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Was genau ist Weiterbildung?
Weiterbildung ist der geregelte und strukturierte Erwerb von in der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns (WBO) festgelegten Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten, um nach abgeschlossener ärztlicher Ausbildung und der Erteilung der Approbation (Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufs) besondere ärztliche Kompetenzen zu erlangen.
Weiterbildung Weiterbildungsordnung -
Was ist der Unterschied zwischen Weiterbildung und Fortbildung?
Während Weiterbildung dem Erwerb zusätzlicher Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten dient und bei erfolgreichem Abschluss eine Facharzt- oder Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung geführt werden darf, dient Fortbildung dem berufsbegleitenden Erhalt der Kompetenz.
Weiterbildung Fortbildung Schwerpunkt Zusatzbezeichnung Facharzt -
Was ist die rechtliche Grundlage für die Weiterbildung?
Die Weiterbildung richtet sich nach den Bestimmungen der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns (WBO) und den dazugehörigen Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung.
Weiterbildung Weiterbildungsordnung RichtlinienWO -
Welche der verschiedenen Weiterbildungsordnungen gilt für meine Weiterbildung?
Die aktuelle Fassung der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns (WBO) kann immer in Anspruch genommen werden. Dabei ist zu beachten, dass die aktuelle Weiterbildungsordnung durch Änderungen verschiedene Fassungen erhalten hat. Vom Beginn der Weiterbildung in Bayern hängt ab, welche Fassung der Weiterbildungsordnung zusätzlich in Anspruch genommen werden kann. Ältere Weiterbildungsordnungen gelten nur im Rahmen der Übergangsbestimmungen, die in § 20 WBO geregelt sind.
Weiterbildung Weiterbildungsordnung Übergangsbestimmungen -
Sind die Kriterien der Weiterbildung in allen deutschen Bundesländern gleich?
In Deutschland sind für alle Angelegenheiten der ärztlichen Weiterbildung die Landesärztekammern zuständig. Die von der Bundesärztekammer erarbeitete (Muster-)Weiterbildungsordnung ist für die Landesärztekammern nicht bindend. Daher können die Weiterbildungsordnungen der einzelnen Landesärztekammern abweichende Bestimmungen enthalten. Ein Arzt in Weiterbildung muss die Zeiten und die Inhalte der Weiterbildungsordnung derjenigen Landesärztekammer nachweisen, bei der er den Antrag auf Anerkennung der Bezeichnung stellt und deren Kammermitglied er ist.
Weiterbildung Weiterbildungsordnung -
Wo kann ich in Deutschland eine Weiterbildung durchlaufen?
Die Weiterbildung muss unter verantwortlicher Leitung eines von der jeweiligen Landesärztekammer befugten Weiterbilders stattfinden. Der Weiterbilder muss über eine gültige Weiterbildungsbefugnis verfügen. Der Umfang der Befugnis richtet sich nach dem jeweiligen Leistungsspektrum. Die jeweils zuständige Landesärztekammer führt ein Verzeichnis mit entsprechenden Weiterbildern.
Weiterbildung WeiterbildungsbefugnisErmächtigung Weiterbildungsermächtigung -
Was muss ich zu Beginn der Weiterbildung beachten?
Die Weiterbildung setzt ein Arbeitsverhältnis mit angemessener Vergütung mit dem zur Weiterbildung befugten Arzt zum Zwecke der Weiterbildung voraus.
Dies gilt auch für die meisten Zusatzbezeichnungen. Zu Beginn der Weiterbildung muss der Weiterbilder dem Arzt in Weiterbildung ein Weiterbildungsprogramm aushändigen. Der Weiterbilder muss über eine entsprechende Befugnis zur Weiterbildung verfügen. Bei der Angemessenheit der Vergütung gelten übliche Tarife zur Orientierung. Die Weiterbildung muss hauptberuflich erfolgen.Weiterbildung Weiterbildungsbefugnis Facharzt Zusatzbezeichnung -
Was bedeutet hauptberuflich?
Die ärztliche Weiterbildung muss angemessen vergütet sein und es kann keine weitere hauptberufliche Tätigkeit daneben geben. Wird eine Weiterbildungsbefugnis ausgeübt, kann grundsätzlich keine eigene hauptberufliche Weiterbildung zum Erwerb einer Facharzt- und/oder Schwerpunktbezeichnung oder Zusatzbezeichnung erfolgen.
Weiterbildung Weiterbildungsbefugnis Vergütung Teilzeit Facharzt Schwerpunkt hauptberuflich Zusatzbezeichnung -
Müssen alle Weiterbildungen hauptberuflich durchgeführt werden?
Gemäß § 4 Abs. 4 der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns (WBO) ist die Weiterbildung zum Erwerb einer Facharzt- und/oder Schwerpunktbezeichnung in der Regel ganztägig und in hauptberuflicher Stellung durchzuführen und setzt die Beteiligung an sämtlichen ärztlichen Tätigkeiten in dem Bereich voraus, in dem die Weiterbildung erfolgt. Gleiches gilt auch für den Erwerb einer Zusatzbezeichnung, soweit es in Abschnitt C nicht anderes bestimmt ist. Eine berufsbegleitende Weiterbildung ist nur bei Zusatz-Weiterbildungen und nur dann zulässig, wenn dies in Abschnitt C vorgesehen ist.
Weiterbildung Facharzt Schwerpunkt Zusatzbezeichnung hauptberuflich -
Sind Teilzeitweiterbildungen zum Facharzt zulässig?
Weiterbildungen in Teilzeit sind möglich. Die Teilzeitweiterbildung muss trotzdem die hauptberufliche Tätigkeit sein und der Weiterbildung dienen.
Eine Weiterbildung in Teilzeit muss hinsichtlich Gesamtdauer, Niveau und Qualität den Anforderungen an eine ganztägige Weiterbildung entsprechen. Dies ist in der Regel gewährleistet, wenn die Teilzeittätigkeit mindestens die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit beträgt. Die Weiterbildung kann mit mindestens 12 Stunden pro Woche bis zur Hälfte der in den Abschnitten B und C geforderten Mindestweiterbildungszeit erfolgen. Die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend. Bitte beachten Sie hierzu: Beim Wechsel zu anderen Landesärztekammern gelten ggf. andere Regelungen!
Der zeitliche Umfang (Stunden/Woche) der Teilzeitbeschäftigung muss im Zeugnis aufgeführt werden.Weiterbildung Teilzeit Weiterbildungszeugnis hauptberuflich -
Können wissenschaftliche Tätigkeiten auf die Weiterbildung anerkannt werden?
Wissenschaftliche Aufträge können ‒ soweit keine Weiterbildung erfolgt ‒ nicht angerechnet werden. Nachgewiesene klinische Forschungszeiten, zum Beispiel im Rahmen eines Clinician Scientist Program, können in dem Umfang für die Weiterbildung anerkannt werden, in dem im Rahmen der Weiterbildung zu erwerbende Kompetenzen unter Aufsicht und Anleitung des Weiterbildungsbefugten vermittelt werden.
Weiterbildung ForschungstätigkeitWissenschaftliche Tätigkeit -
Muss während der Weiterbildung auf eine Rotation geachtet werden?
Zu Beginn der Weiterbildung ist das gegliederte Weiterbildungsprogramm vom Weiterbildungsbefugten an den Arzt in Weiterbildung auszuhändigen. Die erteilte Weiterbildungsbefugnis ist an das vorgelegte Weiterbildungsprogramm gebunden. Der Arzt in Weiterbildung ist über die festgelegten Nebenbestimmungen (z.B. Rotationen) in der Weiterbildungsbefugnis in Kenntnis zu setzen. Die Einhaltung der Nebenbestimmungen wird bei Antragstellung überprüft.
Weiterbildung Weiterbildungsbefugnis Weiterbildungsprogramm Rotation Hospitation -
Wann kann mit der Weiterbildung begonnen werden?
Mit der Weiterbildung kann erst nach Erteilung der Approbation als Arzt/Ärztin begonnen werden.
Weiterbildung Approbation Berufserlaubnis -
Wie wirken sich Unterbrechungen auf die Weiterbildung aus?
Eine Unterbrechung der Weiterbildung, beispielsweise wegen Schwangerschaft, Elternzeit, Krankheit, freiwilligem Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder wegen der Arbeit an wissenschaftlichen Aufträgen – sofern eine Weiterbildung nicht erfolgt- kann grundsätzlich nicht auf die Weiterbildungszeit angerechnet werden. Tariflicher und gesetzlicher sowie sonstiger arbeitsrechtlicher Erholungsurlaub bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr ist keine Unterbrechung. Angaben über Unterbrechungen der Weiterbildung müssen im Weiterbildungszeugnis enthalten sein.
Weiterbildung Unterbrechung Schwangerschaft Elternzeit Mutterschutz Krankheit -
Zählt Erholungsurlaub als Unterbrechung der Weiterbildung?
Tariflicher und gesetzlicher sowie sonstiger arbeitsrechtlicher Erholungsurlaub bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr ist keine Unterbrechung.
Weiterbildung Unterbrechung Urlaub -
Erfordert Weiterbildung einen regulären Arbeitsvertrag?
Ja, die Weiterbildung muss im Rahmen eines Arbeitsvertrages mit einer angemessenen Vergütung erfolgen. Unbezahlte oder zu gering entlohnte Tätigkeiten, wie zum Beispiel Hospitationen oder Gastarzttätigkeiten, können daher grundsätzlich nicht auf die Weiterbildung angerechnet werden. Es müssen Regelungen zur haftungsrechtlichen Absicherung des Arztes in Weiterbildung vorliegen.
Weiterbildung Arbeitsvertrag Hospitation Gastarzttätigkeit Vergütung StipendiumWeiterbildungsvertrag Vertrag -
Wie hoch ist die angemessene Weiterbildungsvergütung?
Eine angemessene Weiterbildungsvergütung orientiert sich an den Durchschnittswerten der branchenüblichen Tarifverträge. Erfolgt eine Tätigkeit in einem geringeren zeitlichen Umfang, so ist die jeweils angemessene Vergütung entsprechend zu reduzieren.
Weiterbildung VergütungBezahlung Gehalt -
Was muss ich während der Weiterbildung beachten?
Jeder Arzt in Weiterbildung muss seine Weiterbildung selbst fortlaufend dokumentieren. Hierzu ist das jeweilige Logbuch für die entsprechende Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnung oder Zusatzbezeichnung zu verwenden. Der Weiterbilder muss die Richtigkeit mindestens jährlich bestätigen. In diesem ist auch das mindestens einmal jährlich zu führende Gespräch mit dem Weiterbilder zu dokumentieren, in welchem der jeweilige Stand der Weiterbildung beurteilt wird. Sammelbescheinigungen oder eine bloße Erwähnung im Zeugnis sind nicht ausreichend. Die Bayerische Landesärztekammer behält sich vor, sich im Zweifel Einzelnachweise vorlegen zu lassen. Bitte achten Sie darauf, sich bei jedem Wechsel eines zur Weiterbildung befugten Arztes ein Weiterbildungszeugnis ausstellen zu lassen.
Weiterbildung Facharzt Schwerpunkt Dokumentationsbogen Weiterbildungszeugnis Inhalte ZusatzbezeichnungLogbuch Zeugnis Nachweis -
Besteht ein Anspruch auf die Ausstellung eines Zeugnisses?
Ja. Der Arzt in Weiterbildung hat bei Beendigung des Weiterbildungsverhältnisses, auf seinen Antrag hin oder auf Anforderung durch die Ärztekammer gemäß § 9 der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns einen Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses, unabhängig davon, ob das Weiterbildungsverhältnis durch Zeitablauf, Kündigung oder aus anderen Gründen endet. Die Pflicht zur Ausstellung eines Weiterbildungszeugnisses gilt auch nach Beendigung der Weiterbildungsbefugnis fort. Grundsätzlich muss das Zeugnis innerhalb von drei Monaten und bei Ausscheiden unverzüglich ausgestellt werden.
Weiterbildung WeiterbildungszeugnisZeugnis -
In welcher Form ist das Zeugnis auszustellen?
Das Weiterbildungszeugnis ist schriftlich mit einem Briefkopf der Klinik oder Praxis bei Beendigung des Weiterbildungsverhältnisses auszustellen. Es kann frühestens am letzten Tag des bestätigten Weiterbildungsabschnittes ausgestellt werden.
Weiterbildung WeiterbildungszeugnisZeugnis -
Was muss das Zeugnis beinhalten?
Das Zeugnis soll dem in Weiterbildung befindlichen Arzt einerseits die während der abgeleisteten Weiterbildungszeit die erworbenen kognitiven Kompetenzen und Methodenkompetenzen (Kenntnisse) sowie die Handlungskompetenzen (Erfahrungen und Fertigkeiten) im Einzelnen bescheinigen und andererseits zur Frage der fachlichen Eignung ausführlich Stellung nehmen.
Es muss den Zeitraum, in dem der Arzt in Weiterbildung unter Anleitung des befugten Weiterbilders hauptberuflich tätig war sowie den zeitlichen Umfang der Tätigkeit enthalten. Datum und Ort der Ausstellung sind anzugeben, die Unterschrift und der Stempel des zur Weiterbildung befugten Arztes müssen enthalten sein. Unterbrechungen, Rotationen oder Tätigkeiten in besonderen Funktionsbereichen (z. B. Intensivmedizin, Notaufnahme) müssen ebenfalls beschrieben werden. Unterbrechungen oder Rotationen sind stets mit dem exakten Zeitraum (Format TT/MM/JJJJ bis TT/MM/JJJJ) anzugeben. Soweit erfolgt, muss die regelmäßige Teilnahme am Nacht- und Bereitschaftsdienst bestätigt werden.Weiterbildung Facharzt Rotation Bereitschaftsdienst Notaufnahme Intensivmedizin Fachliche EignungWeiterbildungszeugnis Zeugnis -
Wie ist das Zeugnis zu unterzeichnen?
Weiterbildungszeugnisse sind immer von allen der zur Weiterbildung befugten Ärztinnen und Ärzte des entsprechenden Abschnittes zu unterzeichnen. Die Unterzeichnung auf der letzten Seite genügt, wenn das Zeugnis als eine Einheit gefertigt ist.
Weiterbildung WeiterbildungszeugnisZeugnis -
Wird für jeden Weiterbildungsabschnitt ein Zeugnis benötigt?
Ja. Zudem ist bei gegebenenfalls vereinbarten Rotationsabschnitten ein zusätzliches Zeugnis des zuständigen fachlichen Leiters der Abteilung notwendig.
Weiterbildung WeiterbildungszeugnisZeugnis -
Wie stelle ich einen Antrag auf Prüfungszulassung / Anerkennung einer Bezeichnung und welche Unterlagen muss ich einreichen?
Zunächst stellen Sie online den Antrag auf Prüfungszulassung im „Meine BLÄK"-Portal. Danach reichen Sie den ausgedruckten Antrag unterschrieben mit folgenden Unterlagen ein:
- Ausgedruckte Antragsbögen aus dem „Meine BLÄK“-Portal
- Zeugnisse über für die angestrebte Qualifikation abgeleistete Zeiten
- Logbücher
- Kursnachweise (sofern die Weiterbildungsordnung Kurse vorschreibt)
Alle Nachweise sind im Original oder besser als amtlich beglaubigte Fotokopien einzureichen.
Weiterbildung Facharzt Schwerpunkt Antragstellung Logbuch Kursnachweise Dokumentationsbogen -
Wie erfolgt die Bearbeitung und wann erhalte ich eine Nachricht über das Ergebnis?
Sobald Ihre Unterlagen von uns geprüft worden sind und feststeht, dass Sie die Voraussetzungen für eine Prüfungszulassung gemäß Weiterbildungsordnung erfüllen, erhalten Sie einen Bescheid über die Prüfungszulassung. Die Prüfungsabteilung, die für Sie einen Prüfungstermin organisiert, wird gleichzeitig hierüber informiert.
Weiterbildung Facharzt Schwerpunkt Antragstellung -
Welche Einrichtungen zählen zum stationären Bereich?
Der stationäre Bereich umfasst Einrichtungen, in denen Patienten aufgenommen und auch über Nacht durchgängig ärztlich betreut werden; hierzu gehören insbesondere Krankenhausabteilungen, Rehabilitationskliniken und Belegabteilungen.
Weiterbildung Facharzt Schwerpunkt stationär -
Welche Einrichtungsarten zählen zum ambulanten Bereich?
Zum ambulanten Bereich gehören insbesondere ärztliche Praxen, Institutsambulanzen, Tageskliniken, poliklinische Ambulanzen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ).
Weiterbildung Facharzt Schwerpunkt ambulantstationär -
Welche Fachrichtungen sind Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung (UPV)?
Als Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung gelten Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Arbeitsmedizin, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Humangenetik, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Nuklearmedizin, Öffentliches Gesundheitswesen, Phoniatrie und Pädaudiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Radiologie, Strahlentherapie, Transfusionsmedizin und Urologie.
Weiterbildung Facharzt unmittelbare Patientenversorgung (UPV) -
Was ist eine Weiterbildungsbefugnis?
