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    Hinweis zur neuen Fortbildungspunktemeldung ab 1. Januar 2025

    Die Fobi-App wird Ende des Jahres abge­schal­tet und durch zwei neue Weban­wen­dun­gen, die FobiApp-Web für Ärzte und Ärztin­nen und die neue Punk­te­mel­dung für Veran­stal­ter ersetzt. Diese Umstel­lung soll die Benut­zer­freund­lich­keit verbes­sern und den Zugang zu den Funk­ti­o­nen der App erleich­tern. Beide Web-Anwen­dun­gen können sowohl am Compu­ter als auch über das Smart­phone verwen­det werden. Die Funk­ti­o­na­li­tä­ten der alten FobiApp blei­ben im Wesent­li­chen auch in den beiden neuen webba­sier­ten Anwen­dun­gen beste­hen.

    Die FobiApp-Web

    Die FobiApp-Web muss einma­lig im Portal der BLAEK (unter Fort­bil­dung -> FobiApp-Web) akti­viert werden. Danach stehen folgende Funk­ti­o­nen zur Verfü­gung:

    Punk­te­konto

    Der aktu­elle Punk­tes­tand kann jeder­zeit durch den indi­vi­du­ell wähl­ba­ren Zeit­raum abge­fragt werden. Für den Zugriff auf das Punk­te­konto ist wie bisher das Eins­can­nen eines Zugangs­co­des erfor­der­lich, der von den Ärzte­kam­mern bereit­ge­stellt wird.

    Fort­bil­dungs­su­che

    Die App bietet auch weiter­hin eine bundes­weite Suche nach Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen mit Infor­ma­ti­o­nen, die über die Web-Services der jewei­li­gen Kammern bereit­ge­stellt werden. Persön­li­cher Barcode: Die App gene­riert persön­li­che Barco­des der EFN zur Regis­trie­rung bei Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen ohne Barcode-Aufkle­ber. Ab dem 1. Januar 2025 enthält der Barcode einen QR-Code, die neuen Barcode-Aufkle­ber sind bei der BLÄK auf Anfrage erhält­lich.

    Die neue Punk­te­mel­dung

    Punk­te­mel­dung

    Mit dieser Anwen­dung können die Veran­stal­ter einer aner­kann­ten Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tung die Teil­nahme und erwor­be­nen Fort­bil­dungs­punkte einfach und effi­zi­ent melden. Die Punk­te­mel­dung kann sowohl am Compu­ter als auch über das Smart­phone erfol­gen: Durch die manu­elle Eingabe der EFN Nummern, anhand eines Barcode-Scan­ners oder durch das Eins­can­nen der QR-Codes per Smart­phone.

    Das Eins­can­nen der QR-Codes per Smart­phone ist nur mit den neuen Barcode-Etiket­ten möglich, die bei der BLÄK auf Anfrage erhält­lich sind.

    Mit der EIV Punk­te­mel­dungs-APP wird für Veran­stal­ter auch eine REST API ange­bo­ten. Damit wird die direkte Inte­gra­tion der Veran­stal­ter­sys­teme mit der Punk­te­mel­dungs-Platt­form ermög­licht. Weitere Infor­ma­ti­o­nen zur Anbin­dung der Systeme finden Sie unter: veran­stal­ter-swag­ger-ui.eiv-fobi.de.

    Über­g­angs­phase und Verfüg­bar­keit

    Die FobiApp wird ab März 2025 nicht weiter unter­stützt, bleibt jedoch weiter­hin funk­ti­ons­fä­hig. Mit einem sepa­rat in den App Stores bereit gestell­ten Update lässt sich der Wech­sel von der alten zur neuen Version bequem einlei­ten.

    Dazugehörige Dokumente

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    Aktuelle Information zur Fortbildungspflicht

    Neuer Service im Portal der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer (Meine BLÄK-Portal): „Teil­nah­me­be­schei­ni­gun­gen selbst­stän­dig hoch­la­den“

    Die Über­tra­gung von Fort­bil­dungs-Teil­nah­me­be­schei­ni­gun­gen wird noch einfa­cher. Ab jetzt haben Sie die Möglich­keit, im geschütz­ten Mitglie­der-Portal Ihre Teil­nah­me­be­schei­ni­gun­gen selbst­stän­dig hoch­zu­la­den. Dafür melden Sie sich einfach mit Ihren Zugangs­da­ten an und gehen in den Bereich Fort­bil­dung -> Teil­nah­me­be­schei­ni­gung einrei­chen.

