
Bilder der Konstitutierenden Vollversammlung gibt es auf der Facebook-Seite der Bayerischen Landesärztekammer:
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Die für die Amtsperiode 2023 bis 2028 gewählten Delegierten der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) haben sich am 11. Februar 2023 zu ihrer Konstituierenden Vollversammlung im MOC Veranstaltungs- und Ordercenter in München getroffen.
Die Delegierten haben bei dieser ersten offiziellen Zusammenkunft unter anderem das Präsidium und sechs Vorstandsmitglieder der BLÄK, die Abgeordneten und Ersatzabgeordneten zum 127. Deutschen Ärztetag 2023 in Essen und die personelle Besetzung diverser Ausschüsse und Gremien der Kammer gewählt.
Wahl des Präsidiums der BLÄK
Wahl von sechs Vorstandsmitgliedern der BLÄK
Neben den gewählten Mitgliedern sind im Vorstand der BLÄK auch der Präsident, die beiden Vizepräsidenten und die Vorsitzenden der acht ärztlichen Bezirksverbände (ÄBV) vertreten. Die geborenen Mitglieder aus den ÄBV sind: Dr. Markus Beck, Vorsitzender ÄBV Schwaben, Dr. Otto Beifuss, Vorsitzender ÄBV Oberfranken, Dr. Karl Breu, Vorsitzender ÄBV Oberbayern, Dr. Heidemarie Lux, Vorsitzende ÄBV Mittelfranken, Dr. Irmgard Pfaffinger, Vorsitzende Ärztlicher Kreis- und Bezirksverband München, Dr. Christian Potrawa, Vorsitzender ÄBV Unterfranken, Dr. Gert Rogenhofer, Vorsitzender ÄBV Oberpfalz und Dr. Wolfgang Schaaf, Vorsitzender ÄBV Niederbayern.
Wahl von Ausschüssen und Gremien der BLÄK
Darüber hinaus werden im temporären Ausschuss zur Umsetzung der Weiterbildungsordnung noch sechs weitere vom Vorstand der BLÄK zu wählende Mitglieder aus dem Ausschuss des Vorstands für Weiterbildungs- und Widerspruchsfragen vertreten sein.
Wahl der Abgeordneten und Ersatzabgeordneten zum 127. Deutschen Ärztetag 2023 in Essen
Downloads
Die Wahlergebnisse zur Konstituierenden Vollversammlung können auch im Folgenden in tabellarischer Form heruntergeladen werden (Siehe beigefügte PDF-Datei)
Bilder der Konstitutierenden Vollversammlung gibt es auf der Facebook-Seite der Bayerischen Landesärztekammer:
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Wahl der Delegierten zur Bayerischen Landesärztekammer 2022 – Berichtigung der Veröffentlichung des Ergebnisses
Veröffentlichung des Wahlergebnisses der Kammerwahl 2022
Das Ergebnis der Wahl der Delegierten und der Ersatzdelegierten zur Bayerischen Landesärztekammer vom 14. bis 28. November 2022 ist unter dem nachfolgenden Link einsehbar.
Das Wahlergebnis wird auch in der Dezemberausgabe des Bayerischen Ärzteblatts veröffentlicht werden.
Link zum Wahlergebnis der Kammerwahl 2022
Versand der Wahlunterlagen
Am 07. November 2022 wurden die Wahlunterlagen an alle wahlberechtigten Ärztinnen und Ärzte zur Wahl der Delegierten der Bayerischen Landesärztekammer versandt. Sollten die Unterlagen nicht innerhalb der ersten Woche der Wahlfrist (14.11.-28.11.2022) zugehen, wenden Sie sich bitte an den Landeswahlleiter unter der Telefonnummer 089 4147–485, Fax 089 4147–464 oder per E-Mail: Landeswahlleiter@blaek.de.
