Aktuelles Weiterbildung

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Aktuelles

  • Änderung der Weiterbildungsordnung zum 01. Januar 2023

    Am 1. Januar 2023 sind die auf dem 81. Baye­ri­­schen Ärzte­­tag im Okto­­ber 2022 beschlos­­se­­nen Ände­run­­gen der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung für die Ärzte Bayerns vom 16. Okto­­ber 2021 in Kraft getre­ten. Die Ände­run­­gen können Sie der Ausgabe 12/2022 des Baye­ri­­schen Ärzte­­blatts entneh­­men. Die Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung in der aktu­a­­li­­sier­ten Version ist hier abruf­­bar:

  • Neufassung der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns tritt in Kraft

    Zum 01.08.2022 ist die vom 80. Baye­ri­­schen Ärzte­­tag am 16. Okto­­ber 2021 beschlos­­sene Neufas­­sung der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung für die Ärzte Bayerns in Kraft getre­ten. Zur elek­tro­­ni­­schen Doku­­men­ta­tion der Weiter­­bil­­dung nach dieser Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung steht nun die Web-Anwen­­dung eLog­­buch zur Verfü­­gung.
    Infor­­ma­ti­o­­nen rund um die neue Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung sind auf der Seite Die neue Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung (WBO 2021) zu finden.

  • Relaunch der Online-Antragsstellung für Qualifikationen nach der Weiterbildungsordnung

    Wie bereits in der Ausgabe 7/2022 des Baye­ri­­schen Ärzte­­blat­tes ange­­kün­­digt, ist nun der Relaunch der Online-Antrags­­s­tel­­lung für Quali­­fi­­ka­ti­o­­nen nach der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung (WBO) erfolgt. Ab sofort können neben Anträ­­gen auf Aner­ken­­nung einer Fach­a­rzt- oder Schwer­­punk­t­­be­­zeich­­nung gemäß der WBO auch Anträge auf Aner­ken­­nung einer Zusatz­­be­­zeich­­nung gemäß der WBO über diese Anwen­­dung online gestellt werden. Die Online-Antrag­s­tel­­lung ist im (link https://secure.blaek.de/meineblaek/portal/login/login.cfm text: Meine BLÄK-Portal) unter dem Menü­­punkt Weiter­­bil­­dung → Weiter­­bil­­dungs­­an­­trag zu finden.

  • Hinweis zur Zusatz-Weiterbildung "Röntgendiagnostik-fachgebunden"

    Ände­rung nach der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung für die Ärzte Bayerns in der Neufas­­sung vom 16. Okto­­ber 2021 (WBO 2021):

    In der WBO 2021, welche zum 1. August 2022 in Kraft tritt, wird die Zusatz- Weiter­­bil­­dung "Rönt­­gen­­dia­­gno­s­tik – fach­­ge­­bun­­den“ entfa­l­len. Die Weiter­­bil­­dungs­­in­halte werden teil­­weise in die Gebiete rein­te­­griert.

    Bitte beach­ten:

    Wer über eine Fach­a­rz­tan­er­ken­­nung nach bishe­ri­­gem Recht (WBO 2004) verfügt (oder diese noch abschließt) und die Zusatz­­be­­zeich­­nung „Rönt­­gen­­dia­­gno­s­tik – fach­­ge­­bun­­den“ noch erwer­­ben möchte, hat drei Jahre Zeit (bis zum 31. Juli 2025), um die Zusatz- Weiter­­bil­­dung “Rönt­­gen­­dia­­gno­s­tik – fach­­ge­­bun­­den“ abzu­sch­lie­­ßen. Außer­­dem muss derje­­nige/dieje­­nige, um die WBO 2004 noch in Anspruch nehmen zu können, VOR dem 1. August 2022 mit der Weiter­­bil­­dung in der „Rönt­­gen­­dia­­gno­s­tik – fach­­ge­­bun­­den“ begon­­nen haben – und zwar bei einem befug­ten Weiter­­bil­­der für Radio­lo­­gie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 WBO 2004 (zusätz­­lich zur Fach­a­rz­t­wei­ter­­bil­­dung) oder bei einem befug­ten Weiter­­bil­­der für „Rönt­­gen­­dia­­gno­s­tik – fach­­ge­­bun­­den“ gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 WBO 2004 (zusätz­­lich oder während der Fach­a­rz­t­wei­ter­­bil­­dung).

    Weitere Infor­­ma­ti­o­­nen sind unter dem folgen­­­den Link zu finden

    Dazugehörige Dokumente

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    Weiterbildung Allgemeinmedizin: Präzisierung des Begriffs "stationäre Akutversorgung"

    In der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung für die Ärzte Bayerns wird seit der Beschluss­fas­­sung des Baye­ri­­schen Ärzte­ta­­ges vom 28. Okto­­ber 2018, in Kraft getre­ten am 1. Mai 2019, für den Fach­a­rzt für Allge­­mein­­me­­di­­zin Weiter­­bil­­dungs­­­zeit in der stati­o­nären Akut­­ver­­­sor­­gung im Gebiet Innere Medi­­zin gefor­­dert. Da Unkla­r­hei­ten bezüg­­lich des Begrif­­fes „sta­ti­o­näre Akut­­ver­­­sor­­gung“ bestan­­den, hat der Vorstand der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer in seiner Sitzung am 16./17. Juli 2021 diesen Begriff wie folgt präzi­­siert:

