Die Bayerische Staatsregierung unterstützt die durch die Unwetterereignisse seit dem 31. Mai 2024 geschädigten Angehörigen Freier Berufe durch Soforthilfen.
Dabei gelten folgende Eckpunkte: Für betroffene gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt. Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Bei nicht versicherbaren Schäden wird dabei die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung.
Weitere Informationen dazu sowie zu Spendenmöglichkeiten für Betroffene von Hochwasser finden Sie unter dem folgenden Link.