Eine Weiterbildungsbefugnis ist die Voraussetzung, um Assistenzärztinnen und -ärzte weiterzubilden. Nur wenn der Weiterbilder im Besitz einer Befugnis ist, können Weiterbildungszeiten und -inhalte zum Erwerb einer Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnung angerechnet werden.
WeiterbildungsbefugnisErmächtigung Befugnis zur Weiterbildung -
Wo erhalte ich Informationen zur Weiterbildungsbefugnis?
In der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns. Auskünfte zur Antragstellung erhalten Sie auch unter der Telefonnummer 089 4147–138.
WeiterbildungsbefugnisErmächtigung Befugnis zur Weiterbildung WOWeiterbildungsordnung
Weiterbildungsrichtlinien
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Woher bekomme ich die Antragsunterlagen für eine Weiterbildungsbefugnis?
Für Anträge auf eine inhaltlich geprüfte Weiterbildungsbefugnis nach WBO 2021 ist eine Online-Antragstellung notwendig. Diese ist nach der Anmeldung des Arztes / der Ärztin mit persönlicher Nutzerkennung und Passwort im „Meine BLÄK-Portal“ unter Weiterbildung – Weiterbildungsbefugnis möglich. Selbstverständlich können Sie sich auch bei Fragen rund um die Antragstellung telefonisch mit uns unter 089 4147–138 in Verbindung setzen.
WeiterbildungsbefugnisErmächtigung Befugnis zur Weiterbildung -
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Antrag auf Weiterbildungsbefugnis stellen zu können?
- Die entsprechende Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung muss seit mindestens zwei Jahren geführt werden.
- Nach der entsprechenden Anerkennung muss seit mindestens zwei Jahren eine verantwortliche, einschlägige Tätigkeit ausgeübt worden sein (z. B. als Oberarzt oder niedergelassener Arzt).
- Die Weiterbildungsstätte muss seit mindestens einem Jahr bestehen.
- In der Regel ist eine Leistungsstatistik der letzten zwölf Monate vorzulegen.
WeiterbildungsbefugnisErmächtigung Befugnis zur Weiterbildung -
Kann ich die Weiterbildungsbefugnis mit einer Teilzeittätigkeit beantragen?
Eine Weiterbildung hat grundsätzlich hauptberuflich und ganztägig (38,5 Stunden von Montag bis Freitag) zu erfolgen. Dies zieht nach sich, dass der Weiterbilder verpflichtet ist, die Weiterbildung ganztägig und hauptberuflich persönlich zu leiten sowie zeitlich und inhaltlich gemäß der Weiterbildungsordnung zu gestalten. Eine Aufteilung auf mehrere teilzeitbeschäftigte Weiterbildungsbefugte ist jedoch möglich, wenn durch komplementäre Arbeitszeiten insgesamt eine ganztägige Weiterbildung gewährleistet ist.
WeiterbildungsbefugnisErmächtigung Befugnis zur Weiterbildung -
Wie viele Weiterbildungsbefugnisse kann ich beantragen?
Eine Befugnis kann in der Regel nur für den Erwerb von einer Facharztbezeichnung und/oder einer zugehörigen Schwerpunktbezeichnung und/oder einer Zusatzbezeichnung erteilt werden.
WeiterbildungsbefugnisErmächtigung Befugnis zur Weiterbildung Befugnisantrag -
Was versteht man unter stationärer Akutversorgung?
Unter stationärer Akutversorgung wird die stationäre Behandlung von Patienten aus einem unausgelesenen Patientenkollektiv verstanden, die wegen einer akuten, unvorhergesehenen Erkrankung über die zentrale Notaufnahme eines Krankenhauses mit einer Aufnahmebereitschaft von 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche aufgenommen werden. Dieses Krankenhaus verfügt mindestens über die ausgewiesenen Fachabteilungen Innere Medizin und Chirurgie oder Unfallchirurgie.
Weiterbildung Akutversorgung -
Wie lange ist eine Weiterbildungsbefugnis gültig?
Die Befugnis erlischt mit der Beendigung der Tätikgeit des Weiterbilders an der Weiterbildungsstätte.
Befugnisse, die auf Grundlage der Weiterbildungsordnung 2004 erteilt wurden, gelten gemäß der Übergangsbestimmungen (§ 20 WBO 2021) weiter und müssen nicht neu beantragt werden.
WeiterbildungsbefugnisErmächtigung Befugnis zur Weiterbildung -
Woher bekomme ich als Vertragsarzt eine Assistentengenehmigung?
Sobald durch die Bayerische Landesärztekammer eine Weiterbildungsbefugnis erteilt wurde, kann bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) ein Antrag auf Assistentengenehmigung gestellt werden.
Hier finden Sie weitere Informationen.AssistentengenehmigungErmächtigung Befugnis zur Weiterbildung -
Muss ich der Bayerischen Landesärztekammer eine neue Weiterbildungsstätte mitteilen?
Ja, Sie müssen aber nicht nur den Wechsel der Weiterbildungsstätte melden. Gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe f der Meldeordnung müssen Sie der für Sie zuständigen Meldestelle (Bezirksverband oder über das Formular “Veränderungsmeldung“ auf unserer Homepage) mitteilen, in welcher Facharzt- und/oder Schwerpunktkompetenz bzw. in welcher Zusatzweiterbildung und in welcher Abteilung Sie in Weiterbildung sind. Ein Wechsel der Abteilung muss ebenfalls gemeldet werden.
Weiterbildung Weiterbildungsstätte -
Muss ich die Änderung meines Namens, Titels oder meiner Tätigkeit (Standortwechsel etc.) der Bayerischen Landesärztekammer mitteilen?
Jegliche Änderungen, die die Person oder die Tätigkeit betreffen, sind dem zuständigen ärztlichen Kreis- oder Bezirksverband zu melden. Falls Sie über eine Weiterbildungsbefugnis verfügen, sind diese Änderungen auch der Bayerischen Landesärztkammer mitzuteilen.
Änderung der MeldedatenNamensänderung Titeländerung Standortänderung -
Kann ich als Praktischer Arzt eine Weiterbildungsbefugnis in der ambulanten hausärztlichen Versorgung zum Facharzt für Allgemeinmedizin beantragen?
Für die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis ist es zwingend notwendig, dass der betreffende Arzt die Bezeichnung führt, für die er eine Weiterbildungsbefugnis beantragen möchte. Somit ist für einen Praktischen Arzt die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis in der ambulanten hausärztlichen Versorgung zum Facharzt für Allgemeinmedizin nicht möglich.
Praktischer Arzt -
Wird die Facharztweiterbildung finanziell gefördert?
Ja. Gemäß § 75 a SGB V ist eine spezielle Förderung der hausärztlichen und fachärztlichen Weiterbildung möglich. Die Förderung richtet sich im fachärztlichen Bereich an ausgewählte Arztgruppen. Mehr Informationen zur gesetzlichen Förderung nach § 75 a SGB V finden Sie auf der Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.
Weiterbildung Förderung -
Was ist unter einer Nebenbestimmung zu verstehen?
Eine Nebenbestimmung ist Bestandteil der Weiterbildungsbefugnis. Es handelt sich um einen Zusatz in Form von „freien Auflagen“, „Hospitationen“, „Rotationen“ etc., der die entsprechende Weiterbildungsbefugnis erweitert oder beschränkt.
NebenbestimmungenRotation Hospitation Auflage -
Wie sind Nebenbestimmungen zu Weiterbildungsbefugnissen in der Allgemeinmedizin zu verstehen? (z. B. "Die geforderten Weiterbildungsinhalte bezüglich Doppler-Sonographie/ psychosomatischer Grundversorgung/ Diabetikerschulung etc. müssen vom in Weiterbildung befindlichen Arzt bereits erworben worden sein oder bei einem anderen nach der aktuellen Weiterbildungsordnung befugten Weiterbilder erworben werden.")
Geforderte Weiterbildungsinhalte, die vom eigenen Weiterbilder nicht vermittelt werden können, müssen die Weiterbildungsassistenten entweder bereits in ausreichender Anzahl erworben haben oder in ihrer verbleibenden Weiterbildungszeit bei einem anderen hierfür befugten Weiterbilder noch erwerben. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Weiterbildungsinhalte, nicht um zusätzliche Weiterbildungszeiten.
Nebenbestimmungen -
Kann eine im Ausland absolvierte ärztliche Tätigkeit als Weiterbildungszeit anerkannt werden?
Auslandstätigkeiten können ganz oder teilweise als Weiterbildungszeiten angerechnet werden, wenn sie den Grundsätzen der Weiterbildungsordnung entsprechen. Zu beachten ist, dass die Überprüfung von Auslandszeiten kostenpflichtig ist und Gebühren aufwandsbezogen gemäß der geltenden Gebührensatzung erhoben werden.
Weiterbildung AuslandAuslandsanerkennung -
Kann eine im Ausland erworbene Facharztqualifikation in Deutschland anerkannt werden?
Im Ausland erworbene Facharztqualifikationen können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Auch kann eine Urkunde über eine deutsche Facharztkompetenz ausgestellt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen zutreffen. Zu differenzieren ist hierbei, ob die Qualifikation in einem EU/EWR-Staat, einem Staat, dem Deutschland und die Europäische Union einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben (Vertragsstaat), oder in einem anderen Land außerhalb dieses Raumes (Drittstaat) erworben wurde. Zu beachten ist, dass die Überprüfung der Facharztqualifikation aus Drittstaaten oder von Facharztqualifikationen, die nach EU-Recht nicht automatisch anerkannt werden, kostenpflichtig ist und Gebühren gemäß der geltenden Gebührensatzung erhoben werden.
Weiterbildung AuslandAuslandsanerkennung Facharztqualifikation -
Wann ist mein Prüfungstermin?
- Grundsätzlich gilt, dass die Bayerische Landesärztekammer den Termin der Prüfung in angemessener Frist nach der Zulassung festsetzt.
- Nach erfolgter Zulassung können Sie sich jederzeit an die Prüfungsabteilung pruefungen@blaek.de wenden. Auskünfte über Termine werden grundsätzlich erst nach erfolgter Zulassung zum Prüfungsgespräch mitgeteilt.
- Mit dem Einreichen des Antrages erklären Sie in der Regel, ab welchem Termin Sie prüfungsbereit sein werden. Sollten bestimmte Zeitabschnitte für die Prüfung nicht in Frage kommen, weisen Sie bitte möglichst schon bei Einreichung des Antrages darauf hin. Wichtige Hinweise sind z. B. geplante Niederlassungen, neue Arbeitsstellen, geplanter Umzug in ein anderes Bundesland bzw. ins Ausland, Entbindungstermin etc. Auch jegliche relevante Änderungen nach der Zulassung zur Prüfung bis zum Tag der Prüfung (z. B. Wechsel des Arbeitsplatzes) müssen der Prüfungsabteilung umgehend mitgeteilt werden.
Vor der PrüfungPrüfung Fachgespräch Facharztprüfung -
Was wäre ein Grund, nach erfolgter Zulassung sehr schnell einen Prüfungstermin zu erhalten?
- Die Prüfungsabteilung wird in jedem Fall versuchen, für Sie so schnell wie möglich einen Prüfungstermin zu organisieren. Grundsätzlich gilt, dass die Bayerische Landesärztekammer den Termin der Prüfung in angemessener Frist nach der Zulassung festsetzt und Sie zu diesem Termin mit einer Frist von mindestens zwei Wochen lädt.
- Falls Sie sich bei Antragstellung bereit erklärt haben, jederzeit prüfbereit zu sein, wird Ihnen automatisch nach erfolgter Zulassung der schnellstmögliche Prüfungstermin zugeteilt.
- Sollten bestimmte Zeitabschnitte für die Prüfung nicht in Frage kommen, weisen Sie bitte möglichst schon bei Einreichung des Antrages darauf hin. Wichtige Hinweise sind z. B. geplante Niederlassungen, neue Arbeitsstellen, geplanter Umzug in anderes Bundesland bzw. ins Ausland, Entbindungstermin etc.
- Wir möchten Sie jedoch ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass nicht alle Besonderheiten (z. B. das Eingehen von terminlichen Verpflichtungen, Anmietung von Praxisräumen, etc.) berücksichtigt werden können.
Prüfungsterminschneller Prüfungstermin -
Wie setzt sich der Prüfungsausschuss zusammen?
- Jedem Prüfungsausschuss gehören mindestens drei Ärztinnen oder Ärzte an (Prüfungsvorsitz und zwei Fachprüfer). Das als Rechtsaufsichtsbehörde für die Kammer zuständige Staatsministerium kann ein weiteres Mitglied bestimmen. Die Prüfung kann auch bei Abwesenheit des vom Staatsministerium bestimmten Mitglieds durchgeführt werden.
- Die Bayerische Landesärztekammer versucht stets, für eine neutrale Prüfungsatmosphäre zu sorgen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden deshalb in der Regel so ausgewählt, dass sie nicht in der Weiterbildung von Antragstellerinnen und Antragstellern involviert waren. Hierfür benötigt die Prüfungsabteilung eine möglichst lückenlose Aufstellung Ihres beruflichen, ärztlichen Werdegangs mit sämtlichen ärztlichen Tätigkeiten.
PrüfungsausschussPrüfungsgremium Fachprüfer -
Erfahre ich die Namen der Mitglieder des Prüfungsausschusses vorab?
Vor dem Prüfungstag erfahren weder Sie, noch Mitglieder des Prüfungsausschusses, wer namentlich in das Prüfungsverfahren eingeschaltet ist. Selbstverständlich können alle Beteiligten am Prüfungstag bei der persönlichen Anmeldung die Namen erfahren.
Prüfungsausschuss -
Sind die Prüfungen Einzelgespräche?
Ja, die Prüfungen sind Einzelprüfungen.
Ablauf PrüfungFacharztprüfung Einzelgespräch -
Sind die Prüfungen öffentlich?
Nein, die Prüfungsgespräche sind nicht öffentlich.
Prüfungöffentliche Prüfung -
Was ist der Inhalt der Prüfung? Gibt es dazu Literatur oder einen Fragenkatalog?
- Die Prüfung kann sich auf alle in der Weiterbildungsordnung vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte erstrecken. Sie finden die Weiterbildungsordnungen und die dazu gehörigen Richtlinien auch auf der Homepage der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) und können darin die Weiterbildungsinhalte nachlesen.
- Es gibt seitens der BLÄK keine speziellen Literaturempfehlungen oder Fragenkataloge.
Prüfungsinhalt -
Wie lange dauert die Prüfung?
Die Dauer der Prüfung beträgt mindestens 30 Minuten.
PrüfungsdauerFacharztprüfung -
Was ist, wenn ich aus Bayern weggehe, werde ich dann noch geprüft?
Entscheidend ist, dass die Prüfung nur stattfinden kann, wenn Sie am Prüfungstag rechtmäßiges Mitglied bei einem Ärztlichen Kreis- und Bezirksverband in Bayern sind (siehe Meldeordnung). Hierfür ist es notwendig, dass Sie am Tag der Prüfung in Bayern ärztlich tätig sind, oder, falls Sie am Tag der Prüfung keiner ärztlichen Tätigkeit nachgehen, Ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben.
FacharztprüfungMeldeordnung
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Wer kann das eLogbuch nutzen?
Das eLogbuch steht Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung zur Dokumentation ihrer Weiterbildung gemäß der Neufassung der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 16. Oktober 2021, in Kraft getreten am 1. August 2022, sowie den Weiterbildungsbefugten zur Bestätigung der Dokumentation zur Verfügung. Die Dokumentation der Weiterbildung gemäß der Weiterbildungsordnung vom 24. April 2004 bzw. einer deren Fassungen ist im eLogbuch nicht möglich. Hierfür sind nach wie vor die Logbücher zu nutzen, die auf der Seite Qualifikationen nach der Weiterbildungsordnung bei den einzelnen Bezeichnungen hinterlegt sind.
Logbuch Weiterbildung Dokumentationsbogen eLogbuch -
Wo finde ich mein eLogbuch?
Die Registrierung und Anmeldung beim eLogbuch erfolgt ausschließlich über das Meine BLÄK-Portal. Hierzu muss unter dem Menüpunkt „Weiterbildung“ die Anwendung „Weiterbildungsantrag“ aufgerufen und ein Antrag für die angestrebte Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung gemäß der WBO 2021 angelegt werden.
Logbuch WO NeufassungMFA Patient -
Wo finde ich weitere Informationen zu Funktion und Nutzung des eLogbuchs?
Auf der (text: Webseite der Bundesärztekammer link: https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/aus-fort-und-weiterbildung/aerztliche-weiterbildung/elogbuch/faq text: Webseite der Bundesärztekammer) finden sich ausführliche Informationen einschließlich Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Nutzung des eLogbuchs.
LogbuchMFA Patient -
Wie kann mein Weiterbilder im eLogbuch Weiterbildungsinhalte bestätigen?
Ein Weiterbilder kann im eLogbuch nur dann Weiterbildungsinhalte bestätigen, wenn er über eine Weiterbildungsbefugnis nach der WBO 2021 verfügt und der in Weiterbildung befindliche Arzt das entsprechende eLogbuch für seinen Weiterbilder freigibt. Um das eLogbuch für einen Weiterbilder freigeben zu können, muss dieser zuvor bei einem Weiterbildungsabschnitt ausgewählt und zugeordnet werden. Die Weiterbilder gelangen über das Meine BLÄK-Portal zum eLogbuch.
