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Wo erhalte ich einen Ausbildungsvertrag?
Hier gelangen Sie zu unserem Ausbildungsvertrag.
AusbildungsvertragLehrvertrag Arbeitsvertrag für Auszubildende VertragMFA -
Welches Vertragsformular muss ich bei einer Umschulung verwenden?
Bitte verwenden Sie hierzu unser Muster zum Ausbildungsvertrag.
AusbildungsvertragLehrvertrag Arbeitsvertrag für Auszubildende Vertrag UmschulungsvertragMFA -
Müssen alle drei Exemplare des Ausbildungsvertrags im Original unterschrieben werden?
Die drei Exemplare sind von allen Vertragspartnern im Original zu unterschreiben. Bei minderjährigen Auszubildenden müssen neben der/dem Auszubildenden und dem/der Arzt/Ärtzin auch der/die Sorgeberechtigte/n unterschreiben.
AusbildungsvertragLehrvertrag Arbeitsvertrag für Auszubildende Vertrag UmschulungsvertragMFA -
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
- Ausbildungsvertrag inkl. Seite 2 (3-fach)
- Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
- Betrieblicher Ausbildungsplan (3-fach)
- bei Jugendlichen eine Kopie der Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
AusbildungsvertragLehrvertrag Arbeitsvertrag für Auszubildende Vertrag UmschulungsvertragMFA -
Wer muss den Ausbildungsvertrag unterschreiben?
Den Ausbildungsvertrag unterschreibt die/der Auszubildende, die/der ausbildende (Ärztin/ Arzt), bei Jugendlichen alle gesetzlichen Vertreter. Bei Kliniken hat der Personalverantwortliche zu unterschreiben. Bei mehreren Ausbildern (Berufsausübungsgemeinschaft) müssen grds. alle Gesellschafter unterschreiben.
AusbildungsvertragLehrvertrag Arbeitsvertrag für Auszubildende Vertrag UmschulungsvertragMFA -
Müssen beide Elternteile den Ausbildungsvertrag unterschreiben?
Ja, sofern beide Elternteile sorgeberechtigt sind.
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Bis wann muss der Ausbildungsvertrag eingegangen sein?
Die Berufsausbildungsverträge sowie die übrigen erforderlichen Unterlagen müssen unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages bei der Bayerischen Landesärztekammer zur Eintragung
in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhälnisse eingereicht werden. Nach § 36 Berufsbildungsgesetz sind die Unterlagen vor Ausbildungsbeginn einzureichen.AusbildungsvertragLehrvertrag Arbeitsvertrag für Auszubildende Vertrag UmschulungsvertragMFA -
Woher bekomme ich einen EQ-Vertrag?
Hier erhalten Sie unseren EQ-Vertrag (Einstiegsqualifzierung)
Einstiegsqualifizierung (EQ)EQ EinstiegsqualifizierungMFA -
Wird die Einstiegsqualifizierung auf eine spätere Ausbildung angerechnet?
Durch einen schriftlichen, formlosen Antrag an die Bayerische Landesärztekammer kann mit Ablauf der EQ-Maßnahme, sofern die/der Einstiegsqualifizierende mit einem Ausbildunsvertrag übernommen wird, die Dauer dieser Einstiegsqualifizierung auf die Dauer der Ausbildung angerechnet werden. Dieser Antrag ist von den Vertragsparteien (Künftige/r Auszubildende/r und Ausbildende/r) zu unterzeichnen. Des Weiteren ist eine Bestätigung über den Besuch einer Fachklasse an der Berufsschule beizufügen.
Einstiegsqualifizierung (EQ)EQ EinstiegsqualifizierungMFA -
Wer meldet die/den Auszubildende/n bei der Berufsschule an?
Der in der Ausbilundungsstätte Verantwortliche meldet die/den Auszubildende/n bei der zuständigen Berufsschule an.
BerufsschuleBerufsschule BS SchuleMFA -
Welche Berufsschule ist zuständig?
Eine Liste der Berufsschulen finden Sie hierzu im Internet.
BerufsschuleBerufsschule BS SchuleMFA -
Welche Adresse/Telefonnummer hat die Berufsschule?
