Altersversorgung

  • Die Mitgliedschaft in der Bayerischen Ärzteversorgung besteht kraft Gesetz. Mitglieder sind alle nicht berufsunfähigen, zur Berufsausübung berechtigten Ärzte, wenn sie im Tätigkeitsbereich der Bayerischen Ärzteversorgung ärztlich tätig sind.
loewe-faq

Die Baye­ri­sche Ärzte­ver­sor­gung ist die berufs­s­tän­di­sche Pflicht­ver­sor­gungs­ein­rich­tung für die Ärzte, Zahn­ärzte und Tier­ärzte, die in Bayern beruf­lich tätig sind. Weiter­füh­rende Infor­ma­ti­o­nen, vor allem für Berufs­ein­stei­ger, finden Sie auf der Webseite der Baye­ri­schen Ärzte­ver­sor­gung.

Bei weite­ren Fragen zur berufs­s­tän­di­schen Alters­ver­sor­gung der Baye­ri­schen Ärzte­ver­sor­gung wenden Sie sich bitte direkt an die Mitglie­der­be­treu­ung der Baye­ri­schen Ärzte­ver­sor­gung.

Vielleicht ebenfalls interessant:

Arzt und Recht

loewe-rechtliche-grundlagen

Prävention

rezept

Betreuungsrecht / Patientenverfügung

loewe-rechtliche-grundlagen
icon-arrow-download icon-arrow-right-round icon-arrow-right icon-bars icon-checkmark--checked icon-checkmark icon-chevron-left icon-chevron-right icon-contact-external icon-contact icon-down icon-login icon-parapgrah icon-search icon-up