Hinweis zur neuen Fortbildungspunktemeldung ab 1. Januar 2025
Die Fobi-App wird Ende des Jahres abgeschaltet und durch zwei neue Webanwendungen, die FobiApp-Web für Ärzte und Ärztinnen und die neue Punktemeldung für Veranstalter ersetzt. Diese Umstellung soll die Benutzerfreundlichkeit verbessern und den Zugang zu den Funktionen der App erleichtern. Beide Web-Anwendungen können sowohl am Computer als auch über das Smartphone verwendet werden. Die Funktionalitäten der alten FobiApp bleiben im Wesentlichen auch in den beiden neuen webbasierten Anwendungen bestehen.
Die FobiApp-Web
Die FobiApp-Web muss einmalig im Portal der BLAEK (unter Fortbildung -> FobiApp-Web) aktiviert werden. Danach stehen folgende Funktionen zur Verfügung:
Punktekonto
Der aktuelle Punktestand kann jederzeit durch den individuell wählbaren Zeitraum abgefragt werden. Für den Zugriff auf das Punktekonto ist wie bisher das Einscannen eines Zugangscodes erforderlich, der von den Ärztekammern bereitgestellt wird.
Fortbildungssuche
Die App bietet auch weiterhin eine bundesweite Suche nach Fortbildungsveranstaltungen mit Informationen, die über die Web-Services der jeweiligen Kammern bereitgestellt werden. Persönlicher Barcode: Die App generiert persönliche Barcodes der EFN zur Registrierung bei Fortbildungsveranstaltungen ohne Barcode-Aufkleber. Ab dem 1. Januar 2025 enthält der Barcode einen QR-Code, die neuen Barcode-Aufkleber sind bei der BLÄK auf Anfrage erhältlich.
Die neue Punktemeldung
Punktemeldung
Mit dieser Anwendung können die Veranstalter einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung die Teilnahme und erworbenen Fortbildungspunkte einfach und effizient melden. Die Punktemeldung kann sowohl am Computer als auch über das Smartphone erfolgen: Durch die manuelle Eingabe der EFN Nummern, anhand eines Barcode-Scanners oder durch das Einscannen der QR-Codes per Smartphone.
Das Einscannen der QR-Codes per Smartphone ist nur mit den neuen Barcode-Etiketten möglich, die bei der BLÄK auf Anfrage erhältlich sind.
Mit der EIV Punktemeldungs-APP wird für Veranstalter auch eine REST API angeboten. Damit wird die direkte Integration der Veranstaltersysteme mit der Punktemeldungs-Plattform ermöglicht. Weitere Informationen zur Anbindung der Systeme finden Sie unter: veranstalter-swagger-ui.eiv-fobi.de.
Übergangsphase und Verfügbarkeit
Die FobiApp wird ab März 2025 nicht weiter unterstützt, bleibt jedoch weiterhin funktionsfähig. Mit einem separat in den App Stores bereit gestellten Update lässt sich der Wechsel von der alten zur neuen Version bequem einleiten.
Neuer Service im Portal der Bayerischen Landesärztekammer (Meine BLÄK-Portal): „Teilnahmebescheinigungen selbstständig hochladen“
Die Übertragung von Fortbildungs-Teilnahmebescheinigungen wird noch einfacher. Ab jetzt haben Sie die Möglichkeit, im geschützten Mitglieder-Portal Ihre Teilnahmebescheinigungen selbstständig hochzuladen. Dafür melden Sie sich einfach mit Ihren Zugangsdaten an und gehen in den Bereich Fortbildung -> Teilnahmebescheinigung einreichen.
Die Funktionen im Detail:
Digitale (gespeicherte) Fortbildungs-Teilnahmebescheinigungen in verschiedensten Formaten können selbstständig über das Meine BLÄK-Portal hochgeladen werden
Mehrere Fortbildungs-Teilnahmebescheinigungen können gleichzeitig hochgeladen werden
Hochgeladene Fortbildungs-Teilnahmebescheinigungen werden zur besseren Übersicht in einer Tabelle angezeigt
Sollten Sie den Vorgang nicht direkt abschließen können, kein Problem. Das System speichert Ihre hochgeladenen Fortbildungs-Teilnahmebescheinigungen und erinnert Sie, dass Sie die hochgeladenen Dokumente noch versenden müssen
Zur Dokumentierung werden Ihre hochgeladenen / eingereichten Fortbildungs-Teilnahmebescheinigungen mit dem hochgeladenen / eingereichten Datum in einer
Übersicht gespeichert
Ihre hochgeladenen Fortbildungs-Teilnahmebescheinigungen können jederzeit über das Aktions-Fenster aufgerufen und angeschaut werden
Hausärzte können ab 1. März 2022 Patientinnen und Patienten hinsichtlich einer Organ- und Gewebespende beraten.
