Hier können Sie durch Eingabe Ihrer gesamten Einkünfte aus ärztlicher Arbeit und/oder der Alterseinkünfte im Bemessungsjahr 2024 (= das vorletzte Jahr vor dem Beitragsjahr) Ihren Beitrag bereits vorab ausrechnen. Der Beitragssatz für das Beitragsjahr 2026 beträgt 0,46 %. Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann sich dieser Betrag geringfügig von dem endgültigen Kammerbeitrag unterscheiden.

Hinweis: Sind die angegebenen Gesamteinkünfte negativ, beträgt der Mindestbeitrag grundsätzlich 30 Euro, auch wenn der Beitragsrechner 0 Euro anzeigt.

Im Bemessungsjahr 2024 erzielte ich aus ärztlicher Arbeit: