Suchtinterventionsprogramm
Mit dem Suchtinterventionsprogramm für suchtkranke Ärztinnen und Ärzte der Ärztlichen Bezirksverbände (ÄBV) soll den Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, kompetente Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hierfür hat der Bereich Recht zur Gewährung einer rechtssicheren Durchführung des Suchtinterventionsprogrammes eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Bayerischen Landesärztekammer, den Ärztlichen Bezirksverbänden (ÄBV) und den zuständigen Approbationsbehörden erarbeitet. Zweck dieser Vereinbarung ist die ordnungsgemäße Durchführung des Programms für in Bayern tätige suchterkrankte Ärztinnen und Ärzte sowie der Schutz der beruflichen Zukunft, um die Fortführung der ärztlichen Versorgung ohne Patientengefährdung sicherzustellen.
Die konkrete Umsetzung des Suchtinterventionsprogramms liegt bei den zuständigen Ärztlichen Bezirksverbänden (ÄBV). Ärztliche Kreis- und Bezirksverbände | Bayerische Landesärztekammer (blaek.de)
Betroffene Ärztinnen und Ärzte, Angehörige, Patienten, Kolleginnen und Kollegen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich jederzeit – auch anonym – an den zuständigen Ärztlichen Bezirksverband wenden oder den Kontakt über eine individuelle Therapeutin oder einen individuellen Therapeuten herstellen.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Bayern
Fragen zum Interventionsprogramm für Ärztinnen und Ärzte können auch an Frau Dr. Heidemarie Lux, Vorstandsmitglied und Suchtbeauftragte der BLÄK, suchtbeauftragte@blaek.de sowie an der Bereich Recht recht@blaek.de gerichtet werden.
Weitere Informationen
Informationen zum Thema „Ärztegesundheit und Prävention“ können auch auf der Webseite www.aerztegesundheit.de gefunden werden.
Alkoholleitline
Empfehlungen und Umsetzungstipps zur Früherkennung, Diagnostik und Behandlung von alkoholbezogenen Störungen finden Sie unter: www.alkoholleitlinie.de