LogbuchMFA Patient -
Wann gilt für mich die neue Weiterbildungsordnung?
Die neue Weiterbildungsordnung (WBO 2021) ist am 1. August 2022 in Kraft getreten, gleichzeitig trat die bisher gültige Weiterbildungsordnung aus dem Jahr 2004 außer Kraft. Grundsätzlich ist somit die neue Weiterbildungsordnung für jeden Arzt in Bayern gültig und kann in Anspruch genommen werden. Wenn die Weiterbildung (Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung) in Bayern nach dem 01.08.2022 begonnen wurde, muss die WBO 2021 in Anspruch genommen werden. In jedem Fall ist zu beachten, dass alle zeitlichen und inhaltlichen Voraussetzungen der WBO 2021 erfüllt werden und Weiterbildungsbefugnisse gemäß WBO 2021 vorliegen müssen.
WeiterbildungsordnungMFA Patient -
Unter welchen Umständen kann ich meine Weiterbildung noch nach der WBO 2004 beenden?
Wer spätestens ab 31.07.2022 Mitglied eines Ärztlichen Kreis- oder Bezirksverbands in Bayern war und die Weiterbildung (Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung) vor dem 01.08.2022 in Bayern begonnen hat, kann diese innerhalb einer Frist nach Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung (WBO 2021) noch nach den Bestimmungen der bisher gültigen Weiterbildungsordnung vom 24.04.2004 (WBO 2004) abschließen. Grundlage hierfür ist § 20 Abs. 5, 6 und 7 WBO 2021. Die Weiterbildung zum Facharzt kann bis 31.07.2029, die Weiterbildung in einer Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung bis 31.07.2025 nach der WBO 2004 abgeschlossen werden. Anträge auf Anerkennung einer Facharztbezeichnung können bis 31.07.2031, Anträge auf Anerkennung einer Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung bis 31.07.2027 gestellt werden.
WeiterbildungsordnungMFA Patient -
Die WBO 2021 enthält in Abschnitt B und C neu eingeführte Bezeichnungen. Wie kann ich diese Bezeichnungen erwerben?
Für Bezeichnungen, die mit Inkrafttreten der WBO 2021 neu eingeführt wurden, sind in Abschnitt B und C der Weiterbildungsordnung entsprechende Übergangsbestimmungen festgelegt worden. Über das Meine BLÄK-Portal kann für diese Bezeichnungen ein Antrag auf Facharzt- oder Zusatzbezeichnung gemäß Übergangsbestimmungen gestellt werden.
WeiterbildungMFA Patient -
Wie kann ich die Adresse für den Versand des Bayerischen Ärzteblattes (monatlich) bzw. des Deutschen Ärzteblattes (wöchentliche Ausgabe) ändern?
Die Versandadresse kann direkt über das Meine-BLÄK-Portal gesteuert werden. Die zuständige https://api.blaek.de/Adress-Liste Bezirksvebände: Meldestelle und die Zentrale Mitglieder Verwaltung (ZMV) der BLÄK, Telefon 089 4147–114, können diese Änderung ebenso für Sie vornehmen.
Ärzteblatt Adressänderung Bayerisches ÄrzteblattAdresse Versand -
Wo kann ich eine Änderung meiner Privatanschrift mitteilen?
Die Privatanschrift kann direkt über das Meine-BLÄK-Portal geändert werden. Die zuständige Meldestelle und die Zentrale Mitglieder Verwaltung (ZMV) der BLÄK, Telefon 089 4147–114, können diese Änderung aber ebenso für Sie vornehmen.
Adressänderung Bayerisches Ärzteblatt Anschriftenänderung Adressänderung Deutsches Ärzteblatt Meldedaten AdresseAnschriftenänderung Meldung -
Wo kann ich eine Änderung der Dienstanschrift und der Tätigkeit melden?
Die Dienstanschrift und die Tätigkeit können direkt über das Meine BLÄK-Portal unter „Meldedaten/Ärzteblatt“ gemeldet werden. Die zuständige Meldestelle und die Zentrale Mitglieder Verwaltung (ZMV) der BLÄK (Telefon 089 4147–114) können diese Änderung aber ebenso für Sie vornehmen.
Anschriftenänderung Tätigkeitsänderung Meldedaten DienstanschriftTätigkeitswechsel -
Wo finde ich verkehrsmedizinische Gutachter oder Verkehrsmediziner?
Die für Sie zuständige Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. das Landratsamt kann Ihnen diese nennen.
Verkehrsmedizin Verkehrsmedizinsche GutachtenGutachter FührerscheinPatient -
Wie erfahre ich meine Mitgliedsnummer (MNR) ?
Die Mitgliedsnummer (MNR) finden Sie auf dem Adressaufkleber des Bayerischen Ärzteblattes oberhalb Ihrer Adresse. Es sind die ersten 6 Stellen auf dem Aufkleber. Die Mitgliedsnummer können Sie sich außerdem direkt über das Meine-BLÄK-Portal unter „Meldedaten“ anzeigen lassen. Die zuständige Meldestelle und die Zentrale Mitglieder Verwaltung (ZMV) der BLÄK, Telefon 089 4147–114, können Ihnen diese ebenso mitteilen.
MitgliedsnummerArztnummer BAN NummerAdressaufkleber Ärzteblatt
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Wie erfahre ich meine bundeseinheitliche Arztnummer (BAN )?
Die bundeseinheitliche Arztnummer (BAN) können Sie sich direkt über das Meine-BLÄK-Portal unter „Meldedaten“ anzeigen lassen. Die zuständige Meldestelle und die Zentrale Mitglieder Verwaltung (ZMV) der BLÄK, Telefon 089 4147–114, können Ihnen diese ebenso mitteilen. Die BAN ändert sich bei einem Kammerwechsel NICHT.
Arztnummer Bundeseinheitliche Arztnummer BANMitgliedsnummer -
Wie erfahre ich meine lebenslange Arztnummer (LAN )?
Die lebenslange Arztnummer (LAN ) wird von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergeben, weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB).
Arztnummer LAN Lebenslange ArztnummerKV KVB -
Was sind Details und die Erfordernisse einer Berufshaftpflichtversicherung?
Gemäß § 21 der Berufsordnung für die Ärzte Bayers (BO) und Art. 18 Abs. 1 Nr. 4 Heilberufe-Kammergesetz (HKaG) ist der Arzt verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit zu versichern. Auf Verlangen ist dem zuständigen Ärztlichen Bezirksverband oder der Bayerischen Landesärztekammer ein entsprechender Nachweis über das Vorliegen der Versicherung vorzulegen, Art. 18 Abs. 1 Nr. 4 HKaG.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem „Informationsblatt der Bayerischen Landesärztekammer vom 07.11.2018“.
BerufshaftpflichtNachhaftung Nachhaftungsversicherung Ruhestand Haftpflicht VersicherungPatient -
An wen richte ich eine Presseanfrage?
Presseanfragen richten Sie bitte an unsere Pressestelle, am besten per E-Mail an presse@blaek.de oder telefonisch unter 089 4147–268. Ihre Anfrage wird dann schnellstmöglich beantwortet.
PresseMedienanfragen Zeitungen Fernsehen Interviewpartner -
An wen wende ich mich für Interviewanfragen?
Interviewanfragen richten Sie bitte an unsere Pressestelle, am besten per E-Mail an presse@blaek.de oder telefonisch unter 089 4147–268. Ihre Anfrage wird dann schnellstmöglichst koordiniert und beantwortet.
PresseMedien Zeitungen Fernsehen -
Wo finde ich die Pressemeldungen der Bayerischen Landesärztekammer?
Die aktuellen Pressemitteilungen finden Sie hier.
PressemitteilungenMedien Medienanfragen Zeitungen Fernsehen RadioMFA -
Wie kann ich mich in den Presseverteiler aufnehmen lassen?
Bitte senden Sie eine entsprechende Anfrage an presse@blaek.de. Die Anfrage sollte Ihre Kontaktdaten und das Medium enthalten, für welches Sie tätig sind.
Presse Presseverteiler MedienverteilerMedien Medienanfragen Zeitungen Radio FernsehenMFA -
Gibt es eine Möglichkeit, einen Arzt in einer bestimmten Region zu suchen?
Die Bayerische Landesärztekammer bietet auf der Internetseite arzt.bayern ein Suchprogramm für über 18.000 Ärztinnen und Ärzte in Bayern an. Hier können nach Orten und Fachgebieten alle Ärzte gesucht werden, die an diesem Suchprogramm teilnehmen.
Versorgungsangebot Ärzte und Psychotherapeuten KVBAnzahl der Ärzte -
Wo finde ich druckfähige Bilder des Vorstandes und des Präsidiums der BLÄK?
Druckfähige Bilder finden Sie hier.
Präsidium der BLÄK VorstandDr. Quitterer Dr. Rechl Dr. Botzlar -
Wo finde ich Hinweise auf den Pressekodex?
Den Pressekodex finden Sie auf den Seiten des Presserates.
Pressekodex -
Wo finde ich Hinweise auf die berufliche Kommunikation von Ärzten?
In der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns im § 27 lesen Sie mehr über die berufliche Kommunikation.
Berufliche Kommunikation -
Muss ich von meinen Patienten ab dem 25. Mai 2018 (Inkrafttreten EU-DSGVO) eine Vereinbarung zur Datenverarbeitung unterschreiben lassen?
(Art. 9 Abs. 2 h) DSGVO erlaubt die Verarbeitung von Gesundheitsdaten u. a. dann, wenn diese für Zwecke der Gesundheitsvorsorge, für die medizinische Diagnostik, die Versorgung oder Behandlung im Gesundheitsbereich oder aufgrund eines Vertrages mit einem Angehörigen eines Gesundheitsberufes erforderlich ist. Diese Daten müssen gemäß Art. 9 Abs. 3 DSGVO von Fachpersonal oder unter dessen Verantwortung verarbeitet werden und dieses Fachpersonal muss dem Berufsgeheimnis unterliegen.
Diese Voraussetzungen sehen wir – in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht – in einer Arztpraxis als erfüllt an, so dass eine Einwilligung des Betroffenen / Patienten nicht erforderlich ist. Zum einen ist die Verarbeitung personenbezogener Daten für die medizinische Diagnostik notwendig, zum anderen besteht zwischen Arzt und Patient ein Behandlungsvertrag, weshalb die Datenerhebung (Verarbeitung) auch durch § 630 f BGB zwingend vorgeschrieben ist.
Datenschutz DSGVO PatienteninformationDatenverarbeitungMFA -
Besteht zwischen einem externen Betriebsarzt und der ihn beauftragenden Firma ein Auftragsdatenverarbeitungsverhältnis gemäß Art. 28 EU-DSGVO?
Der Betriebsarzt eines betriebsärztlichen Dienstes wird vom Unternehmer schriftlich bestellt (externer Arzt oder Angestellter des Unternehmens) und ist diesem direkt unterstellt. Eine Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern ergibt sich hieraus nicht, sodass keine Auftragsdatenverarbeitung gemäß Art. 28 EU-DSGVO vorliegt und somit auch kein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 EU-DSGVO) geführt werden muss.
Datenschutz DSGVOBetriebsarzt Auftragsdatenverarbeitung -
Darf ich nach der DSGVO weiterhin personenbezogene Daten via E-Mail, Telefax und / oder WhatsApp versenden?
Es ist dringend zu empfehlen, bei der Kommunikation mit den Patienten via E-Mail eine Verschlüsselung vorzusehen, da andernfalls die sensiblen Patientendaten nicht End-zu-End verschlüsselt und damit letztendlich wie eine Postkarte für Dritte einsehbar sind. Es sollte daher streng darauf geachtet werden, welche Informationen über den „normalen“ E-Mail-Weg verschickt werden. Unproblematisch sind sicherlich Inhalte zur Praxisorganisation, die eventuell auch auf der Website der Arztpraxis auffindbar sind. Auch Terminerinnerungen oder reine Terminvereinbarungen sind weniger kritisch, wenn sie keine Hinweise auf die Art der Untersuchung enthalten und zuvor das Einverständnis des Patienten eingeholt wurde. Deshalb ist auch in solchen Fällen zu beachten, dass Terminvereinbarungen, aus denen der Grund des Arztbesuches hervorgeht, vertraulich sind. Daher sollte insbesondere auch das Praxispersonal für einen datenschutzkonformen Umgang mit Patientendaten sensibilisiert werden.
Grundsätzlich ist auch bei der Versendung von Patientendaten per Fax eine besondere Sorgfalt anzuwenden, da es sich auch hierbei um eine Art „offene Zustellung“ handelt. Soweit dennoch im Einzelfall Patientendaten per Fax versandt werden sollen, muss zwingend beim Versenden der Patientendaten sichergestellt sein, dass nur der Empfänger selbst oder ausdrücklich dazu ermächtigte Dritte Kenntnis vom Inhalt des Schreibens erhalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn ärztliche Mitteilungen an den Patienten gefaxt werden (in dessen Wohnung beziehungsweise an dessen Arbeitsplatz). Diese Sicherung kann zum Beispiel durch Ankündigung der Übersendung beim Empfänger erreicht werden. Wichtig ist ebenfalls, dass regelmäßig gespeicherte Fax-Rufnummern überprüft werden.
Bitte beachten Sie: Eine Fehlzustellung bei der Übertragung von Telefaxen mit besonders schutzwürdigem Inhalt, wie beispielsweise medizinische Daten, kann gravierende Folgen für den Absender, Empfänger und den Betroffenen haben. Deshalb sollte zumindest in diesen Fällen eine unverschlüsselte Datenübertragung unterbleiben. Auch der Kommunikationsweg über WhatsApp ist nicht zu empfehlen. Laut der neuen Richtlinie dürfen Ärzte und Arbeitgeber Messenger-Dienste nur anwenden, wenn die Datensicherheit und der Schutz vor unberechtigten Datenzugriffen sichergestellt sind. Dies ist bei WhatsApp gerade nicht der Fall, da die App sich den Zugang zu den Kontakten beziehungsweise zum Adressbuch der User verschafft.
Sollten Sie alternative Kommunikations-Apps verwenden wollen ist dringend zu empfehlen, sich vor Nutzung mit dem zuständigen Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 27, 91522 Ansbach, Tel. 0981 53 1300, Fax 0981 53 98 1300, E-Mail: poststelle@lda.bayern.de, in Verbindung zu setzen, um dies überprüfen zu lassen.
Datenschutz DSGVOFax E-Mail WhatsAppMFA -
Müssen die Mitarbeiter in einer Arztpraxis zum Datengeheimnis verpflichtet werden?
Die DSGVO enthält zwar keine ausdrückliche Regelung zur Verpflichtung von Mitarbeitern auf das Datengeheimnis, jedoch hat jeder Verantwortliche die Pflicht, seine Mitarbeiter entsprechend anzuweisen. Das Landesamt für Datenschutzaufsicht empfiehlt deshalb, die Mitarbeiter nachweisbar über ihre Pflichten nach der DSGVO zu unterrichten.
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hat hierzu im Internet unter www.kvb.de ein entsprechendes Muster „Verpflichtung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)“ veröffentlicht, das auf die Belange einer Arztpraxis angepasst wurde.Datenschutz DSGVO MitarbeiterpflichtenDatengeheimnisMFA -
Wie muss eine datenschutzrechtskonforme Vereinbarung bei einer Praxisgemeinschaft nach Art. 26 DSGVO (gemeinsam Verantwortliche) aussehen?
Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat ein Kurzpapier herausgegeben, das als Hilfestellung für eine Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO dienen soll. Daraus geht hervor, dass insbesondere folgende Punkte in einer solchen Vereinbarung zwingend mitaufgenommen werden müssen:
» Festhalten der Vertragsparteien
» Aufgabenbeschreibung mit Abgrenzung, welcher Verantwortliche welche Aufgabe übernimmt
» Festlegung des Zwecks und der Mittel der Datenverarbeitung
» Pflichten der jeweiligen VertragsparteiDie Vereinbarung sollte außerdem zwingend die tatsächlichen Funktionen und Beziehungen der gemeinsamen Verantwortlichen gegenüber der betroffenen Person widerspiegeln. Des Weiteren sollte eine interne Ausgleichsregelung für den Fall getroffen werden, dass ein Verantwortlicher wegen des Fehlers des anderen von der betroffenen Person aufgrund von Art. 26 Abs. 3 DSGVO in Anspruch genommen wird.
Datenschutz DSGVO PraxisgemeinschaftArt. 26 DSGVOMFA -
Müssen Arztpraxen die Patienteninformation zum Datenschutz von den Patienten unterschreiben lassen?
Nein.
