Altersversorgung

  • Die Mitgliedschaft in der Bayerischen Ärzteversorgung besteht kraft Gesetz. Mitglieder sind alle nicht berufsunfähigen, zur Berufsausübung berechtigten Ärzte, wenn sie im Tätigkeitsbereich der Bayerischen Ärzteversorgung ärztlich tätig sind.
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Die Baye­ri­sche Ärzte­ver­sor­gung ist die berufs­s­tän­di­sche Pflicht­ver­sor­gungs­ein­rich­tung für die Ärzte, Zahn­ärzte und Tier­ärzte, die in Bayern beruf­lich tätig sind. Weiter­füh­rende Infor­ma­ti­o­nen, vor allem für Berufs­ein­stei­ger, finden Sie auf der Webseite der Baye­ri­schen Ärzte­ver­sor­gung.

Bei weite­ren Fragen zur berufs­s­tän­di­schen Alters­ver­sor­gung der Baye­ri­schen Ärzte­ver­sor­gung wenden Sie sich bitte direkt an die Mitglie­der­be­treu­ung der Baye­ri­schen Ärzte­ver­sor­gung.

Befrei­ung von der Gesetz­li­chen Renten­ver­si­che­rung

Wich­tig: Recht­zei­tig Befrei­ungs­an­trag stel­len!

  • Den Befrei­ungs­an­trag finden Sie auf der Home­page der Baye­ri­schen Ärzte­ver­sor­gung.
  • Am 1. Januar 2023 erfolgte die Umstel­lung auf die elek­tro­ni­sche Befrei­ung (Zugang über die Home­page der Baye­ri­schen Ärzte­ver­sor­gung).
  • Das Thema ist auch beim Arbeit­ge­ber- und Tätig­keits­wech­sel zu beach­ten.

Die Befrei­ung von der Versi­che­rungs­pflicht in der Gesetz­li­chen Renten­ver­si­che­rung wirkt vom Beginn des Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses an, wenn der Befrei­ungs­an­trag inner­halb von drei Mona­ten seit Beginn des Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses bei der Baye­ri­schen Ärzte­ver­sor­gung eingeht.

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