Fragen & Antworten

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  • Was genau ist Weiterbildung?

    Weiter­­bil­­dung ist der gere­­gelte und struk­tu­rierte Erwerb von in der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung für die Ärzte Bayerns (WBO) fest­­ge­leg­ten Kennt­­nis­­sen, Erfah­run­­gen und Fertig­kei­ten, um nach abge­­schlos­­se­­ner ärzt­­li­cher Ausbil­­dung und der Ertei­­lung der Appro­­ba­tion (Berech­ti­­gung zur Ausübung des ärzt­­li­chen Berufs) beson­­dere ärzt­­li­che Kompe­ten­­zen zu erlan­­gen.

    Weiterbildung Weiterbildungsordnung
  • Was ist der Unterschied zwischen Weiterbildung und Fortbildung?

    Während Weiter­­bil­­dung dem Erwerb zusätz­­li­cher Kennt­­nisse, Erfah­run­­gen und Fertig­kei­ten dient und bei erfol­g­rei­chem Abschluss eine Fach­a­rzt- oder Schwer­­punkt- oder Zusatz­­be­­zeich­­nung geführt werden darf, dient Fort­­bil­­dung dem berufs­­­be­glei­ten­­den Erhalt der Kompe­tenz.

    Weiterbildung Fortbildung Schwerpunkt Zusatzbezeichnung Facharzt
  • Was ist die rechtliche Grundlage für die Weiterbildung?

    Die Weiter­­bil­­dung rich­tet sich nach den Bestim­­mun­­gen der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung für die Ärzte Bayerns (WBO) und den dazu­­­ge­hö­ri­­gen Richt­­li­­nien über den Inhalt der Weiter­­bil­­dung.

    Weiterbildung Weiterbildungsordnung Richtlinien
    WO
  • Welche der verschiedenen Weiterbildungsordnungen gilt für meine Weiterbildung?

    Die aktu­elle Fassung der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung für die Ärzte Bayerns (WBO) kann immer in Anspruch genom­­men werden. Dabei ist zu beach­ten, dass die aktu­elle Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung durch Ände­run­­gen verschie­­dene Fassun­­gen erha­l­ten hat. Vom Beginn der Weiter­­bil­­dung in Bayern hängt ab, welche Fassung der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung zusätz­­lich in Anspruch genom­­men werden kann. Ältere Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nun­­gen gelten nur im Rahmen der Über­­g­angs­­be­­stim­­mun­­gen, die in § 20 WBO gere­­gelt sind.

    Weiterbildung Weiterbildungsordnung Übergangsbestimmungen
  • Sind die Kriterien der Weiterbildung in allen deutschen Bundesländern gleich?

    In Deut­sch­­land sind für alle Ange­le­­gen­hei­ten der ärzt­­li­chen Weiter­­bil­­dung die Landes­­ärz­te­­kam­­mern zustän­­dig. Die von der Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer erar­­bei­tete (Muster-)Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung ist für die Landes­­ärz­te­­kam­­mern nicht bindend. Daher können die Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nun­­gen der einzel­­nen Landes­­ärz­te­­kam­­mern abwei­chende Bestim­­mun­­gen entha­l­ten. Ein Arzt in Weiter­­bil­­dung muss die Zeiten und die Inhalte der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung derje­­ni­­gen Landes­­ärz­te­­kam­­mer nach­wei­­sen, bei der er den Antrag auf Aner­ken­­nung der Bezeich­­nung stellt und deren Kammer­­mit­­glied er ist.

    Weiterbildung Weiterbildungsordnung
  • Wo kann ich in Deutschland eine Weiterbildung durchlaufen?

    Die Weiter­­bil­­dung muss unter verant­wor­t­­li­cher Leitung eines von der jewei­­li­­gen Landes­­ärz­te­­kam­­mer befug­ten Weiter­­bil­­ders stat­t­­fin­­den. Der Weiter­­bil­­der muss über eine gültige Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis verfü­­gen. Der Umfang der Befug­­nis rich­tet sich nach dem jewei­­li­­gen Leis­tungs­­­spek­trum. Die jeweils zustän­­dige Landes­­ärz­te­­kam­­mer führt ein Verzeich­­nis mit entspre­chen­­den Weiter­­bil­­dern.

    Weiterbildung Weiterbildungsbefugnis
    Ermächtigung Weiterbildungsermächtigung
  • Was muss ich zu Beginn der Weiterbildung beachten?

    Die Weiter­­bil­­dung setzt ein Arbeits­­­ver­­häl­t­­nis mit ange­­mes­­se­­ner Vergü­tung mit dem zur Weiter­­bil­­dung befug­ten Arzt zum Zwecke der Weiter­­bil­­dung voraus.
    Dies gilt auch für die meis­ten Zusatz­­be­­zeich­­nun­­gen. Zu Beginn der Weiter­­bil­­dung muss der Weiter­­bil­­der dem Arzt in Weiter­­bil­­dung ein Weiter­­bil­­dungs­­pro­­gramm aushän­­di­­gen. Der Weiter­­bil­­der muss über eine entspre­chende Befug­­nis zur Weiter­­bil­­dung verfü­­gen. Bei der Ange­­mes­­sen­heit der Vergü­tung gelten übli­che Tarife zur Orien­tie­rung. Die Weiter­­bil­­dung muss haup­t­­be­­ruf­­lich erfol­­gen.

    Weiterbildung Weiterbildungsbefugnis Facharzt Zusatzbezeichnung
  • Was bedeutet hauptberuflich?

    Die ärzt­­li­che Weiter­­bil­­dung muss ange­­mes­­sen vergü­tet sein und es kann keine weitere haup­t­­be­­ruf­­li­che Tätig­keit dane­­ben geben. Wird eine Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis ausge­übt, kann grun­d­­sätz­­lich keine eigene haup­t­­be­­ruf­­li­che Weiter­­bil­­dung zum Erwerb einer Fach­a­rzt- und/oder Schwer­­punk­t­­be­­zeich­­nung oder Zusatz­­be­­zeich­­nung erfol­­gen.

    Weiterbildung Weiterbildungsbefugnis Vergütung Teilzeit Facharzt Schwerpunkt hauptberuflich Zusatzbezeichnung
  • Müssen alle Weiterbildungen hauptberuflich durchgeführt werden?