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Berufsschule finden Sie unter
BerufsschuleBerufsschule BS SchuleMFA -
Wann muss ich mich an der Berufsschule einschreiben?
Termine zur Einschreibung erfahren Sie von der für Sie zuständigen Berufsschule.
BerufsschuleBerufsschule BS SchuleMFA -
Wer nimmt die Einteilung der Berufsschulklassen vor?
Die Einteilung erfolgt ausschließlich über die zuständige Berufsschule. Die Bayerische Landesärztekammer hat hierauf keinen Einfluss.
BerufsschuleBerufsschule BS SchuleMFA -
Welche Klasse besucht die/der Auszubildende bei verkürzter Ausbildungszeit?
Diese Einteilung nimmt die zuständige Berufsschule vor. Die Bayerische Landesärztekammer hat hierauf keinen Einfluss.
BerufsschuleBerufsschule BS SchuleMFA -
Kann ich mitbestimmen, an welchen Tagen die/der Auszubildende die Berufsschule besucht?
Wünsche können gegenüber der Berufsschule geäußert werden. Ob diese jedoch von der Berufsschule berücksichtigt werden können, wird dort entschieden. Die Bayerische Landesärztekammer hat hierauf keinen Einfluss.
BerufsschuleBerufsschule BS SchuleMFA -
Wie und wo ist der Antrag zu stellen, wenn eine andere Berufsschule von der/dem Auszubildenden besucht werden möchte (sog. Gastschulantrag)?
Dies ist in Absprache mit der Berufsschule zu klären, die eigentlich die für die berufsschulische Ausbildung zuständige Berufsschule ist. Die Bayerische Landesärztekammer hat hierauf keinen Einfluss.
BerufsschuleBerufsschule BS SchuleMFA -
Kann ich mich auf die Aufgabe als Ausbilder/in vorbereiten?
Die Bayerische Landesärztekammer bietet für Ärztinnen und Ärzte, die Medizinische Fachangestellte ausbilden bzw. ausbilden wollen, einen gesonderten Kurs (Ausbilderkurs) an.
Eignung der Ausbildungsstätte/des AusbildersEignung Ausbilder AusbildungsstätteMFA -
Was kostet der Ausbilderkurs?
Der Ausbilderkurs ist für Ärztinnen und Ärzte kostenlos.
Eignung der Ausbildungsstätte/des AusbildersEignung Ausbilder AusbildungsstätteMFA -
Wann findet der nächste Ausbilderkurs statt?
Alle Kurstermine finden Sie im Bayerischen Ärzteblatt und im Internet.
Eignung der Ausbildungsstätte/des AusbildersEignung Ausbilder AusbildungsstätteMFA -
Woher bekommt die/der Auszubildende das Anmeldeformular zur Abschlussprüfung?
Das Anmeldeformular für die Sommerprüfung wird von der für Sie zuständigen Berufsschule ausgegeben. Für die Winterprüfung wird Ihnen das Anmeldeformular direkt von der Bayerischen Landesärztekammer zugeschickt. Externe Prüfungsteilnehmer/-innen müssen das Anmeldeformular bei der Bayerischen Landesärztekammer anfordern.
PrüfungszulassungAbschlussprüfung Sommerprüfung Prüfung WinterprüfungMFA -
Bis wann muss sich die/der Auszubildende zur Abschlussprüfung anmelden?
Anmeldeschluss für die Sommerprüfung ist der 15.03., Anmeldeschluss für die Winterprüfung ist der 15.10. des jeweiligen Jahres.
PrüfungszulassungAbschlussprüfung Sommerprüfung Prüfung WinterprüfungMFA -
Wer meldet die/den Auszubildenden zur Zwischenprüfung an?
Jede/r Auszubildende, der zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung die 11. Klasse besucht, nimmt an der Zwischenprüfung teil, eine gesonderte Anmeldung muss nicht erfolgen.
PrüfungszulassungAbschlussprüfung Sommerprüfung Prüfung WinterprüfungMFA -
Wie stelle ich einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung?
Das Formular für die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung erhalten Sie von der Bayerischen Landesärztekammer.