Nach Art. 9 Abs. 2 h DSGVO ist die Verarbeitung von Gesundheitsdaten u. a. dann erlaubt, wenn diese für Zwecke der Gesundheitsvorsorge, für die medizinische Diagnostik, die Versorgung oder Behandlung im Gesundheitsbereich oder aufgrund eines Vertrages mit einem Angehörigen eines Gesundheitsberufes erforderlich ist. Diese Daten müssen gemäß Art. 9 Abs. 3 DSGVO von Fachpersonal oder unter dessen Verantwortung verarbeitet werden und dieses Fachpersonal muss dem Berufsgeheimnis unterliegen. Diese Voraussetzungen sehen wir – in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht – in einer Arztpraxis als erfüllt an, so dass eine Einwilligung des Betroffenen / Patienten nicht erforderlich ist. Zum einen ist die Verarbeitung personenbezogener Daten für die medizinische Diagnostik notwendig, zum anderen besteht zwischen Arzt und Patient ein Behandlungsvertrag, weshalb die Datenerhebung (Verarbeitung) auch durch § 630 f BGB zwingend vorgeschrieben ist.Datenschutz DSGVO PatienteninformationMFA Patient -
Brauche ich eine schriftliche Einwilligung des Patienten für die Einbeziehung einer privaten Verrechnungsstelle?
Ja, in diesen Fällen müssen Praxen nachweisen können, dass die Patienten eine Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe unterschrieben haben. Zu beachten ist, dass seit dem 25. Mai 2018 Einwilligungserklärungen den Hinweis erhalten müssen, dass der Patient sein Einverständnis jederzeit widerrufen kann.
Datenschutz DSGVOEinwilligung Datenweitergabe VerrechnungsstelleMFA Patient -
Muss ich nach der DSGVO 2018 von jedem Patienten, der mir mit einem gültigen Überweisungsschein zugewiesen wird, einen Verarbeitungsvertrag für personenbezogene Daten unterschreiben lassen?
Nein.
Der Abschluss eines Vertrages zur Auftragsverarbeitung ist immer nur dann notwendig, wenn Dritte als Dienstleister die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiten, z. B. die Praxissoftware warten oder Akten- und Datenträger nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichten.Datenschutz DSGVOVerarbeitungsvertragMFA -
Müssen eigene Patienten eine Einverständniserklärung zur Weitergabe unterschreiben, wenn ich Befunde, z. B. Laborwerte oder selbst erhobene Befunde, an andere Kollegen weiterleiten möchte?
Für die Weitergabe an Dritte ist auf das Informationsblatt der Bundesärztekammer und der KBV hinzuweisen. Darin finden Sie unter Punkt 2.4.1 die Voraussetzungen für eine Einwilligung zur Datenweitergabe. Im Grundsatz gilt hier, dass eine Weitergabe nur mit Einwilligung erfolgen kann, wobei eine Schriftform nicht in jedem Fall notwendig ist und konkludentes Verhalten ausreichen kann. In Zweifelsfällen ist zu Beweiszwecken eine schriftliche Einwilligung empfehlenswert.
Datenschutz DSGVOSchweigepflicht DatenweitergabeMFA -
Ist bei der Beauftragung eines Labors ein Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen?
Nein.
Der behandelnde Arzt beauftragt das Labor mit stillschweigender Vollmacht (sog. Innenvollmacht) des Patienten mit Laboruntersuchungen. Der Vertrag über die Laboruntersuchung wird also unmittelbar zwischen Patient und Laborarzt geschlossen, d. h. nicht der behandelnde Arzt schließt den Vertrag mit dem Labor, sondern der Patient, vertreten durch den behandelnden Arzt. Der behandelnde Arzt übermittelt die Patientendaten daher nicht selbst als verantwortliche Stelle, sondern als Vertreter des Patienten. Da es nicht zu einer Datenübermittlung durch den behandelnden Arzt im rechtlichen Sinne kommt, benötigt der behandelnde Arzt auch keine datenschutzrechtliche Einwilligung des Patienten. Es bedarf daher auch keines Vertrags zur Auftragsdatenverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Bei der Erteilung von Laboraufträgen handelt es sich nicht um eine Auftragsverarbeitung, weil es sich bei der laborärztlichen Tätigkeit um eine Tätigkeit „höherer Art“ handelt, die der strengen Weisungsgebundenheit der Auftragsdatenverarbeitung fremd ist. Die unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz, DSK) stellen hierzu in ihrem Kurzpapier Nr. 13 allerdings fest, dass ein Austausch zwischen Berufsgeheimnisträgern (§ 203 StGB) keine Auftragsdatenverarbeitung nach Art. 28 DSGVO darstellt. Die Überweisung der Labortätigkeit ist für Kassenpatienten wie bisher nach SGB V mit den Überweisungsscheinen abschließend geregelt. Für Patienten ist weiterhin eine schriftliche Information zur Proben- und Datenweitergabe an das Labor erforderlich.Datenschutz DSGVOAuftragsdatenverarbeitung LaborMFA -
Wer ist die in der Patienteninformation anzugebende Aufsichtsbehörde?
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Hausanschrift:
Promenade 18
91522 Ansbach
DeutschlandErreichbarkeit:
Telefon +49 (0) 981 180093–150
Telefax +49 (0) 981 180093–850
E-Mail: poststelle@lda.bayern.de
Internet: www.lda.bayern.deDas BayLDA überwacht die Einhaltung des Datenschutzrechts im nicht-öffentlichen Bereich in Bayern, das heißt, in den privaten Wirtschaftsunternehmen, bei den freiberuflich Tätigen, in Vereinen und Verbänden sowie im Internet.
Datenschutz DSGVO PatienteninformationAufsichtsbehördeMFA -
Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten(DSB) in der Arztpraxis?
In der Arztpraxis findet in aller Regel keine umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten statt, die zu einer Benennungspflicht führt. Es ist daher ein DSB nur zu benennen, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. „Ständig beschäftigt“ ist z. B. die Sprechstundenhilfe. „Nicht ständig beschäftigt“ ist dagegen beispielsweise, wer als Putzkraft theoretisch Daten zur Kenntnis nehmen kann.
Datenschutzbeauftragter DSGVOMFA -
Dürfen Auskünfte an Apotheken zu ausgestellten Rezepten erteilt werden?
Gemäß § 17 Abs. 5 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) müssen die abgegebenen Arzneimittel den Verschreibungen und den damit verbundenen Vorschriften des Sozialgesetzbuch V (SGB V) zur Arzneimittelversorgung entsprechen. Enthält eine Verschreibung einen für den Abgebenden erkennbaren Irrtum, ist sie nicht lesbar oder ergeben sich sonstige Bedenken, so darf das Arzneimittel nicht abgegeben werden, bevor die Unklarheit beseitigt ist.
Daher dürfen auch weiterhin Anfragen von Apotheken zu ausgestellten Rezepten beantwortet werden, auch dann, wenn diese telefonisch erfolgen. In einem solchen Fall ist aber sicherzustellen, dass die Nachfrage auch tatsächlich aus der Apotheke kommt, die der Patient zur Einlösung der Verordnung aufgesucht hat. Einer Schweigepflichtentbindungserklärung bedarf es nicht.
Weitere Informationen finden Sie auf Seite 145 der KVB INFOS 10/2018.
Datenschutz Auskunft an ApothekenDatenschutz Apotheken Rezepte Auskünfte DSGVO -
Dürfen Anfragen vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) beantwortet werden?
In Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht kann die Frage dann klar bejaht werden, wenn sich der Patient gegenüber dem ZBFS einverstanden erklärt, dass es bei den von ihm benannten Ärzten Befundberichte einholen darf und das ZBFS im Zweifelsfall dem Arzt das Vorliegen dieser Einverständniserklärung bestätigt (vgl. dazu Bayerisches Ärzteblatt 10/2018, S. 511).
Datenschutz Schweigepflicht ZBFS -
Ist es weiterhin möglich, dass Schülerinnen und Schüler ihr Praktikum in einer Arztpraxis ableisten?
In Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht kann die Frage dann bejaht werden, wenn die betreffenden Patienten hierüber aufgeklärt und ihre ausdrückliche Einwilligung erklärt haben (Art. 9 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DS-GVO). Wichtig ist hierbei, dass selbstverständlich auch die Praktikanten zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verpflichtet werden.
Datenschutz Schweigepflicht DSGVO Schülerpraktikum ArztpraxisDatenschutz SchweigepflichtMFA -
Inwieweit ist der Einsatz von Cloud-Computing in der Arztpraxis zulässig?
In Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) kann die Frage nur dann bejaht werden, wenn die datenschutzrechtlichen Vorgaben von Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und Art. 35 DS-GVO – wie nachfolgend kurz dargestellt – beachtet werden.
Nach den „Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung“ der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist eine externe Verarbeitung (u. a. Speicherung, Archivierung etc.) von Patientendaten außerhalb des eigenen Praxisverwaltungssystems grundsätzlich als möglich erachtet worden. Dabei sind aber, wie unter Punkt 5.2. der technischen Anlagen aufgeführt, sehr strenge rechtliche Vorgaben zu beachten (vgl. § 203 Abs. 3 S. 2 StGB und ggf. Artikel 28 DS-GVO).- Art. 28 DS-GVO
Es ist davon auszugehen, dass in der Regel eine Fallkonstellation vorliegt, die den Abschluss eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DS-GVO erfordert. Problematisch im Hinblick auf den Abschluss eines DS-GVO konformen Vertrages zur Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DS-GVO erscheint dabei insbesondere die Feststellung der Zuverlässigkeit sowie die Durchführung wirksamer Kontrollen. Jedenfalls solange keine sinnvollen, ausreichend umfassenden Zertifizierungen in diesem Sektor vorliegen, kann sich dies, je nach Dienstleistung, schwierig gestalten. Gefährdungspotenzial ist hier unter anderem dann vorhanden, wenn der Auftragsverarbeiter in einem Drittland niedergelassen ist. Eine besonders sorgfältige Auswahl der Auftragsverarbeiter ist hier gerade auch im Hinblick auf die Art der verarbeiteten Daten unabkömmlich. Zurückhaltung ist auch geboten in Bezug auf die von Dienstleistern häufig versprochenen angeblichen Anonymisierungen, welche sich nach unserer Erfahrung häufig als Pseudonymisierungen entpuppen und darüber hinaus insbesondere bei vielen Arten ärztlicher Dokumentation technisch schwierig umsetzbar sind.
- Art. 35 DS-GVO
Das BayLDA ist der Auffassung, dass je nach eingesetztem Produkt, durchaus häufig von einem hohen Risiko bei dem Einsatz von Cloud-Diensten ausgegangen werden muss, weshalb der Einsatz von Cloud-Lösungen häufig die Durchführung einer Datenschutzfolgenabschätzung auslöst.
Das Thema wurde aber bislang noch nicht abschließend beurteilt und das BayLDA hat uns mitgeteilt, dass es sich diesbezüglich mit den anderen deutschen Aufsichtsbehörden austauscht.Datenschutz Arztpraxis Cloud-ComputingDatenschutz DSGVO -
Welche erforderlichen Informationen müssen in der Datenschutzerklärung auf der Praxis-Homepage enthalten sein?
Artikel 13 der DSGVO definiert, welche erforderlichen Informationen in der Datenschutzerklärung enthalten sein müssen. Hierzu zählen:
Informationen zur Identität des Verantwortlichen (Art. 13 Abs. 1 DSGVO)
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters;
- gegebenenfalls die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten;
- die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
- wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 f ) beruht, die berechtigten Interessen, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden;
- gegebenenfalls die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten und
- gegebenenfalls Übermittlung in Drittstaaten
Informationen zur fairen und transparenten Verarbeitung (Art. 13 Abs. 2 DSGVO)
- Dauer der Speicherung
- Rechte der Betroffenen auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit;
- Widerrufbarkeit von Einwilligungen
- das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
- Verpflichtung zur Bereitstellung personenbezogener Daten
- Informationen über automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling
Welche der aufgezählten Punkte für die eigene Webseite relevant werden, hängt von den erhobenen Daten ab. Nach Art. 12 DSGVO sind die Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form zu erteilen.
Datenschutz DSGVO Homepage Datenschutzerklärung -
Wer ist der Ansprechpartner für Arbeitssicherheit?
Die zuständige Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist hier der Ansprechpartner. Erreichbar unter www.bwg-online.de oder telefonisch: 040 20207–0.
Die Arbeitgeber haben ihre Arbeitnehmer über ihre zuständige Berufsgenossenschaft und über den Sitz der für Entschädigungen zuständigen Geschäftsstelle zu unterrichten.
Arbeitssicherheit -
An wen kann ich mich in Belangen des Vertragsarztrechts wenden?
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) ist Ansprechspartner für die Vertragsärzte und -psychotherapeuten in spezifischen Belangen des Vertragsarztrechts.
Vertragsarztrecht -
Anfragen von gesetzlichen Krankenkassen – Wann bedarf es der Einverständniserklärung des Patienten?
Ergänzend zu den gesetzlichen Grundlagen, regeln die zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverbänden der Krankenkassen geschlossenen Bundesmantelverträge (BMV), einschließlich der Vordruckvereinbarungen, die Modalitäten zur Auskunftserlaubnis und -verpflichtung gegenüber Krankenkassen.
Danach ist der Vertragsarzt grundsätzlich berechtigt und verpflichtet, den Krankenkassen für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben Auskünfte zu erteilen.Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hat sich ausführlich mit dem Thema befasst und hierzu ein Informationspapier veröffentlicht, dass insbesondere auch die Frage klärt, wann Praxen berechtigt sind, die Auskunft zu verweigern.
DSGVO Schweigepflicht Krankenkasse DatenschutzDatenschutz EinverständnisMFA -
Allgemein: Bis wann kann ich spätestens kostenfrei stornieren?
Der Rücktritt von einer bereits gebuchten Veranstaltung ist ausschließlich schriftlich (oder über das Anmelde-Portal der Bayerischen Landesärztekammer) mitzuteilen; für evtl. Rücküberweisungen der Teilnahmegebühr wird die Bankverbindung der Teilnehmenden benötigt.
- Bei Zugang des Rücktritts vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Stornogebühr in Höhe der halben Seminargebühr erhoben.
- Bei Zugang des Rücktritts zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bzw. Nicht-Erscheinen zur Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe der vollen Seminargebühr erhoben.
- Sofern der Bayerischen Landesärztekammer durch den Seminarrücktritt Stornokosten im Tagungshotel / der Veranstaltungs-Lokalisation entstehen, werden diese in voller Höhe dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
- Bei Abmeldung wird in jedem Fall für die Nutzung der kursspezifischen E-Learning Plattform der Bayerischen Landesärztekammer ein Beitrag in Höhe von 185 € in Rechnung gestellt, sofern Sie sich auf der Plattform schon eingeloggt haben.
- Bei Benennung von Ersatzteilnehmenden – bis maximal 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, welcher die Veranstaltung auch tatsächlich besucht, wird die die Stornogebühr nicht fällig, jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 €.
Hinweis: Die Stornobedingungen sehen keine kostenfreien Rücktritt im Krankheitsfall vor. Hier gelten die vorangegangenen Stornostaffelungen.
Änderungen und Absage einer Veranstaltung durch die Bayerische Landesärztekammer
Die Veranstaltungen finden nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl statt. Die Bayerische Landesärztekammer behält sich hinsichtlich der Durchführung vor, Änderungen vorzunehmen, u. a. im Falle eines außergewöhnlichen Ereignisses. Wird eine Veranstaltung abgesagt, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
Fortbildung Seminare VeranstaltungStorno StornobedingungenMFA Patient -
Allgemein: Kann ich an dem Seminar teilnehmen, auch wenn der Zahlungseingang noch nicht bei der Bayerischen Landesärztekammer erfolgt ist?
Ja, eine Teilnahme ist möglich. Bitte berücksichtigen Sie dennoch die angegebenen Zahlungstermine.
Eine Woche nach Kursende wird, sofern bis dahin noch kein Zahlungseingang erfolgt ist, das Mahnverfahren gestartet.Seminar FortbildungZahlungseingangMFA -
Allgemein: Fallen für die äquivalente Anerkennung von Seminaren Kosten an?
Ja, für die Anerkennung externer Veranstaltungen wird gemäß Gebührensatzung der BLÄK (Nr. 5 Gebührenverzeichnis – Anlage zur Gebührensatzung) eine aufwandsabhängige Bearbeitungsgebühr erhoben.
Anerkennung / Teilanerkennung curricularer ärztlicher Qualifizierungen gemäß den von Bundesärztekammer und / oder der Bayerischen Landesärztekammer erstellten Curricula für Absolventen von Seminaren Dritter mit ggf. Ausfertigung einer Abschlussbescheinigung durch die Bayerische Landesärztekammer: € 50,- bis 250,- je Antrag
Anerkennung / Teilanerkennung curricularer ärztlicher Qualifizierungen gemäß den von Bundesärztekammer und / oder der Bayerischen Landesärztekammer erstellten Curricula für Seminaranbieter: € 100,- bis 500,- je AntragAnerkennung Gebührensatzung -
Antibiotic Stewardship (ABS): Werden Fortbildungen zum ABS-Experten gefördert?
Ja, für Krankenhäuser, die nach Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) abrechnen, erfolgt eine Förderung bis einschließlich 2019 (siehe hierzu § 4 Abs. 11 KHEntgG).
Antibiotic Stewardship Fortbildung SeminarABS -
Antibiotic Stewardship (ABS): Was ist erforderlich, um sich "ABS-Experte" zu nennen?
Es sind die fünf Module gemäß aktuell gültiger strukturierter curricularer Fortbildung „Antibiotic Stewarship (ABS)“ vollständig zu absolvieren.