    Gemäß § 4 Abs. 4 der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung für die Ärzte Bayerns (WBO) ist die Weiter­­bil­­dung zum Erwerb einer Fach­a­rzt- und/oder Schwer­­punk­t­­be­­zeich­­nung in der Regel ganz­tä­­gig und in haup­t­­be­­ruf­­li­cher Stel­­lung durch­­­zu­­füh­ren und setzt die Betei­­li­­gung an sämt­­li­chen ärzt­­li­chen Tätig­kei­ten in dem Bereich voraus, in dem die Weiter­­bil­­dung erfolgt. Glei­ches gilt auch für den Erwerb einer Zusatz­­be­­zeich­­nung, soweit es in Abschnitt C nicht ande­res bestimmt ist. Eine berufs­­­be­glei­tende Weiter­­bil­­dung ist nur bei Zusatz-Weiter­­bil­­dun­­gen und nur dann zuläs­­sig, wenn dies in Abschnitt C vorge­­se­hen ist.

    Weiterbildung Facharzt Schwerpunkt Zusatzbezeichnung hauptberuflich
  • Sind Teilzeitweiterbildungen zum Facharzt zulässig?

    Weiter­­bil­­dun­­gen in Teil­­zeit sind möglich. Die Teil­­zeit­wei­ter­­bil­­dung muss trotz­­dem die haup­t­­be­­ruf­­li­che Tätig­keit sein und der Weiter­­bil­­dung dienen.
    Eine Weiter­­bil­­dung in Teil­­zeit muss hinsicht­­lich Gesam­t­dauer, Niveau und Quali­tät den Anfor­­de­run­­gen an eine ganz­tä­­gige Weiter­­bil­­dung entspre­chen. Dies ist in der Regel gewähr­leis­tet, wenn die Teil­­zeit­tä­tig­keit mindes­tens die Hälfte der wöchent­­li­chen Arbeits­­­zeit beträgt. Die Weiter­­bil­­dung kann mit mindes­tens 12 Stun­­den pro Woche bis zur Hälfte der in den Abschnit­ten B und C gefor­­der­ten Mindest­wei­ter­­bil­­dungs­­­zeit erfol­­gen. Die Weiter­­bil­­dungs­­­zeit verlän­­gert sich entspre­chend. Bitte beach­ten Sie hierzu: Beim Wech­­sel zu ande­ren Landes­­ärz­te­­kam­­mern gelten ggf. andere Rege­­lun­­gen!
    Der zeit­­li­che Umfang (Stun­­den/Woche) der Teil­­zeit­­be­schäf­ti­­gung muss im Zeug­­nis aufge­­führt werden.

    Weiterbildung Teilzeit Weiterbildungszeugnis hauptberuflich
  • Können wissenschaftliche Tätigkeiten auf die Weiterbildung anerkannt werden?

    Wissen­­schaft­­li­che Aufträge können ‒ soweit keine Weiter­­bil­­dung erfolgt ‒ nicht ange­rech­­net werden. Nach­­ge­wie­­sene klini­­sche Forschungs­­­zei­ten, zum Beispiel im Rahmen eines Clini­­cian Scien­tist Program, können in dem Umfang für die Weiter­­bil­­dung aner­­kannt werden, in dem im Rahmen der Weiter­­bil­­dung zu erwer­­bende Kompe­ten­­zen unter Aufsicht und Anlei­tung des Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­ten vermit­telt werden.

    Weiterbildung Forschungstätigkeit
    Wissenschaftliche Tätigkeit
  • Muss während der Weiterbildung auf eine Rotation geachtet werden?

    Zu Beginn der Weiter­­bil­­dung ist das geglie­­derte Weiter­­bil­­dungs­­pro­­gramm vom Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­ten an den Arzt in Weiter­­bil­­dung auszu­hän­­di­­gen. Die erteilte Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis ist an das vorge­legte Weiter­­bil­­dungs­­pro­­gramm gebun­­den. Der Arzt in Weiter­­bil­­dung ist über die fest­­ge­leg­ten Neben­­­be­­stim­­mun­­gen (z.B. Rota­ti­o­­nen) in der Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis in Kennt­­nis zu setzen. Die Einha­l­tung der Neben­­­be­­stim­­mun­­gen wird bei Antrag­s­tel­­lung über­­­prüft.

    Weiterbildung Weiterbildungsbefugnis Weiterbildungsprogramm Rotation Hospitation
  • Wann kann mit der Weiterbildung begonnen werden?

    Mit der Weiter­­bil­­dung kann erst nach Ertei­­lung der Appro­­ba­tion als Arzt/Ärztin begon­­nen werden.

    Weiterbildung Approbation Berufserlaubnis
  • Wie wirken sich Unterbrechungen auf die Weiterbildung aus?

    Eine Unter­­bre­chung der Weiter­­bil­­dung, beispiels­­weise wegen Schwan­­ger­­schaft, Eltern­­zeit, Krank­heit, frei­­wil­­li­­gem Wehr­­dienst, Bundes­­frei­­wil­­li­­gen­­dienst oder wegen der Arbeit an wissen­­schaft­­li­chen Aufträ­­gen – sofern eine Weiter­­bil­­dung nicht erfolgt- kann grun­d­­sätz­­lich nicht auf die Weiter­­bil­­dungs­­­zeit ange­rech­­net werden. Tarif­­li­cher und gesetz­­li­cher sowie sons­ti­­ger arbeits­­recht­­li­cher Erho­­lungs­­ur­laub bis zu sechs Wochen im Kalen­­der­jahr ist keine Unter­­bre­chung. Anga­­ben über Unter­­bre­chun­­gen der Weiter­­bil­­dung müssen im Weiter­­bil­­dungs­­­zeug­­nis entha­l­ten sein.

    Weiterbildung Unterbrechung Schwangerschaft Elternzeit Mutterschutz Krankheit
  • Zählt Erholungsurlaub als Unterbrechung der Weiterbildung?

    Tarif­­li­cher und gesetz­­li­cher sowie sons­ti­­ger arbeits­­recht­­li­cher Erho­­lungs­­ur­laub bis zu sechs Wochen im Kalen­­der­jahr ist keine Unter­­bre­chung.

    Weiterbildung Unterbrechung Urlaub
  • Erfordert Weiterbildung einen regulären Arbeitsvertrag?

