Weiterbildung: Einreichung von einfachen Dokumentenkopien künftig ausreichend
Seit Anfang April verzichtet der Bereich Weiterbildung bei Antragsstellungen auf die Vorlage beglaubigter Kopien von Dokumenten. Zukünftig genügen einfache Kopien.
Wichtiger Hinweis für den Erwerb von Schwerpunkten und Zusatzbezeichnungen nach der WBO 2004
Die Übergangsbestimmungen zum Erwerb einer Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung nach den Vorgaben der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 (WBO 2004) laufen in wenigen Monaten aus.
Sofern Sie eine Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung noch nach der WBO 2004 erwerben möchten, müssen Sie diese Weiterbildung vor dem 01.08.2022 begonnen und bis zum 31. Juli 2025 abgeschlossen haben. Das bedeutet, dass sämtliche zeitlichen und inhaltlichen Voraussetzungen für die jeweilige Bezeichnung gemäß WBO 2004 bis zu diesem Datum vollständig erfüllt und nachgewiesen sein müssen. Dies regelt § 20 Abs. 6 und 7 WBO 2021.
Ihren Antrag können Sie noch bis zum 31. Juli 2027 im Meine BLÄK-Portal stellen.
Dies betrifft nicht die Zusatzbezeichnung „Röntgendiagnostik – fachgebunden“ sofern deren Inhalte gemäß WBO 2004 umfassend Gegenstand einer Facharzt-Weiterbildung in der WBO 2021 sind. Für diese Bezeichnung gilt dann gemäß § 20 Abs. 8 WBO 2021 eine verlängerte Übergangsfrist.
Änderungen der Weiterbildungsordnung zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten
Am 1. Januar 2025 sind die vom 83. Bayerischen Ärztinnen- und Ärztetag im Oktober 2024 beschlossenen Änderungen der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 16. Oktober 2021 in Kraft getreten. Einen schnellen Überblick über die Änderungen gibt die Januar-/Februarausgabe des Bayerischen Ärzteblatts. Die Weiterbildungsordnung in der aktualisierten Fassung ist unter den folgenden Links abrufbar:
Änderung der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns - jetzt nachlesen im BÄBl
Im Rahmen des 83. Bayerischen Ärztinnen- und Ärztetages im Oktober 2024 in Lindau wurde die Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns (WBO) in verschiedenen Punkten geändert.
Durch eine Anpassung des Abschnitts B Nr. 1 wurde etwa der sogenannten Quereinstiegs in die Allgemeinmedizin als regulärer Weiterbildungsgang in der WBO verankert. Einige zeitliche und inhaltliche Anforderungen wurden an die aktuelle Muster-Weiterbildungsordnung angeglichen, beispielsweise beim Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin oder in der Zusatzbezeichnung Transplantationsmedizin.
Diese Änderungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft.
Die vollständigen Änderungen der WBO finden Sie unter dem folgenden Link auf Seite 583/584 der Dezemberausgabe des Bayerischen Ärzteblatts.
Neue „Übergangsregelung zur Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen“
Der Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer hat sich im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung am 11. März 2024 für eine neue „Übergangsregelung zur Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen“ entschieden, die ab sofort Gültigkeit besitzt.
Folgende Eckpunkte sind somit vorgesehen:
• Sofern Sie eine aktive Befugnis nach Weiterbildungsordnung 2004 (in all ihren Fassungen) besitzen und noch keine äquivalente aktive Befugnis nach WBO 2021 vorhanden ist, gilt / gelten diese – ohne Antragsstellung – im alten Befugnisumfang fort.
• Die neue Regelung tritt auch an die Stelle der bisher erteilten Novelle-Starteffekte und Sondergenehmigungen. Sie müssen hierfür nichts weiter veranlassen!
• Wird im Laufe des Übergangs-Zeitraums eine Befugnis nach WBO 2021 geprüft und hierbei ein geringerer Befugnisumfang (Anzahl der Monate) ausgesprochen, so haben Weiterzubildende – mit bestehenden Arbeitsverträgen an Ihrer Weiterbildungsstätte – Bestandsschutz.
• Da bis zur Neuerteilung der Befugnis nach WBO 2021 nicht festgelegt ist, welche Kompetenzen Sie an Ihrer Weiterbildungsstätte vermitteln können, wird die Abteilung Anerkennungen des Bereichs Weiterbildung der Bayerischen Landesärztekammer – analog der WBO 2004 – eine reguläre Plausibilitätsprüfung bei Antrag auf Prüfungszulassung der Weiterzubildenden durchführen.
Die oben genannte Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2027. Bitte vergessen Sie daher nicht, baldmöglichst eine entsprechende Vorabauskunft über das „Meine BLÄK-Portal“ zu stellen bzw. sofern bereits möglich, eine Befugnis nach WBO 2021 zu beantragen.
Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.
Neufassung der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns tritt in Kraft
Zum 01.08.2022 ist die vom 80. Bayerischen Ärztetag am 16. Oktober 2021 beschlossene Neufassung der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns in Kraft getreten. Zur elektronischen Dokumentation der Weiterbildung nach dieser Weiterbildungsordnung steht nun die Web-Anwendung eLogbuch zur Verfügung.
