Kammer & Politik

Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) ist die gesetzliche Berufsvertretung aller Ärztinnen und Ärzte in Bayern. Sie vertritt die Interessen von über 99.000 Ärztinnen und Ärzten und gestaltet zentrale Aufgaben der ärztlichen Selbstverwaltung.
 
Als größte ärztliche Berufsvertretung auf Länderebene in Deutschland trägt die BLÄK dazu bei, eine qualitativ hochwertige und zukunftsfähige medizinische Versorgung für rund 13 Millionen Menschen in Bayern zu sichern und weiterzuentwickeln.
 
Sie handelt im Auftrag und Interesse der Ärzteschaft, der Medizinischen Fachangestellten und des medizinischen Fachpersonals sowie der Patientinnen und Patienten und der Gesellschaft insgesamt.
 
Ihr Sitz ist München, im Ärztehaus Bayern.
Rechtsgrundlage ist das Bayerische Heilberufe-Kammergesetz. Die Aufsicht erfolgt durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.

Auf dieser Seite

Ihre Ansprechpartner

Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)

Unsere Aufgaben

Die BLÄK übernimmt zentrale Aufgaben für die ärztliche Selbstverwaltung in Bayern:
 
  • Organisation und Sicherstellung der ärztlichen Weiterbildung
  • Förderung der Fortbildung und Qualitätssicherung
  • Beratung und Unterstützung von Ärztinnen und Ärzten
  • Mitwirkung an gesundheitspolitischen Themen
  • Bereitstellung von Informationen für Patientinnen und Patienten
 
Die BLÄK setzt verbindliche Standards – insbesondere in der ärztlichen Fort- und Weiterbildung – und trägt dazu bei, Qualität in der medizinischen Versorgung zu sichern und weiterzuentwickeln. Gleichzeitig gestaltet sie im Dialog mit Politik und Gesellschaft verlässliche Rahmenbedingungen für das Gesundheitssystem in Bayern.
 
Gemeinsam mit den ärztlichen Kreis- und Bezirksverbänden bildet sie die ärztliche Selbstverwaltung in Bayern. Diese Struktur ermöglicht es, berufliche Belange eigenverantwortlich, praxisnah und verantwortungsvoll zu regeln.
 
Zur ärztlichen Selbstverwaltung in Bayern gehören:
 
  • die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)
  • acht ärztliche Bezirksverbände (ÄBV)
  • 63 ärztliche Kreisverbände (ÄKV)
Das Organigramm der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) zeigt die Organe der ärztlichen Selbstverwaltung.

Aktuelle Presse­informationen

21.05.2026

Hinweis zur Früherkennung möglicher Ebola Verdachtsfälle

Die Weltgesundheitsorganisation hat am 16. Mai 2026 aufgrund des aktuellen Ebola‑Ausbruchs in der Demokratischen Republik Kongo eine Gesundheitliche Notlage internationaler ...
18.05.2026

Klare Haltung gegen Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt

München – Die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) bezieht klar Stel­lung gegen Macht­miss­brauch und sexu­a­li­sierte Gewalt im Gesund­heits­we­sen. Der 130. Deut­sche Ärzte­tag ...

Aktuelle Tätigkeitsberichte

Lernen Sie die Arbeit der BLÄK anhand ihrer Tätigkeitsberichte mit Zahlen, Entwicklungen und Schwerpunkten aus den vergangenen Jahren kennen.

Unser Auftrag

Unser Beitrag

Wir sorgen dafür, dass:

  • Ärztinnen und Ärzte ihre Aufgaben verantwortungsvoll und nach klaren Standards ausüben können
  • medizinische Qualität in Bayern gesichert und kontinuierlich weiterentwickelt wird
  • Patientinnen und Patienten geschützt, gut informiert und verlässlich versorgt sind
  • das Gesundheitssystem durch abgestimmte Zusammenarbeit aller Akteure stabil funktioniert
 
Dabei handeln wir verantwortungsvoll, nachhaltig und mit dem Ziel, die Interessen aller Beteiligten in Einklang zu bringen.

Wie wir arbeiten

Die BLÄK arbeitet professionell, wertorientiert und lösungsorientiert.
 