Die Wahlunterlagen müssen spätestens am 28.11.2022, um 12:00 Uhr beim Landeswahlausschuss eingehen. Bitte legen Sie den Stimmzettel in den Umschlag, der den Aufdruck „Stimmzettel für die Wahl der Delegierten zur Bayerischen Landesärztekammer vom 14.11.2022 bis 28.11.2022, 12:00 Uhr“ trägt und verschließen den Umschlag. Der verschlossene Umschlag wird daraufhin in den zweiten, weißen Umschlag mit der Aufschrift “Wahlbrief für die Wahl der Delegierten zur Bayerischen Landesärztekammer" gelegt. In diesen zweiten Umschlag wird weiter der unterschriebene Vordruck über die eidesstattliche Versicherung eingelegt. Bitte senden Sie den Wahlbrief rechtzeitig zurück und beachten Sie die derzeitig erhöhte Postlaufzeit.
Ankündigung der Versendung der Briefwahlunterlagen
Nachdem die Frist zur Einrechnung der Wahlvorschläge am 26. September 2022 abgelaufen ist, werden nun für alle 63 Stimmkreise die Stimmzettel gedruckt und rechtzeitig zum Versand vorbereitet, um jeder Wählerin und jedem Wähler eine Teilnahme an der Briefwahl im Zeitraum vom 14. November bis 28. November 2022 zu ermöglichen.
Sollten die Unterlagen nicht innerhalb der ersten Woche dieser Wahlfrist zugehen, wenden Sie sich bitte an den Landeswahlleiter unter der Telefonnummer 089 4147–485, Fax 089 4147–464 oder per E-Mail: Landeswahlleiter@blaek.de
Felix Frühling, Landeswahlleiter
Im Jahr 2022 findet die Wahl der Delegierten zur BLÄK für die Amtsperiode 2023–2028 statt. Als Wahlzeitraum wurde im Einvernehmen mit dem Präsidenten der BLÄK der 14. November bis zum 28. November 2022 festgelegt. Mitte August wird jede Wählerin und jeder Wähler durch die offizielle Wahlbekanntmachung über den konkreten Ablauf der Wahl informiert. Die Wahlbekanntmachung enthält detaillierte Ausführungen zum Ablauf der Wahl, zum Einreichen von Wahlvorschlägen und zur Ausübung des Wahlrechts. Ab Versand der Wahlbekanntmachung können Wahlvorschläge beim Landeswahlleiter eingereicht werden. Die Wahlvorschläge müssen spätestens bis zum Montag, 26. September 2022, 12:00 Uhr beim Landeswahlleiter eingehen. Es gilt der tatsächliche Eingang beim Landeswahlleiter und nicht der Poststempel.
Die offizielle Wahlbekanntmachung wurde am 16. August 2022 auf unserer Homepage eingestellt und ging zeitgleich allen wahlberechtigten Ärztinnen und Ärzten auch postalisch zu. Seit diesem Zeitpunkt können über das Portal Meine BLÄK Wahlvorschläge erstellt und eingereicht werden. In dem Portal informiert eine detaillierte Anleitung über die Verwendung der digitalen Ausfüllhilfe. Die digitale Ausfüllhilfe erleichtert das Ausfüllen der Formulare, verhindert potenzielle Erfassungsfehler und reduziert den Aufwand bei der Prüfung des Wahlvorschlags. Hilfsweise können die Formulare auch bei der Rechtsabteilung der BLÄK angefordert werden.
FAQs
Wer wird gewählt?
Gewählt werden 174 der 180 Delegierten der Bayerischen Landesärztekammer. Sechs weitere Delegierte entsenden die sechs Medizinischen Fakultäten der Landesuniversitäten.
Wie kann ich mich zur Wahl als Delegierter aufstellen?
Um Ihr passives Wahlrecht auszuüben müssen Sie entweder einen eigenen Wahlvorschlag beim Landeswahlleiter einreichen oder als Kandidat auf einem anderen Wahlvorschlag für Ihren Stimmkreis aufgelistet sein.
Können Wahlvorschläge digital erstellt werden?
