Arzt und Sucht

hilfe-statt-strafe

Es ist nie zu spät

Auch bei Ärztin­nen und Ärzten treten Sucht­er­kran­kun­gen und die viel­schich­tig damit verbun­de­nen Probleme auf. Gegen­über ande­ren Berufs­grup­pen sind Ärzte sogar stär­ker sucht­ge­fähr­det. Gründe dafür liegen in der star­ken Bean­spru­chung durch den Beruf mit einer oft über­durch­schnitt­li­chen Arbeits­be­las­tung und dem Druck durch die hohe Verant­wor­tung, die der Arzt­be­ruf mit sich bringt.

Unter­stüt­zen statt Sank­tio­nie­ren

Mit dem Inter­ven­ti­ons­pro­gramm (IVP) für sucht­kranke Ärztin­nen und Ärzte der Ärzt­li­chen Bezirks­ver­bände (ÄBV) soll den Betrof­fe­nen die Möglich­keit gege­ben werden, kompe­tente Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hier­für hat der Bereich Recht zur Gewäh­rung einer rechts­si­che­ren Durch­füh­rung des Sucht­in­ter­ven­ti­ons­pro­gram­mes eine entspre­chende Verein­ba­rung zwischen der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer, den Ärzt­li­chen Bezirks­ver­bän­den (ÄBV) und den zustän­di­gen Appro­ba­ti­ons­be­hör­den erar­bei­tet. Zweck dieser Verein­ba­rung ist die ordnungs­ge­mäße Durch­füh­rung des Programms für in Bayern tätige such­ter­krankte Ärztin­nen und Ärzte sowie der Schutz der beruf­li­chen Zukunft, um die Fort­füh­rung der ärzt­li­chen Versor­gung ohne Pati­en­ten­ge­fähr­dung sicher­zu­stel­len.

Die konkrete Umset­zung des IVP liegt bei den zustän­di­gen Ärzt­li­chen Bezirks­ver­bän­den (ÄBV). Ärzt­li­che Kreis- und Bezirks­ver­bände | Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer (blaek.de)

Betrof­fene Ärztin­nen und Ärzte, Ange­hö­rige, Pati­en­ten, Kolle­gin­nen und Kolle­gen sowie Mita­r­bei­te­rin­nen und Mita­r­bei­ter können sich jeder­zeit – auch anonym – an den zustän­di­gen Ärzt­li­chen Bezirks­ver­band wenden oder den Kontakt über eine indi­vi­du­elle Thera­peu­tin oder einen indi­vi­du­el­len Thera­peu­ten herstel­len.

Ansprech­part­ne­rin­nen und Ansprech­part­ner in Bayern

Fragen zum Inter­ven­ti­ons­pro­gramm für Ärztin­nen und Ärzte können auch an Frau Dr. Heide­ma­rie Lux, Vorstands­mit­glied und Sucht­be­auf­tragte der BLÄK, sucht­be­auf­trag­te@blaek.de sowie an der Bereich Recht ra-sekre­ta­ri­a­t@blaek.de gerich­tet werden.

Weitere Infor­ma­ti­o­nen

Infor­ma­ti­o­nen zum Thema „Ärz­te­ge­sund­heit und Präven­tion“ können auch auf der Webseite www.aerz­te­ge­sund­heit.de gefun­den werden.

Alko­hol­leit­line

Empfeh­lun­gen und Umset­zungs­tipps zur Früh­er­ken­nung, Diagno­s­tik und Behand­lung von alko­hol­be­zo­ge­nen Störun­gen finden Sie unter: www.alko­hol­leit­li­nie.de

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