Gemäß aktualisiertem Transplantationsgesetz § 2 Abs. 1a und 1b können Hausärztinnen und Hausärzte ab 1. März 2022 ihre Patientinnen und Patienten über die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Organ- und Gewebespende beraten und über die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Organspenderegister informieren.
In diesem Zusammenhang können auch nicht-volljährige Patientinnen und Patienten darauf hingewiesen werden, dass mit Vollendung des 16. Lebensjahres eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgegeben oder geändert werden kann. Bereits mit Vollendung des 14. Lebensjahres kann einer Organ- und Gewebespende widersprochen werden.
Die Beratung durch die Hausärzte kann alle zwei Jahre pro Patient abgerechnet werden.
Um die erforderlichen Kenntnisse zu erlangen, können sich Ärzte aller Fachrichtungen über das E-Learning Portal der Deutschen Stiftung Organtransplantation einloggen, um das Lernmodul „Basismodul Hausarzt“ zu absolvieren. Das Modul ist mit zwei CME-Punkten zertifiziert.
E-Learning-Programm "KeepCoool" unterstützt Praxen beim Impfstoff- und Impfkühlschrankmanagement
Das Universitätsklinikum Bonn (UKB) bietet seit Kurzem unter dem Titel „KeepCoool“ ein E-Learning Programm an, welches niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinische Fachangestellte beim Impfstoff- und Impfkühlschrankmanagement unterstützen soll. Die Fortbildungsinhalte sind wissenschaftlich fundiert, basieren auf internationalen Empfehlungen und Leitlinien sowie auf dem Ansatz „Aus der Praxis – Für die Praxis“. Das E-Learning Programm verbessert nachweislich den Kenntnisstand von Ärzten und MFA. Aufgekommen ist die Thematik im Zuge wissenschaftlicher Arbeiten, die gezeigt haben, dass mehr als zwei Drittel aller untersuchten Impfkühlschränke in Hausarztpraxen Temperaturprobleme hatten.
Die Fortbildung ist in die fünf Lernmodule „Temperatur, Kühlschrank, Lagerung, Zuständigkeiten und Monitoring“ gegliedert, dauert zirka 30 bis 45 Minuten und wird von der Ärztekammer Nordrhein mit einem CME-Punkt anerkannt. Die Fortbildung steht sowohl Ärzten als auch MFA kostenfrei zur Verfügung. Überdies werden im Rahmen des E-Learning-Programms Praxishilfen für niedergelassene Ärzte zum Download bereit gestellt.
Der Zugang zum Programm erfolgt über den unten angegebenen Link.
Regelung zur Fortbildungspflicht im Krankenhaus nach § 136b SGB V
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) passt seine Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus nach § 136b SGB V an.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie durch die Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses Nr. 32 / 2020 vom 16. Juli 2020
Änderungen zur Zuerkennung von Fortbildungspunkten
Seit Juni 2018 werden keine Fortbildungspunkte mehr zuerkannt, wenn eine finanzielle Förderung erfolgt und diese nicht öffentlich gemacht wird. Eine finanzielle Förderung Dritter muss im Veranstaltungsprogramm zu erkennen sein.
Die Angabe der Summe finanzieller Förderung gemäß aktueller Berufsordnung für Ärzte Bayerns § 32, Abs. 3 Satz 2 wird für die ordnungsgemäße Bearbeitung Ihres Antrages benötigt. Eine fehlende Angabe bei zutreffendenfalls finanzieller Förderung kann zur Ablehnung Ihres Antrages führen.
Näheres regelt die aktuelle Berufsordnung für die Ärzte Bayerns
Bitte beachten Sie die geänderten Fristen zur Anmeldung
Seit 1. August 2018 ist die Änderung der Richtlinie zur Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen hinsichtlich der Anmeldefrist in Kraft getreten. Der Antrag ist mindestens 10 Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor Beginn der Veranstaltung webbasiert bei der Kammer zu stellen. Bitte beachten Sie, dass der Tag der Anmeldung nicht mitzählt.