Antibiotic Stewardship FortbildungABS -
Antibiotic Stewardship (ABS): Ist der ABS-beauftragte Arzt ankündbar?
Ja, nach § 27 Abs. 4 Satz 3 Berufsordnung.
Antibiotic Stewardship Fortbildung SeminarABS -
Antibiotic Stewardship: Sind Inhalte aus dem Hygienebeauftragten Arzt anrechenbar?
Nein, seit der Einführung des neuen Curriculums 11/2017 der Bundesärztekammer sind die Inhalte nicht mehr anrechenbar.
Antibiotic Stewardship Fortbildung SeminarABS -
Ernährungsmedizin: Kann ich Teil 1 und Teil 2 separat buchen?
Nein, Seminarteil 1 und 2 müssen zusammen gebucht werden.
Ernährungsmedizin ErnährungBuchungMFA Patient -
GenDG: Ich mache nur Blutabnahme und Diagnostik und rechne keine Leistung bei der KVB ab. Muss ich dann die Wissenskontrolle absolvieren?
Die Wissenskontrolle ist unabhängig von der Honorierung. Der Qualifizierungsumfang ist allerdings abhängig von Art und Umfang der Diagnostik und/oder Beratung.
Genetik fachgebundene genetische Beratung GendiagnostikGenetik genetische Beratung fachgebundene genetische Beratung Gendiagnosik -
GenDG: Ich besitze die Zusatzbezeichnung „Medizinische Genetik“. Ist für mich eine Wissenskontrolle erforderlich?“
In den Richtlinien zum Gendiagnostikgesetz unter Kapitel VII Abs. 2 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung „Medizinische Genetik“ keinen Qualifikationsnachweis erbringen müssen.
GEN GenDG fachgebundene genetische Beratung Humangenetik Gendiagnostik GendiagnostikgesetzGenetik fachgebundene genetische Beratung Gendiagnostik Gendiagnostikgesetz -
GenDG: Ich bin Facharzt für Transfusionsmedizin mit der Zusatzbezeichnung Hämostaseologie und Ärztliches Qualitätsmanagement. Als Transfusionsmediziner und auch Hämostaseologe untersuche und berate ich Patienten auch hämostaseologisch. Muss ich bezüglich der fachgebundenen genetischen Beratung die Wissenskontrolle mit 20 Fragen absolvieren oder habe ich die Voraussetzung zur fachgebundenen genetischen Beratung durch meine Weiterbildung erfüllt?
Ausschließlich Kollegen mit folgenden Weiterbildungs-Abschlüssen erfüllen bereits die Voraussetzungen nach GenDG i.d.F. v. 31.7.09 und GEKO-RiLi i.d.F. v. 1.7.11:
- FÄ für Humangenetik und FÄ mit der früher erwerbbaren Zusatzbezeichnung „Medizinische Genetik“,
- FÄ für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit der erworbenen Schwerpunktbezeichnung „Spezielle Geburtshilfe und Pränatalmedizin“
(es ist kein Nachweis erforderlich für die „fachgebundene genetische Beratung im Kontext zu vorgeburtlichen Risikoabklärung“ entsprechend der Wissenskontrolle mit zehn gynäkologischen Fragen).
Gemäß o. g. Rechtsgrundlagen ist die Wissenskontrolle mit 20 Fragen zu absolvieren.
Gendiagnostik -
GenDG: Als Gynäkologin führe ich das Ersttrimester-Screening in der Praxis durch. Ich kläre die Patientinnen auf, mache den Ultraschall und nehme Blut ab. Die Auswertung erfolgt in einem auswärtigen Labor. Ab und zu nehme ich Patientinnen Blut zur Thrombophilie-Diagnostik bzw. selten für eine molekulargenetische Untersuchung ab. Auch diese Auswertung erfolgt in einem anderen Labor. Muss ich nun die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung gemäß §7 Abs. 3 und § 23 Abs. 2 GenDG oder die Qualifikation zur genetischen Beratung im Kontext der vorgeburtlichen Risikoabklärung (prädiktiv) nachweisen?
Die Unterscheidung, ob eine Untersuchung unter die Qualifikation zur genetischen Beratung im Kontext der vorgeburtlichen Risikoabklärung gefasst werden kann, richtet sich nach dem Kontext, unter dem die Untersuchung veranlasst wird.
Sobald die Untersuchung veranlasst wird, weil ein begründeter Verdacht auf eine genetische Störung besteht, wird die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung (große Wissenskontrolle, 20 Fragen) benötigt.
Werden die gleichen Untersuchungen rein vorsorglich, routinemäßig durchgeführt, ist die kleine Wissenskontrolle (10 Fragen) ausreichend.Risikoabklärung Gynäkologie vorgeburtliche Risikoabklärungfachgebundene genetische Beratung GenDG genetisch Qualifikation -
GenDG: Muss ich den Nachweis im Rahmen des Gendiagnostikgesetzes erbringen, wenn ich nur das allgemeine Ultraschallscreening incl. Doppler im Rahmen der MUV mache?
Sobald die Untersuchung veranlasst wird, weil ein Verdacht auf eine genetische Störung besteht, ist die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung (große Wissenskontrolle, 20 Fragen) gemäß GenDG/GEKO-RL notwendig. Wird die Untersuchung rein vorsorglich, routinemäßig durchgeführt, ist die kleine Wissenskontrolle (10 Fragen) gemäß genannten Rechtsgrundlagen ausreichend.
Gendiagnostik fachgebundene genetische Beratung Doppler GynäkologieGen genetisch Gendiagnostik genetische Untersuchung -
GenDG: Ist auch für die Blutabnahme zur Gerinnungsdiagnostik, z. B. bei familiärem Risiko vor der Rezeptur eines oralen Antikonzeptivums, eine solche Fortbildung nötig?
Schwierig wird es, wenn Untersuchungen veranlasst werden, um eine Blutgerinnungsstörung auszuschließen. Bei diesen Untersuchungen kommt es sehr auf den Kontext an:
Wenn der Arzt Untersuchungen (auch z. B. die genetische Analyse auf FV-Leiden) veranlasst, um grundsätzlich eine Blutgerinnungsstörung auszuschließen, so wird laut GenDG von einer diagnostischen Untersuchung ausgegangen. Demzufolge ist eine genetische Beratung vor der Analyse nicht zwingend erforderlich.
Möchte der Arzt aber nach einem positiven Befund die genetische Beratung selber durchführen, benötigt er die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung (20 Fragen).
Wird dieselbe Untersuchung jedoch durchgeführt, weil in der Familie Hinweise auf eine Blutgerinnungsstörung vorliegen, muss gleich das GenDG berücksichtigt werden und die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung (20 Fragen) nachgewiesen werden.Blutabnahme Gerinnungsdiagnostik familiäres Risiko diagnostische UntersuchungGen Gendiagnostik genetische Untersuchung GenDG -
GenDG: Als Facharzt für Labormedizin mit der Zusatzbezeichnung Hämostaseologie sehe ich Patienten zur hämostaseologischen Anamnese und Diagnostik einschließlich molekulargenetischer Untersuchungen zur Thrombophilie-Abklärung. Selbstverständlich berate ich diese Patienten vor der Diagnostik sowie nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses. Brauche ich als Laborarzt dafür die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung?
Die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung brauchen Sie nur, wenn Sie prädiktive genetische Untersuchungen vornehmen oder wenn Sie nach einem positiven diagnostischen genetischen Befund die Beratung selber durchführen möchten. Ob es sinnvoll ist, an einer Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung teilzunehmen, müssen Sie entscheiden, da die Bescheinigung nicht zum Tätigwerden außerhalb der Fachgebietsgrenzen berechtigt. Diese sind für jedes Gebiet durch die Definition des Gebietes in der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns festgelegt. Das Gebiet Laboratoriumsmedizin umfasst nach dieser Definition die Beratung und Unterstützung der in der Vorsorge und Krankenbehandlung Tätigen, nicht jedoch die unmittelbare Patientenberatung.
Labormedizin Hämostaseologie Thrombophilie-AbklärungGen Gendiagnostik fachgebundene genetische Beratung -
GenDG: Wenn ich die Wissenskontrolle absolviert habe, muss ich dann nach den fünf Jahren Übergangsfrist das 72-stündige Seminar absolvieren?
Mit der bestandenen Wissenskontrolle ist Ihre Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung nachgewiesen. Eine weitere Qualifikation, wie das 72-stündige Seminar, ist nach derzeitiger Gesetzeslage nicht erforderlich.
Wissenskontrolle 72Stundenkurs ÜbergangsfristGen Gendiagnostik fachgebundene genetische Beratung -
GenDG: Sind für die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung gem. § 7 Abs. 1 und 3 sowie § 23 Abs. 2, d. h. die prädiktive Untersuchung, eine oder zwei getrennte Prüfungen erforderlich?
Der Erwerb der Qualifikation der fachgebundenen genetischen Beratung schließt die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung im Kontext vorgeburtlicher Risikoabklärung mit ein.
prädikative Untersuchung GynäkologieFachgebundene genetische Beratung Gen Gendiagnostik -
GenDG: Bisher führe ich als Gynäkologin Nackentransparenzmessungen (NT) mit Risikoberechnung für Trisomie 21,13, weiterführende Sonografie (DEGUM II) und Amniozentesen durch. Benötige ich jetzt die "Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung gemäß § 7 Abs. 3 u. § 23 Abs. 2 GenDG (20 Fragen) oder die unter Punkt 2 genannte Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung im Kontext der vorgeburtlichen Risikoabklärung (prädiktiv) gemäß § 7 Abs. 1 GenDG (10 Fragen)?
Die Beantwortung richtet sich in erster Linie nicht nur nach den Untersuchungsmethoden, sondern nach der Anamnese. Sobald die Untersuchung veranlasst wird, weil ein begründeter Verdacht auf eine genetische Störung vorliegt, wird die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung (große Wissenskontrolle, 20 Fragen) benötigt. Werden die gleichen Untersuchungen rein vorsorglich, routinemäßig durchführt, reicht die kleine Wissenskontrolle (10 Fragen) gemäß GenDG-GEKO-RL. Für die genetische Beratung vor und nach Amniozentese, Chorionzottenbiopsie und Nabelschnurpunktion wird immer die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung (20 Fragen) benötigt.
Gynäkologie Nackentranzparenzmessung Trisomie Sonografie vorgeburtliche Risikoabklärung begründeter VerdachtGen fachgebundene genetische Beratung GenDG -
GenDG: Wie ist die rechtliche Lage, wenn der Gynäkologe lediglich die NT-Messung macht, die Patientin zur Blutabnahme aber ins Labor schickt?
Wird die NT-Messung routinemäßig durchgeführt, reicht gemäß GenDG-RL die kleine Wissenskontrolle (zehn Fragen). Sobald die NT-Messung aber in einem begründeten Verdachtsfall veranlasst wird, wird die große Wissenskontrolle (20 Fragen) benötigt.
Gynäkologie NT-Messung Blutabnahnme WissenskontrolleGen Gendiagnostik fachgebundene genetische Beratung GenDG -
GenDG: Als Klinikarzt bin ich die verantwortliche ärztliche Person im Sinne des Gendiagnostikgesetzes. In unserer Klinik erfolgt die Dokumentation elektronisch. Habe ich wegen der Zugriffsrechte besondere Vorkehrungen zu treffen?
Bezüglich der Führung der elektronischen Patientenakte ist zunächst auf die Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die auch übertragbar ist auf den stationären Bereich, hinzuweisen und deren Lektüre zu empfehlen (Deutsches Ärzteblatt vom 9. Mai 2008 Seite A 1026 ff.).
Patientendaten stehen auch vor diesem Hintergrund ohnehin unter einem besonders hohen Datenschutz. Im Einzelfall ist es immer ratsam, die einzelnen Gesundheitsgesetze nach speziellen Vorgaben durchzusehen, ebenso das Gendiagnostikgesetz.Betrachtet man vor diesem Hintergrund das Gendiagnostikgesetz genauer, so ergibt sich daraus, dass beispielsweise gemäß § 11 Abs. 3 GenDG dafür Sorge getragen werden muss, dass auch bei einer elektronisch geführten Arztakte nur die entsprechend autorisierte Person Zugriff zu den einzelnen Daten hat. Es ist ferner dafür Sorge zu tragen, dass, wenn ein Fall des § 11 Abs. 4 GenDG vorliegt, diesbezüglich ebenso keine Mitteilung erfolgt und dies auch in der elektronischen Patientenakte von dem autorisierten Arzt entsprechend sichergestellt wird. Schließlich ist der Vollständigkeit halber auf § 12 Abs. 1 Satz 2 GenDG zu verweisen, wonach die verantwortliche ärztliche Person die Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen unverzüglich in den Untersuchungsunterlagen über die betroffene Person zu vernichten hat, wenn
- die Aufbewahrungspflicht nach Satz 1 (zehn Jahre) abgelaufen ist oder
- soweit diese Person nach § 8 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 entschieden hat, dass die Ergebnisse der genetischen Untersuchung und Analysen zu vernichten sind.
Es empfiehlt sich also so vorzugehen, wie dies in den einschlägigen Vorschriften im Hinblick auf die Dokumentation und letztlich auch im Hinblick auf die Vernichtung entsprechender Dokumentationen geregelt ist. Vor diesem Hintergrund besteht Anlass, die Vorschriften der §§ 8 ff. GenDG unter diesem Aspekt durchzusehen und dementsprechend zu verfahren.
Dokumentation Datenschutz Schweigepflicht elektronische PatientenakteGen Gendiagnostik fachgebundene genetische Beratung -
GenDG: Muss ich als Facharzt für Orthopädie, wenn ich zu diagnostischen Zwecken HLA-Bestimmungen bei Rheumapatienten veranlasse, die spezielle Qualifikation (nach dem Gendiagnostik-Gesetz) erwerben oder kann ich das wie bisher veranlassen ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen?
Die HLA-Bestimmung kann z.B. aus zwei Gründen erfolgen:
1) HLA-Bestimmung, wegen Gewebe-(Organ-)Transplantation:keine genetische Zielsetzung, daher fällt diese HLA-Bestimmung nicht unter das GenDG.
2) HLA-Bestimmung z.B. bei Verdacht auf M. Bechterew: hier erfolgt die HLA-Bestimmung um eine Erbkrankheit zu diagnostizieren.
HLA-Untersuchungen bei Rheuma sind eher in die zweite Gruppe einzusortieren.Grundsätzlich müssen Sie nach dem GenDG unterscheiden, ob Sie eine diagnostisch (=differentialdiagnostische) genetische Untersuchung oder eine prädiktive genetische Untersuchung veranlassen. Eine diagnostisch genetische Untersuchung liegt dann vor, wenn Sie bei einem Patienten mit klinischen Symptomen eine genetische Erkrankung nachweisen oder ausschließen wollen. Bei einer prädiktiven genetischen Untersuchung haben Sie einen („noch“) gesunden Patienten (Ratsuchenden) vor sich, der z.B. wissen will, ob er später an der zu untersuchenden Erbkrankheit erkranken wird, oder ob er z.B. heterozygoter Mutationsträger ist.
Die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung benötigen Sie insbesondere, wenn Sie eine prädiktive Diagnostik veranlassen, da diese in eine genetische Beratung eingebunden sein muss (Trias: genetische Beratung – Untersuchung – genetische Beratung).
Veranlassen Sie eine diagnotisch genetische Untersuchung, benötigen Sie keine Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung, da Sie nach Abschluss der Untersuchung dem Patienten den Befund mitteilen und ihn dann an einen FA für Humangenetik zur genetischen Beratung überweisen können.
Es gilt jedoch für Sie auch das GenDG bei der der diagnostisch genetischen Untersuchung, insbesondere: Sie müssen den Patienten über die Untersuchung aufklären, die Aufklärung muss in der Patientenakte dokumentiert werden, sinnvoll ist es, den Patienten dies mit Unterschrift bestätigen zu lassen, der Patient muss schriftlich einwilligen, dass er mit der Untersuchung einverstanden ist.Orthopädie Rheumapatienten HLA-Bestimmungen prädikative Untersuchung diagnostische Untersuchung ErbkrankheitGen GenDG fachgebundene genetische Beratung -
Krankenhaushygiene: Wenn ich nur Teilzeit arbeite, gilt dies auch für die von mir zu absolvierende Hospitationszeit?
Nein, für die Hospitationen gilt:
1 Woche = 1 Arbeitswoche = 5 Tage á 8 Std. arbeitstäglicher Nachweis.HBA KHH HospitationHospitation HBA KHH Hygiene -
Krankenhaushygiene: Wie kann ich ein Modul, das ich bei einem anderen Veranstalter/in einem anderen Bundesland absolviert habe, äquivalent anerkennen lassen?
Bitte reichen Sie folgende Dokumente bei der Bayerischen Landesärztekammer ein:
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Teilnahmebescheinigung/Zertifikat des externen Seminaranbieters in amtlich beglaubigter Kopie (z.B. über Ärztlicher Kreisverband)
- Ausführliches und detailliertes Kursprogramm mit Angabe von Themen und zugehörigen Zeiten sowie Namen der Referenten/Tutoren
- Referentenliste mit vollständigem Namen, Tätigkeitsort und ausgeübter Tätigkeit – bei Ärzten einschließlich führbarer und/oder ankündbarer Bezeichnungen.
