Zuständigkeit:
Die ärztliche Stelle nimmt ihre Aufgaben wahr für:
- alle Betreiber einer Röntgendiagnostik-Einrichtung in Bayern mit Ausnahme der niedergelassenen Vertragsärzte (Zuständigkeit der Ärztlichen Stelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung) und der Zahnärzte (Zuständigkeit der Zahnärztlichen Stelle bei der Zahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung).
- Betreiber medizinischer Röntgendiagnostikeinrichtungen, soweit sie Röntgendiagnostikeinrichtungen einem anderen Nutzer (Strahlenschutzbeauftragten) zur medizinischen Diagnostik ausschließlich außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung zur Verfügung stellen, bezüglich dessen Tätigkeit