Änderung der Weiterbildungsordnung zum 1. Januar 2021
Am 1. Januar 2021 sind die auf dem 79. Bayerischen Ärztetag im Oktober 2020 beschlossenen Änderungen der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns in Kraft getreten. Die Änderungen können Sie der Ausgabe 12/2020 des Bayerischen Ärzteblatts entnehmen. Die Weiterbildungsordnung in der aktualisierten Version ist hier abrufbar:
Anerkennung von Kursen der Psychosomatischen Grundversorgung
Ab dem 1. November 2020 müssen Kurse der Psychosomatischen Grundversorgung, die in der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns für die Facharztbezeichnungen Allgemeinmedizin sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe vorgeschrieben sind, vorab durch die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) genehmigt werden. Kurse, die nicht durch die BLÄK genehmigt wurden, können nicht auf die Weiterbildung angerechnet werden. Alle genehmigten Kurse sind im Kurskalender einsehbar.
Durchführung von Prüfungen für die Ärztinnen und Ärzte Bayerns nach der Weiterbildungsordnung durch die BLÄK während der SARS-CoV-2-Pandemie
Aufgrund der dynamischen Entwicklung der SARS-CoV-2-Pandemie und des mittlerweile ausgerufenen Katastrophenfalls in Bayern konnten geplante Prüfungen nach der Weiterbildungsordnung in den letzten Wochen zunehmend nicht mehr stattfinden. Auch die prüfenden Ärztinnen und Ärzte sind immer öfter unmittelbar mit Covid-19-Infektionen konfrontiert. Dienstreisen für Prüfer werden von deren Arbeitgebern häufig nicht mehr genehmigt. Die Situation ändert sich täglich. Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) bittet deshalb um Ihr Verständnis, wenn derzeit Prüfungen nach der Weiterbildungsordnung kurzfristig abgesagt werden müssen.
Im täglichen Einsatz gegen die SARS-CoV-2-Pandemie werden gesunde, qualifizierte Ärztinnen und Ärzte gebraucht. Um während der SARS-CoV-2-Pandemie gleichermaßen die Versorgung der Bevölkerung und den bestmöglichen Schutz aller an einer Prüfung beteiligten Personen sicherstellen zu können, arbeitet die Bayerische Landesärztekammer mit Hochdruck daran, ein entsprechendes Prüfungsformat zu entwickeln.
Sie können sich bei Fragen zu Ihren geplanten Prüfungen unter 089 4147–137 oder pruefungen@blaek.de direkt an die Prüfungsabteilung der Bayerischen Landesärztekammer wenden.
Temporäre Schließung des allgemeinen Parteiverkehrs
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Besucherinnen und Besucher,
das Ärztehaus Bayern ist derzeit aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie für den allgemeinen Parteiverkehr geschlossen.
Weiterhin sind wir telefonisch bzw. online für Sie da. Das gilt selbstverständlich auch für die Hilfestellung bei Ihrem Antrag zur Facharztprüfung.
Das Team-Informationszentrum
Veränderte Zeiten und Inhalte in der Weiterbildung ‒ Gebiet Allgemeinmedizin
Seit 1. Mai 2019 ist eine Fassung der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns (WO) in Kraft (WO 2004 in der Fassung vom 28. Oktober 2018). Mit dieser Fassung, die der Bayerische Ärztetag 2018 beschlossen hat, wurden einige Teile der novellierten Muster-Weiterbildungsordnung (M-WBO) in die aktuell gültige WO übernommen (siehe „Bayerisches Ärzteblatt“ 12/2018, Seite 695 ff.). Im Gebiet Allgemeinmedizin wurden die Weiterbildungszeiten und auch einige Weiterbildungsinhalte geändert.