Bei einer Äquivalenzanerkennung handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, welche nur für den Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Landesärztekammer ohne Präjudiz für potentiell ähnlich gelagerte Situationen gilt.
HBA Anerkennung HygieneHBA Hygiene Anerkennung -
Krankenhaushygiene: Wann ist ein Hygienebeauftragter Arzt in einer Praxis/in einem MVZ notwendig?
Einrichtungen für ambulandes Operieren sind nach § 14 Medizinische Hygieneverordnung (MedHygV) verpflichtet, ihre operative Tätigkeit dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Der Leiter der Einrichtung für ambulantes Operieren führt dazu eine Selbsteinschätzung der operativen Tätigkeit am jeweiligen Standort durch und ordnet diese Tätigkeit der jeweils höchsten der folgenden Kategorien zu:
- Kategorie A – Operationen
- Kategorie B – Operative Eingriffe
- Kategorie C – Invasive Eingriffe
Um die genaue Zuordnung der operativen Tätigkeit in einer Einrichtung zu gewährleisten, haben Experten des Landesverbandes für ambulantes Operieren in Bayern (LAOB), weitere ärztliche Berufsverbände und die KVB diese Liste von operativen Maßnahmen erstellt und abgestimmt.
Einrichtungen der Kategorie A und B sind verpflichtet, eine Beratung durch einen Krankenhaushygieniker und eine Hygienefachkraft sicherzustellen, bei Bedarf mit Externen vertraglich zu vereinbaren.
Einrichtungen der Kategorie A müssen zusätzlich Hygienefachpersonal auch intern bestellen (heißt: bereits jetzt dokumentiert zu benennen und gegebenenfalls in Folge dafür zu qualifizieren): den Hygienebeauftragten Arzt sowie die Hygienebeauftragten in der Pflege (=MFA). Für die Qualifizierung besteht eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2019. Danach ist die entsprechende Qualifikation des dafür benannten Mitarbeiters nachzuweisen.
Weitere Informationen finden Sie hier
HBA HygieneMVZ PraxisMFA -
Krankenhaushygiene: Muss ich, wenn ich in meiner Klinik/Praxis/MVZ als Hygienebeauftragter Arzt arbeiten möchte oder arbeite, den von mir besuchten Kurs bei der Bayerischen Landesärztekammer äquivalent anerkennen lassen?
Sofern Sie die Module II – VI der curricularen Fortbildung Krankenhaushygiene nicht absolvieren, ist eine äquivalente Anerkennung nicht notwendig.
HygieneHBA Anerkennung -
Krankenhaushygiene: Gibt es für Hygienefachpersonal (z.B. HBA) auch eine Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung?
Gemäß § 12 MedHygV ist das Hygienefachpersonal zur regelmäßigen Fortbildung mindestens in einem Abstand von zwei Jahren verpflichtet. Es werden in der MedHygV keine Angaben zur Gestaltung der Fortbildung gemacht.
§ 12 MedHygV: Information und Schulung des Personals:
Das Hygienefachpersonal nach §§ 6 bis 9 ist verpflichtet, sich mit dem aktuellen Stand der Infektionshygiene vertraut zu machen und mindestens im Abstand von zwei Jahren an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Dem Fachpersonal muss hierfür Gelegenheit zur Teilnahme an den für sie bestimmten Fortbildungsveranstaltungen auf dem Gebiet der Infektionshygiene gegeben werden.Hygiene MedHygVMedHygV Hygiene HBA -
Krankenhaushygiene: Welche Zugangsvoraussetzungen gibt es für die Seminare Krankenhaushygiene?
Für das Modul I (Hygienebeauftragter Arzt) gilt folgende Voraussetzung:
- Approbation
- Hinweis: Gemäß § 8 Bayerische Medizinhygieneverordnung – MedHygV darf als Hygienebeauftragter Arzt nur bestellt werden, wer eine Anerkennung als Facharzt erhalten hat, weisungsbefugt ist und an einer strukturierten curricularen Fortbildung zum hygienebeauftragten Arzt im Umfang von mindestens 40 Stunden teilgenommen hat.
Für das Modul II bis VI gelten folgende Voraussetzungen:
- abgeschlossene Facharzt-Weiterbildung aus einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung gemäß § 2a Abs. 7 der gültigen Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns oder aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD).
- Erlangung der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ (entspricht Modul I der curricularen Fortbildung „Krankenhaushygiene“)
Krankenhaushygiene Hygiene HBA MedHygVHygiene HBA MedHygV -
Krankenhaushygiene: Kann ich Modul II – VI bei einem anderen Veranstalter und/oder in einem anderen Bundesland absolvieren?
Ja, alle Module können auch bei einem anderen Veranstalter oder in anderen Bundesländern absolviert werden. Hier ist darauf zu achten, dass das besuchte Modul inhaltlich und zeitlich dem Curriculum Krankenhaushygiene der Bundesärztekammer (2011) entspricht.
HBA Hygiene MedHygVMedHygV Hygiene HBA -
Krankenhaushygiene : Gibt es einen zeitlichen Rahmen innerhalb dessen ich die curriculare Fortbildung Krankenhaushygiene absolviert haben muss?
Ja, alle Elemente der Fortbildungsmaßnahme (Module II bis VI, Fallkonferenzen, Hospitationen, Prüfung) sollen in einem Zeitraum von 24 Monaten absolviert werden.
(Gemäß Beschluss des Vorstandes der Bayerische Landesärztekammer 11/2013).MedHygV Hygiene HBAMedHygV HBA Hygiene -
Krankenhaushygiene: Muss ich die Module in der aufeinanderfolgenden Reihenfolge II – VI absolvieren?
Grundsätzlich können die Sie die Module in der von Ihnen gewünschten Reihenfolge absolvieren. Es ist jedoch ratsam, das Modul VI als letztes zu besuchen.
Hygiene HBA MedHygVMedHygV hygiene HBA -
Krankenhaushygiene: Kann ich auch im Ausland hospitieren?
Aus rechtlicher Sicht gibt es zunächst prüfungsbezogen keinen Grund, warum Sie Ihre Hospitation nicht im europäischen Ausland absolvieren könnten.
Bitte beachten Sie, dass zu Ihrer eigenen Rechtssicherheit die Inhalte der Hospitationen den rechtlichen Rahmenbedingungen der Bundesrepublik Deutschland und somit der Verordnung zur Hygiene- und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV) vom 1. Dezember 2010 i.d.Ä.F. 08/2012 und 12/2016 und den Inhalten der Hospitationen der Bundesärztekammer vom 5. September 2013 entsprechen müssen. Diese Inhalte sollten –zutreffendenfalls- in Ihrem Interesse von der jeweiligen Institution im EU-Ausland entsprechend bescheinigt sein.Hospitation HBA HygieneHospitation HBA Hygiene -
Leitender Notarzt: An wen muss ich den sog. Laufzettel - Einweisung auf regionaler Basis senden?
Bitte senden Sie den Laufzettel mit allen Stempeln und Unterschriften per Post an folgende Adresse:
Bayerische Landesärztekammer
Fortbildung/Qualitätsmanagement
z. Hd. Frau Kuss
Mühlbaurstraße 16
81677 MünchenLeitender Notarzt Seminar FortbildungLNA -
Leitender Notarzt: Kann ich das LNA-Seminar auch in einem anderen Bundesland absolvieren und wird das dann in Bayern anerkannt?
Ein in einem anderen Bundesland absolvierter LNA-Kurs, gemäß aktuell gültigem Curriculum der Bundesärztekammer, wird von der Bayerischen Landesärztekammer äquvivalent anerkannt.
Ergänzend ist aus einsatztaktischen Gründen eine Einweisung auf regionaler Basis obligat nachzuweisen. Zur eigenen Rechtssicherheit empfiehlt die Bayerische Landesärztekammer, bei LNA-Seminaren in einem anderen Bundesland, für die eigene nachhaltige rechtsorganisatorische Kompetenz für eine LNA-Tätigkeit in Bayern Sorge zu tragen.Leitender Notarzt Seminar FortbildungLNA -
Leitender Notarzt: Benötige ich eine abgeschlossene Facharztweiterbildung für die Teilnahme am Seminar?
Eine Teilnahme am Seminar ist im Einzelfall auch ohne abgeschlossene Facharztweiterbildung möglich, jedoch kommt es immer auf den persönlichen Ausbildungsstand und das Tätigkeitsfeld an. Somit ist eine Teilnahmemöglichkeit ohne Facharzt jeweils eine Einzelfallentscheidung – ohne Präjudiz für ähnlich geartete Fälle.
Für Detailfragen wenden Sie sich bitte an die seminarverantwortlichen Ansprechpartner.Leitender Notarzt Fortbildung SeminarLNA -
Medizinethik: Kann man die Qualifikation "Medizinethik" ankündigen?
Ja, nach § 27 Abs. 4 Satz 3 Berufordnung
Medizinethik Seminare FortbildungEthik -
Medizinische Begutachtung: Ich möchte als Gutachter tätig sein. Was muss ich hierfür beachten? Werden bei der Bayerischen Landesärztekammer Gutachter-Listen geführt?
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) bietet Seminare zur „Medizinischen Begutachtung“ gemäß aktuell gültigem Curriculum der Bundesärztekammer (BÄK) an. Als Teilnahmevoraussetzung ist hier lediglich die Approbation gefordert.
Um die Endbescheinigung abschließend zu erwerben ist Folgendes vorausgesetzt:
- Facharztausbildung
- Absolvierung der 64 Unterrichtseinheiten „Medizinische Begutachtung“ gemäß aktuell gültigem Curriculum der BÄK
- Erstellen jeweils eines Final- und Kausalgutachtens
- Absolvierung einer Lernerfolgskontrolle
Seitens der BLÄK wird keine Liste geführt. Es gibt jedoch eine weitere Möglichkeit:
Das Bayerische Landessozialgericht bittet darum, dass Sie dort kund tun, dass Sie das Seminar „Medizinische Begutachtung“ absolviert haben und berechtigt sind, auf Ihrem Briefbogen und auf anderen Medien darauf hinzuweisen.Medizinische Begutachtung Fortbildung SeminarBegutachtung -
Medizinische Begutachtung: Wann sind die Probegutachten zu schreiben und bekommt man hierfür Feedback?
Die beiden Fälle für das Final- und Kausalgutachten werden am Ende des Seminarteils 1 ausgegeben. Im Hinblick auf den Erwerb der Abschlussbescheinigung sind diese bis zum im Seminar mitgeteilten Stichtag fristgerecht abzugeben.
Die Probegutachten werden von Experten kommentiert. Das Feedback erhalten Sie anschließend schriftlich. Weiterhin besteht beim Seminarteil 2 die Möglichkeit des mündlichen Austauschs mit den entsprechenden Experten.Medizinische Begutachtung Fortbildung SeminarBegutachtung -
Medizinische Begutachtung: Kann ich die Seminarteile auch in unabhängiger Reihenfolge buchen oder sind diese aufeinander aufbauend?
Die Semiarteile können unabhängig gebucht werden. Aus didaktischen Gründen empfehlen wir jedoch die Seminarteile aufbauend und, wenn möglich, in einer Sequenz zu absolvieren.
Medizinische Begutachtung Fortbildung SeminarBegutachtung -
Notfallmedizin: Kann ich mit meiner Fachkunde "Rettungsdienst" als Notarzt tätig sein?
Eine Fachkunde „Rettungsdienst“ oder eine in einem anderen Kammerbereich erworbene Zusatzbezeichnung „Rettungsdienst“ sind als Qualifikationsnachweis gemäß Bayerischem Rettungsdienstgesetz für eine Tätigkeit im Notarztdienst weiterhin gültig. Die Bayerische Landesärztekammer benennt deshalb bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse die bisherige „Fachkunde Rettungsdienst“ als die nach Artikel 43 Abs. 4 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes festgelegte Mindestqualifikation für eine Tätigkeit im Notarztdienst.
Bitte beachten Sie auch die notärztliche Fortbildungspflicht nach Artikel 44 Abs. 2 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes.
Notfallmedizin Fortbildung SeminareKompaktkurs Notfallmedizin Notarztkurs Notarzt -
Notfallmedizin: Ich bin in Österreich bereits als Notarzt tätig und möchte nun auch in Bayern als Notarzt tätig sein. Was muss ich beachten und welche Voraussetzungen gibt es hierfür?
Inhaber des „ÖÄK Diploms Notarzt“ können bei der Bayerischen Landesärztekammer einen Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ stellen, wenn sie bei einem ärztlichen Kreis- oder Bezirksverband in Bayern gemeldet sind sowie die in Abschnitt C Nr. 27 WO geforderte Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung und die Weiterbildungszeit erfüllen.
Zusätzlich sind die Themen „Organisation und Rechtsgrundlagen im Rettungsdienst“ sowie „Medicolegale Aspekte im Rettungsdienst“ im Rahmen eines Kurses „Notfallmedizin“ der Bayerischen Landesärztekammer zu absolvieren. Die Teilnahme an den beiden Themen ist kostenfrei.
Notfallmedizin Fortbildung SeminareKompaktkurs Notfallmedizin Notarztkurs Notarzt -
Notfallmedizin: Wann kann ich mich zur Prüfung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin" anmelden und welche Voraussetzungen gibt es hierfür?
Die Prüfungsanmeldung sowie -organisation übernimmt das Referat Weiterbildung/Zusatzbezeichnungen der Bayerischen Landesärztekammer.
Die Prüfungsvoraussetzungen sind wie folgt:- 24-monatige Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung bei einem Weiterbilder gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 im stationären Bereich, davon eine 6-monatige
Weiterbildung in Intensivmedizin oder Anästhesiologie oder in der Notfallaufnahme unter Anleitung eines Weiterbilders gemäß § 5 Abs. 1 - 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 Notfallmedizin
- 50 Einsätze unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes im Notarztwagen bzw. Rettungshubschrauber, auf die bis zu 25 Notfallversorgungen, bei denen unter notfall- bzw. intensivmedizinischem
Handeln Maßnahmen des geforderten Weiterbildungsinhalts zur Anwendung kommen, oder bis zu 25 standardisierte und von der Kammer anerkannte simulations-basierte Trainingsprogramme angerechnet werden
können
Notfallmedizin Fortbildung SeminareNotarztkurs Notarzt Kompaktkurs Notfallmedizin - 24-monatige Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung bei einem Weiterbilder gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 im stationären Bereich, davon eine 6-monatige
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Peer Review: Darf ich nach der Fortbildung gleich Peer Review Besuche durchführen?
Ja, nach Erhalt der Gesamt-Qualifikation (Seminar und Trainingspeer) gemäß aktuell gültigem Curriculum „Peer Review“ der Bundesärztekammer können Sie Peer Besuche durchführen.
Peer Review Seminare FortbildungPeer -
Peer Review: Gibt es eine Liste, bei der ich als ausgebildeter Peer geführt werden kann?
Ja, diese Liste wird von der Bayerischen Landesärztekammer geführt und ist hier verfügbar. Gerne können Sie sich auch hierzu an den zuständigen Ansprechpartner wenden.
Peer Review Seminare FortbildungPeer -
Ärztlich begleitete Tabakentwöhnung: Können auch Nicht-Ärzte am Seminar teilnehmen?
Eine Teilnahme ist berufsübergreifend möglich.
Qualifikation Tabakentwöhnung Fortbildung SeminareTabak Sucht SuchtmedizinMFA -
QM-Hämotherapie: Wann, von wem und in welcher Form sind die Ergebnisse der Qualitätssicherung Hämotherapie an die Ärztekammer zu übermitteln?
Der Bericht ist vom Qualitätsbeauftragten (6.4.2.3 Richtlinie Hämotherapie) oder vom ärztlichen Leiter der Einrichtung (6.4.2.3.1 Richtlinie Hämotherapie) jeweils bis spätestens 1. März des Folgejahres, für den Zeitraum des jeweils vorausgegangenen Kalenderjahres, an die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) zu übermitteln.
Die BLÄK stellt hierzu bis spätestens 1. Januar die Berichtsbögen als Downloads zur Verfügung.Auszug aus den „Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie) (Gesamtnovelle 2017) aufgestellt gemäß §§ 12a u. 18 Transfusionsgesetz von der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut:
6.4.2.3 Einrichtungen der Krankenversorgung, die Blutprodukte und/oder Plasmaderivaten für die Behandlung von Hämostasestörungen (außer Fibrinkleber) anwenden
Der Qualitätsbeauftragte sendet jährlich bis zum 1. März einen Bericht über die Ergebnisse seiner Überprüfungen für den Zeitraum des jeweils vorausgegangenen Kalenderjahres zeitgleich an die zuständige Ärztekammer und die Leitung der Einrichtung.6.4.2.3.1 Sonderfälle
… Unter diesen Bedingungen hat der Transfusionsverantwortliche der Einrichtung der Krankenversorgung zur Überwachung der Qualitätssicherung der Anwendung von Erythrozytenkonzentraten die folgenden Dokumente jährlich bis zum 1. März an die zuständige Ärztekammer zu senden:- Nachweis der Qualifikation des Transfusionsverantwortlichen nach Abschnitt 6.4.1.3.2,
- vom Transfusionsverantwortlichen unterzeichnete Arbeitsanweisung für die Einrichtung der Krankenversorgung zur Transfusion eines Erythrozytenkonzentrats,
- einen Nachweis der Meldung des Verbrauchs von Blutprodukten (und Plasmaproteinen zur Behandlung von Hämostasestörungen) gemäß § 21 TFG an das PEI für das vorangegangene Kalenderjahr.