    Unter stati­o­närer Akut­­ver­­­sor­­gung wird die stati­o­näre Behan­d­­lung von Pati­en­ten aus einem unaus­­ge­le­­se­­nen Pati­en­ten­­kol­lek­tiv verstan­­den, die wegen einer akuten, unvor­­her­­ge­­se­he­­nen Erkran­­kung über die zentrale Notauf­­nahme eines Kran­ken­hau­­ses mit einer Aufnah­­me­­breit­­schaft von 24 Stun­­den an 7 Tagen in der Woche aufge­nom­­men werden. Dieses Kran­ken­haus verfügt mindes­tens über die ausge­wie­­se­­nen Fach­ab­tei­­lun­­gen Innere Medi­­zin und Chir­ur­­gie oder Unfall­chir­ur­­gie.

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    Erklärvideo der BÄK zum eLogbuch veröffentlicht

    Die Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer (BÄK) hat auf ihrer Home­page ein Video veröf­­fent­­licht, im Zuge dessen die Funk­ti­o­­nen des eLog­­buchs leicht verstän­d­­lich erklärt wird.

    Mit Verab­­schie­­dung der (Muster-)Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung 2018 wurde eine kompe­tenz­­ba­­sierte Neuaus­rich­tung der ärzt­­li­chen Weiter­­bil­­dung vorge­nom­­men. Die Doku­­men­ta­tion über den konti­­nu­ier­­li­chen Kompe­tenz­­zu­wachs während der ärzt­­li­chen Weiter­­bil­­dung soll zukün­f­tig über ein elek­tro­­ni­­sches Logbuch (eLog­­buch) erfol­­gen.

    Das Video der BÄK ist unter dem folgen­­­dem Link zu finden.

    Bitte beach­ten Sie, dass die Anwen­­dung eLog­­buch derzeit in Bayern noch nicht genutzt werden kann. Das eLog­­buch dient ausschließ­­lich zur Doku­­men­ta­tion der Weiter­­bil­­dung gemäß der Neufas­­sung der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung für die Ärzte Bayerns, welche am 01.08.2022 in Kraft tritt.

  • Wiedereröffnung des allgemeinen Parteiverkehrs

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besu­che­rin­­nen und Besu­cher,

    Der allge­­meine Partei­en­­ver­­kehr im Ärztehaus Bayern wurde inzwi­­schen wieder­­er­öff­­net. Bei Krank­heits­­­zei­chen, die auf eine Infek­tion mit SARS-CoV-2 hindeu­ten können (Husten Fieber, Schnup­­fen, Kopf- und Glie­­der­schmer­­zen etc.), empfeh­len wir aber weiter­hin: Blei­­ben Sie zu Hause und schrän­ken Sie Ihre direk­ten Kontakte ein.

    Das Team-Infor­­ma­ti­­ons­­zen­trum

    Infor­­ma­tion zu Prüfun­­gen nach der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung

    Prüfun­­gen nach der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung werden auch im Sommer durch­­­ge­­führt. Wir bitten jedoch um Verstän­d­­nis, dass die Orga­­ni­sa­ti­­ons- und Termin­­pla­­nungs­­­ge­­sta­l­tung durch die Corona-Pande­­mie nach wie vor erschwert sein kann. Jede Prüfung wird indi­vi­­du­ell geplant. Vor der Zulas­­sung können keine Auskünfte über Prüfungs­­ter­­mine erteilt werden.

    Vor der Zulas­­sung zur Prüfung sind Ihre Ansprech­par­t­­ner:

    • Für Weiter­­bil­­dung – Gebiete, Fach­a­rzt- und Schwer­­punk­t­­kom­­pe­ten­­zen:
    Tele­­fon 089 4147–132 E-Mail: aner­ken­­nun­­gen@blaek.de
    • Für Weiter­­bil­­dung – Zusatz­­be­­zeich­­nun­­gen:
    Tele­­fon 089 4147–134 E-Mail: zusatz­­be­­zeich­­nun­­gen@blaek.de

    Nach der Zulas­­sung zur Prüfung können Sie sich mit Ihren Fragen jeder­­zeit direkt an die Prüfungs­­ab­tei­­lung wenden:

    • Tele­­fon 089 4147–137 E-Mail: prue­­fun­­gen@blaek.de

  • Veränderte Zeiten und Inhalte in der Weiterbildung ‒ Gebiet Allgemeinmedizin

    Seit 1. Mai 2019 ist eine Fassung der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung für die Ärzte Bayerns (WO) in Kraft (WO 2004 in der Fassung vom 28. Okto­­ber 2018). Mit dieser Fassung, die der Baye­ri­­sche Ärzte­­tag 2018 beschlos­­sen hat, wurden einige Teile der novel­­lier­ten Muster-Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung (M-WBO) in die aktu­ell gültige WO über­­nom­­men (siehe „Baye­ri­­sches Ärzte­­blatt“ 12/2018, Seite 695 ff.). Im Gebiet Allge­­mein­­me­­di­­zin wurden die Weiter­­bil­­dungs­­­zei­ten und auch einige Weiter­­bil­­dungs­­in­halte geän­­dert.

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