Bitte beachten Sie die geänderten Fristen zur Anmeldung
Seit 1. September 2025 ist die neue Bayerische Fortbildungsordnung in Kraft getreten. Der Antrag ist mindestens 10 Werktage (Montag bis Samstag) vor Beginn der Veranstaltung webbasiert bei der Kammer zu stellen. Bitte beachten Sie, dass der Tag der Anmeldung nicht mitzählt.
Der Antrag auf Anerkennung von Fortbildungspunkten für Strahlenschutzkurse gemäß Anerkennungsverfahren nach RöV/StrlSchV ist webbasiert mindestens 30 Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor Beginn der Veranstaltung bei der Kammer zu stellen.
Kriterien zur Zuerkennung von Fortbildungspunkten bei Online-Veranstaltungen der Kategorien D und I
Hinweis zur neuen Fortbildungspunktemeldung ab 1. Januar 2025
Die Fobi-App wird Ende des Jahres abgeschaltet und durch zwei neue Webanwendungen, die FobiApp-Web für Ärzte und Ärztinnen und die neue Punktemeldung für Veranstalter ersetzt. Diese Umstellung soll die Benutzerfreundlichkeit verbessern und den Zugang zu den Funktionen der App erleichtern. Beide Web-Anwendungen können sowohl am Computer als auch über das Smartphone verwendet werden. Die Funktionalitäten der alten FobiApp bleiben im Wesentlichen auch in den beiden neuen webbasierten Anwendungen bestehen.
Die FobiApp-Web
Die FobiApp-Web muss einmalig im Portal der BLAEK (unter Fortbildung -> FobiApp-Web) aktiviert werden. Danach stehen folgende Funktionen zur Verfügung:
Punktekonto
Der aktuelle Punktestand kann jederzeit durch den individuell wählbaren Zeitraum abgefragt werden. Für den Zugriff auf das Punktekonto ist wie bisher das Einscannen eines Zugangscodes erforderlich, der von den Ärztekammern bereitgestellt wird.
Fortbildungssuche
Die App bietet auch weiterhin eine bundesweite Suche nach Fortbildungsveranstaltungen mit Informationen, die über die Web-Services der jeweiligen Kammern bereitgestellt werden. Persönlicher Barcode: Die App generiert persönliche Barcodes der EFN zur Registrierung bei Fortbildungsveranstaltungen ohne Barcode-Aufkleber. Ab dem 1. Januar 2025 enthält der Barcode einen QR-Code, die neuen Barcode-Aufkleber sind bei der BLÄK auf Anfrage erhältlich.
Die neue Punktemeldung
Punktemeldung
Mit dieser Anwendung können die Veranstalter einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung die Teilnahme und erworbenen Fortbildungspunkte einfach und effizient melden. Die Punktemeldung kann sowohl am Computer als auch über das Smartphone erfolgen: Durch die manuelle Eingabe der EFN Nummern, anhand eines Barcode-Scanners oder durch das Einscannen der QR-Codes per Smartphone.
Das Einscannen der QR-Codes per Smartphone ist nur mit den neuen Barcode-Etiketten möglich, die bei der BLÄK auf Anfrage erhältlich sind.
Mit der EIV Punktemeldungs-APP wird für Veranstalter auch eine REST API angeboten. Damit wird die direkte Integration der Veranstaltersysteme mit der Punktemeldungs-Plattform ermöglicht. Weitere Informationen zur Anbindung der Systeme finden Sie unter: veranstalter-swagger-ui.eiv-fobi.de.
Übergangsphase und Verfügbarkeit
Die FobiApp wird ab März 2025 nicht weiter unterstützt, bleibt jedoch weiterhin funktionsfähig. Mit einem separat in den App Stores bereit gestellten Update lässt sich der Wechsel von der alten zur neuen Version bequem einleiten.
Neuer Service im Portal der Bayerischen Landesärztekammer (Meine BLÄK-Portal): „Teilnahmebescheinigungen selbstständig hochladen“
Die Übertragung von Fortbildungs-Teilnahmebescheinigungen wird noch einfacher. Ab jetzt haben Sie die Möglichkeit, im geschützten Mitglieder-Portal Ihre Teilnahmebescheinigungen selbstständig hochzuladen. Dafür melden Sie sich einfach mit Ihren Zugangsdaten an und gehen in den Bereich Fortbildung -> Teilnahmebescheinigung einreichen.
