­tung ist gebüh­ren­­frei. Dennoch muss eine Stor­­nie­rung der Teil­­nahme schrift­­lich erfol­­gen.

    Suchtforum Seminare
    Sucht Storno Teilnahmegebühr
    MFA Patient
  • Suchtforum: Ich bin kein Arzt, kann ich dennoch teilnehmen?

    Ja, das Sucht­­fo­rum ist eine öffent­­li­che Veran­­sta­l­tung. Eine Teil­­nahme ist aller­­dings nur nach schrift­­li­cher Anmel­­dung möglich.

    Suchtforum Seminare Fortbildung
    Sucht
    MFA Patient
  • Suchtforum: Gibt es eine Wiederholungsveranstaltung?

    Das Sucht­­fo­rum wird als Koope­ra­ti­­ons­­ver­­an­­sta­l­tung zwei Mal jähr­­lich (Früh­jahr und Herbst) durch­­­ge­­führt. Die Program­m­­ge­­sta­l­tung und die Refe­ren­ten sind hier in der Regel iden­tisch.

    Suchtforum Fortbildung Seminare
    Sucht
    MFA Patient
  • Suchtmedizinische Grundversorgung: Wann kann ich mich zur Prüfung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung "Suchtmedizinische Grundversorgung" anmelden und welche Voraussetzungen gibt es hierfür?

    Die Prüfungs­­an­­mel­­dung sowie -orga­­ni­sa­tion über­­­nimmt das Refe­rat Weiter­­bil­­dung/Zusatz­­be­­zeich­­nun­­gen der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer. Als Prüfungs­­vor­­aus­­set­­zung gilt eine 24-mona­tige Weiter­­bil­­dungs­­­zeit in einem Gebiet der unmit­tel­­ba­ren Pati­en­ten­­ver­­­sor­­gung bei einem Weiter­­bil­­der gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 sowie die Absol­vie­rung der 50 Stun­­den Kurs-Weiter­­bil­­dung gemäß § 4 Abs. 8 in Such­­me­­di­­zi­­ni­­scher Grun­d­­ver­­­sor­­gung.

    Suchtmedizinische Grundversorgung Fortbildung Seminare
    SMGV Sucht
  • Suchtmedizinische Grundversorgung: Kann ich die Seminarteile auch in beliebiger Reihenfolge und in verschiedenen Sequenzen absolvieren?

    Die Semi­nare der „Sucht­­me­­di­­zi­­ni­­schen Grun­d­­ver­­­sor­­gung“ können in belie­­bi­­ger Reihen­­­folge absol­viert werden. Basie­rend auf dem Muster­­kur­s­­buch „Sucht­­me­­di­­zi­­ni­­sche Grun­d­­ver­­­sor­­gung“ (2010) der Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer wird aus didak­ti­­schen Grün­­den empfoh­­len, mit Baustein I „Grun­d­la­­gen I und II“ zu begin­­nen.

    Die Semi­na­r­­teile können auch in verschie­­de­­nen Sequen­­zen absol­viert werden. Hier­­bei besteht keine Garan­tie, dass die einzel­­nen Semi­na­r­­teile iden­tisch ange­­bo­ten werden. Mögli­cher­­weise müssen die Themen­­in­halte an mehre­ren Tagen absol­viert werden.

    Suchtmedizinische Grundversorgung Fortbildung Seminare
    SMGV Sucht
  • Suchtmedizinische Grundversorgung: Wie oft werden die Seminare der "Suchtmedizinischen Grundversorgung" angeboten?

    Die Semi­nare der „Sucht­­me­­di­­zi­­ni­­schen Grun­d­­ver­­­sor­­gung“ werden in der Regel ein Mal jähr­­lich durch­­­ge­­führt.

    Suchtmedizinische Grundversorgung Fortbildung Seminare
    SMGV Sucht
  • Transfusionsmedizin: Wo ist die Hospitation möglich?

    Auf der Home­page der BLÄK ist unter Weiter­­bil­­dung—> Befug­­nis­­se—> Trans­­fu­­si­­ons­­me­­di­­zin eine Liste weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­ter Ärztin­­nen/Ärzte gemäß Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung für die Ärzte Bayerns (WO) hinter­legt.

    Transfusionsmedizin Blut Hospitation weiterbildungsbefugt Seminar Fortbildung
    Transfusion Blut Seminar Fortbildung
    MFA Patient
  • Transfusionsmedizin: Kann man die zwei Wochen Hospitation auch in mehreren Teilen absolvieren?