PrüfungszulassungAbschlussprüfung Sommerprüfung Prüfung WinterprüfungMFA -
Welche Unterlagen muss ich zur Prüfungsanmeldung einreichen?
- Das Jahreszeugnis der zuletzt besuchten Fachklasse der Berufsschule (Kopie)
- Der Ausbildungsnachweis und ein frankierter (1,55 € Deutsche Post) DIN A 4-Umschlag mit Adresse für die Rücksendung des Ausbildungsnachweises (bitte den Umschlag einmal falten und mit den anderen Unterlagen – ohne Plastikhüllen – in den Ausbildungsnachweis einlegen)
- Bei einem Antrag auf Nachteilsausgleich (z. B. Behinderung, nachgewiesener Legasthenie etc.) ist ein separater schriftlicher Antrag und entsprechende Dokumente (z. B. Schul-psychologische Stellungnahme und psychologisches Gutachten etc.) beizufügen
- Die gesamte Dauer von Fehlzeiten/Unterbrechungszeiten (z. B. Krankheit, Elternzeit) während der Ausbildung in der Ausbildungsstätte und der Berufsschule
PrüfungszulassungAbschlussprüfung Sommerprüfung Prüfung WinterprüfungMFA -
Wann ist die nächste Prüfung / Wiederholungsprüfung?
Die Prüfungstermine finden Sie unter www.blaek.de.
Bei Fragen zu Terminen für die praktische Prüfung, kontaktieren Sie bitte den Prüfungsausschuss an der für Sie zuständigen Berufsschule.Terminierung von PrüfungenAbschlussprüfung Sommerprüfung Prüfung Winterprüfung Termine PrüfungsterminMFA -
Welche Aufgaben können vom dem/der Ausbilder/in (Arzt oder Ärztin) an die Medizinische Fachangestellte delegiert werden?
Eine Stellungsnahme der Bundesärztekammer zu delegationsfähigen Leistungen finden Sie unter folgendem Link.
sonstigesMFA -
Wie erhalte ich eine Zweitschrift meines Arzthelfer/innen - oder Medizinische/r Fachangestellte/r Briefes bzw. meines Arzthelfer/innen - oder Medizinische/r Fachangestellte/r Zeugnisses?
Damit die Bayerische Landesärztekammer Ihre gewünschte Zweitschrift erstellen kann, teilen Sie uns bitte schriftlich Folgendes mit:
Vor- und Nachname, evtl. Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Datum der Prüfung, Ort der Prüfung und ggf. damaliger Berufsschulort.UrkundenPrüfungszeugnis Röntgenschein Arzthelferinbrief MFA Zeugnis MFA BriefMFA -
Was kostet eine Zweitschrift?
Bitte beachten Sie, dass die Erstellung einer Zweitschrift kostenpflichtig ist. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der aktuellen Gebührensatzung.
UrkundenPrüfungszeugnis Röntgenschein Arzthelferinbrief MFA Zeugnis MFA BriefMFA -
Wie lange dauert es, bis ich meine Zweitschrift erhalte?
Nach Eingang der Gebühr rechnen Sie bitte mit einer Bearbeitungszeit von ca. 3 bis 4 Wochen.
UrkundenPrüfungszeugnis Röntgenschein Arzthelferinbrief MFA Zeugnis MFA BriefMFA -
Wie erstelle ich ein Ausbildungszeugnis?
Bitte beachten Sie zur Zeugniserstellung folgendes Merkblatt.
AusbildungszeugnisArbeitszeugnis Auszubildende ZeugnisMFA -
Wo erhalte ich Informationen über Fördermaßnahmen während der Ausbildung?
Einen hilfreichen Überblick über die verschiedenen Fördermaßnahmen der Bayerischen Staatsregierung und der Bundesagentur für Arbeit finden Sie auch in der Übersicht „Ausgewählte Projekte und Instrumente zur Förderung Jugendlicher an den Übergängen Schule-Ausbildung-Beruf“, die im Rahmen der Initiative „Fit für die Zukunft – Chancen für alle jungen Menschen in Bayern“ erstellt wurde. Diese ist auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zu finden, unter
FörderungHilfen bei der Ausbildung UnterstützungMFA -
Wo erhalte ich Informationen zur finanziellen Förderung von Ausbildungsbetrieben?