    Die Funk­ti­o­nen im Detail:

    • Digi­tale (gespei­cherte) Fort­bil­dungs-Teil­nah­me­be­schei­ni­gun­gen in verschie­dens­ten Forma­ten können selbst­stän­dig über das Meine BLÄK-Portal hoch­ge­la­den werden
    • Mehrere Fort­bil­dungs-Teil­nah­me­be­schei­ni­gun­gen können gleich­zei­tig hoch­ge­la­den werden
    • Hoch­ge­la­dene Fort­bil­dungs-Teil­nah­me­be­schei­ni­gun­gen werden zur besse­ren Über­sicht in einer Tabelle ange­zeigt
    • Soll­ten Sie den Vorgang nicht direkt abschlie­ßen können, kein Problem. Das System spei­chert Ihre hoch­ge­la­de­nen Fort­bil­dungs-Teil­nah­me­be­schei­ni­gun­gen und erin­nert Sie, dass Sie die hoch­ge­la­de­nen Doku­mente noch versen­den müssen
    • Zur Doku­men­tie­rung werden Ihre hoch­ge­la­de­nen / einge­reich­ten Fort­bil­dungs-Teil­nah­me­be­schei­ni­gun­gen mit dem hoch­ge­la­de­nen / einge­reich­ten Datum in einer
      Über­sicht gespei­chert
    • Ihre hoch­ge­la­de­nen Fort­bil­dungs-Teil­nah­me­be­schei­ni­gun­gen können jeder­zeit über das Akti­ons-Fens­ter aufge­ru­fen und ange­schaut werden
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    Hausärzte können ab 1. März 2022 Patientinnen und Patienten hinsichtlich einer Organ- und Gewebespende beraten.

    Gemäß aktu­a­li­sier­tem Trans­plan­ta­ti­ons­ge­setz § 2 Abs. 1a und 1b können Haus­ärz­tin­nen und Haus­ärzte ab 1. März 2022 ihre Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten über die Voraus­set­zun­gen und Möglich­kei­ten einer Organ- und Gewe­be­spende bera­ten und über die Abgabe einer Erklä­rung zur Organ- und Gewe­be­spende im Organ­spen­de­re­gis­ter infor­mie­ren.
    In diesem Zusam­men­hang können auch nicht-voll­jäh­rige Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten darauf hinge­wie­sen werden, dass mit Voll­en­dung des 16. Lebens­jah­res eine Erklä­rung zur Organ- und Gewe­be­spende abge­ge­ben oder geän­dert werden kann. Bereits mit Voll­en­dung des 14. Lebens­jah­res kann einer Organ- und Gewe­be­spende wider­spro­chen werden.
    Die Bera­tung durch die Haus­ärzte kann alle zwei Jahre pro Pati­ent abge­rech­net werden.
    Um die erfor­der­li­chen Kennt­nisse zu erlan­gen, können sich Ärzte aller Fach­rich­tun­gen über das E-Lear­ning Portal der Deut­schen Stif­tung Organ­trans­plan­ta­tion einlog­gen, um das Lern­mo­dul „Basis­mo­dul Haus­a­rzt“ zu absol­vie­ren. Das Modul ist mit zwei CME-Punk­ten zerti­fi­ziert.

  • E-Learning-Programm "KeepCoool" unterstützt Praxen beim Impfstoff- und Impfkühlschrankmanagement

    Das Univer­si­täts­kli­ni­kum Bonn (UKB) bietet seit Kurzem unter dem Titel „Keep­Coool“ ein E-Lear­ning Programm an, welches nieder­ge­las­sene Ärztin­nen und Ärzte sowie Medi­zi­ni­sche Fach­an­ge­stellte beim Impf­stoff- und Impf­kühl­schrank­ma­na­ge­ment unter­stüt­zen soll. Die Fort­bil­dungs­in­halte sind wissen­schaft­lich fundiert, basie­ren auf inter­na­ti­o­na­len Empfeh­lun­gen und Leit­li­nien sowie auf dem Ansatz „Aus der Praxis – Für die Praxis“. Das E-Lear­ning Programm verbes­sert nach­weis­lich den Kennt­niss­tand von Ärzten und MFA. Aufge­kom­men ist die Thema­tik im Zuge wissen­schaft­li­cher Arbei­ten, die gezeigt haben, dass mehr als zwei Drit­tel aller unter­such­ten Impf­kühl­schränke in Haus­a­rzt­pra­xen Tempe­ra­tur­pro­bleme hatten.
    Die Fort­bil­dung ist in die fünf Lern­mo­dule „Tem­pe­ra­tur, Kühl­schrank, Lage­rung, Zustän­dig­kei­ten und Moni­to­ring“ geglie­dert, dauert zirka 30 bis 45 Minu­ten und wird von der Ärzte­kam­mer Nord­rhein mit einem CME-Punkt aner­kannt. Die Fort­bil­dung steht sowohl Ärzten als auch MFA kosten­frei zur Verfü­gung. Über­dies werden im Rahmen des E-Lear­ning-Programms Praxis­hil­fen für nieder­ge­las­sene Ärzte zum Down­load bereit gestellt.
    Der Zugang zum Programm erfolgt über den unten ange­ge­be­nen Link.

