Änderung der Weiterbildungsordnung zum 01. Januar 2023
Am 1. Januar 2023 sind die auf dem 81. Bayerischen Ärztetag im Oktober 2022 beschlossenen Änderungen der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 16. Oktober 2021 in Kraft getreten. Die Änderungen können Sie der Ausgabe 12/2022 des Bayerischen Ärzteblatts entnehmen. Die Weiterbildungsordnung in der aktualisierten Version ist hier abrufbar:
Neufassung der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns tritt in Kraft
Zum 01.08.2022 ist die vom 80. Bayerischen Ärztetag am 16. Oktober 2021 beschlossene Neufassung der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns in Kraft getreten. Zur elektronischen Dokumentation der Weiterbildung nach dieser Weiterbildungsordnung steht nun die Web-Anwendung eLogbuch zur Verfügung.
Informationen rund um die neue Weiterbildungsordnung sind auf der Seite Die neue Weiterbildungsordnung (WBO 2021) zu finden.
Relaunch der Online-Antragsstellung für Qualifikationen nach der Weiterbildungsordnung
Wie bereits in der Ausgabe 7/2022 des Bayerischen Ärzteblattes angekündigt, ist nun der Relaunch der Online-Antragsstellung für Qualifikationen nach der Weiterbildungsordnung (WBO) erfolgt. Ab sofort können neben Anträgen auf Anerkennung einer Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnung gemäß der WBO auch Anträge auf Anerkennung einer Zusatzbezeichnung gemäß der WBO über diese Anwendung online gestellt werden. Die Online-Antragstellung ist im (link https://secure.blaek.de/meineblaek/portal/login/login.cfm text: Meine BLÄK-Portal) unter dem Menüpunkt Weiterbildung → Weiterbildungsantrag zu finden.
Hinweis zur Zusatz-Weiterbildung "Röntgendiagnostik-fachgebunden"
Änderung nach der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns in der Neufassung vom 16. Oktober 2021 (WBO 2021):
In der WBO 2021, welche zum 1. August 2022 in Kraft tritt, wird die Zusatz- Weiterbildung "Röntgendiagnostik – fachgebunden“ entfallen. Die Weiterbildungsinhalte werden teilweise in die Gebiete reintegriert.
Bitte beachten:
Wer über eine Facharztanerkennung nach bisherigem Recht (WBO 2004) verfügt (oder diese noch abschließt) und die Zusatzbezeichnung „Röntgendiagnostik – fachgebunden“ noch erwerben möchte, hat drei Jahre Zeit (bis zum 31. Juli 2025), um die Zusatz- Weiterbildung “Röntgendiagnostik – fachgebunden“ abzuschließen. Außerdem muss derjenige/diejenige, um die WBO 2004 noch in Anspruch nehmen zu können, VOR dem 1. August 2022 mit der Weiterbildung in der „Röntgendiagnostik – fachgebunden“ begonnen haben – und zwar bei einem befugten Weiterbilder für Radiologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 WBO 2004 (zusätzlich zur Facharztweiterbildung) oder bei einem befugten Weiterbilder für „Röntgendiagnostik – fachgebunden“ gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 WBO 2004 (zusätzlich oder während der Facharztweiterbildung).
Weitere Informationen sind unter dem folgenden Link zu finden
Weiterbildung Allgemeinmedizin: Präzisierung des Begriffs "stationäre Akutversorgung"
In der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns wird seit der Beschlussfassung des Bayerischen Ärztetages vom 28. Oktober 2018, in Kraft getreten am 1. Mai 2019, für den Facharzt für Allgemeinmedizin Weiterbildungszeit in der stationären Akutversorgung im Gebiet Innere Medizin gefordert. Da Unklarheiten bezüglich des Begriffes „stationäre Akutversorgung“ bestanden, hat der Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer in seiner Sitzung am 16./17. Juli 2021 diesen Begriff wie folgt präzisiert:
Unter stationärer Akutversorgung wird die stationäre Behandlung von Patienten aus einem unausgelesenen Patientenkollektiv verstanden, die wegen einer akuten, unvorhergesehenen Erkrankung über die zentrale Notaufnahme eines Krankenhauses mit einer Aufnahmebreitschaft von 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche aufgenommen werden. Dieses Krankenhaus verfügt mindestens über die ausgewiesenen Fachabteilungen Innere Medizin und Chirurgie oder Unfallchirurgie.
Erklärvideo der BÄK zum eLogbuch veröffentlicht
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat auf ihrer Homepage ein Video veröffentlicht, im Zuge dessen die Funktionen des eLogbuchs leicht verständlich erklärt wird.
Mit Verabschiedung der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 wurde eine kompetenzbasierte Neuausrichtung der ärztlichen Weiterbildung vorgenommen. Die Dokumentation über den kontinuierlichen Kompetenzzuwachs während der ärztlichen Weiterbildung soll zukünftig über ein elektronisches Logbuch (eLogbuch) erfolgen.
Das Video der BÄK ist unter dem folgendem Link zu finden.
Bitte beachten Sie, dass die Anwendung eLogbuch derzeit in Bayern noch nicht genutzt werden kann. Das eLogbuch dient ausschließlich zur Dokumentation der Weiterbildung gemäß der Neufassung der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns, welche am 01.08.2022 in Kraft tritt.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher,
Der allgemeine Parteienverkehr im Ärztehaus Bayern wurde inzwischen wiedereröffnet. Bei Krankheitszeichen, die auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 hindeuten können (Husten Fieber, Schnupfen, Kopf- und Gliederschmerzen etc.), empfehlen wir aber weiterhin: Bleiben Sie zu Hause und schränken Sie Ihre direkten Kontakte ein.
Das Team-Informationszentrum
Information zu Prüfungen nach der Weiterbildungsordnung
Prüfungen nach der Weiterbildungsordnung werden auch im Sommer durchgeführt. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass die Organisations- und Terminplanungsgestaltung durch die Corona-Pandemie nach wie vor erschwert sein kann. Jede Prüfung wird individuell geplant. Vor der Zulassung können keine Auskünfte über Prüfungstermine erteilt werden.
Vor der Zulassung zur Prüfung sind Ihre Ansprechpartner:
• Für Weiterbildung – Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen:
Telefon 089 4147–132 E-Mail: anerkennungen@blaek.de
• Für Weiterbildung – Zusatzbezeichnungen:
Telefon 089 4147–134 E-Mail: zusatzbezeichnungen@blaek.de
Nach der Zulassung zur Prüfung können Sie sich mit Ihren Fragen jederzeit direkt an die Prüfungsabteilung wenden:
Veränderte Zeiten und Inhalte in der Weiterbildung ‒ Gebiet Allgemeinmedizin
Seit 1. Mai 2019 ist eine Fassung der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns (WO) in Kraft (WO 2004 in der Fassung vom 28. Oktober 2018). Mit dieser Fassung, die der Bayerische Ärztetag 2018 beschlossen hat, wurden einige Teile der novellierten Muster-Weiterbildungsordnung (M-WBO) in die aktuell gültige WO übernommen (siehe „Bayerisches Ärzteblatt“ 12/2018, Seite 695 ff.). Im Gebiet Allgemeinmedizin wurden die Weiterbildungszeiten und auch einige Weiterbildungsinhalte geändert.