Nutzen Sie die finanzielle Förderung für Ausbildungsbetriebe aus dem Programm Fit for Work: Sie können aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für die in den Förderhinweisen festgelegten Gruppen von Jugendlichen einen Zuschuss zu den Kosten der Ausbildungsvergütung erhalten. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales unter
FörderungHilfen bei der Ausbildung UnterstützungMFA -
Welche Unterstützungen gibt es für den/die Ausbilder/in und die/den Auszubildende/n während der Ausbildung?
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Nutzen Sie ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) der Bundesagentur für Arbeit: abH sind Maßnahmen für Auszubildende, die das Erlernen von Fachtheorie und -praxis sowie den Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten fördern. Durch eine Gesetzesänderung im Mai 2015 wurde die Zielgruppe der Jugendlichen für abH geöffnet, sodass nun alle jungen Menschen, die eine entsprechende Unterstützung brauchen, wenn nötig schon ab Ausbildungsbeginn, gefördert und unterstützt werden können. Die Hilfen zielen darauf ab, die Aufnahme, die Fortsetzung und den erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen zu ermöglichen. abH bieten neben dem fachlichen Stütz- und Förderunterricht auch sozialpädagogische Begleitung. Diese Unterstützungsleistungen können bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und im Internet unter www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/ausbildungsbegleitende-hilfen.
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Nutzen Sie das Instrument Assistierte Ausbildung (AsA) der Bundesagentur für Arbeit. Bei der AsA werden sozial benachteiligte und lernbeeinträchtigte Jugendliche in Betrieben während der gesamten Ausbildungszeit und fakultativ noch vor Beginn der Ausbildung begleitet. Das Angebot gilt auch für Jugendliche mit Behinderung. Erstmals ist es möglich, dass auch der Betrieb die notwendige Beratung und Unterstützung während der gesamten Ausbildungsdauer erhält. Die Nutzung der Maßnahmen ist seit dem Ausbildungsstart 2015 möglich. Alle relevanten Informationen zur Assistierten Ausbildung finden Sie im bayme vbm Informationspapier „Assistierte Ausbildung“.
Der Arbeitgeberservice (Telefon: 0800–455 55–20) bzw. Ihr persönlicher Ansprechpartner in der örtlichen Agentur für Arbeit informiert Sie über weitere
Details. Informationen zum neuen Instrument finden Sie auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de/unternehmen/ausbildungsbetrieb/assistierte-ausbildung-arbeitgeber.-
Nutzen Sie die finanzielle Förderung, die in Kombination mit ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) und Assistierter Ausbildung (AsA) im Rahmen des Programms Fit for Work möglich ist: Der Betrieb kann für Auszubildende, die ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) oder die Assistierte Ausbildung (AsA) in Anspruch nehmen, unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) oder aus Landesmitteln beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales unter www.stmas.bayern.de/berufsbildung/fitforwork.
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Informieren Sie sich über VerA: VerA ist eine bundesweite Initiative des Senior Experten Service (SES) für junge Menschen, denen die Ausbildung Probleme bereitet. Die VerA-Begleitung wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert und ist für Auszubildende, Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen kostenlos. Der SES stellt dem Auszubildenden einen berufs- und lebenserfahrenen Senior Experten zur Seite. Im Mittelpunkt der SES-Ausbildungsbegleitungen steht die Klärung von fachlichen Fragen, Begleitung von Übungen für die berufliche Praxis, Unterstützung von Prüfungsvorbereitungen und der Ausgleich sprachlicher Defizite. Eine VerA-Begleitung wird in der Regel durch den Jugendlichen selbst veranlasst. Aber auch als Ausbilder können Sie eine VerA-Begleitung für Ihren Auszubildenden anregen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.vera.sesbonn.de.
FörderungHilfen bei der Ausbildung UnterstützungMFA -
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Werden Ausfallzeiten während der Schwangerschaft auf die Ausbildungszeit angerechnet?
