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Ärztliche Stelle - ALT
Aktuelles
Verbot externe Datenträger
Aus Gründen der IT-Sicherheit hat die BLÄK die Nutzung von externen Datenträgern innerhalb der Organisation ab 01.01.2024 untersagt. Dieses Verbot gilt somit auch für die Ärztliche Stelle nach Strahlenschutzverordnung.
Aus diesem Grund ist es ab sofort nicht mehr möglich, die erforderlichen Prüfungsunterlagen mittels externer Datenträger (USB-Stick, CD-ROM etc.) einzureichen.
Daher müssen die Unterlagen bei der ärztlichen Stelle Röntgendiagnostik und Teleradiologie über den digitalen Datenupload eingereicht werden.
Nach Erhalt Ihrer Anforderung zur QS nutzen Sie bitte den Link, den Sie auf der Website der Röntgendiagnostik und Teleradiologie finden:
ashvins.blaek.de/MCConnectEssentialDownloader
Für die Unterlagen der ärztlichen Stelle Nuklearmedizin, Strahlentherapie und Osteodensitometrie nutzen bitte die Einreichung via „Cryptshare“.
Nach Erhalt Ihrer Anforderung zur QS nutzen Sie bitte folgenden Link:
austausch.blaek.de/Start , den Sie auf den entsprechenden Websites finden.
Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen gerne der Bereich Recht der Bayerischen
Landesärztekammer zur Verfügung.
Wir über uns
Die Anwendung ionisierender Strahlung und radioaktiver Stoffe in der Medizin bedarf der Qualitätssicherung. Sie ist von wesentlicher Bedeutung für die diagnostische Aussagekraft von Untersuchungen und für die Durchführung und die Ergebnisse einer Behandlung. Die Strahlenschutzverordnung nach § 128 sieht die Tätigkeit von ärztlichen Stellen vor, die alle Anwender radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung in der Medizin prüfen. Zu Ihrer Unterstützung als Anwender bei der Umsetzung dieser Vorgaben stellt die Bayerische Landesärztekammer für die ärztlichen Stelle eine gemeinsame Infrastruktur zur Verfügung.
Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte
Die Aufgaben der ärztlichen Stelle umfassen u. a.:
- die Überprüfung, ob die diagnostischen und therapeutischen Strahlenanwendungen unter Berücksichtigung der rechtfertigenden Indikation dem Stand der Heilkunde und den Erfordernissen der medizinischen Wissenschaft entsprechen,
- die Überprüfung, ob die Qualitätsstandards bei der medizinischen Strahlenanwendung bei Untersuchungen und Behandlungen und der Aufzeichnungen der Parameter der Strahlenanwendung am Menschen eingehalten werden,
- die Überprüfung der Maßnahmen zur Optimierung der diagnostischen Strahlenanwendung mit möglichst geringer Strahlendosis für den Patienten bei diagnostisch aussagefähiger Bildqualität,
- die Überprüfung der Beachtung der vom Bundesamt für Strahlenschutz veröffentlichten diagnostischen Referenzwerte in der Röntgendiagnostik und in der Nuklearmedizin,
- die Überprüfung der Unterlagen der strahlentherapeutischen Vorrichtungen mit Planungs- und Lokalisationssystemen und Dosierungsverfahren sowie der nuklearmedizinischen Vorrichtungen und Verfahren, ob sie unter Berücksichtigung des Standes der Technik dem erforderlichen Qualitätsstandard entsprechen,
- die Unterbreitung von Verbesserungsvorschlägen an den Strahlenschutzverantwortlichen bzw. -beauftragten zur Optimierung der medizinischen Strahlenanwendung und die Überprüfung der Umsetzung dieser Vorschläge.
Rechtsgrundlagen
Das Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) hat auf der Basis von § 128 der StrlSchV mit der „Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf Grund des Projekts ‚Verwaltung 21‘ im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz“ vom 2. August 2005 die Trägerschaft der Ärztlichen Stellen in Bayern geregelt. Demnach ist die Bayerische Landesärztekammer Träger einer „Ärztlichen Stelle gemäß § 128 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)“. Aufsichtsbehörde ist das StMUV.