Der Antrag auf Anerkennung von Fortbildungspunkten für Strahlenschutzkurse gemäß Anerkennungsverfahren nach RöV/StrlSchV ist webbasiert mindestens 30 Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor Beginn der Veranstaltung bei der Kammer zu stellen.
Termine
Fortbildung „Gesundheitsförderung und Prävention“ vom 16. bis 18. September 2025 in München: Es sind noch Plätze frei!
Ungesunde Ernährung, zu wenig Schlaf, kaum Bewegung – in ihrem Berufsalltag treffen Ärztinnen und Ärzte immer wieder auf Patientinnen und Patienten, die ihrer Gesundheit nicht die notwendige Aufmerksamkeit schenken. Sie möchten lernen, wie Sie die Gesundheitskompetenz Ihrer Patienten stärken und sie zu einer Verhaltensänderung bewegen können? Dann sind Sie bei unserer Fortbildung „Gesundheitsförderung und Prävention“ genau richtig.
Themen und Inhalte des Seminars gemäß dem Curriculum der Bundesärztekammer sind unter anderem:
✅ Präventionsdefinitionen
✅ Risikofaktoren und protektive Faktoren in der Krankheitsentstehung
✅ Gesundheitsförderung und Prävention in verschiedenen Altersgruppen
✅ Ärztliche Gesundheitsberatung
Zielgruppe der Fortbildung: Ärzte sowie weitere Interessierte aus Gesundheitsberufen
Die Teilnahmegebühr für dieses Seminar beträgt 550 Euro. Im Rahmen des Seminars können 27 Fortbildungspunkte erworben werden.
Online-Fortbildung "Gendersensible Medizin und Frauengesundheit" - jetzt teilnehmen!
Tauchen Sie ein in die spannenden Unterschiede zwischen den Geschlechtern bei Diagnostik und Therapie – in einer kompakten, zweistündigen Online-Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte am 15. Oktober 2025.
Im Webinar vermitteln wir Ihnen die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Diagnostik und Therapie von
Notarztkurs - Allgemeine und spezielle Notfallbehandlung : Es sind noch Plätze frei! 🚑
Was sind eigentlich die Aufgaben von Notärztinnen und Notärzten? Welche Einsatzstrategie verfolge ich bei einem Notfall? Und wie führe ich eine Erstversorgung von Patientinnen und Patienten unter erschwerten Bedingungen durch? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir in unserem notärztlichen Seminar „Allgemeine und spezielle Notfallbehandlung“ vom 18. bis zum 25. Oktober 2025 in Landshut.
Sie sind Ärztin oder Arzt und wollen die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin erwerben oder Ihre Kenntnisse in Bezug auf dieses Thema auf den neuesten Stand bringen? Dann nehmen Sie an unserem Seminar teil!
Themen und Inhalte der Fortbildung sind unter anderem:
✅ Grundlagen und Basisversorgung
✅ Notfallmedizinische Untersuchung, Überwachung und Medikation
✅ Therapeutische Maßnahmen bei einem Notfall
Die Teilnahmegebühr für dieses Seminar beträgt 1.495 Euro. Im Rahmen der Fortbildung können Sie 110 Fortbildungspunkte erwerben.
Weitere Informationen zum Seminar und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter dem folgenden Link.
18.10.2025 09:00:00 Uhr bis 25.10.2025 16:30:00 Uhr
Blended Learning-Fortbildung im November 2025: Langzeitüberlebende von Krebs kompetent begleiten
Vom 12. bis 29. November 2025 bietet die Akademie für ärztliche Fortbildung der Ärztekammer Westfalen-Lippe eine praxisnahe Fortbildung zum Thema „Behandlung und Betreuung von Langzeitüberlebenden einer Krebserkrankung“ an. Das innovative Blended-Learning-Format vereint Webinare, eLearning-Einheiten und einen Präsenztag und richtet sich an Ärztinnen und Ärzte aus ganz Deutschland. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Fachwissen zu vertiefen und neue Perspektiven für die Versorgung dieser besonderen Patientengruppe zu gewinnen.
Erwerbbare Fortbildungspunkte
49 Punkte (Kategorie K)
Teilnahmegebühren
€ 875,00 (Mitglied der Akademie)
€ 995,00 (Nichtmitglied der Akademie)
€ 740,00 (Arbeitslos/Elternzeit)
Neugierig geworden? Weitere Informationen zur Fortbildung sowie Anmeldemöglichkeiten finden Sie im beigefügten Flyer.