Ja, sowohl die Zeiten des Mutterschutzes als auch eventuelle Fehlzeiten aufgrund eines Beschäftigungsverbots während der Schwangerschaft werden auf die Ausbildungszeit angerechnet. Eine nachträgliche Absolvierung dieser Zeiten ist nicht notwendig. Für den Fall, dass aufgrund damit verbundener erheblicher Fehlzeiten das Ausbildungsziel nicht erreicht werden kann, ist eine entsprechende Nachholung der Zeiten empfehlenswert. Für diesen Fall wäre im Einzelfall eine Verlängerung der Ausbildungszeit möglich. Hierfür bedarf es der Kontaktaufnahme mit der Bayerischen Landesärztekammer zur Prüfung des individuellen Falles.
Eine Anrechnung der Elternzeit findet hingegen nicht statt. Die Berufsausbildungszeit wird für die Dauer der Elternzeit unterbrochen und verlängert sich um die in Anspruch genommene Elternzeit.
SchwangerschaftHilfen bei der Ausbildung UnterstützungMFA -
Wird bei einer Schwangerschaft der Auszubildenden das Berufsausbildungsverhältnis automatisch verlängert?
Nein, eine automatische Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses tritt während der Mutterschutzzeit oder eines Beschäftigungsverbots nicht ein. Da es sich bei Ausbildungsverhältnissen um befristete Verträge handelt, endet die Ausbildung entweder mit Bestehen der Abschlussprüfung oder mit Ablauf des vertraglich vereinbarten Zeitpunkts. Dies gilt auch dann, wenn die Befristung während der Mutterschutzzeit endet.
Zur Verlängerung der Ausbildungszeit muss vor Ablauf der Befristung ein entsprechender Antrag bei der Bayerischen Landesärztekammer gestellt werden.
SchwangerschaftHilfen bei der Ausbildung UnterstützungMFA -
Was lerne ich als MFA in der Berufsschule?
Eine duale Ausbildung erfordert eine eng aufeinander abgestimmte Festlegung von Inhalten und Zielen der beiden Lernorte (Ausbildungspraxis und Berufsschule).
Deshalb wird parallel zum Ausbildungsrahmenplan in der Praxis auch ein abgestimmter Rahmenlehrplan für die Berufsschule entwickelt. Damit wird eine enge Verzahnung von der Ausbildung in der Praxis und der Berufsschule erreicht.Der Rahmenlehrplan für die Berufsschule wird in Lernfelder, die große komplexe Handlungsfelder aus Praxis beinhalten, unterteilt. Diese Handlungsfelder orientieren sich dann an beruflichen Aufgabenstellungen und Handlungssituationen.
Übersicht über die Fächer (Betriebsorganisations- und Verwaltungsprozesse sowie Behandlungsassistenz) und Lernfelder
Jahrgangsstufe 10
Betriebsorganisations- und Verwaltungsprozesse
Im Beruf und Gesundheitswesen orientieren 80 Std.
Patienten empfangen und begleiten 80 Std.Behandlungsassistenz
Praxishygiene und Schutz vor Infektionskrankheiten organisieren 80 Std.
Bei Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Bewegungsapparates assistieren 80 Std.
Zwischenfällen vorbeugen und in Notfallsituationen Hilfe leisten 80 Std.Jahrgangsstufe 11
Betriebsorganisations- und Verwaltungsprozesse
Waren beschaffen und verwalten 80 Std.
Praxisabläufe im Team organisieren 60 Std.Behandlungsassistenz
Patienten bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen der Erkrankungen des Urogenitalsystems begleiten 60 Std.
Patienten bei kleinen chirurgischen Behandlungen begleiten und Wunden versorgen 40 Std.Jahrgangsstufe 12
Behandlungsassistenz
Patienten bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen der Erkrankungen des Verdauungssystems begleiten 80 Std.
Patienten bei der Prävention begleiten 80 Std.Betriebsorganisations- und Verwaltungsprozesse
Berufliche Perspektiven entwickeln 80 Std.(entnommen aus den Lehrplanrichtlinien für die Berufsschule für die Fachklassen
Medizinischer Fachangestellter/Medizinische Fachangestellte
des Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom Juni 2006)Berufsschule UnterrichtUnterstützungMFA