    Eine Unter­tei­­lung in zwei mal eine Woche ist möglich.

    Hospitation Transfusion Blut Seminar Fortbildung
    Blut Hämotherapie-Richtlinie
    MFA Patient
  • Transplantationsbeauftragter Arzt: Was ist erforderlich, um die Gesamtbescheinigung "Transplantationsbeauftragter Arzt" zu erhalten?

    Eine Gesam­t­­be­­schei­­ni­­gung erha­l­ten Sie bei voll­­stän­­di­­ger Absol­vie­rung der Teile A (Theo­re­ti­­sche Grun­d­la­­gen), Teil B (Ange­hö­ri­­gen­­be­glei­tung) und Teil C (Beglei­tung einer Organ­s­pende inkl. Entnah­­ma­o­pe­ra­tion) gemäß aktu­ell gülti­­gem Curri­­cu­lum Trans­­plan­ta­ti­­ons­­be­auf­­trag­ter Arzt.

    Transplantation Organspende Angehörigenbegleitung Seminar
    Organspende
    MFA Patient
  • Transplantationsbeauftragter Arzt: Wie gelange ich auf die Plattform der DSO, um das E-Learning für die Teile A und C zu absolvieren?

    Bitte rufen Sie dafür folgende Inter­­netseite auf:
    https://elea­r­­ning.dso.de/
    Über „Anmel­­den“ können Sie dann selbst Ihr Pass­wort gene­rie­ren.

    Transplantation Organ Seminar Fortbildung E-Learning Plattform DSO
    Transplantation Organ Seminar Fortbildung
    MFA Patient
  • Verkehrsmedizinische Begutachtung: Welche Ärzte besitzen eine verkehrsmedizinische Qualifikation?

    Bitte wenden Sie sich an die regi­o­nal zustän­­dige Führer­­schein­­be­hörde.

    Jeder poten­­zi­elle Teil­­neh­­mer am Semi­­nar „Ver­­kehrs­­me­­di­­zi­­ni­­sche Begut­ach­tung“ wird expli­­zit auf einem Infor­­ma­ti­­ons­­blatt darauf hinge­wie­­sen, sich bei der zustän­­di­­gen Führer­­schein­­be­hörde selbst­­stän­­dig nach gutach­ter­­li­chem Bedarf zu erkun­­di­­gen und sich ggf. auf einer dort geführ­ten, öffent­­li­chen Liste eintra­­gen zu lassen.

    FEV Führerschein Verkehrsmedizinische Gutachten
    Fahrerlaubnisverordnung
  • Verkehrsmedizinische Begutachtung: Wie kann ich als Gutachter tätig werden und wohin muss ich mich wenden?

    Sofern Sie als Gutach­ter tätig werden möch­ten, wenden Sie sich bitte an die regi­o­nal zustän­­dige Führer­­schein­­be­hörde.

    Jeder poten­­zi­elle Teil­­neh­­mer am Semi­­nar „Ver­­kehrs­­me­­di­­zi­­ni­­sche Begut­ach­tung“ wird expli­­zit auf einem Infor­­ma­ti­­ons­­blatt darauf hinge­wie­­sen, sich bei der zustän­­di­­gen Führer­­schein­­be­hörde selbst­­stän­­dig nach gutach­ter­­li­chem Bedarf zu erkun­­di­­gen und sich ggf. auf einer dort geführ­ten, öffent­­li­chen Liste eintra­­gen zu lassen.

    FEV Verkehrsmedizinische Gutachten Fahrerlaubnisverordnung
    Fahrerlaubnisverordnung Führerschein
  • Verkehrsmedizinische Begutachtung: Muss ich eine Facharztausbildung haben, um a) beim Seminar FeV teilzunehmen, b) als Gutachter tätig zu sein und wenn ja, welche?

    a) Nein, man kan nauch als Nicht-Fach­a­rzt am Semi­­nar teil­­neh­­men. Dies wird auf der TN-Beschei­­ni­­gung vermerkt.
    b) Ja, siehe hierzu die Über­­­sicht für Fach­­ge­­biete/Fach­ärzte IMS von 2006 (Arbeit­s­pa­pier für eine Aktu­a­­li­­sie­rung der vorläu­­fi­­gen Empfeh­­lung der Fahr­er­laub­­nis­­ver­­ord­­nung nach § 11, Abs. 2, Nr. 1 FeV)

    FEV Führerschein Verkehrsmedizinische Gutachten Fahrerlaubnisverordnung
  • Fortbildungsanerkennung: Anmelden einer Veranstaltung

  • Für welche Veranstaltungen ist eine webbasierte Zuerkennung von Fortbildungspunkten möglich?