Richtlinie Hämotherapie Qualitätsbeauftragter HämotherapieHämo-RiliMFA -
QM-Hämotherapie: Wir sind eine Praxis in Bayern und wissen nicht, ob wir auch unter die Richtlinien der Hämotherapie fallen. Was ist zu beachten?
Hier ist zu unterscheiden, inwieweit Hämostasestörungen behandelt werden:
-
Einrichtungen der Krankenversorgung, die ausschließlich Fibrinkleber und/oder Plasmaderivaten anwenden, die nicht zur Behandlung von Hämostasestörungen eingesetzt werden (Richtlinie Hämotherapie 6.4.2.4):
Diese Einrichtungen benötigen die Integration eines Qualitätssicherungssystems und die Benennung eines Transfusionsverantwortlichen. Die geringe Komplexität der organisatorischen Verfahrensschritte bei der Anwendung von Fibrinkleber und/oder Plasmaderivaten, die nicht zur Behandlung von Hämostasestörungen eingesetzt werden, rechtfertigt keine Überwachung des QS-Systems der Einrichtung.
Bitte füllen Sie die „Erklärung zur Qualitätssicherung“ aus und senden diese zusammen mit den dort geforderten Nachweisen an die BLÄK zurück. -
Einrichtungen mit Anwendung von Blutkomponenten und/oder Plasmaderivaten für die Behandlung von Hämostasestörungen (außer Fibrinkleber) (Richtlinie Hämotherapie 6.4.2.3):
Die Leitung einer Einrichtung der Krankenversorgung benennt im Benehmen mit der zuständigen Ärztekammer einen ärztlichen Ansprechpartner zur Überwachung des Qualitätssicherungssystems (QBH), der nach Abschnitt 6.4.2.2.3 qualifiziert und in dieser Funktion gegenüber dem Träger weisungsunabhängig ist.
Bitte füllen Sie den „Berichtsbogen“ aus und senden diesen gegebenenfalls zusammen mit dem Qualifikationsnachweis des Qualitätsbeauftragten an die BLÄK zurück.
Richtlinie Hämotherapie Qualitätsbeauftragter HämotherapieHämo-Rili QBHMFA -
-
QM-Hämotherapie: Müssen Ärzte, die nur passive Impfstoffe/Tetagam/Rhesogam (Immunglobuline) geben, auch einen Kurs machen/eine gesonderte Qualifizierung vorweisen?
Werden in einer Einrichtung nur Immunglobuline zur passiven Immunisierung angewendet, genügt eine Qualifizierung nach Abschnitt 6.4.1.3.1 der Richtlinie Hämotherapie (Transfundierender Arzt). Es besteht keine QM-Seminar-Verpflichtung. Ein Transfusionsverantwortlicher und ein QM-System sollten trotzdem benannt und eingeführt werden.
Bitte füllen Sie die „Erklärung zur Qualitätssicherung“ aus und senden diese zusammen mit den dort geforderten Nachweisen an die BLÄK zurück.QBH Qualitätsbeauftragter Qualitätsbeauftragter Hämotherapie Hämotherapie-Richtlinie RichtlinieHämo-RiliMFA -
QM-Hämotherapie: Ich transfundiere keine Erythrozytenkonzentrate, sondern lediglich Humanalbumine (Plasmaeiweiß). Welche Nachweise und Qualifikationen muss ich dafür vorweisen?
Hier gilt Abschnitt 6.4.2.4. der Richtlinie Hämotherapie: Einrichtungen der Krankenversorgung, die ausschließlich Fibrinkleber und/oder Plasmaderivate anwenden, die nicht zur Behandlung von Hämostasestörungen eingesetzt werden. Die geringe Komplexität der organisatorischen Verfahrensschritte bei der Anwendung von Fibrinkleber und/oder Plasmaderivaten, die nicht zur Behandlung von Hämostasestörungen eingesetzt werden, rechtfertigt keine Überwachung des QS-Systems der Einrichtung.
Bitte füllen Sie die „Erklärung zur Qualitätssicherung“ aus und senden diese zusammen mit den dort geforderten Nachweisen an die BLÄK zurück.Richtlinie Hämotherapie QualitätsbeauftragterHämo-Rili QBHMFA -
QM-Hämotherapie: Können der Qualitätsbeauftragte, der Transfusionsverantwortliche und der Transfusionsbeauftragte von extern bestellt werden?
Qualitätsbeauftragte: Abschnitt 6.4.2.3 der Richtlinie Hämotherapie
Die Aufgaben des QBH können auch durch Heranziehung von externem, ärztlichem, entsprechend qualifiziertem Sachverstand gewährleistet werden. Die Zuständigkeit und Aufgaben müssen vertraglich festgelegt und Interessenskonflikte ausgeschlossen sein.Transfusionsverantwortlicher: Abschnitt 6.4.1.3.2.3 g) der Richtlinie Hämotherapie
Die Tätigkeit des Transfusionsverantwortlichen kann, soweit die Voraussetzungen von a) bis d) nicht gegeben sind, durch Heranziehung externen, entsprechend qualifizierten Sachverstands [Qualifikation nach a) oder b)] entsprechend § 15 TFG gewährleistet werden. Die Zuständigkeit und Aufgaben müssen vertraglich festgelegt und Interessenkonflikte ausgeschlossen sein.Transfusionsbeauftragter: Abschnitt 6.4.1.3.3 der Richtlinie Hämotherapie
Für Einrichtungen mit mehreren Behandlungseinheiten muss für jede Abteilung ein Transfusionsbeauftragter bestellt werden. Dem kann nicht durch das Heranziehen von externem Sachverstand entsprochen werden. Dies hat besonders für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zur Folge, dass sie zumindest eine der Qualifikationen oder Voraussetzungen nach 6.4.1.3.3.3 Hämotherapie-Richtlinie besitzen müssen.Richtlinie Hämotherapie QualitätsbeauftragterHämo-Rili QBHMFA Patient -
QM-Hämotherapie: Darf der Qualitätsbeauftragte gleichzeitig Transfusionsverantwortlicher oder Transfusionsbeauftragter der Einrichtung sein?
Im Punkt 6.4.2.3 der Richtlinie Hämotherapie heißt es: Der QBH darf nicht gleichzeitig Transfusionsverantwortlicher oder Transfusionsbeauftragter der Einrichtung sein.
Hämotherapie-Richtlinie Richtlinie HämotherapieHämo-Rili QBHMFA -
QM-Hämotherapie: Aufgrund eines Personalwechsels hat unser bisheriger Transfusionsverantwortlicher die Praxis/Klinik verlassen. Der nun berufene wird seinen Kurs in vier Monaten absolvieren. Welche Konsequenzen hat dies für uns?
Gemäß der gültigen Richtlinie Hämotherapie ist hier keine Übergangsfrist bei einem Personalwechsel vorgesehen, dies könnte im hoffentlich nicht eintretendem Haftungsfall von großer Bedeutung sein. Da dem Arzt die benötigte Qualifikation fehlt, ist es die Pflicht der Bayerischen Landesärztekammer, Sie darauf hinzuweisen, dass die Hämotherapie-Richtlinie nicht erfüllt ist. Wir würden daher empfehlen, diese Leistung von Externen erbringen zu lassen.
Qualitätsbeauftragter Hämotherapie Richtlinie Richtlinie Hämotherapie Hämotherapie-RichtlinieHämo-Rili QBHMFA -
QM-Hämotherapie: In unserer Einrichtung sind noch nicht alle in der Richtlinie Hämotherapie geforderte Qualitätssicherungsmaßnahmen vollzogen. Was bedeutet das für uns?
Im Schadensfall durch Blutprodukte wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben geprüft. Sollten die Blutprodukte nicht wie in § 13 Transfusionsgesetz (TFG) „nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik“ angewandt worden sein, könnte dies im Haftungsfall von größter Bedeutung sein und sich auf den Versicherungsschutz auswirken.
Qualitätsbeauftragter Richtlinie Hämotherapie Qualitätsbeauftragter HämotherapieQBHMFA -
QM-Hämotherapie: Ich bin seit mehreren Jahren als Transfusionsverantwortlicher / Transfusionsbeauftragter / Leiter des Labors / Blutdepots tätig - darf ich das weiterhin ausüben, obwohl ich nicht die in den Richtlinie Hämotherapie geforderten Qualifikationen nachweisen kann?
Der Bestandsschutz unter 6.4.1.4 der Richtlinie Hämotherapie besagt:
a) wer zum 7. Juli 1998 eine entsprechende Tätigkeit auf der Grundlage der Richtlinien von 1996 ausübte (vgl. § 33 TFG),
b) wer auf Grundlage der Übergangsvorschriften der bisherigen Hämotherapie-Richtlinien eine entsprechende Funktion ausübte,
darf diese auch weiterhin ausüben.Qualitätsbeauftragter Richtlinie Hämotherapie Qualitätsbeauftragter HämotherapieHämo-Rili QBHMFA -
QM-Hämotherapie: Wird das 40-stündige Seminar „Qualitätsbeauftragter Hämotherapie“ von anderen Bundesländern anerkannt?
Wenn die Seminarinhalte den zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben des Beispiel-Curriculums „Qualitätsbeauftragter Hämotherapie“ der Bundesärztekammer entsprechen, ist eine Anerkennung möglich. Hierbei handelt es sich um Einzelfall-Entscheidungen, welche nur für den Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Landesärztekammer ohne Präjudiz für potenziell ähnlich gelagerte Situationen gilt.
Qualitätsbeauftragter Qualitätsbeauftragter Hämotherapie Hämotherapie-RichtlinieHämo-Rili QBHMFA -
QM-Hämotherapie: „Wir haben Ihr Anschreiben in zweifacher Ausführung erhalten, jeweils für jeden Standort. Reicht es dann aus, wenn wir nur einen Bogen ausfüllen?“
Für die Qualitätssicherung in der Hämotherapie ist es notwendig, dass für jeden Standort (z. B. bei Krankenhäusern) pro Institutsionskennzeichen (IK) ein eigener Bogen ausgefüllt wird. Es geht im Rahmen der Qualitätssicherung in der Hämotherapie nicht um den Träger oder genauer gesagt, um die Gesellschaft, der die einzelnen Kliniken angehören, sondern wirklich um jede einzelne Klinik. Ein Zusammenfassen ist hier bis auf Weiteres nicht zulässig.
Bitte füllen Sie daher für die Standorte Klinik X und Klinik Y jeweils einen eigenen Berichtsbogen aus und senden diese an uns zurück.Qualitätsbeauftragter Hämotherapie Richtlinie HämotherapieQBH QualitätsbeauftragterMFA -
QM-Hämotherapie: „Ich bin als Belegarzt in einer Klinik mit Qualitätsbeauftragtem tätig, muss ich den Berichtsbogen etc. trotzdem ausfüllen?“
Belegärzte können einer Behandlungseinheit zugeordnet werden (Abschnitt 6.4.1.3.3.1 Richtlinie Hämotherapie). Wenn sie im Rahmen ihrer Belegarzttätigkeit transfundieren, muss sichergestellt sein, dass die Belegabteilung einen Transfusionsbeauftragten hat. Die Meldung an das Paul-Ehrlich-Institut und die Übersendung des Berichtsbogens/Qualitätsbericht an die BLÄK erfolgt dann über das Krankenhaus.
Falls ein Belegarzt nur in seiner Praxis transfundiert, muss er ein eigenes, dem Leistungsumfang seiner Praxis entsprechendes QM-System haben und entsprechend qualifiziert sein.Qualitätsbeauftragter Hämotherapie Richtlinie HämotherapieHämo-Rili QBH QualitätsbeauftragterMFA -
QM-Hämotherapie: „Die Bayerische Landesärztekammer hat uns auf unsere Mängel im Berichtsbogen hingewiesen. Bis wann müssen wir diese Mängel beheben?“
Laut der aktuell gültigen Richtlinie Hämotherapie (Abschnitt 6.4.2.1) ist es Aufgabe der zuständigen Ärztekammer gegenüber der Leitung des jeweiligen Standortes der Einrichtung auf die Beseitigung der Mängel hinzuwirken. Wir empfehlen, die Mängel im eigenen Interesse unverzüglich zu beheben.
Richtlinie Hämotherapie QBHHämo-RiliMFA -
QM-Hämotherapie: „Kann die Frist gemäß der Richtlinie Hämotherapie verlängert werden?“
Die Bayerische Landesärztekammer hat keine Kompetenz, die Bestimmungen der Richtlinie Hämotherapie zu beugen oder zu verändern. Die Richtlinie Hämotherapie dient der Sicherheit von Ärzten und Patienten; gegebenenfalls ist die fehlende Erfüllung der Regularien der Richtlinie Hämotherapie durch Externe zu erbringen (z. B. fehlender Transfusionsverantwortlicher Arzt via externe Dienstleistung).
Qualitätsbeauftragter Richtlinie Richtlinie HämotherapieHämo-Rili QBH Qualitätsbeauftragter HämotherapieMFA -
QM-Hämotherapie: Welche Qualifikation wird benötigt, wenn in einer Einrichtung nur Immunglobuline zur passiven Immunisierung (z. B. Tetanusprophylaxe) verabreicht werden?
Wenn in der Einrichtung nur Immunglobuline zur passiven Immunisierung (z. B. Tetanusprophylaxe, auch Rhesusprophylaxe) angewendet werden, heißt es gemäß 6.4.1.3.2.3.e) und 6.4.1.3.3.3.e) der Richtlinie Hämotherapie, dass eine Qualifikation nach Abschnitt 6.4.1.3.1 (transfundierender Arzt) genügt.
Hier heißt es:
Jeder Blutprodukte anwendende Arzt muss die dafür erforderlichen Kenntnisse und ausreichende Erfahrung besitzen sowie von einem Transfusionsbeauftragten in die einrichtungsspezifischen Abläufe und Organisationsstrukturen dokumentiert eingewiesen worden sein.
Die Indikationsstellung ist integraler Bestandteil des jeweiligen ärztlichen Behandlungsplans. Die Querschnitts-Leitlinien der Bundesärztekammer zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten in der jeweils gültigen Fassung sind zu beachten.Hämotherapie-Richtlinie Richtlinie Hämotherapie Qualitätsbeauftragter HämotherapieHämo-RiliMFA -
QM-Hämotherapie: "Ich habe meine Niederlassung beendet, bin jedoch weiter unregelmäßig ärztlich tätig. Darf ich weiter als QBH tätig sein?"
Die Qualifikation zum Qualitätsbeauftragten Hämotherapie (QBH) gilt bis auf Weiteres.
Weiter ist zu beachten, dass in der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns Bekanntmachung vom 9. Januar 2012 i. d. F. der Änderungsbeschlüsse vom 21. Oktober 2017 unter § 4 Fortbildung steht: (1) Der Arzt, der seinen Beruf ausübt, ist verpflichtet, sich in dem Umfange beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu seiner Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist.
Ist auch dieser Punkt gegeben, bestehen keine Einwände gegen eine weitere Tätigkeit als QBH.Qualitätsbeauftragter Qualitätssicherung QM-Hämotherapie Richtlinie HämotherapieHämo-Rili QBH -
Schutzimpfung: Kann man die Qualifikation "Schutzimpfung" ankündigen?
Ja, nach § 27 Abs. 4 Satz 3 Berufsordnung.
Impfen Schutzimpfung Fortbildung Seminare -
Schutzimpfung: Ist der E-Learning-Anteil verpflichtend?
Nein. Der E-Learning-Anteil wird fakultaiv angeboten. Bei Absolvierung des E-Learningmoduls erhalten Sie zusätzliche Fortbildungspunkte.
Schutzimpfung Fortbildung SeminareImpfen -
Schutzimpfung: Kann das Seminar der Bayerischen Landesärztekammer bei "Impfex", das von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und dem Forum Impfen e. V. für impfende Vertragsärzte angeboten wird, angerechnet werden?
Bitte wenden Sie sich hierzu an den zuständigen Ansprechpartner bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern.
Schutzimpfung Fortbildung SeminareImpfung -
Suchtforum: Wie hoch ist die Teilnahmegebühr?
Die Veranstaltung ist gebührenfrei. Dennoch muss eine Stornierung der Teilnahme schriftlich erfolgen.
Suchtforum SeminareSucht Storno TeilnahmegebührMFA Patient -
Suchtforum: Ich bin kein Arzt, kann ich dennoch teilnehmen?
Ja, das Suchtforum ist eine öffentliche Veranstaltung. Eine Teilnahme ist allerdings nur nach schriftlicher Anmeldung möglich.
Suchtforum Seminare FortbildungSuchtMFA Patient -
Suchtforum: Gibt es eine Wiederholungsveranstaltung?
Das Suchtforum wird als Kooperationsveranstaltung zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst) durchgeführt. Die Programmgestaltung und die Referenten sind hier in der Regel identisch.