  • Regelung zur Fortbildungspflicht im Krankenhaus nach § 136b SGB V

    Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) passt seine Rege­lun­gen zur Fort­bil­dung im Kran­ken­haus nach § 136b SGB V an.
    Nähere Infor­ma­ti­o­nen hierzu erhal­ten Sie durch die Pres­se­mit­tei­lung des Gemein­sa­men Bundes­aus­schus­ses Nr. 32 / 2020 vom 16. Juli 2020

    Dazugehörige Dokumente

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    Änderungen zur Zuerkennung von Fortbildungspunkten

    Seit Juni 2018 werden keine Fort­bil­dungs­punkte mehr zuer­kannt, wenn eine finan­zi­elle Förde­rung erfolgt und diese nicht öffent­lich gemacht wird. Eine finan­zi­elle Förde­rung Drit­ter muss im Veran­stal­tungs­pro­gramm zu erken­nen sein.

    Die Angabe der Summe finan­zi­el­ler Förde­rung gemäß aktu­el­ler Berufs­ord­nung für Ärzte Bayerns § 32, Abs. 3 Satz 2 wird für die ordnungs­ge­mäße Bear­bei­tung Ihres Antra­ges benö­tigt. Eine fehlende Angabe bei zutref­fen­den­falls finan­zi­el­ler Förde­rung kann zur Ableh­nung Ihres Antra­ges führen.

    Nähe­res regelt die aktu­elle Berufs­ord­nung für die Ärzte Bayerns

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    Bitte beachten Sie die geänderten Fristen zur Anmeldung

    Seit 1. August 2018 ist die Ände­rung der Richt­li­nie zur Bewer­tung von Fort­bil­dungs­maß­nah­men hinsicht­lich der Anmel­de­frist in Kraft getre­ten. Der Antrag ist mindes­tens 10 Arbeits­tage (Montag bis Frei­tag) vor Beginn der Veran­stal­tung webba­siert bei der Kammer zu stel­len. Bitte beach­ten Sie, dass der Tag der Anmel­dung nicht mitzählt.

    Der Antrag auf Aner­ken­nung von Fort­bil­dungs­punk­ten für Strah­len­schutz­kurse gemäß Aner­ken­nungs­ver­fah­ren nach RöV/StrlSchV ist webba­siert mindes­tens 30 Arbeits­tage (Montag bis Frei­tag) vor Beginn der Veran­stal­tung bei der Kammer zu stel­len.

Termine

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    Fortbildung „Gesundheitsförderung und Prävention“ vom 16. bis 18. September 2025 in München: Es sind noch Plätze frei!

    Unge­sunde Ernäh­rung, zu wenig Schlaf, kaum Bewe­gung – in ihrem Berufs­all­tag tref­fen Ärztin­nen und Ärzte immer wieder auf Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten, die ihrer Gesund­heit nicht die notwen­dige Aufmerk­sam­keit schen­ken. Sie möch­ten lernen, wie Sie die Gesund­heits­kom­pe­tenz Ihrer Pati­en­ten stär­ken und sie zu einer Verhal­tens­än­de­rung bewe­gen können? Dann sind Sie bei unse­rer Fort­bil­dung „Gesund­heits­för­de­rung und Präven­tion“ genau rich­tig.

    Themen und Inhalte des Semi­nars gemäß dem Curri­cu­lum der Bunde­s­ärz­te­kam­mer sind unter ande­rem:

    ✅ Präven­ti­ons­de­fi­ni­ti­o­nen
    ✅ Risi­ko­fak­to­ren und protek­tive Fakto­ren in der Krank­heits­ent­ste­hung
    ✅ Gesund­heits­för­de­rung und Präven­tion in verschie­de­nen Alters­grup­pen
    ✅ Ärzt­li­che Gesund­heits­be­ra­tung

    Ziel­gruppe der Fort­bil­dung: Ärzte sowie weitere Inter­es­sierte aus Gesund­heits­be­ru­fen

    Die Teil­nah­me­ge­bühr für dieses Semi­nar beträgt 550 Euro. Im Rahmen des Semi­nars können 27 Fort­bil­dungs­punkte erwor­ben werden.

    𝗪𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿𝗲 𝗜𝗻𝗳𝗼𝗿𝗺𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝗲𝗻 𝘇𝘂𝗺 𝗦𝗲𝗺𝗶𝗻𝗮𝗿 𝘂𝗻𝗱 𝗱𝗶𝗲 𝗠𝗼̈𝗴𝗹𝗶𝗰𝗵𝗸𝗲𝗶𝘁 𝘇𝘂𝗿 𝗔𝗻𝗺𝗲𝗹𝗱𝘂𝗻𝗴 𝗳𝗶𝗻𝗱𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝘂𝗻𝘁𝗲𝗿 𝗱𝗲𝗺 𝗳𝗼𝗹𝗴𝗲𝗻𝗱𝗲𝗺 𝗟𝗶𝗻𝗸

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    Online-Fortbildung "Gendersensible Medizin und Frauengesundheit" - jetzt teilnehmen!