    • Für Veran­­sta­l­tun­­gen mit fach­­lich-medi­­zi­­ni­­schen Themen, einschließ­­lich ärzt­­li­cher Quali­täts­­si­che­rung, sowie für Themen, die die Grun­d­vor­­aus­­set­­zun­­gen der ärzt­­li­chen Berufs­­aus­­übung betre­f­­fen.
    • Die Zuer­ken­­nung von Fort­­bil­­dungs­­­punk­ten für Veran­­sta­l­tun­­gen erfolgt ausschließ­­lich, wenn diese sich – entspre­chend ange­­kün­­digt – an Ärzte sowie ärzt­­lich gelei­tete Teams rich­ten.
    • Für Veran­­sta­l­tun­­gen, für die eine wissen­­schaft­­li­che Kurs­lei­tung als wissen­­schaft­­lich Verant­wor­t­­li­cher bestellt und bei der Veran­­sta­l­tung anwe­­send ist..

    Fort­­bil­­dungs­­in­halte müssen aus den Empfeh­­lun­­gen der ärzt­­li­chen Fort­­bil­­dung der Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer (2015)
    folgen­­­den Krite­rien stan­d­ha­l­ten:

    1. Nutzen für Pati­en­ten
    2. Verstän­d­­lich­keit
    3. Rele­vanz und Aktu­a­­li­tät
    4. wissen­­schaft­­li­che Evidenz dem aktu­el­len Stand der Wissen­­schaft entspre­chend
    5. Anwen­d­­ba­r­keit des Erlern­ten in der beruf­­li­chen Praxis
    6. Nutzen für den Arbeits­­ab­lauf
    7. Kosten-Nutzen-Verhäl­t­­nis
    8. Quali­täts­­ma­na­­ge­­ment
    9. Risi­­ko­­ma­na­­ge­­ment und Pati­en­ten­­si­cher­heit
    10. kriti­­sche Wertung im Kontext des Themen­­­fel­­des
    11. Unab­hän­­gig­keit von ideo­lo­­gi­­schen und wirt­­schaft­­li­chen Inter­es­­sen
    12. Konfor­­mi­tät mit den Vorga­­ben der verfass­ten Ärzte­­schaft
    13. Konfor­­mi­tät mit ethi­­schen Grun­d­­sät­­zen ( z. B. WHO-Dekla­ra­tion)
    Anmelden einer Fortbildungsveranstaltung
    Fortbildungsordnung CME Richtlinie Fortbildungsmaßnahmen Kongresse Seminare
  • Welche Fortbildungskategorien gibt es?

    Es gibt folgende Fort­­bil­­dungs­­­ka­te­­go­rien:

    • Kate­­go­rie A: Fron­ta­l­vor­­­träge mit nach­­fol­­gen­­der Diskus­­sion
    • Kate­­go­rie B: Kongresse im In- und Ausland
    • Kate­­go­rie C: Fort­­bil­­dung mit konzep­ti­o­­nell vorge­­se­he­­ner Betei­­li­­gung jedes einzel­­nen Teil­­neh­­mers
    • Kate­­go­rie D: Fort­­bil­­dungs­­­bei­­träge in Print­­me­­dien oder als elek­tro­­nisch verfüg­­bare Version
    • Kate­­go­rie F: Wissen­­schaft­­li­che Veröf­­fent­­li­chun­­gen und Vorträge
    • Kate­­go­rie G: Hospi­ta­ti­o­­nen
    • Kate­­go­rie H: Curri­­cu­lar vermit­telte Inhalte, zum Beispiel in Form von curri­­cu­la­ren Fort­­bil­­dungs­­­maß­­nah­­men, Inhalte von Weiter­­bil­­dungs­­­kur­­sen, die nach der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung für eine Weiter­­bil­­dungs­­­be­­zeich­­nung vorge­­schrie­­ben sind, Inhalte von Zusatz­­stu­­dien­­gän­­gen
    • Kate­­go­rie I: Tuto­ri­ell unter­­stützte Online-Fort­­bil­­dungs­­­maß­­nahme
    • Kate­­go­rie K: Blen­­ded-Lear­­ning-Fort­­bil­­dungs­­­maß­­nahme

    Bitte beach­ten Sie, dass für Veran­­sta­l­tun­­gen der Kate­­go­rien D und I ein Koope­ra­ti­­ons­­ver­­­trag mit der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer abge­­schlos­­sen sein muss.

