Fachsprachenprüfung

  • Informationen zum Sprachtest bei Anträgen auf Erteilung einer ärztlichen Berufszulassung
  • Wissenswertes von der Anmeldung bis zur Ergebnismitteilung
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Fach­spra­chen­prü­fun­gen der BLÄK an neuem Stand­ort

Die Abtei­lung Fach­spra­chen­prü­fung der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) bezog zum 1. März 2022 neue Räum­lich­kei­ten am Haidenau­platz 5. Die Räume, in denen sich bereits die Walner-Schu­len – „Fort­bil­dungs­zen­trum für medi­zi­ni­sche Berufe der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer“ befin­den, wurden eigens für die Fach­spra­chen­prü­fung umge­baut, um die seit Aufnahme der Prüfungs­tä­tig­keit im April 2017 stetig stei­gende Teil­neh­mer­zahl zu bewäl­ti­gen.

Die Abtei­lung Fach­spra­chen­prü­fung prüft die deut­schen Sprach­kennt­nisse auslän­di­scher Ärzte, die eine Berufs­er­laub­nis oder Appro­ba­tion nach der Bunde­s­ärz­te­ord­nung bean­tragt haben. Im vergan­ge­nen Jahr wurden trotz der pande­mie­be­ding­ten Einschrän­kun­gen fast 1.400 Fach­spra­chen­prü­fun­gen durch­ge­führt und die Zahl der Neuan­mel­dun­gen zur Prüfung erreichte einen neuen Höchst­stand.

Eine Anfahrtsskizze finden Sie unter folgen­dem Link:
Ihr Weg zum Haidenau­platz 5

Berufs­zu­las­sung: Notwen­dige Kennt­nisse der deut­schen Spra­che

Wer eine Berufs­zu­las­sung als Arzt nach der Bunde­s­ärz­te­ord­nung bean­tragt, muss nach den gelten­den Bestim­mun­gen unter ande­rem über die für die Ausübung der ärzt­li­chen Berufs­tä­tig­keit erfor­der­li­chen Kennt­nisse der deut­schen Spra­che verfü­gen.

Die 87. Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz vom 26./27.06.2014 hat einstim­mig Eckpunkte zur Über­prü­fung der für die Berüfs­aus­übung erfor­der­li­chen Deutsch­kennt­nisse in den akade­mi­schen Heil­be­ru­fen beschlos­sen.

Weitere Infor­ma­ti­o­nen hierzu, insbe­son­dere zu den Möglich­kei­ten und Anfor­de­run­gen des Nach­wei­ses der Fach­spra­chen­kennt­nisse finden Sie auf den Websei­ten den zustän­di­gen Appro­ba­ti­ons­be­hör­den Regie­rung von Ober­bay­ern und Regie­rung von Unter­fran­ken sowie dem Bayern­por­tal.

Sofern Sie also eine Fach­spra­chen­prü­fung absol­vie­ren müssen, können Sie diese bei der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) able­gen. Für diese Prüfung bei der BLÄK ist die Grund­lage eine mit dem Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­rium für Gesund­heit und Pflege und den Regie­run­gen abge­stimmte Verfah­rens­ord­nung für Sprach­tests bei Anträ­gen auf Ertei­lung einer ärzt­li­chen Berufs­zu­las­sung.

Verwaltungsablauf der Fachsprachenprüfung

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Aktuelle Pressemeldungen

  • Auch in Bayern: Fachsprachenprüfung auf dem Level C1!

    05.03.2018 Derzeit thema­ti­­sie­ren die AfD Bayern und rechtso­ri­en­tierte Inter­­net­blogs die Fach­­spra­chen­prü­­fung für auslän­­di­­sche Ärztin­­nen und Ärzte in Bayern. In einer… Weiterlesen
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    Level C1
    MFA
  • Fachsprachenprüfung für internationale Ärztinnen und Ärzte: 244 ausländische Ärzte bestehen

    08.01.2018 Die Fach­­spra­chen­prü­­fung (FSP) für Ärztin­­nen und Ärzte aus dem nicht-deut­sch­­spra­chi­­gem Ausland haben im Jahr 2017 in Bayern 244 Prüf­­linge bestan­­den; 266 sind… Weiterlesen
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