Ärzte, die im Hauptamt oder als Honorarkräfte unterstützen möchten, werden gebeten, sich bei den jeweiligen Bezirksregierungen zu melden. Die Adressen sind im Internetangebot des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege aufgeführt:
Einzelne Ärztliche Kreisverbände (ÄKV) haben diesbezüglich eine Kooperation mit den Gesundheitsämtern vereinbart. Bitte nehmen Sie hierzu gegebenenfalls Kontakt mit dem zuständigen ÄKV auf.
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychsozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer
Es braucht mehr Psychotherapeut/innen, die Therapien mit Geflüchteten durchführen wollen und diese auch abrechnen können. Auch für Psychotherapeut/innen ohne Kassenzulassung ist dies möglich: mit der „Regelung zur Ermächtigung zur Behandlung von Geflüchteten“.
Helfen Sie Geflüchteten und bieten Sie Psychotherapie mithilfe der Ermächtigung an! Mehr Informationen finden Sie hier.