    Anmelden einer Fortbildungsveranstaltung
    Kongresse Qualitätszirkel Vorträge Workshop Arbeitsgruppen Peer Review Hospitation
  • Welche Fristen sind bei der webbasierten Anmeldung einer Veranstaltung zu beachten?

    Aktu­ell können Veran­­sta­l­tun­­gen bis zu sechs Monate im Voraus ange­­mel­­det werden.
    Die Anmel­­dung einer Veran­­sta­l­tung muss spätes­tens zehn Arbeits­­­tage (Montag bis Frei­­­tag) vor Beginn der Veran­­sta­l­tung webba­­siert bei der Kammer erfol­­gen. Bitte beach­ten Sie, dass der Tag der Anmel­­dung nicht mitzählt.

    Anmeldefrist
    Fortbildungsordnung Meine BLÄK-Portal Anmelden
  • Wie melde ich eine Veranstaltung zur Fortbildungspunkte-Zuerkennung in Bayern an?

    Die Anmel­­dung erfolgt ausschließ­­lich webba­­siert über die Home­page der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer.
    Anmel­­dung einer Fort­­bil­­dungs­­­ver­­an­­sta­l­tung

    Anmeldefrist
    Fortbildungsordnung Fortbildungsrichtlinie
  • Wer darf die wissenschaftliche Kursleitung übernehmen und welche Aufgaben hat die wissenschaftliche Kursleitung?

    Die Veran­­sta­l­tung muss von einem Arzt gelei­tet werden.
    Die wissen­­schaft­­li­che Kurs­lei­tung muss bei der Fort­­bil­­dungs­­­maß­­nahme anwe­­send sein und trägt die wissen­­schaft­­li­che Verant­wor­tung.
    Ausge­nom­­men hier­von sind Strah­len­­schutz-Kurse (Strah­len­­schutz-Verord­­nung – StrlSchV). Hier sind Physi­ker und Medi­­zin­­phy­­si­ker zuläs­­sig.

    Anmelden einer Fortbildungsveranstaltung Veranstalter
    Fortbildungsordnung wissenschaftlicher Leiter
  • Welche Informationen müssen in einem Veranstaltungsprogramm ersichtlich sein?

    Aus einem Veran­­sta­l­tungs­­pro­­gramm sollen folgende Inhalte zu erken­­nen sein:

    • Einzelne Fort­­bil­­dungs­­in­halte
    • Veran­­sta­l­tungs­­da­tum
    • Bindende Beginn- und Endzei­ten sowie Pausen­­zei­ten der Veran­­sta­l­tung
    • Veran­­sta­l­tungs­­ort
    • Wissen­­schaft­­li­che Kurs­lei­tung
    • Der Veran­­sta­l­ter
    • Zutre­f­­fen­­den­falls finan­­zi­elle Förde­rung Drit­ter mit Angabe der Förder­­summe mit Verwen­­dungs­­­zweck

    Die webba­­siete Anmel­­dung einer Veran­­sta­l­tung auf unse­­rer Home­page ersetzt kein sepe­ra­tes Veran­­sta­l­tungs­­pro­­gramm.

    Anmelden einer Fortbildungsveranstaltung
    Flyer Tagungsprogramm Einladung Broschüre
  • Was ist ein/e Interessenskonflikt/-kollision ?

    Ein Inter­es­­sen­s­­kon­f­likt liegt vor, wenn wirt­­schaft­­li­che Bezie­hun­­gen der wissen­­schaft­­li­chen Kurs­lei­tung, des Veran­­sta­l­ters oder auch der Refe­ren­ten zu Unter­­neh­­men und deren Produk­ten/Verfah­ren beste­hen, die an der Veran­­sta­l­tung betei­­ligt sind.
    Aus den Empfeh­­lun­­gen der Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer zur ärzt­­li­chen Fort­­bil­­dung (2015):
    Inter­es­­sen­s­­kon­f­likte sind defi­­niert als Gege­­ben­hei­ten, die ein Risiko dafür schaf­­fen, dass profes­­si­o­­nel­les Urteils­­­ver­­mö­­gen oder Handeln, welches sich auf ein primä­­res Inter­esse bezieht, durch ein sekun­­dä­res Inter­esse unan­­ge­­mes­­sen beein­flusst werden.
    Unter primä­­rem Inter­esse werden das Wohl­er­­ge­hen der Pati­en­ten und eine Weiter­ent­wick­­lung des medi­­zi­­ni­­schen Wissens verstan­­den. Sekun­­däre Inter­es­­sen können mate­ri­el­­ler, sozi­a­­ler und intel­lek­tu­el­­ler Natur sein.

