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Hier können Sie durch Eingabe Ihrer gesamten Einkünfte aus ärztlicher Arbeit und/oder der Alterseinkünfte im Bemessungsjahr 2024 (= das vorletzte Jahr vor dem Beitragsjahr) Ihren Beitrag bereits vorab ausrechnen. Der Beitragssatz für das Beitragsjahr 2026 beträgt 0,46 %. Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann sich dieser Betrag geringfügig von dem endgültigen Kammerbeitrag unterscheiden.
Hinweis: Sind die angegebenen Gesamteinkünfte negativ, beträgt der Mindestbeitrag grundsätzlich 30 Euro, auch wenn der Beitragsrechner 0 Euro anzeigt.
Im Bemessungsjahr 2024 erzielte ich aus ärztlicher Arbeit:
Ihr Beitrag für 2026 beträgt voraussichtlich 0 €
Ihre Einkünfte sind unter dem Berechnungsminimum. Daher wird der Mindestbeitragssatz angewandt.
Ihre Einkünfte sind über dem Berechnungsmaximum. Daher wird der Maximalbeitragssatz angewandt.
(ohne Gewähr)