Aktuelle Infos der Bayerischen Landesärztekammer

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Aktuelles

  • Erste Folge des Video-Podcasts der Bayerischen Landesärztekammer zum Thema „One Health“

    Alles, was derzeit die Ärzte­­schaft bewegt, von Corona bis „Kli­­ma­wan­­del und Gesun­d­heit“ könne zusam­­men­­ge­fasst werden unter dem Begriff „One Health“, erklärt Dr. Gerald Quit­te­­rer, Präsi­­dent der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer (BLÄK), in der ersten Folge des Video-Podcasts der BLÄK. Mensch, Tier und Ökosys­teme stün­­den untrenn­­bar mitein­an­­der in Verbin­­dung, beein­fluss­ten sich gegen­­sei­tig und seien aufein­an­­der ange­wie­­sen, so Bayerns Ärzte­­chef im Video.

    Mit ihren Video-Podcasts, die in unre­­gel­mä­­ßi­­gen Abstän­­den veröf­­fent­­licht werden, möchte die BLÄK Inter­es­­sierte über aktu­elle Entwick­­lun­­gen aus dem Gesun­d­heits­­­be­reich infor­­mie­ren, die die baye­ri­­sche Ärzte­­schaft bewe­­gen. Dazu zählen etwa Einbli­­cke in die Gesun­d­heits- sowie die ärzt­­li­che Berufs­­­po­­li­tik oder Äuße­run­­gen des Präsi­­di­ums der BLÄK.

  • Niederlassungsbescheinigungen können im Meine BLÄK-Portal heruntergeladen werden

    In Bayern nieder­­ge­las­­sene Ärztin­­nen und Ärzte können seit dem 21. April 2021 Nieder­las­­sungs­­­be­­schei­­ni­­gun­­gen der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer selbst herun­ter­la­­den. Darin wird von Seiten der Kammer eine Tätig­keit in eige­­ner Praxis bestä­tigt.
    Zu finden ist die Beschei­­ni­­gung im Meine BLÄK-Portal im Menü unter dem Reiter „Mel­­de­­be­­stä­ti­­gun­­gen“ oder im Bereich „Mein Profil – Melde­da­ten“ unter dem Reiter „Mel­­de­­be­­stä­ti­­gun­­gen“.

  • Video­tu­to­rial der Gema­tik zum eHBA

    Auf YouTube bietet die Gema­tik seit dem 14. April 2021 ein Video­tu­to­rial an, welches Ärztin­­nen und Ärzten detail­­liert und leicht verstän­d­­lich den Weg zum elek­tro­­ni­­schen Arzt­aus­weis (eHBA) erklärt.

    Das Tuto­rial ist unter dem beige­­füg­ten YouTube-Link verfüg­­bar.

    Bei der Nutzung digi­ta­­ler Anwen­­dun­­gen der Pati­en­ten­­ver­­­sor­­gung muss gewähr­leis­tet sein, dass ein Zugriff auf die sensi­blen medi­­zi­­ni­­schen Daten des Pati­en­ten nur mit einer entspre­chen­­den Berech­ti­­gung erfolgt und der Erstel­­ler eines Daten­­sat­­zes durch seine elek­tro­­ni­­sche Unter­­schrift klar iden­ti­­fi­­ziert werden kann. Diese Funk­tion über­­­nimmt der eHBA. Weitere Infor­­ma­ti­o­­nen sind im Meine BLÄK-Portal oder auf der Website der BLÄK zum eHBA zu finden.

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