Aktuelles Fortbildung

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Aktuelles

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    Aktuelle Information zur Fortbildungspflicht

    Verlän­­ge­rung der Nach­weis­pflicht gem. § 6 Beschluss des Gemein­sa­­men Bundes­­aus­­schus­­ses (G-BA) über eine Ände­rung der Fort­­bil­­dungs­­pflicht im Kran­ken­haus. Gemäß § 136 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Sozi­a­l­­ge­­setz­­buch V (SGB V) sind fach­ärz­t­­lich tätige Ärzte und Ärztin­­nen gegen­­über ihrer Kran­ken­haus­lei­tung verpflich­tet, die Fort­­bil­­dungs­­pflicht nach­­zu­wei­­sen.

    Diese Fort­­bil­­dungs­­pflicht wurde durch eine Sonder­re­­ge­­lung des G-BA aufgrund der COVID-19-Pande­­mie dahin­­­ge­hend geän­­dert, dass die am 1. April 2020 laufen­­den Fris­ten zur Teil­­nahme an Fort­­bil­­dungs­­­maß­­nah­­men gemäß § 2 Satz 1 und zur Erbrin­­gung des Fort­­bil­­dungs­­nach­wei­­ses § 3 Absatz 1 um zwölf Monate verlän­­gert werden.
    Der Vorstand der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer hat in seiner Sitzung am 7. Mai 2022 beschlos­­sen, für die fort­­bil­­dungs­­­ver­­pflich­ten­­den Ärzte gemäß § 136 b SGB V die Verlän­­ge­rung der Nach­weis­­frist abzu­än­­dern, das heißt, eine Inan­­spruch­­nahme ist letz­t­­ma­­lig ab dem 31. März 2021 möglich.

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    Hausärzte können ab 1. März 2022 Patientinnen und Patienten hinsichtlich einer Organ- und Gewebespende beraten.

    Gemäß aktu­a­­li­­sier­tem Trans­­plan­ta­ti­­ons­­ge­­setz § 2 Abs. 1a und 1b können Haus­ärz­tin­­nen und Haus­ärzte ab 1. März 2022 ihre Pati­en­tin­­nen und Pati­en­ten über die Voraus­­set­­zun­­gen und Möglich­kei­ten einer Organ- und Gewe­­be­s­pende bera­ten und über die Abgabe einer Erklä­rung zur Organ- und Gewe­­be­s­pende im Organ­s­pen­­de­re­­gis­ter infor­­mie­ren.
    In diesem Zusam­­men­hang können auch nicht-voll­­jäh­­rige Pati­en­tin­­nen und Pati­en­ten darauf hinge­wie­­sen werden, dass mit Voll­en­­dung des 16. Lebens­­jah­res eine Erklä­rung zur Organ- und Gewe­­be­s­pende abge­­­ge­­ben oder geän­­dert werden kann. Bereits mit Voll­en­­dung des 14. Lebens­­jah­res kann einer Organ- und Gewe­­be­s­pende wider­spro­chen werden.
    Die Bera­tung durch die Haus­ärzte kann alle zwei Jahre pro Pati­ent abge­­rech­­net werden.
    Um die erfor­­der­­li­chen Kennt­­nisse zu erlan­­gen, können sich Ärzte aller Fach­rich­tun­­gen über das E-Lear­­ning Portal der Deut­­schen Stif­tung Organ­trans­­plan­ta­tion einlo­g­­gen, um das Lern­­mo­­dul „Basis­­mo­­dul Haus­a­rzt“ zu absol­vie­ren. Das Modul ist mit zwei CME-Punk­ten zerti­­fi­­ziert.

  • E-Learning-Programm "KeepCoool" unterstützt Praxen beim Impfstoff- und Impfkühlschrankmanagement

    Das Unive­r­­­si­täts­k­li­­ni­­kum Bonn (UKB) bietet seit Kurzem unter dem Titel „Keep­­Coool“ ein E-Lear­­ning Programm an, welches nieder­­ge­las­­sene Ärztin­­nen und Ärzte sowie Medi­­zi­­ni­­sche Fach­an­­ge­­stellte beim Impf­­stoff- und Impf­­kühl­schrank­­ma­na­­ge­­ment unter­­stüt­­zen soll. Die Fort­­bil­­dungs­­in­halte sind wissen­­schaft­­lich fundiert, basie­ren auf inter­na­ti­o­na­len Empfeh­­lun­­gen und Leit­­li­­nien sowie auf dem Ansatz „Aus der Praxis – Für die Praxis“. Das E-Lear­­ning Programm verbes­­sert nach­weis­­lich den Kennt­­niss­tand von Ärzten und MFA. Aufge­­kom­­men ist die Thema­tik im Zuge wissen­­schaft­­li­cher Arbei­ten, die gezeigt haben, dass mehr als zwei Drit­tel aller unter­­such­ten Impf­­kühl­schränke in Haus­a­rz­t­pra­­xen Tempe­ra­tur­pro­bleme hatten.
    Die Fort­­bil­­dung ist in die fünf Lern­­mo­­dule „Tem­­pe­ra­tur, Kühl­schrank, Lage­rung, Zustän­­dig­kei­ten und Moni­to­ring“ geglie­­dert, dauert zirka 30 bis 45 Minu­ten und wird von der Ärzte­­kam­­mer Nord­rhein mit einem CME-Punkt aner­­kannt. Die Fort­­bil­­dung steht sowohl Ärzten als auch MFA kosten­­­frei zur Verfü­­gung. Über­­­dies werden im Rahmen des E-Lear­­ning-Programms Praxis­hil­­fen für nieder­­ge­las­­sene Ärzte zum Down­load bereit gestellt.
    Der Zugang zum Programm erfolgt über den unten ange­­ge­­be­­nen Link.

