Verlängerung der Nachweispflicht gem. § 6 Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über eine Änderung der Fortbildungspflicht im Krankenhaus. Gemäß § 136 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch V (SGB V) sind fachärztlich tätige Ärzte und Ärztinnen gegenüber ihrer Krankenhausleitung verpflichtet, die Fortbildungspflicht nachzuweisen.
Diese Fortbildungspflicht wurde durch eine Sonderregelung des G-BA aufgrund der COVID-19-Pandemie dahingehend geändert, dass die am 1. April 2020 laufenden Fristen zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen gemäß § 2 Satz 1 und zur Erbringung des Fortbildungsnachweises § 3 Absatz 1 um zwölf Monate verlängert werden.
Der Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer hat in seiner Sitzung am 7. Mai 2022 beschlossen, für die fortbildungsverpflichtenden Ärzte gemäß § 136 b SGB V die Verlängerung der Nachweisfrist abzuändern, das heißt, eine Inanspruchnahme ist letztmalig ab dem 31. März 2021 möglich.
Hausärzte können ab 1. März 2022 Patientinnen und Patienten hinsichtlich einer Organ- und Gewebespende beraten.
Gemäß aktualisiertem Transplantationsgesetz § 2 Abs. 1a und 1b können Hausärztinnen und Hausärzte ab 1. März 2022 ihre Patientinnen und Patienten über die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Organ- und Gewebespende beraten und über die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Organspenderegister informieren.
In diesem Zusammenhang können auch nicht-volljährige Patientinnen und Patienten darauf hingewiesen werden, dass mit Vollendung des 16. Lebensjahres eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgegeben oder geändert werden kann. Bereits mit Vollendung des 14. Lebensjahres kann einer Organ- und Gewebespende widersprochen werden.
Die Beratung durch die Hausärzte kann alle zwei Jahre pro Patient abgerechnet werden.
Um die erforderlichen Kenntnisse zu erlangen, können sich Ärzte aller Fachrichtungen über das E-Learning Portal der Deutschen Stiftung Organtransplantation einloggen, um das Lernmodul „Basismodul Hausarzt“ zu absolvieren. Das Modul ist mit zwei CME-Punkten zertifiziert.
E-Learning-Programm "KeepCoool" unterstützt Praxen beim Impfstoff- und Impfkühlschrankmanagement
Das Universitätsklinikum Bonn (UKB) bietet seit Kurzem unter dem Titel „KeepCoool“ ein E-Learning Programm an, welches niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinische Fachangestellte beim Impfstoff- und Impfkühlschrankmanagement unterstützen soll. Die Fortbildungsinhalte sind wissenschaftlich fundiert, basieren auf internationalen Empfehlungen und Leitlinien sowie auf dem Ansatz „Aus der Praxis – Für die Praxis“. Das E-Learning Programm verbessert nachweislich den Kenntnisstand von Ärzten und MFA. Aufgekommen ist die Thematik im Zuge wissenschaftlicher Arbeiten, die gezeigt haben, dass mehr als zwei Drittel aller untersuchten Impfkühlschränke in Hausarztpraxen Temperaturprobleme hatten.
Die Fortbildung ist in die fünf Lernmodule „Temperatur, Kühlschrank, Lagerung, Zuständigkeiten und Monitoring“ gegliedert, dauert zirka 30 bis 45 Minuten und wird von der Ärztekammer Nordrhein mit einem CME-Punkt anerkannt. Die Fortbildung steht sowohl Ärzten als auch MFA kostenfrei zur Verfügung. Überdies werden im Rahmen des E-Learning-Programms Praxishilfen für niedergelassene Ärzte zum Download bereit gestellt.
Der Zugang zum Programm erfolgt über den unten angegebenen Link.
Regelung zur Fortbildungspflicht im Krankenhaus nach § 136b SGB V
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) passt seine Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus nach § 136b SGB V an.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie durch die Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses Nr. 32 / 2020 vom 16. Juli 2020
Änderungen zur Zuerkennung von Fortbildungspunkten
Seit Juni 2018 werden keine Fortbildungspunkte mehr zuerkannt, wenn eine finanzielle Förderung erfolgt und diese nicht öffentlich gemacht wird. Eine finanzielle Förderung Dritter muss im Veranstaltungsprogramm zu erkennen sein.
Die Angabe der Summe finanzieller Förderung gemäß aktueller Berufsordnung für Ärzte Bayerns § 32, Abs. 3 Satz 2 wird für die ordnungsgemäße Bearbeitung Ihres Antrages benötigt. Eine fehlende Angabe bei zutreffendenfalls finanzieller Förderung kann zur Ablehnung Ihres Antrages führen.
Näheres regelt die aktuelle Berufsordnung für die Ärzte Bayerns
Bitte beachten Sie die geänderten Fristen zur Anmeldung
Seit 1. August 2018 ist die Änderung der Richtlinie zur Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen hinsichtlich der Anmeldefrist in Kraft getreten. Der Antrag ist mindestens 10 Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor Beginn der Veranstaltung webbasiert bei der Kammer zu stellen. Bitte beachten Sie, dass der Tag der Anmeldung nicht mitzählt.
Der Antrag auf Anerkennung von Fortbildungspunkten für Strahlenschutzkurse gemäß Anerkennungsverfahren nach RöV/StrlSchV ist webbasiert mindestens 30 Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor Beginn der Veranstaltung bei der Kammer zu stellen.
Termine
Einladung zum 22. Suchtforum in Bayern (Web-Seminar) am Mittwoch, 26. April 2023 mit dem Thema Medien und Internetabhängigkeit ‒ „Online Sucht: Flucht aus dem Real Life?“
Das 22. Suchtforum findet als Web-Seminar am Mittwoch, den 26. April 2023, von 13 bis 17 Uhr statt. Medien und Internetabhängigkeit ‒ „Online Sucht: Flucht aus dem Real Life?“
Das Programm und weitere Infos finden Sie im Flyer. Diese Veranstaltung wird von den Heilberufekammern mit 4 Punkten auf das Fortbildungszertifikat anerkannt.
Die Teilnahme ist gebührenfrei und wird von den beteiligten Kooperationspartnern und dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gefördert.