    Die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer bittet gemäß der Fort­­bil­­dungs­­ord­­nung (in Kraft seit 1. Januar 2014) im § 8 Abs. 3 um Offen­le­­gung mögli­cher Inter­es­­sen­s­­kon­f­likte.
    Des Weite­ren bitten wir Sie, im Antrag auf Fort­­bil­­dungs­­­punk­te­­zu­er­ken­­nung sowie bei Ihrer Veran­­sta­l­tung even­tu­elle Inter­es­­sen­s­­kon­f­likte bekannt zu geben.

    • Zu Inve­s­tor: z.B. Aktie­n­an­­teile an Produkt und/oder Unter­­neh­­men, die an der Veran­­sta­l­tung betei­­ligt sind.
    • Zu Produkt: z.B. Refe­rent/Tutor war/ist an Produk­t­ent­wick­­lung (rück­wir­kend bis zu 5 Jahren vor Veran­­sta­l­tungs­­ter­­min) oder Produk­t­­ver­­­mark­tung invol­viert.
    • Zu Bera­ter: z.B. bera­tend tätig zur Produkt/Unter­­neh­­men (rück­wir­kend bis zu 5 Jahren vor Veran­­sta­l­tungs­­ter­­min)
    Anmelden einer Fortbildungsveranstaltung
    Fortbildungsordnung Interessenkonflikt Richtlinie Fortbildungsmaßnahmen

    Auszug Fortbildungsordnung der Bayerischen Landesärztekammer vom 13. Oktober 2013, i. d. F. der Änderungsbeschlüsse vom 10. Oktober 2020 (Bayerisches Ärzteblatt 12/2020, S. 608)

    § 8, (3)
    Für Fort­bil­dungs­maß­nah­men der Kate­go­rien des § 6 Absatz 3 muss grund­sätz­lich ein Arzt als wissen­schaft­li­cher Leiter bestellt und bei Präsenz­fort­bil­dun­gen anwe­send sein. Die bestellte wissen­schaft­li­che Leite­rin oder der wissen­schaft­li­che Leiter muss eine Selbst­aus­kunft über mögli­che Inter­es­sen­kon­flikte vorle­gen. Inter­es­sen­kon­flikte des Veran­stal­ters, der wissen­schaft­li­chen Leitung und der Refe­ren­ten müssen gegen­über den Teil­neh­mern an der Fort­bil­dungs­maß­nahme offen­ge­legt werden.
  • Was geschieht nach der Anmeldung einer Veranstaltung?

    Der Antrag­s­tel­­ler erhält eine auto­­ma­tisch gene­rierte E-Mail (Remail). Diese sollte inner­halb von 24 h nach der Anmel­­dung einge­hen und gilt als Eingangs­­­be­­stä­ti­­gung.
    Nach Bear­­bei­tung und Frei­­­gabe der Veran­­sta­l­tung durch die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer, erhält der Veran­­sta­l­ter eine weitere E-Mail mit Bestä­ti­­gung der zuer­­kann­ten Punk­te­­zahl, Teil­­neh­­mer­­liste, Teil­­nah­­me­­be­­schei­­ni­­gung, Pass­wort für EIV und weitere Hinweise.

    Veranstalter Fortbildungsanerkennung
  • Was ist eine Stammnummer?

    Jede webba­­sierte ange­­mel­­dete Fort­­bil­­dungs­­­ver­­an­­sta­l­tung erhält eine eigene sog. Stam­m­­num­­mer (SNR), die Sie auf der Eingangs­­­be­­stä­ti­­gung (Remail) der Bay. Landes­­ärz­te­­kam­­mer finden können. Bitte halten Sie bei Fragen diese Stam­m­­num­­mer immer bereit.

    Fortbildungsanerkennung Veranstalter
  • Wie lange dauert es, bis Fortbildungspunkte einer Veranstaltung zuerkannt werden?