Suchtforum Fortbildung SeminareSuchtMFA Patient -
Suchtmedizinische Grundversorgung: Wann kann ich mich zur Prüfung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung "Suchtmedizinische Grundversorgung" anmelden und welche Voraussetzungen gibt es hierfür?
Die Prüfungsanmeldung sowie -organisation übernimmt das Referat Weiterbildung/Zusatzbezeichnungen der Bayerischen Landesärztekammer. Als Prüfungsvoraussetzung gilt eine 24-monatige Weiterbildungszeit in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung bei einem Weiterbilder gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 sowie die Absolvierung der 50 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Suchmedizinischer Grundversorgung.
Suchtmedizinische Grundversorgung Fortbildung SeminareSMGV Sucht -
Suchtmedizinische Grundversorgung: Kann ich die Seminarteile auch in beliebiger Reihenfolge und in verschiedenen Sequenzen absolvieren?
Die Seminare der „Suchtmedizinischen Grundversorgung“ können in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Basierend auf dem Musterkursbuch „Suchtmedizinische Grundversorgung“ (2010) der Bundesärztekammer wird aus didaktischen Gründen empfohlen, mit Baustein I „Grundlagen I und II“ zu beginnen.
Die Seminarteile können auch in verschiedenen Sequenzen absolviert werden. Hierbei besteht keine Garantie, dass die einzelnen Seminarteile identisch angeboten werden. Möglicherweise müssen die Themeninhalte an mehreren Tagen absolviert werden.
Suchtmedizinische Grundversorgung Fortbildung SeminareSMGV Sucht -
Suchtmedizinische Grundversorgung: Wie oft werden die Seminare der "Suchtmedizinischen Grundversorgung" angeboten?
Die Seminare der „Suchtmedizinischen Grundversorgung“ werden in der Regel ein Mal jährlich durchgeführt.
Suchtmedizinische Grundversorgung Fortbildung SeminareSMGV Sucht -
Transfusionsmedizin: Wo ist die Hospitation möglich?
Auf der Homepage der BLÄK ist unter Weiterbildung -> Befugnisse -> Transfusionsmedizin eine Liste weiterbildungsbefugter Ärztinnen/Ärzte gemäß Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns (WO) hinterlegt.
Transfusionsmedizin Blut Hospitation weiterbildungsbefugt Seminar FortbildungTransfusion Blut Seminar FortbildungMFA Patient -
Transfusionsmedizin: Kann man die zwei Wochen Hospitation auch in mehreren Teilen absolvieren?
Eine Unterteilung in zwei mal eine Woche ist möglich.
Hospitation Transfusion Blut Seminar FortbildungBlut Hämotherapie-RichtlinieMFA Patient -
Transplantationsbeauftragter Arzt: Was ist erforderlich, um die Gesamtbescheinigung "Transplantationsbeauftragter Arzt" zu erhalten?
Eine Gesamtbescheinigung erhalten Sie bei vollständiger Absolvierung der Teile A (Theoretische Grundlagen), Teil B (Angehörigenbegleitung) und Teil C (Begleitung einer Organspende inkl. Entnahmaoperation) gemäß aktuell gültigem Curriculum Transplantationsbeauftragter Arzt.
Transplantation Organspende Angehörigenbegleitung SeminarOrganspendeMFA Patient -
Transplantationsbeauftragter Arzt: Wie gelange ich auf die Plattform der DSO, um das E-Learning für die Teile A und C zu absolvieren?
Bitte rufen Sie dafür folgende Internetseite auf:
https://elearning.dso.de/
Über „Anmelden“ können Sie dann selbst Ihr Passwort generieren.Transplantation Organ Seminar Fortbildung E-Learning Plattform DSOTransplantation Organ Seminar FortbildungMFA Patient -
Verkehrsmedizinische Begutachtung: Welche Ärzte besitzen eine verkehrsmedizinische Qualifikation?
Bitte wenden Sie sich an die regional zuständige Führerscheinbehörde.
Jeder potenzielle Teilnehmer am Seminar „Verkehrsmedizinische Begutachtung“ wird explizit auf einem Informationsblatt darauf hingewiesen, sich bei der zuständigen Führerscheinbehörde selbstständig nach gutachterlichem Bedarf zu erkundigen und sich ggf. auf einer dort geführten, öffentlichen Liste eintragen zu lassen.
FEV Führerschein Verkehrsmedizinische GutachtenFahrerlaubnisverordnung -
Verkehrsmedizinische Begutachtung: Wie kann ich als Gutachter tätig werden und wohin muss ich mich wenden?
Sofern Sie als Gutachter tätig werden möchten, wenden Sie sich bitte an die regional zuständige Führerscheinbehörde.
Jeder potenzielle Teilnehmer am Seminar „Verkehrsmedizinische Begutachtung“ wird explizit auf einem Informationsblatt darauf hingewiesen, sich bei der zuständigen Führerscheinbehörde selbstständig nach gutachterlichem Bedarf zu erkundigen und sich ggf. auf einer dort geführten, öffentlichen Liste eintragen zu lassen.
FEV Verkehrsmedizinische Gutachten FahrerlaubnisverordnungFahrerlaubnisverordnung Führerschein -
Verkehrsmedizinische Begutachtung: Muss ich eine Facharztausbildung haben, um a) beim Seminar FeV teilzunehmen, b) als Gutachter tätig zu sein und wenn ja, welche?
a) Nein, man kan nauch als Nicht-Facharzt am Seminar teilnehmen. Dies wird auf der TN-Bescheinigung vermerkt.
b) Ja, siehe hierzu die Übersicht für Fachgebiete/Fachärzte IMS von 2006 (Arbeitspapier für eine Aktualisierung der vorläufigen Empfehlung der Fahrerlaubnisverordnung nach § 11, Abs. 2, Nr. 1 FeV)FEV Führerschein Verkehrsmedizinische Gutachten Fahrerlaubnisverordnung -
Für welche Veranstaltungen ist eine webbasierte Zuerkennung von Fortbildungspunkten möglich?
- Für Veranstaltungen mit fachlich-medizinischen Themen, einschließlich ärztlicher Qualitätssicherung, sowie für Themen, die die Grundvoraussetzungen der ärztlichen Berufsausübung betreffen.
- Die Zuerkennung von Fortbildungspunkten für Veranstaltungen erfolgt ausschließlich, wenn diese sich – entsprechend angekündigt – an Ärzte sowie ärztlich geleitete Teams richten.
- Für Veranstaltungen, für die ein ärztlicher Kursleiter als wissenschaftlich Verantwortlicher bestellt und bei der Veranstaltung anwesend ist..
Fortbildungsinhalte müssen aus den Empfehlungen der ärztlichen Fortbildung der Bundesärztekammer (2015)
folgenden Kriterien standhalten:- Nutzen für Patienten
- Verständlichkeit
- Relevanz und Aktualität
- wissenschaftliche Evidenz dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechend
- Anwendbarkeit des Erlernten in der beruflichen Praxis
- Nutzen für den Arbeitsablauf
- Kosten-Nutzen-Verhältnis
- Qualitätsmanagement
- Risikomanagement und Patientensicherheit
- kritische Wertung im Kontext des Themenfeldes
- Unabhängigkeit von ideologischen und wirtschaftlichen Interessen
- Konformität mit den Vorgaben der verfassten Ärzteschaft
- Konformität mit ethischen Grundsätzen ( z. B. WHO-Deklaration)
Anmelden einer FortbildungsveranstaltungFortbildungsordnung CME Richtlinie Fortbildungsmaßnahmen Kongresse Seminare -
Welche Fortbildungskategorien gibt es?
Es gibt folgende Fortbildungskategorien:
- Kategorie A: Frontalvorträge mit nachfolgender Diskussion
- Kategorie B: Kongresse im In- und Ausland
- Kategorie C: Fortbildung mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers
- Kategorie D: Fortbildungsbeiträge in Printmedien oder als elektronisch verfügbare Version
- Kategorie F: Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge
- Kategorie G: Hospitationen
- Kategorie H: Curricular vermittelte Inhalte, zum Beispiel in Form von curricularen Fortbildungsmaßnahmen, Inhalte von Weiterbildungskursen, die nach der Weiterbildungsordnung für eine Weiterbildungsbezeichnung vorgeschrieben sind, Inhalte von Zusatzstudiengängen
- Kategorie I: Tutoriell unterstützte Online-Fortbildungsmaßnahme
- Kategorie K: Blended-Learning-Fortbildungsmaßnahme
Bitte beachten Sie, dass für Veranstaltungen der Kategorien D und I ein Kooperationsvertrag mit der Bayerischen Landesärztekammer abgeschlossen sein muss.
Anmelden einer FortbildungsveranstaltungKongresse Qualitätszirkel Vorträge Workshop Arbeitsgruppen Peer Review Hospitation -
Welche Fristen sind bei der webbasierten Anmeldung einer Veranstaltung zu beachten?
Aktuell können Veranstaltungen bis zu sechs Monate im Voraus angemeldet werden.
Die Anmeldung einer Veranstaltung muss spätestens zehn Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor Beginn der Veranstaltung webbasiert bei der Kammer erfolgen. Bitte beachten Sie, dass der Tag der Anmeldung nicht mitzählt.AnmeldefristFortbildungsordnung Meine BLÄK-Portal Anmelden -
Wie melde ich eine Veranstaltung zur Fortbildungspunkte-Zuerkennung in Bayern an?
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich webbasiert über die Homepage der Bayerischen Landesärztekammer.
Anmeldung einer FortbildungsveranstaltungAnmeldefristFortbildungsordnung Fortbildungsrichtlinie -
Wer darf die ärztliche Kursleitung übernehmen und welche Aufgaben hat die ärztliche Kursleitung?
Die Veranstaltung muss von einem Arzt geleitet werden.
Die ärztliche Kursleitung muss bei der Fortbildungsmaßnahme anwesend sein und trägt die wissenschaftliche Verantwortung.
Ausgenommen hiervon sind Strahlenschutz-Kurse (Strahlenschutz-Verordnung – StrlSchV). Hier sind Physiker und Medizinphysiker zulässig.Anmelden einer Fortbildungsveranstaltung VeranstalterFortbildungsordnung wissenschaftlicher Leiter -
Welche Informationen müssen in einem Veranstaltungsprogramm ersichtlich sein?
Aus einem Veranstaltungsprogramm sollen folgende Inhalte zu erkennen sein:
- Einzelne Fortbildungsinhalte
- Veranstaltungsdatum
- Bindende Beginn- und Endzeiten sowie Pausenzeiten der Veranstaltung
- Veranstaltungsort
- Ärztlicher Kursleiter
- Der Veranstalter
- Zutreffendenfalls finanzielle Förderung Dritter mit Angabe der Fördersumme mit Verwendungszweck
Die webbasiete Anmeldung einer Veranstaltung auf unserer Homepage ersetzt kein seperates Veranstaltungsprogramm.
Anmelden einer FortbildungsveranstaltungFlyer Tagungsprogramm Einladung Broschüre -
Was ist ein/e Interessenskonflikt/-kollision ?
Ein Interessenskonflikt liegt vor, wenn wirtschaftliche Beziehungen des ärztlichen Kursleiters, des Veranstalters oder auch der Referenten zu Unternehmen und deren Produkten/Verfahren bestehen, die an der Veranstaltung beteiligt sind.
Aus den Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Fortbildung (2015):
Interessenskonflikte sind definiert als Gegebenheiten, die ein Risiko dafür schaffen, dass professionelles Urteilsvermögen oder Handeln, welches sich auf ein primäres Interesse bezieht, durch ein sekundäres Interesse unangemessen beeinflusst werden.
Unter primärem Interesse werden das Wohlergehen der Patienten und eine Weiterentwicklung des medizinischen Wissens verstanden. Sekundäre Interessen können materieller, sozialer und intellektueller Natur sein.Die Bayerische Landesärztekammer bittet gemäß der Fortbildungsordnung (in Kraft seit 1. Januar 2014) im § 8 Abs. 3 um Offenlegung möglicher Interessenskonflikte.
Des Weiteren bitten wir Sie, im Antrag auf Fortbildungspunktezuerkennung sowie bei Ihrer Veranstaltung eventuelle Interessenskonflikte bekannt zu geben.- Zu Investor: z.B. Aktienanteile an Produkt und/oder Unternehmen, die an der Veranstaltung beteiligt sind.
- Zu Produkt: z.B. Referent/Tutor war/ist an Produktentwicklung (rückwirkend bis zu 5 Jahren vor Veranstaltungstermin) oder Produktvermarktung involviert.
- Zu Berater: z.B. beratend tätig zur Produkt/Unternehmen (rückwirkend bis zu 5 Jahren vor Veranstaltungstermin)
Anmelden einer FortbildungsveranstaltungFortbildungsordnung Interessenkonflikt Richtlinie Fortbildungsmaßnahmen -
Was geschieht nach der Anmeldung einer Veranstaltung?
Der Antragsteller erhält eine automatisch generierte E-Mail (Remail). Diese sollte innerhalb von 24 h nach der Anmeldung eingehen und gilt als Eingangsbestätigung.
Nach Bearbeitung und Freigabe der Veranstaltung durch die Bayerische Landesärztekammer, erhält der Veranstalter eine weitere E-Mail mit Bestätigung der zuerkannten Punktezahl, Teilnehmerliste, Teilnahmebescheinigung, Passwort für EIV und weitere Hinweise.Veranstalter Fortbildungsanerkennung -
Was ist eine Stammnummer?
Jede webbasierte angemeldete Fortbildungsveranstaltung erhält eine eigene sog. Stammnummer (SNR), die Sie auf der Eingangsbestätigung (Remail) der Bay. Landesärztekammer finden können. Bitte halten Sie bei Fragen diese Stammnummer immer bereit.
Fortbildungsanerkennung Veranstalter -
Wie lange dauert es, bis Fortbildungspunkte einer Veranstaltung zuerkannt werden?
Da eine Prüfung individuell erfolgt, kann es zu unterschiedlichen Bearbeitungszeiten kommen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass zur Bearbeitung Ihrer Anträge unbedingt die Vollständigkeit der Unterlagen erforderlich ist (Veranstaltungsprogramm, Flyer, Einladung, ggf. Lernerfolgskontrollen).FortbildungsanerkennungBearbeitungszeit -
Was hat der Veranstalter nach der Veranstaltung zu beachten?
Der Veranstalter kann die elektronische Übermittlung der zuerkannten Fortbildungspunkte auf die Punktekonten der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte über den Elektronischen Informationsverteiler (EIV) durchführen.
Dies sollte möglichst zeitnah erfolgen, eine Frist ist hierfür nicht einzuhalten. Allerdings können Änderungen nur bis zu sieben Tage nach der Erstmeldung vorgenommen werden.Die Teilnehmerliste bleibt beim Veranstalter.
Folgende Unterlagen muss der Veranstalter mindestens sechs Monate nach Veranstaltungsdatum aufbewahren:
- Teilnehmerliste
- Finales Veranstaltungsprogramm
- ggf. Lernerfolgskontrolle (LEK)
Veranstalter Elektronischer Informationsverteiler (EIV)Fortbildungsordnung Richtlinie -
Was ist der Elektronische Informationsverteiler (EIV)?
Der EIV ist ein elektronisches Verfahren der Bundesärztekammer, das dafür sorgt, dass die Fortbildungspunkte, die ein Arzt bei einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung in einem beliebigen Kammerbereich erwirbt, zeitnah am Ende der Veranstaltung auf elektronischem Wege an die zuständige Ärztekammer übermittelt werden.
Die Registrierung der Teilnehmer wird dabei vom Fortbildungsveranstalter vorgenommen.
Elektronischer Informationsverteiler (EIV)Richtlinie Veranstaltung -
Wo erhalte ich Barcode-Etiketten oder einen Fortbildungsausweis?
Die Barcode-Etiketten bzw. Ihren Fortbildungsausweis erhalten Sie über die:
Bayerische Landesärztekammer
Mühlbaurstraße 16
81677 München
Telefon: 089 4147–114
Fax: 089 4147–738
E-Mail: meldewesen@blaek.deoder
im geschützten Mitgliederbereich Meine BLÄK-Portal unter der Rubrik Fortbildung – Etiketten / Ausweis
Die bestellten Barcode-Etiketten und der Fortbildungsausweis werden wöchentlich am Donnerstag per Post an Ihre Privatadresse, welche in unserer Datenbank hinterlegt ist, versandt.
Meine BLÄK-PortalBarcode-Etiketten Barcode Fortbildungsaufkleber FortbildungsausweisFortbildungs-Ausweis (Muster)
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Wie aktualisiere ich meine persönlichen Arztdaten?
Über „Meine BLÄK-Portal“ kann die Privat- oder Dienstadresse aktualisiert werden. Änderungen des Titels erfolgen über den jeweils zuständigen Ärztlichen Bezirks- und Kreisverband.
Meine BLÄK-PortalTiteländerung Adressänderung -
Haben Sie Fragen zu Seminaren und Veranstaltungen der BLÄK?
Fortbildung SeminarMFA Patient -
Haben Sie Fragen zur Qualitätssicherung in der Hämotherapie?
Fortbildung Seminar Hämotherapie
Fragen & Antworten