Dies Ärztliche Stelle gliedert sich entsprechend ihrer Zuständigkeit wie folgt auf:
- Ärztliche Stelle nach § 128 StrlSchV Röntgendiagnostik zuständig für alle Betreiber einer Röntgendiagnostik-Einrichtung in Bayern mit Ausnahme der niedergelassenen Vertragsärzte (Zuständigkeit der Ärztlichen Stelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung) und der Zahnärzte (Zuständigkeit der Zahnärztlichen Stelle bei der Zahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung)
- Ärztliche Stelle nach § 128 StrlSchV Osteodensitometrie zuständig für alle Betreiber einer Osteodensitometrie Einrichtung in Bayern mit Ausnahme der niedergelassenen Vertragsärzte (Zuständigkeit der Ärztlichen Stelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung)
- Ärztliche Stelle nach § 128 StrlSchV Teleradiologie zuständig für alle Betreiber einer teleradiologisch betreuten Einrichtung
- Ärztliche Stelle nach § 128 StrlSchV Nuklearmedizin zuständig für alle Betreiber einer nuklearmedizinischen Einrichtung in Bayern
- Ärztliche Stelle nach § 128 StrlSchV Strahlentherapie zuständig für alle Betreiber einer Strahlentherapie-Einrichtung in Bayern
Diesen unterschiedlichen Zuständigkeiten entsprechend, wurden personell wie sachlich getrennte fachliche Leitungen berufen, die von ca. 150 weiteren Fachärzten und Medizinphysik-Experten bei der Überprüfung der eingereichten Unterlagen und bei der Durchführung der Audits unterstützt werden.
Die ärztliche Stelle hat hierbei die Aufgabe, die Qualität bei der Anwendung ionisierender Strahlung und radioaktiver Stoffe am Menschen im Hinblick auf die Optimierung der Strahlenanwendung zu prüfen und Vorschläge zu unterbreiten, wie dieses Ziel erreicht werden kann.
Die ärztliche Stelle bewertet die eingereichten Unterlagen nach einer Vier-Stufen-Skala, die auf Beschluss des „Zentralen Erfahrungsaustausches Ärztlicher Stellen“ bundesweit festgelegt wurden:
Stufe 1: keine Beanstandung
Stufe 2: geringe Beanstandungen
Stufe 3: erhebliche Beanstandungen
Stufe 4: schwerwiegende Beanstandungen
Die ärztliche Stelle bewertet für die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden radiologisch, osteodensitometrisch, teleradiologisch, nuklearmedizinisch bzw. strahlentherapeutisch tätigen Institute sowohl die Aufzeichnungen zur physikalisch-technischen Qualitätssicherung der eingesetzten Geräte als auch patientenbezogene Aufzeichnungen, wozu insbesondere die rechtfertigende Indikation, die Aufnahmen, die diagnostischen Referenzwerte und der Befundbericht ausgewählter Patienten gehören. Dazu werden alle ein bis drei Jahre im Rahmen einer Regelanforderung von jedem in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen ärztlichen Stelle fallenden Strahlenschutzverantwortlichen/Strahlenschutzbeauftragten entsprechende Unterlagen angefordert und beurteilt; das Ergebnis wird dem jeweiligen Betreiber in einem schriftlichen Prüfbericht mitgeteilt. Falls während einer vorangegangenen Überprüfung Mängel bei den Aufzeichnungen zur physikalisch-technischen Qualitätssicherung und/oder bei den patientenbezogenen Aufzeichnungen/Aufnahmen zu einer oder zu mehreren Untersuchungs- bzw. Behandlungsmethoden festgestellt wurden, so erfolgt in Abhängigkeit von Anzahl und Schwere der bei der vorangegangenen Regel- oder Zusatzanforderung festgestellten Mängel innerhalb von drei bzw. sechs Monaten eine Zusatzanforderung/Zwischenprüfung der entsprechenden Aufzeichnungen.
Verordnungen
Das neue Strahlenschutzgesetz ist zeitgleich mit konkretisierenden Regelungen der neuen Strahlenschutzverordnung am 31. Dezember 2018 in Kraft getreten. Seit 31. Dezember 2018 gilt die neue Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzes vom 29. November 2018, die am 5. Dezember 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
IAEA Radiation Protection of Patients (RPOP)
Diese Internetseite informiert über die sichere Anwendung ionisierender Strahlung in der Medizin.