Dabei gilt für uns:
 
  • Wir handeln unabhängig und neutral im Rahmen der ärztlichen Selbstverwaltung
  • Wir unterstützen individuell statt mit standardisierten Lösungen
  • Wir sichern und vermitteln medizinisches und organisatorisches Know-how
  • Wir prüfen und gewährleisten Qualität in zentralen Bereichen
  • Wir bieten Service und Unterstützung für Mitglieder und Partner
  • Wir setzen auf digitale, effiziente Prozesse zur Vereinfachung von Abläufen
  • Wir fördern Prävention und nehmen den Schutz von Patientinnen und Patienten ernst

Karriere bei der BLÄK

Die BLÄK als Arbeitgeberin: Entdecken Sie Ihre beruflichen Möglichkeiten und die Benefits, die gutes Arbeiten bei uns ausmachen.

So ist die BLÄK organisiert

Die BLÄK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und Teil der ärztlichen Selbstverwaltung.
Das bedeutet: Ärztinnen und Ärzte gestalten ihre beruflichen Angelegenheiten eigenverantwortlich – innerhalb gesetzlicher Rahmenbedingungen.
Die BLÄK ist klar organisiert und demokratisch legitimiert.
 
Hier finden Sie Informationen zu:
Drei Personen in formeller Kleidung stehen vor einem Gebäude, Gruppenporträt des Präsidiums vor neutralem Hintergrund.
Das Präsidium der BLÄK von links nach rechts: 1. Vize­prä­si­dent: Dr. med. Andreas Botz­lar, Fach­a­rzt für Chir­ur­gie, Murnau/Ober­bay­ern – Präsi­dent: Dr. med. Gerald Quit­te­rer, Fach­a­rzt für Allge­mein­me­di­zin, Eggen­fel­den/Nieder­bay­ern – 2. Vize­prä­si­den­tin: Dr. med. Marlene Lessel, Fach­ärz­tin für Patho­lo­gie und Fach­ärz­tin für Innere Medi­zin, Kauf­be­u­ren

Fragen & Antworten

Sie möchten sich schnell orientieren?
 
Hier finden Sie Antworten auf zentrale Fragen:

Über die BLÄK

Was ist die BLÄK?

Die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer (BLÄK) ist eine Körper­­schaft des öffent­­li­chen Rechts. Ihre Organe sind die Voll­­ver­­­sam­m­­lung und der Vorstand. Rechts­­grun­d­lage ist das Heil­­be­­rufe-Kammer­­ge­­setz (HKaG). Sie steht unter der Aufsicht des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.

Wie ist die Berufsvertretung in Bayern strukturiert?

Gemein­­sam mit den 63 ärzt­­li­chen Kreis­­ver­­­bän­­den (ÄKV) und den acht ärzt­­li­chen Bezirks­­­ver­­­bän­­den (ÄBV) bildet die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer (BLÄK) die Berufs­­­ver­­tre­tung für die Ärztin­­nen und Ärzte Bayerns.

Was sind die Aufgaben der BLÄK?

Ärzt­­li­che Weiter­­bil­­dung, die in struk­tu­rier­ter Form erfolgt. Wahr­­neh­­mung der beruf­­li­chen Belange der Ärzte im Rahmen der Gesetze. Über­­wa­chung der Erfül­­lung der ärzt­­li­chen Berufs­­pflich­ten. Förde­rung der ärzt­­li­chen Fort- und Weiter­­bil­­dung, Schaf­­fung sozi­a­­ler Einrich­tun­­gen für Ärzte und deren Ange­hö­­rige und Mitwir­­kung in der öffent­­li­chen Gesun­d­heits­­pflege.

Wie lange existiert die BLÄK schon?

1840 bis 1842 erste Grün­­dun­­gen von ärzt­­li­chen Bezirks­­­ver­­ei­­nen. 1871 König Ludwig II.: Verord­­nung zur Bildung von Ärzte­­kam­­mern. 1927 Gesetz über die Berufs­­­ver­­tre­tung der baye­ri­­schen Ärzte. 1935 bis 1945 zwangs­­­weise Auflö­­sung der Landes­­ärz­te­­kam­­mern, die Reichs­­ärz­te­­kam­­mer über­­­nimmt die Kontrolle. 1946 Baye­ri­­sches Ärzte­­ge­­setz: Grun­d­lage für die heutige Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer (BLÄK). 1957 Novel­­lie­rung des Baye­ri­­schen Ärzte­­ge­­set­­zes.