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Sofort­hil­fen der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung für Betrof­fene von Hoch­was­ser

Die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung unter­stützt die durch die Unwet­te­rer­eig­nisse seit dem 31. Mai 2024 geschä­dig­ten Angehörigen Freier Berufe durch Sofort­hil­fen.

Dabei gelten folgende Eckpunkte: Für betrof­fene gewerb­li­che Unter­neh­men, Ange­hö­rige Freier Berufe und gewerb­li­che Träger wirt­schafts­na­her Infra­s­truk­tur mit bis zu 500 Mita­r­bei­tern wird eine Sofort­hilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unter­neh­men gewährt. Erstat­tet werden unmit­tel­bar durch das Hoch­was­ser verur­sachte Schä­den an Betriebs­s­tät­ten und Infra­s­truk­tu­ren. Bei nicht versicher­ba­ren Schä­den wird dabei die Sofort­hilfe in Höhe von bis zu 50 Prozent der erstat­tungs­fä­hi­gen Ausga­ben, bei versicher­ba­ren und bei versi­cher­ten Schä­den in Höhe von bis zu 25 Prozent der erstat­tungs­fä­hi­gen Ausga­ben gewährt. Die Auszah­lung erfolgt auf Antrag durch die zustän­dige Bezirks­re­gie­rung.

Weitere Infor­ma­ti­o­nen dazu sowie zu Spendenmöglichkeiten für Betroffene von Hochwasser finden Sie unter dem folgen­den Link.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de

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