    Ja, die Weiter­­bil­­dung muss im Rahmen eines Arbeits­­­ver­­tra­­ges mit einer ange­­mes­­se­­nen Vergü­tung erfol­­gen. Unbe­­zahlte oder zu gering entlohnte Tätig­kei­ten, wie zum Beispiel Hospi­ta­ti­o­­nen oder Gast­a­rz­t­tä­tig­kei­ten, können daher grun­d­­sätz­­lich nicht auf die Weiter­­bil­­dung ange­rech­­net werden. Es müssen Rege­­lun­­gen zur haftungs­­recht­­li­chen Absi­che­rung des Arztes in Weiter­­bil­­dung vorlie­­gen.

    Weiterbildung Arbeitsvertrag Hospitation Gastarzttätigkeit Vergütung Stipendium
    Weiterbildungsvertrag Vertrag
  • Wie hoch ist die angemessene Weiterbildungsvergütung?

    Eine ange­­mes­­sene Weiter­­bil­­dungs­­­ver­­­gü­tung orien­tiert sich an den Durch­­schnitts­wer­ten der bran­chen­üb­­li­chen Tarif­­ver­­­träge. Erfolgt eine Tätig­keit in einem gerin­­ge­ren zeit­­li­chen Umfang, so ist die jeweils ange­­mes­­sene Vergü­tung entspre­chend zu redu­­zie­ren.

    Weiterbildung Vergütung
    Bezahlung Gehalt
  • Was muss ich während der Weiterbildung beachten?

    Jeder Arzt in Weiter­­bil­­dung muss seine Weiter­­bil­­dung selbst fort­lau­­fend doku­­men­tie­ren. Hierzu ist das jewei­­lige Logbuch für die entspre­chende Fach­a­rzt- oder Schwer­­punk­t­­be­­zeich­­nung oder Zusatz­­be­­zeich­­nung zu verwen­­den. Der Weiter­­bil­­der muss die Rich­tig­keit mindes­tens jähr­­lich bestä­ti­­gen. In diesem ist auch das mindes­tens einmal jähr­­lich zu führende Gespräch mit dem Weiter­­bil­­der zu doku­­men­tie­ren, in welchem der jewei­­lige Stand der Weiter­­bil­­dung beur­­teilt wird. Sammel­­be­­schei­­ni­­gun­­gen oder eine bloße Erwäh­­nung im Zeug­­nis sind nicht ausrei­chend. Die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer behält sich vor, sich im Zwei­­fel Einzel­nach­­weise vorle­­gen zu lassen. Bitte achten Sie darauf, sich bei jedem Wech­­sel eines zur Weiter­­bil­­dung befug­ten Arztes ein Weiter­­bil­­dungs­­­zeug­­nis ausstel­len zu lassen.

    Weiterbildung Facharzt Schwerpunkt Dokumentationsbogen Weiterbildungszeugnis Inhalte Zusatzbezeichnung
    Logbuch Zeugnis Nachweis
  • Besteht ein Anspruch auf die Ausstellung eines Zeugnisses?

    Ja. Der Arzt in Weiter­­bil­­dung hat bei Been­­di­­gung des Weiter­­bil­­dungs­­­ver­­häl­t­­nis­­ses, auf seinen Antrag hin oder auf Anfor­­de­rung durch die Ärzte­­kam­­mer gemäß § 9 der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung für die Ärzte Bayerns einen Anspruch auf Ausstel­­lung eines Zeug­­nis­­ses, unab­hän­­gig davon, ob das Weiter­­bil­­dungs­­­ver­­häl­t­­nis durch Zeit­a­blauf, Kündi­­gung oder aus ande­ren Grün­­den endet. Die Pflicht zur Ausstel­­lung eines Weiter­­bil­­dungs­­­zeug­­nis­­ses gilt auch nach Been­­di­­gung der Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis fort. Grun­d­­sätz­­lich muss das Zeug­­nis inner­halb von drei Mona­ten und bei Ausschei­­den unver­­­züg­­lich ausge­­stellt werden.

    Weiterbildung Weiterbildungszeugnis
    Zeugnis
  • In welcher Form ist das Zeugnis auszustellen?

    Das Weiter­­bil­­dungs­­­zeug­­nis ist schrift­­lich mit einem Brie­f­­kopf der Klinik oder Praxis bei Been­­di­­gung des Weiter­­bil­­dungs­­­ver­­häl­t­­nis­­ses auszu­s­tel­len. Es kann frühes­tens am letz­ten Tag des bestä­tig­ten Weiter­­bil­­dungs­­ab­schnit­tes ausge­­stellt werden.

    Weiterbildung Weiterbildungszeugnis
    Zeugnis
  • Was muss das Zeugnis beinhalten?

    Das Zeug­­nis soll dem in Weiter­­bil­­dung befin­d­­li­chen Arzt einer­­seits die während der abge­­leis­te­ten Weiter­­bil­­dungs­­­zeit die erwor­­be­­nen kogni­ti­­ven Kompe­ten­­zen und Metho­­den­­kom­­pe­ten­­zen (Kennt­­nisse) sowie die Hand­­lungs­­­kom­­pe­ten­­zen (Erfah­run­­gen und Fertig­kei­ten) im Einzel­­nen beschei­­ni­­gen und ande­­rer­­seits zur Frage der fach­­li­chen Eignung ausführ­­lich Stel­­lung nehmen.
    Es muss den Zeit­raum, in dem der Arzt in Weiter­­bil­­dung unter Anlei­tung des befug­ten Weiter­­bil­­ders haup­t­­be­­ruf­­lich tätig war sowie den zeit­­li­chen Umfang der Tätig­keit entha­l­ten. Datum und Ort der Ausstel­­lung sind anzu­­ge­­ben, die Unter­­schrift und der Stem­­pel des zur Weiter­­bil­­dung befug­ten Arztes müssen entha­l­ten sein. Unter­­bre­chun­­gen, Rota­ti­o­­nen oder Tätig­kei­ten in beson­­de­ren Funk­ti­­ons­­be­rei­chen (z. B. Inten­­si­v­­me­­di­­zin, Notauf­­nahme) müssen eben­falls beschrie­­ben werden. Unter­­bre­chun­­gen oder Rota­ti­o­­nen sind stets mit dem exak­ten Zeit­raum (Format TT/MM/JJJJ bis TT/MM/JJJJ) anzu­­ge­­ben. Soweit erfolgt, muss die regel­mä­­ßige Teil­­nahme am Nacht- und Bereit­­schafts­­dienst bestä­tigt werden.

    Weiterbildung Facharzt Rotation Bereitschaftsdienst Notaufnahme Intensivmedizin Fachliche Eignung
    Weiterbildungszeugnis Zeugnis
  • Wie ist das Zeugnis zu unterzeichnen?

