Hinweis zur Zusatz-Weiterbildung "Röntgendiagnostik-fachgebunden"
Änderung nach der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns in der Neufassung vom 16. Oktober 2021 (WBO 2021):
In der WBO 2021, welche zum 1. August 2022 in Kraft tritt, wird die Zusatz- Weiterbildung "Röntgendiagnostik – fachgebunden“ entfallen. Die Weiterbildungsinhalte werden teilweise in die Gebiete reintegriert.
Bitte beachten:
Wer über eine Facharztanerkennung nach bisherigem Recht (WBO 2004) verfügt (oder diese noch abschließt) und die Zusatzbezeichnung „Röntgendiagnostik – fachgebunden“ noch erwerben möchte, hat drei Jahre Zeit (bis zum 31. Juli 2025), um die Zusatz- Weiterbildung “Röntgendiagnostik – fachgebunden“ abzuschließen. Außerdem muss derjenige/diejenige, um die WBO 2004 noch in Anspruch nehmen zu können, VOR dem 1. August 2022 mit der Weiterbildung in der „Röntgendiagnostik – fachgebunden“ begonnen haben – und zwar bei einem befugten Weiterbilder für Radiologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 WBO 2004 (zusätzlich zur Facharztweiterbildung) oder bei einem befugten Weiterbilder für „Röntgendiagnostik – fachgebunden“ gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 WBO 2004 (zusätzlich oder während der Facharztweiterbildung).
Weitere Informationen sind unter dem folgenden Link zu finden
Der 80. Bayerische Ärztetag hat am 16. Oktober 2021 die Neufassung der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns auf der Grundlage der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer beschlossen. Diese Neufassung wird am 01.08.2022 in Kraft treten. Sie können die neue Weiterbildungsordnung bereits unter diesem Link einsehen:
Weiterbildung Allgemeinmedizin: Präzisierung des Begriffs "stationäre Akutversorgung"
In der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns wird seit der Beschlussfassung des Bayerischen Ärztetags vom 28. Oktober 2018, in Kraft getreten am 01. Mai 2019, für den Facharzt für Allgemeinmedizin Weiterbildungszeit in der stationären Akutversorgung im Gebiet Innere Medizin gefordert. Da Unklarheiten bezüglich des Begriffes „stationäre Akutversorgung“ bestanden, hat der Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer in seiner Sitzung am 16./17. Juli 2021 diesen Begriff wie folgt präzisiert:
Unter stationärer Akutversorgung wird die stationäre Behandlung von Patienten aus einem unausgelesenen Patientenkollektiv verstanden, die wegen einer akuten, unvorhergesehenen Erkrankung über die zentrale Notaufnahme eines Krankenhauses mit einer Aufnahmebreitschaft von 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche aufgenommen werden. Dieses Krankenhaus verfügt mindestens über die ausgewiesenen Fachabteilungen Innere Medizin und Chirurgie oder Unfallchirurgie.
Erklärvideo der BÄK zum eLogbuch veröffentlicht
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat auf ihrer Homepage ein Video veröffentlicht, im Zuge dessen die Funktionen des eLogbuchs leicht verständlich erklärt wird.
Mit Verabschiedung der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 wurde eine kompetenzbasierte Neuausrichtung der ärztlichen Weiterbildung vorgenommen. Die Dokumentation über den kontinuierlichen Kompetenzzuwachs während der ärztlichen Weiterbildung soll zukünftig über ein elektronisches Logbuch (eLogbuch) erfolgen.
Das Video der BÄK ist unter dem folgendem Link zu finden.
Bitte beachten Sie, dass die Anwendung eLogbuch derzeit in Bayern noch nicht genutzt werden kann. Das eLogbuch dient ausschließlich zur Dokumentation der Weiterbildung gemäß der Neufassung der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns, welche am 01.08.2022 in Kraft tritt.
Temporäre Schließung des allgemeinen Parteiverkehrs
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher,
Für einen Besuch im Ärztehaus Bayern gilt die 3G-Regel. Sie benötigen einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz oder einen Nachweis, dass Sie genesen sind, oder einen negativen Antigen-Schnelltest oder negativen PCR-Test (max. 24 h alt). Ihre Kontaktdaten werden datenschutzkonform mit einem Besucherformular erhoben. Im Ärztehaus gilt eine Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske). Das Team-Informationszentrum
Information zu Prüfungen nach der Weiterbildungsordnung
Prüfungen nach der Weiterbildungsordnung werden auch im Sommer durchgeführt. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass die Organisations- und Terminplanungsgestaltung durch die Corona-Pandemie nach wie vor erschwert sein kann. Jede Prüfung wird individuell geplant. Vor der Zulassung können keine Auskünfte über Prüfungstermine erteilt werden.
Vor der Zulassung zur Prüfung sind Ihre Ansprechpartner:
• Für Weiterbildung – Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen:
Telefon 089 4147–132 E-Mail: anerkennungen@blaek.de
• Für Weiterbildung – Zusatzbezeichnungen:
Telefon 089 4147–134 E-Mail: zusatzbezeichnungen@blaek.de
Nach der Zulassung zur Prüfung können Sie sich mit Ihren Fragen jederzeit direkt an die Prüfungsabteilung wenden:
Veränderte Zeiten und Inhalte in der Weiterbildung ‒ Gebiet Allgemeinmedizin
Seit 1. Mai 2019 ist eine Fassung der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns (WO) in Kraft (WO 2004 in der Fassung vom 28. Oktober 2018). Mit dieser Fassung, die der Bayerische Ärztetag 2018 beschlossen hat, wurden einige Teile der novellierten Muster-Weiterbildungsordnung (M-WBO) in die aktuell gültige WO übernommen (siehe „Bayerisches Ärzteblatt“ 12/2018, Seite 695 ff.). Im Gebiet Allgemeinmedizin wurden die Weiterbildungszeiten und auch einige Weiterbildungsinhalte geändert.