  • Regelung zur Fortbildungspflicht im Krankenhaus nach § 136b SGB V

    Der Gemein­­same Bundes­­aus­­schuss (G-BA) passt seine Rege­­lun­­gen zur Fort­­bil­­dung im Kran­ken­haus nach § 136b SGB V an.
    Nähere Infor­­ma­ti­o­­nen hierzu erha­l­ten Sie durch die Pres­­se­­mit­tei­­lung des Gemein­sa­­men Bundes­­aus­­schus­­ses Nr. 32 / 2020 vom 16. Juli 2020

    Dazugehörige Dokumente

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    Änderungen zur Zuerkennung von Fortbildungspunkten

    Seit Juni 2018 werden keine Fort­­bil­­dungs­­­punkte mehr zuer­­kannt, wenn eine finan­­zi­elle Förde­rung erfolgt und diese nicht öffent­­lich gemacht wird. Eine finan­­zi­elle Förde­rung Drit­ter muss im Veran­­sta­l­tungs­­pro­­gramm zu erken­­nen sein.

    Die Angabe der Summe finan­­zi­el­­ler Förde­rung gemäß aktu­el­­ler Berufs­­ord­­nung für Ärzte Bayerns § 32, Abs. 3 Satz 2 wird für die ordnungs­­­ge­­mäße Bear­­bei­tung Ihres Antra­­ges benö­tigt. Eine fehlende Angabe bei zutre­f­­fen­­den­falls finan­­zi­el­­ler Förde­rung kann zur Ableh­­nung Ihres Antra­­ges führen.

    Nähe­res regelt die aktu­elle Berufs­­ord­­nung für die Ärzte Bayerns

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    Bitte beachten Sie die geänderten Fristen zur Anmeldung

    Seit 1. August 2018 ist die Ände­rung der Richt­­li­­nie zur Bewer­tung von Fort­­bil­­dungs­­­maß­­nah­­men hinsicht­­lich der Anmel­­de­­frist in Kraft getre­ten. Der Antrag ist mindes­tens 10 Arbeits­­­tage (Montag bis Frei­­­tag) vor Beginn der Veran­­sta­l­tung webba­­siert bei der Kammer zu stel­len. Bitte beach­ten Sie, dass der Tag der Anmel­­dung nicht mitzählt.

    Der Antrag auf Aner­ken­­nung von Fort­­bil­­dungs­­­punk­ten für Strah­len­­schutz­­kurse gemäß Aner­ken­­nungs­­­ver­­fah­ren nach RöV/StrlSchV ist webba­­siert mindes­tens 30 Arbeits­­­tage (Montag bis Frei­­­tag) vor Beginn der Veran­­sta­l­tung bei der Kammer zu stel­len.

Termine

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    Start unserer neuen Video-Fortbildung "Gesundheitliche Auswirkungen der Klimaerwärmung und Hitzeschutz“

    Welche gesun­d­heit­­li­chen Gefah­ren drohen durch Hitze? Mit welchen tech­­ni­­schen und orga­­ni­sa­to­ri­­schen Maßnah­­men kann der Hitze­­schutz in ärzt­­li­chen Praxen verbes­­sert werden? Und welche Krank­heits­­­vek­to­ren können sich durch die globale Erwär­­mung ausbrei­ten? All diese Fragen beant­wor­ten wir in unse­­rer neuen Video-Fort­­bil­­dung "Gesun­d­heit­­li­che Auswir­­kun­­gen der Klima­e­r­wär­­mung und Hitze­­schutz“. Das Semi­­nar rich­tet sich an alle inter­es­­sier­ten Ärztin­­nen und Ärzte.

    In Teil 1 unse­­rer Video-Fort­­bil­­dung stellt Profes­­sor Dr. Jörg Schel­­ling mögli­che Hitze­­schutz­­maß­­nah­­men in der ärzt­­li­chen Praxis vor.

    In Teil 2 unse­­rer Video-Fort­­bil­­dung refe­riert Dr. Markus Früh­wein über das Thema „Glo­­bale Erwär­­mung – Krank­heits­­­vek­to­ren brei­ten sich aus“

    Für diese Video-Fort­­bil­­dung können bei der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer kosten­­­frei Fort­­bil­­dungs­­­punkte erwor­­ben werden. Sie wollen für dieses Semi­­nar Fort­­bil­­dungs­­­punkte erwer­­ben? Melden Sie sich dazu bei unse­­rer Abtei­­lung „For­t­­bil­­dung/QM“ per E-Mail (Semi­na­re@blaek.de) oder per Tele­­fon (089/4147–141) an. Hinweis: Um die Fort­­bil­­dungs­­­punkte zu erha­l­ten, müssen Sie gegen­­über der BLÄK einige Verstän­d­­nis­fra­­gen beant­wor­ten.

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