    Weiter­­bil­­dungs­­­zeug­­nisse sind immer von allen der zur Weiter­­bil­­dung befug­ten Ärztin­­nen und Ärzte des entspre­chen­­den Abschnit­tes zu unter­­zeich­­nen. Die Unter­­zeich­­nung auf der letz­ten Seite genügt, wenn das Zeug­­nis als eine Einheit gefer­tigt ist.

    Weiterbildung Weiterbildungszeugnis
    Zeugnis
  • Wird für jeden Weiterbildungsabschnitt ein Zeugnis benötigt?

    Ja. Zudem ist bei gege­­be­­nen­falls verein­­ba­r­ten Rota­ti­­ons­ab­schnit­ten ein zusätz­­li­ches Zeug­­nis des zustän­­di­­gen fach­­li­chen Leiters der Abtei­­lung notwen­­dig.

    Weiterbildung Weiterbildungszeugnis
    Zeugnis
  • Wie stelle ich einen Antrag auf Prüfungszulassung / Anerkennung einer Bezeichnung und welche Unterlagen muss ich einreichen?

    Zunächst stel­len Sie online den Antrag auf Prüfungs­­­zu­las­­sung im „Meine BLÄK"-Portal. Danach reichen Sie den ausge­­druck­ten Antrag unter­­schrie­­ben mit folgen­­­den Unter­la­­gen ein:

    1. Ausge­­druckte Antrags­­bö­­gen aus dem „Meine BLÄK“-Portal
    2. Zeug­­nisse über für die ange­strebte Quali­­fi­­ka­tion abge­­leis­tete Zeiten
    3. Logbü­cher
    4. Kurs­nach­­weise (sofern die Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung Kurse vorschreibt)
    Weiterbildung Facharzt Schwerpunkt Antragstellung Logbuch Kursnachweise Dokumentationsbogen
  • Wie erfolgt die Bearbeitung und wann erhalte ich eine Nachricht über das Ergebnis?

    Sobald Ihre Unter­la­­gen von uns geprüft worden sind und fest­­steht, dass Sie die Voraus­­set­­zun­­gen für eine Prüfungs­­­zu­las­­sung gemäß Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung erfül­len, erha­l­ten Sie einen Bescheid über die Prüfungs­­­zu­las­­sung. Die Prüfungs­­ab­tei­­lung, die für Sie einen Prüfungs­­ter­­min orga­­ni­­siert, wird gleich­­zei­tig hier­­über infor­­miert.

    Weiterbildung Facharzt Schwerpunkt Antragstellung
  • Welche Einrichtungen zählen zum stationären Bereich?

    Der stati­o­näre Bereich umfasst Einrich­tun­­gen, in denen Pati­en­ten aufge­nom­­men und auch über Nacht durch­­­gän­­gig ärzt­­lich betreut werden; hierzu gehö­ren insbe­­son­­dere Kran­ken­haus­ab­tei­­lun­­gen, Reha­­bi­­li­ta­ti­­ons­k­li­­ni­ken und Bele­g­ab­tei­­lun­­gen.

    Weiterbildung Facharzt Schwerpunkt stationär
  • Welche Einrichtungsarten zählen zum ambulanten Bereich?

    Zum ambu­lan­ten Bereich gehö­ren insbe­­son­­dere ärzt­­li­che Praxen, Insti­tut­s­am­­bu­lan­­zen, Tages­­k­li­­ni­ken, poli­k­li­­ni­­sche Ambu­lan­­zen und Medi­­zi­­ni­­sche Versor­­gungs­­­zen­tren (MVZ).

    Weiterbildung Facharzt Schwerpunkt ambulant
    stationär
  • Welche Fachrichtungen sind Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung (UPV)?

    Als Gebiete der unmit­tel­­ba­ren Pati­en­ten­­ver­­­sor­­gung gelten Allge­­mein­­me­­di­­zin, Anäs­the­­sio­lo­­gie, Arbeits­­­me­­di­­zin, Augen­­heil­­kunde, Chir­ur­­gie, Frau­en­heil­­kunde und Geburts­­hilfe, Hals-Nasen-Ohren­­heil­­kunde, Haut- und Geschlechts­­­krank­hei­ten, Human­­ge­­ne­tik, Innere Medi­­zin, Kinder- und Jugend­­­me­­di­­zin, Kinder- und Jugend­­­psy­ch­ia­trie und -psycho­­the­ra­pie, Mund-Kiefer-Gesichts­­chir­ur­­gie, Neuro­chir­ur­­gie, Neuro­lo­­gie, Nuklea­r­­me­­di­­zin, Öffent­­li­ches Gesun­d­heits­­we­­sen, Phon­ia­trie und Pädau­­dio­lo­­gie, Physi­­ka­­li­­sche und Reha­­bi­­li­ta­tive Medi­­zin, Psych­ia­trie und Psycho­­the­ra­pie, Psycho­­­so­­ma­ti­­sche Medi­­zin und Psycho­­the­ra­pie, Radio­lo­­gie, Strah­len­the­ra­pie, Trans­­fu­­si­­ons­­me­­di­­zin und Urolo­­gie.

    Weiterbildung Facharzt unmittelbare Patientenversorgung (UPV)
  • Was ist eine Weiterbildungsbefugnis?

    Eine Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis ist die Voraus­­set­­zung, um Assis­ten­­zärz­tin­­nen und -ärzte weiter­­zu­­bil­­den. Nur wenn der Weiter­­bil­­der im Besitz einer Befug­­nis ist, können Weiter­­bil­­dungs­­­zei­ten und -inhalte zum Erwerb einer Fach­a­rzt-, Schwer­­punkt- und Zusatz­­be­­zeich­­nung ange­rech­­net werden.

    Weiterbildungsbefugnis
    Ermächtigung Befugnis zur Weiterbildung
  • Wo erhalte ich Informationen zur Weiterbildungsbefugnis?

    In der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung für die Ärzte Bayerns. Auskünfte zur Antrag­s­tel­­lung erha­l­ten Sie auch unter der Tele­­fon­­num­­mer 089 4147–138.

    Weiterbildungsbefugnis
    Ermächtigung Befugnis zur Weiterbildung WO

    Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 16. Oktober 2021 i. d. F. der Änderungsbeschlüsse vom 12. Oktober 2024

    Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 4 der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 nach den Beschlüssen des Vorstandes der Bayerischen Landesärztekammer vom 13. Februar 2021

  • Woher bekomme ich die Antragsunterlagen für eine Weiterbildungsbefugnis?