Die Funktionen im Detail:
Digitale (gespeicherte) Fortbildungs-Teilnahmebescheinigungen in verschiedensten Formaten können selbstständig über das Meine BLÄK-Portal hochgeladen werden
Mehrere Fortbildungs-Teilnahmebescheinigungen können gleichzeitig hochgeladen werden
Hochgeladene Fortbildungs-Teilnahmebescheinigungen werden zur besseren Übersicht in einer Tabelle angezeigt
Sollten Sie den Vorgang nicht direkt abschließen können, kein Problem. Das System speichert Ihre hochgeladenen Fortbildungs-Teilnahmebescheinigungen und erinnert Sie, dass Sie die hochgeladenen Dokumente noch versenden müssen
Zur Dokumentierung werden Ihre hochgeladenen / eingereichten Fortbildungs-Teilnahmebescheinigungen mit dem hochgeladenen / eingereichten Datum in einer
Übersicht gespeichert
Ihre hochgeladenen Fortbildungs-Teilnahmebescheinigungen können jederzeit über das Aktions-Fenster aufgerufen und angeschaut werden
Hausärzte können ab 1. März 2022 Patientinnen und Patienten hinsichtlich einer Organ- und Gewebespende beraten.
Gemäß aktualisiertem Transplantationsgesetz § 2 Abs. 1a und 1b können Hausärztinnen und Hausärzte ab 1. März 2022 ihre Patientinnen und Patienten über die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Organ- und Gewebespende beraten und über die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Organspenderegister informieren.
In diesem Zusammenhang können auch nicht-volljährige Patientinnen und Patienten darauf hingewiesen werden, dass mit Vollendung des 16. Lebensjahres eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgegeben oder geändert werden kann. Bereits mit Vollendung des 14. Lebensjahres kann einer Organ- und Gewebespende widersprochen werden.
Die Beratung durch die Hausärzte kann alle zwei Jahre pro Patient abgerechnet werden.
Um die erforderlichen Kenntnisse zu erlangen, können sich Ärzte aller Fachrichtungen über das E-Learning Portal der Deutschen Stiftung Organtransplantation einloggen, um das Lernmodul „Basismodul Hausarzt“ zu absolvieren. Das Modul ist mit zwei CME-Punkten zertifiziert.
E-Learning-Programm "KeepCoool" unterstützt Praxen beim Impfstoff- und Impfkühlschrankmanagement
Das Universitätsklinikum Bonn (UKB) bietet seit Kurzem unter dem Titel „KeepCoool“ ein E-Learning Programm an, welches niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinische Fachangestellte beim Impfstoff- und Impfkühlschrankmanagement unterstützen soll. Die Fortbildungsinhalte sind wissenschaftlich fundiert, basieren auf internationalen Empfehlungen und Leitlinien sowie auf dem Ansatz „Aus der Praxis – Für die Praxis“. Das E-Learning Programm verbessert nachweislich den Kenntnisstand von Ärzten und MFA. Aufgekommen ist die Thematik im Zuge wissenschaftlicher Arbeiten, die gezeigt haben, dass mehr als zwei Drittel aller untersuchten Impfkühlschränke in Hausarztpraxen Temperaturprobleme hatten.
Die Fortbildung ist in die fünf Lernmodule „Temperatur, Kühlschrank, Lagerung, Zuständigkeiten und Monitoring“ gegliedert, dauert zirka 30 bis 45 Minuten und wird von der Ärztekammer Nordrhein mit einem CME-Punkt anerkannt. Die Fortbildung steht sowohl Ärzten als auch MFA kostenfrei zur Verfügung. Überdies werden im Rahmen des E-Learning-Programms Praxishilfen für niedergelassene Ärzte zum Download bereit gestellt.
Der Zugang zum Programm erfolgt über den unten angegebenen Link.
Regelung zur Fortbildungspflicht im Krankenhaus nach § 136b SGB V
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) passt seine Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus nach § 136b SGB V an.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie durch die Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses Nr. 32 / 2020 vom 16. Juli 2020
Änderungen zur Zuerkennung von Fortbildungspunkten
Seit Juni 2018 werden keine Fortbildungspunkte mehr zuerkannt, wenn eine finanzielle Förderung erfolgt und diese nicht öffentlich gemacht wird. Eine finanzielle Förderung Dritter muss im Veranstaltungsprogramm zu erkennen sein.
Die Angabe der Summe finanzieller Förderung gemäß aktueller Berufsordnung für Ärzte Bayerns § 32, Abs. 3 Satz 2 wird für die ordnungsgemäße Bearbeitung Ihres Antrages benötigt. Eine fehlende Angabe bei zutreffendenfalls finanzieller Förderung kann zur Ablehnung Ihres Antrages führen.