Ja, zur Unterstützung bei der Erstellung von Wahlvorschlägen stellen wir eine digitale Ausfüllhilfe bereit. Die digitale Ausfüllhilfe erleichtert das Ausfüllen der Formulare, verhindert potenzielle Erfassungsfehler und reduziert den Aufwand bei der Prüfung des Wahlvorschlags. Die digitale Ausfüllhilfe finden Sie in Ihrem „Meine BLÄK-Portal“. Die digitale Erstellung der Wahlvorschläge ersetzt jedoch nicht die Einreichung des Wahlvorschlags beim Landeswahlleiter.
Kann ich die Wahlvorschläge auch handschriftlich erstellen?
Grundsätzlich können Wahlvorschläge im Ausnahmefall auch handschriftlich erstellt werden. Dabei sind aber zwingend die Formulare des Landeswahlleiters zu verwenden.
Wo finde ich meine Mitgliedsnummer?
Ihre Mitgliedsnummer finden sie z. B. auf dem Adressaufkleber des Bayerischen Ärzteblatts oberhalb Ihrer Adresse. Es sind die ersten sechs Ziffern. Zusätzlich können Sie Ihre Mitgliedsnummer im „Meine BLÄK-Portal“ einsehen oder diese bei der Bayerischen Landesärztekammer erfragen.
Bis wann müssen Wahlvorschläge eingereicht werden?
Die Wahlvorschläge müssen bis Montag, 26. September 2022 bis 12:00 Uhr beim Landeswahlleiter der Bayerischen Landesärztekammer eingereicht werden. Es gilt der tatsächliche Zugang beim Landeswahlleiter, nicht der Poststempel. Die Wahlvorschläge sind zu richten an:
Landeswahlleiter
c/o Bayerische Landesärztekammer
Mühlbaurstraße 16
81677 München
Wie viele Kandidaten dürfen pro Wahlvorschlag kandidieren?
Die Anzahl der maximalen Kandidaten richtet sich nach der Größe des jeweiligen Stimmkreises und der damit verbundenen Anzahl an Delegierten. Der Wahlvorschlag darf doppelt so viele Kandidaten enthalten, wie Delegierte in dem Stimmkreis zu wählen sind. Bei Stimmkreisen mit mehr als 10 Delegierten darf der Wahlvorschlag höchstens 20 Namen mehr enthalten als Delegierte zu wählen sind. Wie viele Delegierte in Ihrem Stimmkreis zu wählen sind, entnehmen Sie bitte der Wahlbekanntmachung.
Wie viele Unterstützer benötige ich für meinen Wahlvorschlag?
Die Wahlvorschläge müssen bei Stimmkreisen mit mehr als 1.000 Mitgliedern von mindestens 20 Wahlberechtigten des Stimmkreises unterschrieben sein. Bei Stimmkreisen mit bis zu 1.000 Mitgliedern genügen 10 Unterschriften aus dem Kreise der Wahlberechtigten. Es darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterzeichnet werden.
Kann ich auch meinen eigenen Wahlvorschlag unterstützen?
Ja, die Unterstützung des eigenen Wahlvorschlages ist möglich.
Kann ich auch einen Wahlvorschlag aus einem anderen Stimmkreis unterstützen?
Nein, es können nur Wahlvorschläge aus dem eigenen Stimmkreis unterstützt werden.
Was passiert bei einem fehlerhaften Wahlvorschlag?
Bei mangelhaften Wahlvorschlägen informiert der Landeswahlleiter den Vertreter des Wahlvorschlags über die vorliegenden Mängel. Die Mängel müssen spätestens zwei Wochen nach dem letzten Termin zur Einreichung von Wahlvorschlägen beseitigt sein.
Wann findet die Wahl der Delegierten statt?
Als Wahlzeitraum wurde im Einvernehmen mit dem Präsidenten der BLÄK, Dr. Gerald Quitterer, der 14. bis 28. November 2022 festgelegt.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an den Landeswahlleiter per E-Mail landeswahlleiter@blaek.de oder telefonisch (089 4147–485) wenden.

