Abmeldung

  • Sie können die Abmeldung schriftlich (per Mail oder Fax) oder persönlich bei Ihrer Meldestelle vornehmen.
neuanmeldung

Bei einem Wech­sel infor­mie­ren Sie bitte die für Sie zustän­dige Melde­stelle der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer umge­hend über die Been­di­gung Ihrer ärzt­li­chen Tätig­keit in Bayern. Das kann unter Umstän­den die Ummel­dung zu einer ande­ren Ärzte­kam­mer nach sich ziehen. Wenn Sie keine ärzt­li­che Tätig­keit ausüben und nach einem Umzug in einem ande­ren Bundes­land wohnen, erfolgt eben­falls eine Ummel­dung.

Sie können die Abmel­dung schrift­lich oder persön­lich bei Ihrer zustän­di­gen Melde­stelle vorneh­men oder uns eine E-Mail zusen­den oder nutzen Sie hier­für einfach Ihren Zugang im Meine BLÄK-Portal.

Ihre Melde­akte mit allen erfor­der­li­chen Unter­la­gen wird dann auto­ma­tisch an die zustän­dige Ärzte­kam­mer weiter­ge­lei­tet. Mit der Abmel­dung in ein ande­res Bundes­land wird Ihr Fort­bil­dungs­punk­te­konto an die neue Ärzte­kam­mer über­mit­telt und von dieser weiter­ge­führt. Ihr Zugang zum Meine BLÄK-Portal bei der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer bleibt einge­schränkt beste­hen. Sie müssen sich dann bei der neuen Ärzte­kam­mer wieder neu online regis­trie­ren lassen ‒ Ihre bis dato gesam­mel­ten Punkte werden über­tra­gen. Ihre einheit­li­che Fort­bil­dungs­num­mer (EFN) behal­ten Sie bei einem Kammer­wech­sel. Den von uns erhal­te­nen EFN-Ausweis und die EFN-Aufkle­ber können Sie weiter nutzen.

Bei einer Abmel­dung ins Ausland infor­mie­ren Sie bitte die für Sie zustän­dige Melde­stelle der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer umge­hend über die Been­di­gung Ihrer ärzt­li­chen Tätig­keit in Bayern. Ihre Melde­akte mit allen erfor­der­li­chen Unter­la­gen wird in diesem Fall nicht weiter­ge­lei­tet. Nach der Abmel­dung ins Ausland bleibt Ihr Fort­bil­dungs­punk­te­konto unver­än­dert beste­hen. Ihr Zugang zum Meine BLÄK-Portal bei der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer bleibt ebenso einge­schränkt beste­hen.

Wich­tige Anga­ben

  • Abmel­de­da­tum (Ende der bishe­ri­gen Tätig­keit und Beginn der neuen Tätig­keit oder das Datum des Umzugs, wenn Sie keine Tätig­keit ausüben)
  • Neue Dienst­an­schrift (bei Kran­ken­häu­sern auch die Abtei­lung, in der Sie tätig werden)
  • Funk­tion (z. B. Assis­tenz­a­rzt, Nieder­las­sung in Einzel­pra­xis, ange­stellt in einer Praxis etc.)
  • Neue Priva­t­an­schrift (bitte mit Datum, seit wann die neue Anschrift gültig ist)

Vielleicht ebenfalls interessant:

Wegweiser

loewe-wegweiser

Berufseinstieg

berufseinstieg

Approbation / Berufserlaubnis

aerzte-aeskulapstab
icon-arrow-download icon-arrow-right-round icon-arrow-right icon-bars icon-checkmark--checked icon-checkmark icon-chevron-left icon-chevron-right icon-contact-external icon-contact icon-down icon-login icon-parapgrah icon-search icon-up