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Wie kann ich als Arzt helfen?

Ärzte, die im Haupt­amt oder als Hono­rar­kräfte unter­stüt­zen möch­ten, werden gebe­ten, sich bei den jewei­li­gen Bezirks­re­gie­run­gen zu melden. Die Adres­sen sind im Inter­ne­t­an­ge­bot des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Gesund­heit und Pflege aufge­führt:

Einzelne Ärzt­li­che Kreis­ver­bände (ÄKV) haben dies­be­züg­lich eine Koope­ra­tion mit den Gesund­heits­äm­tern verein­bart. Bitte nehmen Sie hierzu gege­be­nen­falls Kontakt mit dem zustän­di­gen ÄKV auf.

Bundes­weite Arbeits­ge­mein­schaft der psych­so­zi­a­len Zentren für Flücht­linge und Folte­r­opfer
Es braucht mehr Psycho­the­ra­peut/innen, die Thera­pien mit Geflüch­te­ten durch­füh­ren wollen und diese auch abrech­nen können. Auch für Psycho­the­ra­peut/innen ohne Kassen­zu­las­sung ist dies möglich: mit der „Rege­lung zur Ermäch­ti­gung zur Behand­lung von Geflüch­te­ten“.

Helfen Sie Geflüch­te­ten und bieten Sie Psycho­the­ra­pie mithilfe der Ermäch­ti­gung an! Mehr Infor­ma­ti­o­nen finden Sie hier.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de