    Für Anträge auf eine inhal­t­­lich geprüfte Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis nach WBO 2021 ist eine Online-Antrag­s­tel­­lung notwen­­dig. Diese ist nach der Anmel­­dung des Arztes / der Ärztin mit persön­­li­cher Nutzer­ken­­nung und Pass­wort im „Meine BLÄK-Portal“ unter Weiter­­bil­­dung – Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis möglich. Selbst­­ver­­­stän­d­­lich können Sie sich auch bei Fragen rund um die Antrag­s­tel­­lung tele­­fo­­nisch mit uns unter 089 4147–138 in Verbin­­dung setzen.

    Weiterbildungsbefugnis
    Ermächtigung Befugnis zur Weiterbildung
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Antrag auf Weiterbildungsbefugnis stellen zu können?

    • Die entspre­chende Fach­a­rzt-, Schwer­­punkt- oder Zusatz­­be­­zeich­­nung muss seit mindes­tens zwei Jahren geführt werden.
    • Nach der entspre­chen­­den Aner­ken­­nung muss seit mindes­tens zwei Jahren eine verant­wor­t­­li­che, einschlä­­gige Tätig­keit ausge­übt worden sein (z. B. als Ober­a­rzt oder nieder­­ge­las­­se­­ner Arzt).
    • Die Weiter­­bil­­dungs­­­stätte muss seit mindes­tens einem Jahr beste­hen.
    • In der Regel ist eine Leis­tungs­­­sta­tis­tik der letz­ten zwölf Monate vorzu­le­­gen.
    Weiterbildungsbefugnis
    Ermächtigung Befugnis zur Weiterbildung
  • Kann ich die Weiterbildungsbefugnis mit einer Teilzeittätigkeit beantragen?

    Eine Weiter­­bil­­dung hat grun­d­­sätz­­lich haup­t­­be­­ruf­­lich und ganz­tä­­gig (38,5 Stun­­den von Montag bis Frei­­­tag) zu erfol­­gen. Dies zieht nach sich, dass der Weiter­­bil­­der verpflich­tet ist, die Weiter­­bil­­dung ganz­tä­­gig und haup­t­­be­­ruf­­lich persön­­lich zu leiten sowie zeit­­lich und inhal­t­­lich gemäß der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung zu gesta­l­ten. Eine Auftei­­lung auf mehrere teil­­zeit­­be­schäf­tigte Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fugte ist jedoch möglich, wenn durch komple­­men­täre Arbeits­­­zei­ten insge­­samt eine ganz­tä­­gige Weiter­­bil­­dung gewähr­leis­tet ist.

    Weiterbildungsbefugnis
    Ermächtigung Befugnis zur Weiterbildung
  • Wie viele Weiterbildungsbefugnisse kann ich beantragen?

    Eine Befug­­nis kann in der Regel nur für den Erwerb von einer Fach­a­rz­t­­be­­zeich­­nung und/oder einer zuge­hö­ri­­gen Schwer­­punk­t­­be­­zeich­­nung und/oder einer Zusatz­­be­­zeich­­nung erteilt werden.

    Weiterbildungsbefugnis
    Ermächtigung Befugnis zur Weiterbildung Befugnisantrag
  • Was versteht man unter stationärer Akutversorgung?

    Unter stati­o­närer Akut­­ver­­­sor­­gung wird die stati­o­näre Behan­d­­lung von Pati­en­ten aus einem unaus­­ge­le­­se­­nen Pati­en­ten­­kol­lek­tiv verstan­­den, die wegen einer akuten, unvor­­her­­ge­­se­he­­nen Erkran­­kung über die zentrale Notauf­­nahme eines Kran­ken­hau­­ses mit einer Aufnah­­me­­be­reit­­schaft von 24 Stun­­den an 7 Tagen in der Woche aufge­nom­­men werden. Dieses Kran­ken­haus verfügt mindes­tens über die ausge­wie­­se­­nen Fach­ab­tei­­lun­­gen Innere Medi­­zin und Chir­ur­­gie oder Unfall­chir­ur­­gie.

    Weiterbildung Akutversorgung
  • Wie lange ist eine Weiterbildungsbefugnis gültig?

    Die Befug­­nis erlischt mit der Been­­di­­gung der Täti­k­­geit des Weiter­­bil­­ders an der Weiter­­bil­­dungs­­­stätte.

    Befug­­nisse, die auf Grun­d­lage der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung 2004 erteilt wurden, gelten gemäß der Über­­g­angs­­be­­stim­­mun­­gen (§ 20 WBO 2021) weiter und müssen nicht neu bean­­tragt werden.

    Weiterbildungsbefugnis
    Ermächtigung Befugnis zur Weiterbildung
  • Woher bekomme ich als Vertragsarzt eine Assistentengenehmigung?

    Sobald durch die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer eine Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis erteilt wurde, kann bei der Kassen­­ärz­t­­li­chen Verei­­ni­­gung Bayerns (KVB) ein Antrag auf Assis­ten­ten­­ge­­neh­­mi­­gung gestellt werden.
    Hier finden Sie weitere Infor­­ma­ti­o­­nen.

    Assistentengenehmigung
    Ermächtigung Befugnis zur Weiterbildung
  • Muss ich der Bayerischen Landesärztekammer eine neue Weiterbildungsstätte mitteilen?

    Ja, Sie müssen aber nicht nur den Wech­­sel der Weiter­­bil­­dungs­­­stätte melden. Gemäß § 5 Abs. 1 Buch­­stabe f der Melde­ord­­nung müssen Sie der für Sie zustän­­di­­gen Melde­­stelle (Bezirks­­­ver­­­band oder über das Formu­lar “Verän­­de­rungs­­­mel­­dung“ auf unse­­rer Home­page) mittei­len, in welcher Fach­a­rzt- und/oder Schwer­­punk­t­­kom­­pe­tenz bzw. in welcher Zusatz­wei­ter­­bil­­dung und in welcher Abtei­­lung Sie in Weiter­­bil­­dung sind. Ein Wech­­sel der Abtei­­lung muss eben­falls gemel­­det werden.

    Weiterbildung Weiterbildungsstätte
  • Muss ich die Änderung meines Namens, Titels oder meiner Tätigkeit (Standortwechsel etc.) der Bayerischen Landesärztekammer mitteilen?