Informationen rund um die neue Weiterbildungsordnung sind auf der Seite Die neue Weiterbildungsordnung (WBO 2021) zu finden.
Relaunch der Online-Antragsstellung für Qualifikationen nach der Weiterbildungsordnung
Wie bereits in der Ausgabe 7/2022 des Bayerischen Ärzteblattes angekündigt, ist nun der Relaunch der Online-Antragsstellung für Qualifikationen nach der Weiterbildungsordnung (WBO) erfolgt. Ab sofort können neben Anträgen auf Anerkennung einer Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnung gemäß der WBO auch Anträge auf Anerkennung einer Zusatzbezeichnung gemäß der WBO über diese Anwendung online gestellt werden. Die Online-Antragstellung ist im (link https://secure.blaek.de/meineblaek/portal/login/login.cfm text: Meine BLÄK-Portal) unter dem Menüpunkt Weiterbildung → Weiterbildungsantrag zu finden.
Weiterbildung Allgemeinmedizin: Präzisierung des Begriffs "stationäre Akutversorgung"
In der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns wird seit der Beschlussfassung des Bayerischen Ärztetages vom 28. Oktober 2018, in Kraft getreten am 1. Mai 2019, für den Facharzt für Allgemeinmedizin Weiterbildungszeit in der stationären Akutversorgung im Gebiet Innere Medizin gefordert. Da Unklarheiten bezüglich des Begriffes „stationäre Akutversorgung“ bestanden, hat der Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer in seiner Sitzung am 16./17. Juli 2021 diesen Begriff wie folgt präzisiert:
Unter stationärer Akutversorgung wird die stationäre Behandlung von Patienten aus einem unausgelesenen Patientenkollektiv verstanden, die wegen einer akuten, unvorhergesehenen Erkrankung über die zentrale Notaufnahme eines Krankenhauses mit einer Aufnahmebreitschaft von 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche aufgenommen werden. Dieses Krankenhaus verfügt mindestens über die ausgewiesenen Fachabteilungen Innere Medizin und Chirurgie oder Unfallchirurgie.
Erklärvideo der BÄK zum eLogbuch veröffentlicht
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat auf ihrer Homepage ein Video veröffentlicht, im Zuge dessen die Funktionen des eLogbuchs leicht verständlich erklärt wird.
Mit Verabschiedung der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 wurde eine kompetenzbasierte Neuausrichtung der ärztlichen Weiterbildung vorgenommen. Die Dokumentation über den kontinuierlichen Kompetenzzuwachs während der ärztlichen Weiterbildung soll zukünftig über ein elektronisches Logbuch (eLogbuch) erfolgen.
Das Video der BÄK ist unter dem folgendem Link zu finden.
Bitte beachten Sie, dass die Anwendung eLogbuch derzeit in Bayern noch nicht genutzt werden kann. Das eLogbuch dient ausschließlich zur Dokumentation der Weiterbildung gemäß der Neufassung der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns, welche am 01.08.2022 in Kraft tritt.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher,
Der allgemeine Parteienverkehr im Ärztehaus Bayern wurde inzwischen wiedereröffnet. Bei Krankheitszeichen, die auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 hindeuten können (Husten Fieber, Schnupfen, Kopf- und Gliederschmerzen etc.), empfehlen wir aber weiterhin: Bleiben Sie zu Hause und schränken Sie Ihre direkten Kontakte ein.
Das Team-Informationszentrum
Information zu Prüfungen nach der Weiterbildungsordnung
Prüfungen nach der Weiterbildungsordnung werden auch im Sommer durchgeführt. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass die Organisations- und Terminplanungsgestaltung durch die Corona-Pandemie nach wie vor erschwert sein kann. Jede Prüfung wird individuell geplant. Vor der Zulassung können keine Auskünfte über Prüfungstermine erteilt werden.
Vor der Zulassung zur Prüfung sind Ihre Ansprechpartner:
• Für Weiterbildung – Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen:
Telefon 089 4147–132 E-Mail: anerkennungen@blaek.de
• Für Weiterbildung – Zusatzbezeichnungen:
Telefon 089 4147–134 E-Mail: zusatzbezeichnungen@blaek.de
Nach der Zulassung zur Prüfung können Sie sich mit Ihren Fragen jederzeit direkt an die Prüfungsabteilung wenden:
Veränderte Zeiten und Inhalte in der Weiterbildung ‒ Gebiet Allgemeinmedizin
Seit 1. Mai 2019 ist eine Fassung der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns (WO) in Kraft (WO 2004 in der Fassung vom 28. Oktober 2018). Mit dieser Fassung, die der Bayerische Ärztetag 2018 beschlossen hat, wurden einige Teile der novellierten Muster-Weiterbildungsordnung (M-WBO) in die aktuell gültige WO übernommen (siehe „Bayerisches Ärzteblatt“ 12/2018, Seite 695 ff.). Im Gebiet Allgemeinmedizin wurden die Weiterbildungszeiten und auch einige Weiterbildungsinhalte geändert.