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Arzt und Sucht: Hilfe statt Strafe

Mit dem Interventionsprogramm (IVP) für suchtkranke Ärztinnen und Ärzte der Ärztlichen Bezirksverbände (ÄBV) soll den Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, kompetente Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hierfür hat der Bereich Recht zur Gewährung einer rechtssicheren Durchführung des Suchtinterventionsprogrammes eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Bayerischen Landesärztekammer, den Ärztlichen Bezirksverbänden (ÄBV) und den zuständigen Approbationsbehörden erarbeitet. Zweck dieser Vereinbarung ist die ordnungsgemäße Durchführung des Programms für in Bayern tätige suchterkrankte Ärztinnen und Ärzte sowie der Schutz der beruflichen Zukunft, um die Fortführung der ärztlichen Versorgung ohne Patientengefährdung sicherzustellen.

Die konkrete Umsetzung des IVP liegt bei den zuständigen Ärztlichen Bezirksverbänden (ÄBV).

Betroffene Ärztinnen und Ärzte, Angehörige, Patienten, Kolleginnen und Kollegen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich jederzeit – auch anonym – an den zuständigen Ärztlichen Bezirksverband wenden oder den Kontakt über eine individuelle Therapeutin oder einen individuellen Therapeuten herstellen.

Fragen zum Interventionsprogramm für Ärztinnen und Ärzte können auch an Frau Dr. Heidemarie Lux, Vorstandsmitglied und Suchtbeauftragte der BLÄK, suchtbeauftragte@blaek.de sowie an den Bereich Recht ra-sekretariat@blaek.de gerichtet werden.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de

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