Auf dieser Seite
Ihre Ansprechpartner
Richtlinien
Röntgendiagnostik
Zuständigkeit:
Die ärztliche Stelle nimmt ihre Aufgaben wahr für:
- alle Betreiber einer Röntgendiagnostik-Einrichtung in Bayern mit Ausnahme der niedergelassenen Vertragsärzte (Zuständigkeit der Ärztlichen Stelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung) und der Zahnärzte (Zuständigkeit der Zahnärztlichen Stelle bei der Zahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung).
- Betreiber medizinischer Röntgendiagnostikeinrichtungen, soweit sie Röntgendiagnostikeinrichtungen einem anderen Nutzer (Strahlenschutzbeauftragten) zur medizinischen Diagnostik ausschließlich außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung zur Verfügung stellen, bezüglich dessen Tätigkeit
Mitglieder der Fachlichen Leitung:
Vorsitzender
Prof. Dr. Dr. med. Reinhard Loose, FA für Radiologie, ehem. Klinikum Nürnberg Nord
Stellv. Vorsitzende
Dr. med. Robert Kierse, FA für Diagnostische Radiologie, Klinikum Neuperlach, München
Prof. Dr. med. Dierk Vorwerk, FA für Diagnostische Radiologie, Chefarzt Klinikum Ingolstadt
Medizinphysik-Experte
Dipl.-Phys. Gebhard Östreicher, Medizinphysik-Experte, Universitätsklinikum Augsburg
Funktionelle Vertretung Medizinphysik
Dr. rer. biol. hum. Josefin Ammon, Medizinphysik-Expertin, Klinikum Nürnberg
Verbot externe Datenträger
Aus Gründen der IT-Sicherheit hat die BLÄK die Nutzung von externen Datenträgern innerhalb der Organisation ab 01.01.2024 untersagt.
Aus diesem Grund ist es ab sofort nicht mehr möglich, die erforderlichen Prüfungsunterlagen mittels externer Datenträger (USB-Stick, CD-ROM etc.) einzureichen.
Daher müssen die Unterlagen bei der ärztlichen Stelle Röntgendiagnostik über den bekannten digitalen Datenupload eingereicht werden.
Nach Erhalt Ihrer Anforderung zur QS nutzen Sie bitte diesen Link:
ashvins.blaek.de/MCConnectEssentialDownloader
Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen gerne der Bereich Recht der Bayerischen
Landesärztekammer zur Verfügung.
Digitaler Daten-Upload
(Start Januar 2022)
Die Unterlagen für die Qualitätssicherung der ärztlichen Stelle senden Sie über einen digitalen Datenupload von DICOM Bilddaten und Begleitdokumenten ein. Dadurch werden umfangreiche Postsendungen in beide Richtungen vermieden.
Es handelt sich um eine Gratis-Software – „Ashvins Connect Client“ – die lediglich eine einfache Installation auf Ihren Computersystemen benötigt.
Hierzu laden Sie bitte die Softwareanwendung von folgendem Link herunter:
ashvins.blaek.de/MCConnectEssentialDownloader
Ein ausführliches Benutzerhandbuch des digitalen Datenuploads finden Sie im „Ashvins Connect Client“ unter dem Fragezeichen auf der rechten oberen Seite sowie im Installationspaket.
Bei Rückfragen zum digitalen Datenupload:
upload-aerztliche-stellen@blaek.de
Fragen und Antworten zum Digitalen Daten-Upload
Mein Ashvins-Client reagiert nicht mehr / oder hängt sich immer wieder auf.
Sollten Sie Probleme mit der Connect Client Software haben, kann es in vielen Fällen bereits helfen, wenn Sie den Client erneut herunterladen und entpacken. Besuchen Sie hierzu die Seite https://ashvins.blaek.de/MCConnectEssentialDownloader/ um die aktuellste Version des Connect Clients herunterzuladen.
Die Dosiswerte im Formular weichen von den Dosiswerten im Patientenprotokoll bei CT-Untersuchungen ab. Warum erscheint diese Meldung?
