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Hinweise des StMGP bzgl. Angaben zum Impfstatus bei der Meldung von COVID-19-Fällen

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat für Ärztinnen und Ärzte im Freistaat Hinweise bezüglich Angaben zum Impfstatus bei der Meldung von COVID-19-Fällen erstellt. Für den Zeitraum vom 1. Juni 2021 bis zum 20. August 2021 lägen laut StMGP nur bei ca. 77 Prozent der COVID-19-Meldefälle in Bayern Angaben zum Impfstatus (Impfung „Ja“/„Nein“) vor. Abgleiche mit der Impfdatenbank in ausgewählten Gesundheitsämtern zeigten zudem, dass bei ca. 20 Prozent der Fälle Angaben zum Impfstatus nicht korrekt seien.

Vollständige und korrekte Angaben zur Impfung bei COVID-19-Meldefällen sowie Informationen zur Schwere der Erkrankung seien für Auswertungen zum Infektionsgeschehen aber unverzichtbar. Sie flößen in Analysen ein, deren Aussagekraft entscheidend von der Qualität der Daten abhänge.

Die einzelnen Hinweise des StMGP bzgl. Angaben zum Impfstatus bei der Meldung von COVID-19-Fällen sind unter dem folgenden Link zu finden.

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