    Jegli­che Ände­run­­gen, die die Person oder die Tätig­keit betre­f­­fen, sind dem zustän­­di­­gen ärzt­­li­chen Kreis- oder Bezirks­­­ver­­­band zu melden. Falls Sie über eine Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis verfü­­gen, sind diese Ände­run­­gen auch der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­t­­kam­­mer mitzu­tei­len.

    Änderung der Meldedaten
    Namensänderung Titeländerung Standortänderung
  • Kann ich als Praktischer Arzt eine Weiterbildungsbefugnis in der ambulanten hausärztlichen Versorgung zum Facharzt für Allgemeinmedizin beantragen?

    Für die Ertei­­lung einer Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis ist es zwin­­gend notwen­­dig, dass der betre­f­­fende Arzt die Bezeich­­nung führt, für die er eine Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis bean­tra­­gen möchte. Somit ist für einen Prak­ti­­schen Arzt die Ertei­­lung einer Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis in der ambu­lan­ten haus­ärz­t­­li­chen Versor­­gung zum Fach­a­rzt für Allge­­mein­­me­­di­­zin nicht möglich.

    Praktischer Arzt
  • Wird die Facharztweiterbildung finanziell gefördert?

    Ja. Gemäß § 75 a SGB V ist eine spezi­elle Förde­rung der haus­ärz­t­­li­chen und fach­ärz­t­­li­chen Weiter­­bil­­dung möglich. Die Förde­rung rich­tet sich im fach­ärz­t­­li­chen Bereich an ausge­wählte Arzt­­grup­­pen. Mehr Infor­­ma­ti­o­­nen zur gesetz­­li­chen Förde­rung nach § 75 a SGB V finden Sie auf der Webseite der Kassen­­ärz­t­­li­chen Verei­­ni­­gung Bayerns.

    Weiterbildung Förderung
  • Was ist unter einer Nebenbestimmung zu verstehen?

    Eine Neben­­­be­­stim­­mung ist Bestan­d­­teil der Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis. Es handelt sich um einen Zusatz in Form von „freien Aufla­­gen“, „Hos­pi­ta­ti­o­­nen“, „Rota­ti­o­­nen“ etc., der die entspre­chende Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis erwei­tert oder beschränkt.

    Nebenbestimmungen
    Rotation Hospitation Auflage
  • Wie sind Nebenbestimmungen zu Weiterbildungsbefugnissen in der Allgemeinmedizin zu verstehen? (z. B. "Die geforderten Weiterbildungsinhalte bezüglich Doppler-Sonographie/ psychosomatischer Grundversorgung/ Diabetikerschulung etc. müssen vom in Weiterbildung befindlichen Arzt bereits erworben worden sein oder bei einem anderen nach der aktuellen Weiterbildungsordnung befugten Weiterbilder erworben werden.")

    Gefor­­derte Weiter­­bil­­dungs­­in­halte, die vom eige­­nen Weiter­­bil­­der nicht vermit­telt werden können, müssen die Weiter­­bil­­dungs­­as­­sis­ten­ten entwe­­der bereits in ausrei­chen­­der Anzahl erwor­­ben haben oder in ihrer verblei­­ben­­den Weiter­­bil­­dungs­­­zeit bei einem ande­ren hier­­für befug­ten Weiter­­bil­­der noch erwer­­ben. Hier­­bei handelt es sich ausschließ­­lich um Weiter­­bil­­dungs­­in­halte, nicht um zusätz­­li­che Weiter­­bil­­dungs­­­zei­ten.

    Nebenbestimmungen
  • Kann eine im Ausland absolvierte ärztliche Tätigkeit als Weiterbildungszeit anerkannt werden?

    Auslan­d­s­tä­tig­kei­ten können ganz oder teil­­weise als Weiter­­bil­­dungs­­­zei­ten ange­rech­­net werden, wenn sie den Grun­d­­sät­­zen der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung entspre­chen. Zu beach­ten ist, dass die Über­­prü­­fung von Auslands­­zei­ten kosten­­pflich­tig ist und Gebüh­ren aufwands­­­be­­zo­­gen gemäß der gelten­­den Gebüh­ren­­sat­­zung erho­­ben werden.

    Weiterbildung Ausland
    Auslandsanerkennung
  • Kann eine im Ausland erworbene Facharztqualifikation in Deutschland anerkannt werden?

    Im Ausland erwor­­bene Fach­a­rz­t­qua­­li­­fi­­ka­ti­o­­nen können unter bestim­m­ten Voraus­­set­­zun­­gen aner­­kannt werden. Auch kann eine Urkunde über eine deut­­sche Fach­a­rz­t­­kom­­pe­tenz ausge­­stellt werden, wenn bestimmte Voraus­­set­­zun­­gen zutre­f­­fen. Zu diffe­ren­­zie­ren ist hier­­bei, ob die Quali­­fi­­ka­tion in einem EU/EWR-Staat, einem Staat, dem Deut­sch­­land und die Euro­pä­i­­sche Union einen entspre­chen­­den Rechts­an­­spruch einge­räumt haben (Vertrags­­­staat), oder in einem ande­ren Land außer­halb dieses Raumes (Drit­t­­staat) erwor­­ben wurde. Zu beach­ten ist, dass die Über­­prü­­fung der Fach­a­rz­t­qua­­li­­fi­­ka­tion aus Drit­t­­staa­ten oder von Fach­a­rz­t­qua­­li­­fi­­ka­ti­o­­nen, die nach EU-Recht nicht auto­­ma­tisch aner­­kannt werden, kosten­­pflich­tig ist und Gebüh­ren gemäß der gelten­­den Gebüh­ren­­sat­­zung erho­­ben werden.

    Weiterbildung Ausland
    Auslandsanerkennung Facharztqualifikation
  • Erfahre ich die Namen der Mitglieder des Prüfungsausschusses vorab?

    Vor dem Prüfungs­­­tag erfah­ren weder Sie, noch Mitglie­­der des Prüfungs­­aus­­schus­­ses, wer nament­­lich in das Prüfungs­­­ver­­fah­ren einge­­scha­l­tet ist. Selbst­­ver­­­stän­d­­lich können alle Betei­­lig­ten am Prüfungs­­­tag bei der persön­­li­chen Anmel­­dung die Namen erfah­ren.

    Prüfungsausschuss
  • Was ist der Inhalt der Prüfung? Gibt es dazu Literatur oder einen Fragenkatalog?