Näheres regelt die aktuelle Berufsordnung für die Ärzte Bayerns
Termine
42. Münchener Konferenz für Qualitätssicherung
Am 20. und 21. November 2025 findet die 42. Münchner Konferenz für Qualitätssicherung in der Geburtshilfe, Neonatologie, der operativen Gynäkologie und Mammachirurgie in der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) statt.
Die BLÄK richtet die Konferenz in Zusammenarbeit mit der LAG Bayern und dem IQTIG-Institut aus.
Das Programm wird voraussichtlich im Juli veröffentlicht.
Kurs-Weiterbildung Arbeits- und Betriebsmedizin - jetzt anmelden!
Welche gesundheitlichen Risiken lauern am Arbeitsplatz? Wie lassen sich Berufskrankheiten wirksam vorbeugen? Und was gehört zu einer fundierten Gefährdungsbeurteilung im Betrieb? Diese und viele weitere Fragen stehen im Mittelpunkt der hochkarätigen Kurs-Weiterbildung Arbeits- und Betriebsmedizin, die ab dem 19. Januar 2026 in München startet und aus mehreren Modulen besteht.
Organisiert von der Bayerischen Landesärztekammer in Kooperation mit dem Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW), dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) bietet die Kurs-Weiterbildung ein praxisorientiertes, interdisziplinäres Programm für Ärztinnen und Ärzte, die ihre Expertise in der gesundheitlichen Betreuung von Beschäftigten am Arbeitsplatz vertiefen möchten.
Zielgruppe:
Ärztinnen und Ärzte, welche die Gebiets-Bezeichnung Arbeitsmedizin oder die Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin erwerben wollen.
Fortbildungspunkte:
Im Rahmen der Kurs-Weiterbildung können 360 Fortbildungspunkte erworben werden.
Programmauszug:
• Einführung in die Arbeitsmedizin
• Gefährdungs- und Risikobeurteilung
• Arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten
• Arbeitsmedizinische Profession und interdisziplinäre Zusammenarbeit
• Medizinische Handlungsfelder der Arbeitsmedizin
Veranstaltungsort:
Alle Veranstaltungen finden im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Pfarrstraße 3, 80538 München, statt.
Weitere Informationen zur Kurs-Weiterbildung Arbeits- und Betriebsmedizin und zur Anmeldung finden Sie unter dem folgenden Link.
Kurs-Weiterbildung Sozialmedizin - es sind noch Plätze frei!
Wie wirken sich Krankheiten auf die soziale Teilhabe aus? Und welchen Beitrag können Prävention und Gesundheitsförderung leisten, um Chronifizierung und soziale Isolation zu verhindern? Diese und viele weitere Fragen stehen im Zentrum der Kurs-Weiterbildung Sozialmedizin, die ab dem 16. März 2026 in München beginnt und aus mehreren Modulen besteht.
Organisiert von der Bayerischen Landesärztekammer in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin, dem Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. und dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), vermittelt die Kurs-Weiterbildung ein interdisziplinäres Programm zur fundierten Bewertung gesundheitlicher Störungen – und deren Auswirkungen auf Leistungsfähigkeit, Teilhabe und soziale Integration.
Zielgruppe:
Ärztinnen und Ärzte, welche die Zusatzbezeichnung Sozialmedizin erwerben wollen.
Fortbildungspunkte:
Im Rahmen der Kurs-Weiterbildung können 320 Fortbildungspunkte erworben werden.
Programmauszug:
• Grundlagen der Sozialmedizin und der Rehabilitation
• Soziale Sicherungssysteme und Versorgungsstrukturen
• Grundsätze der Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation
• Leistungsarten, Leistungsformen und Organisation der Rehabilitation
• Arbeitsmedizinische Grundlagen
• Grundlagen ärztlicher Begutachtung unter Berücksichtigung sozialmedizinisch relevanter leistungsrechtlicher Begriffe und Vorgaben
• Trägerspezifische und –übergreifende Begutachtung
• Beurteilungskriterien bei ausgewählten Krankheitsgruppen
Veranstaltungsort:
Alle Veranstaltungen finden im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Pfarrstraße 3, 80538 München, statt.
Weitere Informationen zur Kurs-Weiterbildung Sozialmedizin und zur Anmeldung finden Sie unter dem folgenden Link.
Neue E-Learning-Fortbildung „Klimasensible Gesundheitsberatung“ – ab Oktober teilnehmen!
Welche gesundheitlichen Folgen birgt der Klimawandel für die Menschen in Bayern? Inwiefern fördert das Überschreiten planetarer Grenzen das Auftreten neuer Krankheitsbilder? Und wie können Ärztinnen und Ärzte ihre Patientinnen und Patienten präventiv zu diesen Themen beraten?