    Tauchen Sie ein in die span­nen­den Unter­schiede zwischen den Geschlech­tern bei Diagno­s­tik und Thera­pie – in einer kompak­ten, zwei­stün­di­gen Online-Fort­bil­dung für Ärztin­nen und Ärzte am 15. Okto­ber 2025.

    Im Webi­nar vermit­teln wir Ihnen die geschlechts­s­pe­zi­fi­schen Unter­schiede bei der Diagno­s­tik und Thera­pie von

    ✅ Herz-Kreis­lauf-Erkran­kun­gen
    ✅ Schlafap­noe
    ✅ Depres­si­o­nen
    ✅ Chro­ni­schen Schmer­zen

    🎓 Fort­­bil­­dungs­­­punkte: Ärztin­­nen und Ärzte erha­l­ten zwei CME-Punkte.

    👉 Weitere Infor­­ma­ti­o­­nen zum Semi­­nar und die Möglich­keit zur Anmel­­dung finden Sie unter dem folgen­­­den Link.

    • Fortbildung Gendersensible Medizin, Frauengesundheit

      Online

      15.10.2025 18:00:00 Uhr bis 20:00:00 Uhr

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    Notarztkurs - Allgemeine und spezielle Notfallbehandlung : Es sind noch Plätze frei! 🚑

    Was sind eigent­lich die Aufga­ben von Notärz­tin­nen und Notärz­ten? Welche Einsatz­stra­te­gie verfolge ich bei einem Notfall? Und wie führe ich eine Erst­ver­sor­gung von Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten unter erschwer­ten Bedin­gun­gen durch? Diese und viele weitere Fragen beant­wor­ten wir in unse­rem notärzt­li­chen Semi­nar „All­ge­meine und spezi­elle Notfall­be­hand­lung“ vom 18. bis zum 25. Okto­ber 2025 in Lands­hut.

    Sie sind Ärztin oder Arzt und wollen die Zusatz­be­zeich­nung Notfall­me­di­zin erwer­ben oder Ihre Kennt­nisse in Bezug auf dieses Thema auf den neues­ten Stand brin­gen? Dann nehmen Sie an unse­rem Semi­nar teil!

    Themen und Inhalte der Fort­bil­dung sind unter ande­rem:

    ✅ Grund­la­gen und Basis­ver­sor­gung
    ✅ Notfall­me­di­zi­ni­sche Unter­su­chung, Über­wa­chung und Medi­ka­tion
    ✅ Thera­peu­ti­sche Maßnah­men bei einem Notfall

    Die Teil­nah­me­ge­bühr für dieses Semi­nar beträgt 1.495 Euro. Im Rahmen der Fort­bil­dung können Sie 110 Fort­bil­dungs­punkte erwer­ben.

    Weitere Infor­ma­ti­o­nen zum Semi­nar und die Möglich­keit zur Anmel­dung finden Sie unter dem folgen­den Link.

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    Blended Learning-Fortbildung im November 2025: Langzeitüberlebende von Krebs kompetent begleiten

    Vom 12. bis 29. Novem­ber 2025 bietet die Akade­mie für ärzt­li­che Fort­bil­dung der Ärzte­kam­mer West­fa­len-Lippe eine praxis­nahe Fort­bil­dung zum Thema „Behand­lung und Betreu­ung von Lang­zeit­über­le­ben­den einer Krebs­er­kran­kung“ an. Das inno­va­tive Blen­ded-Lear­ning-Format vereint Webi­nare, eLear­ning-Einhei­ten und einen Präsenz­tag und rich­tet sich an Ärztin­nen und Ärzte aus ganz Deut­sch­land. Nutzen Sie die Gele­gen­heit, Ihr Fach­wis­sen zu vertie­fen und neue Perspek­ti­ven für die Versor­gung dieser beson­de­ren Pati­en­ten­gruppe zu gewin­nen.

    Erwerb­bare Fort­bil­dungs­punkte

    49 Punkte (Kate­go­rie K)

    Teil­nah­me­ge­büh­ren
    € 875,00 (Mitglied der Akade­mie)
    € 995,00 (Nicht­mit­glied der Akade­mie)
    € 740,00 (Arbeits­los/Eltern­zeit)

    Neugie­rig gewor­den? Weitere Infor­ma­ti­o­nen zur Fort­bil­dung sowie Anmel­demög­lich­kei­ten finden Sie im beige­füg­ten Flyer.

    • Fortbildung Cancer Survivorship Care

      12.11.2025 bis 29.11.2025

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