COVID-19-Impfung: Herausforderungen in der Praxis- und Patientenversorgung
In Bayern werden ab Anfang April die niedergelassenen Ärzte als zweite Säule neben den Impfzentren die Bayerische COVID-19-Impfstrategie ergänzen. Deshalb wird die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) am Mittwoch, den 14. April 2021, für Ärztinnen und Ärzte ein Online-Fortbildungsseminar zum Thema „COVID-19-Impfung: Herausforderungen in der Praxis- und Patientenversorgung“ anbieten. Als Referenten konnte die BLÄK Professor Dr. Christian Bogdan, Ordinarius und Institutsdirektor am Institut für Klinische Mikrobiologie, Immunologie und Hygiene des Universitätsklinikums Erlangen und Mitglied der STIKO, gewinnen. Inhalte der Fortbildung:
» Wichtige allgemeine Informationen zur Impfung
» Sicherheit der Impfstoffe
» Mögliche Nebenwirkungen oder allergische Reaktionen
» Handhabe der Multidosisgefäße
» Vor- und Nachteile der einzelnen Impfstoffe
Fragen werden im Anschluss im Rahmen einer moderierten Diskussion beantwortet. Fragen können auch gerne vorab an: seminare@blaek.de gesendet werden. Die Teilnahme ist kostenlos. Für die Veranstaltung sind zwei CME-Punkte vorgesehen. Online-Anmeldungen sind über den Fortbildungskalender der BLÄK oder per Telefon unter der Nummer 089 4147–213 möglich.
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) veranstaltet erstmals vom 11. bis 12. Juni 2021 das Seminar „Klimawandel und Gesundheit“
Themen sind unter anderem:
Ursachen des Klimawandels, Extremwetterereignisse jetzt und in Zukunft
Hitzewellen
Klimawandel und die Rolle des Arztes
Veränderte Bedingungen für Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene
Kinder als Risikogruppe – mentale Gesundheit und Extremwetterereignisse
Verbreitung von Vektoren-Tieren (u. a. Zecken, invasive Stechmücken) und Ausbreitung von bestehenden und neuen Infektionskrankheiten
Verbreitung von Allergiepflanzen, Verlängerung der Pollensaison
Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit
Dieses 20-stündige Seminar basiert auf dem Zusatzmodul „Klimawandel und Gesundheit“ zur strukturierten curricularen Fortbildung „Praktische Umweltmedizin“ (Bundesärztekammer, 1. Auflage 15.11.2019).
Weitere Informationen finden Sie im Fortbildungskalender.
11. Juni 2021 09:00 Uhr bis 12. Juni 2021 18:00 Uhr
Online-Seminar "Gesundheitsförderung und Prävention"
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) veranstaltet vom 27. bis 29. April 2021 das Online-Seminar „Gesundheitsförderung und Prävention“.
Themen sind unter anderem:
» Krankheitsmodelle und ihre Relevanz für die Prävention
» Veränderungen des Krankheitsgeschehens
» Präventionsdefinitionen und -konzepte
» Gesundheitsverhalten und ärztliche Beratung
» Risikofaktoren und protektive Faktoren in der Krankheitsentstehung
» Gesundheitsförderung und Prävention in verschiedenen Altersgruppen
» Arbeitsspezifische Rahmenbedingungen und Interventionsstrategien
Dieses Seminar basiert auf der strukturierten curricularen Fortbildung „Gesundheitsförderung und Prävention“ (24 Fortbildungsstunden) der Bundesärztekammer (2008) und wird von der BLÄK mit einem Betrag von 7.000 Euro unterstützt. Weitere Infos zum Seminar und zur Anmeldung finden Sie unter „Seminare und Veranstaltungen“.
Seminar "Gesundheitsförderung und Prävention"
Online
27. April 2021 09:00 Uhr bis 29. April 2021 18:00 Uhr
Save the Date - 52. Internationaler Fortbildungskongress in Grado
Zum 52. Mal wird vom 22. August bis zum 27. August 2021 der Internationale Fortbildungskongress für Ärztinnen und Ärzte im norditalienischen Grado stattfinden. Ausrichter ist dieses Jahr die Bayerische Landesärztekammer. Vorläufiges Programm:
• Künstliche Intelligenz: Disruption in der medizinischen Versorgung – Chancen und Risiken
• Infektionskrankheiten: Impfungen und Therapiestandards inkl. Antibiotikatherapie
• Umweltmedizin und Reisemedizin im Zeitalter von Globalisierung und Klimawandel
• Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten: Gutachten und Auswirkungen
• Aktuelles aus der Pädiatrie
• Hausärztliche Versorgung im Team
• Obstruktive Atemwegserkrankungen, Koronare Herzkrankheit und Diabetes mellitus
• Notfallmedizin und Akutversorgung
Nähere Informationen hierzu werden in den nächsten Monaten veröffentlicht.
52. Internationaler Seminarkongress in Grado/Italien
Regelung zur Fortbildungspflicht im Krankenhaus nach § 136b SGB V
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) passt seine Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus nach § 136b SGB V an.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie durch die Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses Nr. 32 / 2020 vom 16. Juli 2020
Regelung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach § 95 d SGB V
Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung aktuell für Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten die Nachweispflicht der fachlichen Fortbildung nach § 95d SGB V modifiziert.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie hier:
• Veröffentlichung Deutsches Ärzteblatt Jg. 117 Heft 24 12. Juni 2020
• Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB)
Neufassung der Richtlinie zur Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen – Beschluss des Vorstandes der BLÄK vom 30. November 2019
Die Richtlinie tritt am 1. Januar 2020 nach Veröffentlichung im Bayerischen Ärzteblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Richtlinie vom 6. März 2018 außer Kraft.
Bitte beachten Sie die geänderten Fristen zur Anmeldung
Seit 1. August 2018 ist die Änderung der Richtlinie zur Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen hinsichtlich der Anmeldefrist in Kraft getreten. Der Antrag ist mindestens 10 Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor Beginn der Veranstaltung webbasiert bei der Kammer zu stellen. Bitte beachten Sie, dass der Tag der Anmeldung nicht mitzählt.
Der Antrag auf Anerkennung von Fortbildungspunkten für Strahlenschutzkurse gemäß Anerkennungsverfahren nach RöV/StrlSchV ist webbasiert mindestens 30 Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor Beginn der Veranstaltung bei der Kammer zu stellen.
Änderungen zur Zuerkennung von Fortbildungspunkten
Seit Juni 2018 werden keine Fortbildungspunkte mehr zuerkannt, wenn eine finanzielle Förderung erfolgt und diese nicht öffentlich gemacht wird. Eine finanzielle Förderung Dritter muss im Veranstaltungsprogramm zu erkennen sein.
Die Angabe der Summe finanzieller Förderung gemäß aktueller Berufsordnung für Ärzte Bayerns § 32, Abs. 3 Satz 2 wird für die ordnungsgemäße Bearbeitung Ihres Antrages benötigt. Eine fehlende Angabe bei zutreffendenfalls finanzieller Förderung kann zur Ablehnung Ihres Antrages führen.
Näheres regelt die aktuelle Berufsordnung für die Ärzte Bayerns