Antworten auf diese Fragen liefert die neue E-Learning-Fortbildung „Klimasensible Gesundheitsberatung: Inhalte und Anwendungsbeispiele für die Patientenversorgung“, welche die Bayerische Landesärztekammer gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns ab dem 1. Oktober 2025 anbietet. Die Fortbildung ist flexibel und kann jederzeit absolviert werden.
Zielgruppe:
Die Fortbildung richtet sich an alle interessierten Ärztinnen und Ärzte, insbesondere an niedergelassene Ärzte.
Programmauszug:
• Gesundheitliche Auswirkungen des Klimawandels
• Einführung in das Konzept der planetaren Gesundheit
• Klimasensible Gesundheitsberatung von Patientinnen und Patienten
Fortbildungspunkte:
Im Rahmen der Fortbildung können drei Fortbildungspunkte erworben werden.
Kosten:
Die Teilnahme an der E-Learning-Fortbildung „Klimasensible Gesundheitsberatung“ ist kostenfrei.
Neugierig geworden? Weitere Informationen zur Fortbildung sind unter dem folgenden Link zu finden.
Blended Learning-Fortbildung im November 2025: Langzeitüberlebende von Krebs kompetent begleiten
Vom 12. bis 29. November 2025 bietet die Akademie für ärztliche Fortbildung der Ärztekammer Westfalen-Lippe eine praxisnahe Fortbildung zum Thema „Behandlung und Betreuung von Langzeitüberlebenden einer Krebserkrankung“ an. Das innovative Blended-Learning-Format vereint Webinare, eLearning-Einheiten und einen Präsenztag und richtet sich an Ärztinnen und Ärzte aus ganz Deutschland. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Fachwissen zu vertiefen und neue Perspektiven für die Versorgung dieser besonderen Patientengruppe zu gewinnen.
Erwerbbare Fortbildungspunkte
49 Punkte (Kategorie K)
Teilnahmegebühren
€ 875,00 (Mitglied der Akademie)
€ 995,00 (Nichtmitglied der Akademie)
€ 740,00 (Arbeitslos/Elternzeit)
Neugierig geworden? Weitere Informationen zur Fortbildung sowie Anmeldemöglichkeiten finden Sie im beigefügten Flyer.
Wie sicher sind Sie im Umgang mit komplexen Fragestellungen der Transfusionsmedizin? Und wann haben Sie Ihr Wissen zuletzt auf den neuesten Stand gebracht? Nutzen Sie die Gelegenheit und melden Sie sich jetzt zu unserer „Transfusionsmedizinischen Refresher-Fortbildung“ (Online) am 12. Dezember 2025 an. Sichern Sie sich acht Fortbildungspunkte und vertiefen Sie Ihr Fachwissen zu aktuellen Herausforderungen der Transfusionsmedizin.
Transfusionstrigger, Dosierung und Präparateauswahl in der Hämotherapie
Verwechslungen, Zwischenfälle, Fehltransfusionen und Transfusionsreaktionen
Umsetzung der Hämotherapie-Regularie
Zielgruppe:
Fachärztinnen und Fachärzte, die die Tätigkeit des Transfusionsverantwortlichen/Transfusionsbeauftragten/Leiter Blutdepot bereits ausüben.
Neugierig geworden? Weitere Informationen zur Fortbildung und zur Anmeldung sind unter dem folgenden Link zu finden.
Notarztkurs - Allgemeine und spezielle Notfallbehandlung : Es sind noch Plätze frei! 🚑
Was sind eigentlich die Aufgaben von Notärztinnen und Notärzten? Welche Einsatzstrategie verfolge ich bei einem Notfall? Und wie führe ich eine Erstversorgung von Patientinnen und Patienten unter erschwerten Bedingungen durch? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir in unserer Kurs-Weiterbildung „Allgemeine und spezielle Notfallbehandlung“ vom 21. bis zum 28. März 2026 in Garmisch-Partenkirchen.
Sie sind Ärztin oder Arzt und wollen die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin erwerben oder Ihre Kenntnisse in Bezug auf dieses Thema auf den neuesten Stand bringen? Dann nehmen Sie an unserer Kurs-Weiterbildung teil!
Themen und Inhalte der Fortbildung sind unter anderem:
✅ Grundlagen und Basisversorgung
✅ Notfallmedizinische Untersuchung, Überwachung und Medikation
✅ Therapeutische Maßnahmen bei einem Notfall
Die Teilnahmegebühr für diese Kurs-Weiterbildung beträgt 1.495 Euro. Im Rahmen der Fortbildung können Sie 110 Fortbildungspunkte erwerben.
Weitere Informationen zur Kurs-Weiterbildung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter dem folgenden Link.