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Notfallmedizin: Ich bin in Österreich bereits als Notarzt tätig und möchte nun auch in Bayern als Notarzt tätig sein. Was muss ich beachten und welche Voraussetzungen gibt es hierfür?

Inha­ber des „ÖÄK Diploms Nota­rzt“ können bei der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer einen Antrag auf Aner­ken­nung der Zusatz­be­zeich­nung „Not­fall­me­di­zin“ stel­len, wenn sie bei einem ärzt­li­chen Kreis- oder Bezirks­ver­band in Bayern gemel­det sind sowie die in Abschnitt C Nr. 27 WO gefor­derte Voraus­set­zung zum Erwerb der Bezeich­nung und die Weiter­bil­dungs­zeit erfül­len.

Zusätz­lich sind die Themen „Orga­ni­sa­tion und Rechts­grund­la­gen im Rettungs­dienst“ sowie „Medi­co­le­gale Aspekte im Rettungs­dienst“ im Rahmen eines Kurses „Not­fall­me­di­zin“ der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer zu absol­vie­ren. Die Teil­nahme an den beiden Themen ist kosten­frei.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de