    • Die Prüfung kann sich auf alle in der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung vorge­­schrie­­be­­nen Weiter­­bil­­dungs­­in­halte erstre­­cken. Sie finden die Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nun­­gen und die dazu gehö­ri­­gen Richt­­li­­nien auch auf der Home­page der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer (BLÄK) und können darin die Weiter­­bil­­dungs­­in­halte nach­le­­sen.
    • Es gibt seitens der BLÄK keine spezi­el­len Lite­ra­tur­emp­­feh­­lun­­gen oder Fragen­­ka­ta­­loge.
    Prüfungsinhalt
  • Wer kann das eLogbuch nutzen?

    Das eLog­­buch steht Ärztin­­nen und Ärzten in Weiter­­bil­­dung zur Doku­­men­ta­tion ihrer Weiter­­bil­­dung gemäß der Neufas­­sung der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung für die Ärzte Bayerns vom 16. Okto­­ber 2021, in Kraft getre­ten am 1. August 2022, sowie den Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­ten zur Bestä­ti­­gung der Doku­­men­ta­tion zur Verfü­­gung. Die Doku­­men­ta­tion der Weiter­­bil­­dung gemäß der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung vom 24. April 2004 bzw. einer deren Fassun­­gen ist im eLog­­buch nicht möglich. Hier­­für sind nach wie vor die Logbü­cher zu nutzen, die auf der Seite Quali­­fi­­ka­ti­o­­nen nach der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung bei den einzel­­nen Bezeich­­nun­­gen hinter­legt sind.

    Logbuch Weiterbildung Dokumentationsbogen eLogbuch
  • Wo finde ich mein eLogbuch?

    Die Regis­trie­rung und Anmel­­dung beim eLog­­buch erfolgt ausschließ­­lich über das Meine BLÄK-Portal. Hierzu muss unter dem Menü­­punkt „Wei­ter­­bil­­dung“ die Anwen­­dung „Wei­ter­­bil­­dungs­­an­­trag“ aufge­ru­­fen und ein Antrag für die ange­strebte Fach­a­rzt-, Schwer­­punkt- oder Zusatz­­be­­zeich­­nung gemäß der WBO 2021 ange­legt werden.

    Logbuch WO Neufassung
    MFA Patient
  • Wo finde ich weitere Informationen zu Funktion und Nutzung des eLogbuchs?

    Auf der (text: Webseite der Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer link: https://www.bunde­s­ae­rz­te­­kam­­mer.de/themen/aerzte/aus-fort-und-weiter­­bil­­dung/aerz­t­­li­che-weiter­­bil­­dung/elog­­buch/faq text: Webseite der Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer) finden sich ausführ­­li­che Infor­­ma­ti­o­­nen einschließ­­lich Schritt-für-Schritt-Anlei­tun­­gen zur Nutzung des eLog­­buchs.

    Logbuch
    MFA Patient
  • Wie kann mein Weiterbilder im eLogbuch Weiterbildungsinhalte bestätigen?

    Ein Weiter­­bil­­der kann im eLog­­buch nur dann Weiter­­bil­­dungs­­in­halte bestä­ti­­gen, wenn er über eine Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis nach der WBO 2021 verfügt und der in Weiter­­bil­­dung befin­d­­li­che Arzt das entspre­chende eLog­­buch für seinen Weiter­­bil­­der frei­­­gibt. Um das eLog­­buch für einen Weiter­­bil­­der frei­­­ge­­ben zu können, muss dieser zuvor bei einem Weiter­­bil­­dungs­­ab­schnitt ausge­wählt und zuge­ord­­net werden. Die Weiter­­bil­­der gelan­­gen über das Meine BLÄK-Portal zum eLog­­buch.

    Logbuch
    MFA Patient
  • Wann gilt für mich die neue Weiterbildungsordnung?

    Die neue Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung (WBO 2021) ist am 1. August 2022 in Kraft getre­ten, gleich­­zei­tig trat die bisher gültige Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung aus dem Jahr 2004 außer Kraft. Grun­d­­sätz­­lich ist somit die neue Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung für jeden Arzt in Bayern gültig und kann in Anspruch genom­­men werden. Wenn die Weiter­­bil­­dung (Fach­a­rzt-, Schwer­­punkt- oder Zusatz­­be­­zeich­­nung) in Bayern nach dem 01.08.2022 begon­­nen wurde, muss die WBO 2021 in Anspruch genom­­men werden. In jedem Fall ist zu beach­ten, dass alle zeit­­li­chen und inhal­t­­li­chen Voraus­­set­­zun­­gen der WBO 2021 erfüllt werden und Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nisse gemäß WBO 2021 vorlie­­gen müssen.

    Weiterbildungsordnung
    MFA Patient
  • Unter welchen Umständen kann ich meine Weiterbildung noch nach der WBO 2004 beenden?

    Wer spätes­tens ab 31.07.2022 Mitglied eines Ärzt­­li­chen Kreis- oder Bezirks­­­ver­­­bands in Bayern war und die Weiter­­bil­­dung (Fach­a­rzt-, Schwer­­punkt- oder Zusatz­­be­­zeich­­nung) vor dem 01.08.2022 in Bayern begon­­nen hat, kann diese inner­halb einer Frist nach Inkraft­tre­ten der neuen Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung (WBO 2021) noch nach den Bestim­­mun­­gen der bisher gülti­­gen Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung vom 24.04.2004 (WBO 2004) absch­lie­­ßen. Grun­d­lage hier­­für ist § 20 Abs. 5, 6 und 7 WBO 2021. Die Weiter­­bil­­dung zum Fach­a­rzt kann bis 31.07.2029, die Weiter­­bil­­dung in einer Schwer­­punkt- oder Zusatz­­be­­zeich­­nung bis 31.07.2025 nach der WBO 2004 abge­­schlos­­sen werden. Anträge auf Aner­ken­­nung einer Fach­a­rz­t­­be­­zeich­­nung können bis 31.07.2031, Anträge auf Aner­ken­­nung einer Schwer­­punkt- oder Zusatz­­be­­zeich­­nung bis 31.07.2027 gestellt werden.

    Weiterbildungsordnung
    MFA Patient
  • Die WBO 2021 enthält in Abschnitt B und C neu eingeführte Bezeichnungen. Wie kann ich diese Bezeichnungen erwerben?