    Da eine Prüfung indi­vi­­du­ell erfolgt, kann es zu unter­­schie­d­­li­chen Bear­­bei­tungs­­­zei­ten kommen.
    Bitte berü­ck­­sich­ti­­gen Sie, dass zur Bear­­bei­tung Ihrer Anträge unbe­­dingt die Voll­­stän­­dig­keit der Unter­la­­gen erfor­­der­­lich ist (Veran­­sta­l­tungs­­pro­­gramm, Flyer, Einla­­dung, ggf. Lern­er­­folgs­­kon­trol­len).

    Fortbildungsanerkennung
    Bearbeitungszeit
  • Was hat der Veranstalter nach der Veranstaltung zu beachten?

    Der Veran­­sta­l­ter kann die elek­tro­­ni­­sche Über­­­mit­t­­lung der zuer­­kann­ten Fort­­bil­­dungs­­­punkte auf die Punk­te­­kon­ten der teil­­neh­­men­­den Ärztin­­nen und Ärzte über den Elek­tro­­ni­­schen Infor­­ma­ti­­ons­­ver­­tei­­ler (EIV) durch­­­füh­ren.
    Dies sollte möglichst zeit­­nah erfol­­gen, eine Frist ist hier­­für nicht einzu­ha­l­ten. Aller­­dings können Ände­run­­gen nur bis zu sieben Tage nach der Erst­­mel­­dung vorge­nom­­men werden.

    Die Teil­­neh­­mer­­liste bleibt beim Veran­­sta­l­ter.

    Folgende Unter­la­­gen muss der Veran­­sta­l­ter mindes­tens sechs Monate nach Veran­­sta­l­tungs­­da­tum aufbe­­wah­ren:

    • Teil­­neh­­mer­­liste
    • Fina­les Veran­­sta­l­tungs­­pro­­gramm
    • ggf. Lern­er­­folgs­­kon­trolle (LEK)
    Veranstalter Elektronischer Informationsverteiler (EIV)
    Fortbildungsordnung Richtlinie
  • Was ist der Elektronische Informationsverteiler (EIV)?

    Der EIV ist ein elek­tro­­ni­­sches Verfah­ren der Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer, das dafür sorgt, dass die Fort­­bil­­dungs­­­punkte, die ein Arzt bei einer aner­­kann­ten Fort­­bil­­dungs­­­ver­­an­­sta­l­tung in einem belie­­bi­­gen Kammer­­be­reich erwirbt, zeit­­nah am Ende der Veran­­sta­l­tung auf elek­tro­­ni­­schem Wege an die zustän­­dige Ärzte­­kam­­mer über­­­mit­telt werden.

    Die Regis­trie­rung der Teil­­neh­­mer wird dabei vom Fort­­bil­­dungs­­­ver­­an­­sta­l­ter vorge­nom­­men.

    Elektronischer Informationsverteiler (EIV)
    Richtlinie Veranstaltung
  • Wo erhalte ich Barcode-Etiketten oder einen Fortbildungsausweis?

    Die Barcode-Etiket­ten bzw. Ihren Fort­­bil­­dungs­­aus­weis erha­l­ten Sie über die:

    Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer
    Mühl­­baur­­straße 16
    81677 München
    Tele­­fon: 089 4147–114
    Fax: 089 4147–738
    E-Mail: melde­we­­sen@blaek.de

    oder

    im geschütz­ten Mitglie­­der­­be­reich Meine BLÄK-Portal unter der Rubrik Fort­­bil­­dung – Etiket­ten / Ausweis

    Die bestell­ten Barcode-Etiket­ten und der Fort­­bil­­dungs­­aus­weis werden wöchent­­lich am Donner­s­­tag per Post an Ihre Privat­­adresse, welche in unse­­rer Daten­­bank hinter­legt ist, versandt.

    Meine BLÄK-Portal
    Barcode-Etiketten Barcode Fortbildungsaufkleber Fortbildungsausweis
  • Wie aktualisiere ich meine persönlichen Arztdaten?

    Über „Meine BLÄK-Portal“ kann die Privat- oder Dien­st­­adresse aktu­a­­li­­siert werden. Ände­run­­gen des Titels erfol­­gen über den jeweils zustän­­di­­gen Ärzt­­li­chen Bezirks- und Kreis­­ver­­­band.

    Meine BLÄK-Portal
    Titeländerung Adressänderung
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