Inhaber des „ÖÄK Diploms Notarzt“ können bei der Bayerischen Landesärztekammer einen Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ stellen, wenn sie bei einem ärztlichen Kreis- oder Bezirksverband in Bayern gemeldet sind sowie die in Abschnitt C Nr. 27 WO geforderte Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung und die Weiterbildungszeit erfüllen.
Zusätzlich sind die Themen „Organisation und Rechtsgrundlagen im Rettungsdienst“ sowie „Medicolegale Aspekte im Rettungsdienst“ im Rahmen eines Kurses „Notfallmedizin“ der Bayerischen Landesärztekammer zu absolvieren. Die Teilnahme an den beiden Themen ist kostenfrei.