    Für Bezeich­­nun­­gen, die mit Inkraft­tre­ten der WBO 2021 neu einge­­führt wurden, sind in Abschnitt B und C der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung entspre­chende Über­­g­angs­­be­­stim­­mun­­gen fest­­ge­legt worden. Über das Meine BLÄK-Portal kann für diese Bezeich­­nun­­gen ein Antrag auf Fach­a­rzt- oder Zusatz­­be­­zeich­­nung gemäß Über­­g­angs­­be­­stim­­mun­­gen gestellt werden.

    Weiterbildung
    MFA Patient
  • Ist das eLogbuch nun doch verpflichtend?

    Nein, das eLog­­buch ist bei der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer derzeit nicht verpflich­tend. Sie können auch ein „ana­lo­­ges“ Logbuch ausfül­len und Ihren Weiter­­zu­­bil­­den­­den mitge­­ben.

    ÜbergangWB
    MFA Patient
  • Sie haben bereits einen Zugang zum eLogbuch?

    Dann müssen Sie nichts veran­las­­sen.

    ÜbergangWB
    MFA Patient
  • Sie haben bisher nur eine Befugnis nach WBO 2004 (in einer ihrer Fassungen), aber noch keinen eLogbuch-Zugang?

    Wir werden für Sie den Zugang in den nächs­ten Tagen einrich­ten. Dann werden Sie auch im „Meine BLÄK“-Portal den Zugang über einen Klick auf den Button „eLo­g­­buch“ akti­vie­ren können.

    ÜbergangWB
    MFA Patient
  • Sie haben bisher keinen Zugang zum eLogbuch, aber besitzen bereits eine Weiterbildungsbefugnis nach neuer Weiterbildungsordnung?

    Im Meine BLÄK-Portal können Sie sich über „Wei­ter­­bil­­dung“ und die Auswahl „eLo­g­­buch“ in das eLog­­buch einlo­g­­gen.

    ÜbergangWB
    MFA Patient
  • Ich möchte eine Bezeichnung erwerben. Beim Anlegen des Antrages ist sie aber nicht aufgeführt. Woran kann es liegen?

    Häufig liegt es an der Angabe des Beginns der Weiter­­bil­­dung. War der Beginn der Weiter­­bil­­dung vor Einfüh­rung der Bezeich­­nung, wird Ihnen diese nicht zur Auswahl ange­­bo­ten. In diesem Fall bitten wir Sie, das Datum „Beginn der Weiter­­bil­­dung“ auf ein Datum zu korri­­gie­ren, zu dem die gewünschte Bezeich­­nung bereits exis­tierte. Das Datum kann später im Antrag wieder zurück­­­ge­­stellt werden.

    Antragstellung
  • Ich werde bei den Weiterbildungsabschnitten nach den Wochenarbeitsstunden laut Vertrag gefragt. Wie kann ich verschiedene Teilzeittätigkeiten abbilden?

    Die verschie­­de­­nen Teil­­zeit­tä­tig­kei­ten können Sie in einer entspre­chen­­den Einga­­be­­maske eintra­­gen. Diese erscheint nach der Bean­tra­­gung der Weiter­­bil­­dungs­­ab­schnitte und der Zeug­­ni­­ser­fas­­sung.

    Antragstellung
  • Ich bin bei Schritt 2 beim Drucken meines Antrags und komme nicht weiter. Was ist zu tun?

    Als einzi­­ges Pflicht­­feld muss eine E-Mail-Adresse hinter­legt sein. Wählen Sie hierzu „E-Mail anpas­­sen“, achten Sie bei der Eingabe darauf, dass Sie sich nicht verschrei­­ben und klicken Sie auf „Spei­chern“. Tele­­fon- und Mobil­­num­­mer können Sie opti­o­nal einge­­ben.

    Antragstellung
  • Ich kann eine Weiterbildungsstätte nicht finden. Was kann ich tun?

    Viel­leicht haben Sie zu viele Infor­­ma­ti­o­­nen in die Such­­maske einge­­ge­­ben. Bitte versu­chen Sie es vorerst nur mit der Post­leit­­zahl und even­tu­ell dem Stra­­ßen­na­­men (Bitte Straße als „Str“ einge­­ben oder weglas­­sen).

    Antragstellung
  • Bei den Weiterbildungsabschnitten werden 0 Monate angegeben. Woran kann es liegen?

    Es muss im Weiter­­bil­­dungs­­ab­schnitt ein Zeug­­nis ange­­ge­­ben werden. Hierzu benö­ti­­gen Sie das Ausstel­­lungs­­da­tum des Zeug­­nis­­ses. Erst nach Angabe des Zeug­­nis­­ses wird die Weiter­­bil­­dungs­­­zeit berech­­net. Die Nach­­weise reichen Sie dann zusam­­men mit dem abge­­schlos­­se­­nen und ausge­­druck­ten Antrag ein.

    Antragstellung
  • Warum erscheint im Antrag in der Übersicht die Handynummer und die E-Mail-Adresse nicht, obwohl ich sie in den Meldedaten unter Erreichbarkeiten hinterlegt habe?

    Die E-Mail-Adresse muss mit dem Verwen­­dungs­­­zweck „@Wei­ter­­bil­­dung“ verknüpft werden. Sie können Ihre E-Mail-Adresse aber auch kurz vor dem Drucken unter „Rest­­li­che Anga­­ben und drucken“ im Schritt 2 erfas­­sen. Die Tele­­fon­­num­­mer wird im Antrag nur ange­­zeigt, wenn sie im Bereich Melde­da­ten – Erreich­­ba­r­kei­ten – Reiter privat – bei der Adresse einge­tra­­gen ist.

    Antragstellung
  • Ich habe eine Weiterbildungsstätte ohne Abschnitt und Zeugnis eingegeben, da sie nicht für meinen Antrag relevant ist. Ich wollte damit den Werdegang komplett darstellen, kann nun aber den Antrag nicht mehr drucken. Was ist zu tun?

    Wenn die Weiter­­bil­­dung nicht für den Antrag rele­vant ist, dann sollte sie nicht als Weiter­­bil­­dungs­­­stätte erfasst werden. Alle rele­van­ten Zeiten müssen mit Weiter­­bil­­dungs­­ab­schnit­ten und Zeug­­nis­­sen hinter­legt sein. Es erscheint jedoch in den letz­ten Schrit­ten vor dem Ausdru­­cken ein ärzt­­li­cher Lebens­­lauf, der bereits weit­­ge­hend auto­­ma­tisch befüllt wird. Hier können Sie ggfs. fehlende Arbeits­­s­tät­ten ergän­­zen (ohne ein Zeug­­nis nach­wei­­sen zu müssen).

    Antragstellung
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