Für jede Untersuchung werden Formulare generiert und automatisch vorausgefüllt. Dies geschieht basierend auf den Informationen aus den DICOM-Daten. Ist in einer Untersuchung ein DICOM Radiation Dose Structured Report (RDSR) enthalten, werden die Dosisdaten direkt daraus übernommen. Wenn kein DICOM Radiation Dose Structured Report (RDSR) vorhanden ist, wird die Dosis basierend auf allen verfügbaren Bildern berechnet. Fehlen Bilddaten, weil sie nicht hochgeladen wurden oder weil sie grundsätzlich wegen z.B. des sogenannten Overranging nicht generiert wurden, kann es zu Abweichungen zwischen der berechneten Dosisangabe und dem Patientenprotokoll kommen. Diese Abweichung ist für die Prüfung durch die ärztliche Stelle nicht relevant.
Warum weicht die Anzahl der hochgeladenen Bilder + Dokumente von der angezeigten Anzahl in unserem Pacs ab?
Die Übersichten im final report zeigen auf, welche und wie viele Daten Sie hochgeladen haben, inklusive der dazugehörigen Dokumente (Befunde), die zu den Untersuchungen hochgeladen wurden.
Zu jeder hochgeladenen Untersuchung wird das automatisch erzeugte und von Ihnen digital ausgefüllte Formular beigelegt. Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Bilder alle DICOM-Objekte beinhaltet, die hochgeladen wurden, die aber ggf. nicht zwingend für die Prüfung relevant sind, wie z. B. in der Untersuchung enthaltene Befunde oder spezielle DICOM-Serien wie DICOM Presentation States oder DICOM Radiation Dose Structured Report (RDSR).
Ich habe das Protokoll meiner hochgeladenen Daten nicht mehr, kann ich dieses noch einmal abspeichern?
Wenn Sie Daten an die ärztliche Stelle übertragen, erhalten Sie ein PDF-Dokument mit einer Auflistung aller hochgeladenen Unterlagen. Wenn Sie dieses Dokument nicht abspeichern oder Ihre abgespeicherte Datei nicht mehr auffinden können, finden Sie eine Kopie der PDF-Datei auch im Anwendungsordner des Connect Clients unter „Logfiles“. Eine Kopie der Datei wird auch immer auf den Systemen der ärztlichen Stelle hinterlegt.
Ich habe Probleme dabei, große Datenmengen hochzuladen, was kann ich dagegen tun?
Wenn Sie große Datenmengen hochladen möchten, gibt es einige Sachen zu beachten. Damit die Übertragung einwandfrei funktioniert, sollten Sie sicherstellen, dass Sie über eine stabile Internetverbindung verfügen. Neben der Stabilität ist auch die Geschwindigkeit ihrer Verbindung relevant. Beim Hochladen von Bilddaten ist die Upload Geschwindigkeit maßgebend. Diese kann oft stark von der üblicherweise höheren Geschwindigkeit des Downloads abweichen. Ein weiterer Punkt, welchen es zu beachten gibt, ist der Arbeitsspeicher Ihres PCs. Wenn Sie mithilfe des Connect Clients Daten hochladen, müssen diese vor dem Upload von der Software verarbeitet werden. Dabei werden sie im Arbeitsspeicher zwischengespeichert. Ist der Datensatz größer als der freie Arbeitsspeicher, kann es zu Problemen kommen.
Um Probleme zu vermeiden, ist es empfehlenswert große Datenmengen nicht am Stück, sondern gestaffelt hochzuladen.
Wie kann ich Verbindungsprobleme des Connect Clients beheben?
Wenn Sie Verbindungsprobleme mit dem Connect Client haben, kann dies verschiedene Ursachen haben. Der Ashvins Connect Client kommuniziert ausschließlich über gesicherte https Verbindungen. Das ist dieselbe Technologie, welche für die meisten aktuellen Websites genutzt wird. Möglicherweise müssen in dem Netzwerk Ihres Hauses bestimmte Freigaben erfolgen, damit Sie den Client nutzen können.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Dokument „Installationsanleitung für Anwender und IT“. Ebenfalls kann sich ein Blick in die Logfiles der Anwendung lohnen. Dort werden alle fehlerhaften Verbindungen notiert. Sie finden die Logfiles im Ordner der Anwendung unter dem Ordner „Logfiles“.
Es wird immer nur ein Patient hochgeladen, wenn ich Bilder von einem Datenträger mit mehreren Patienten importiere. Wie kann ich alle Patienten hochladen?
Wenn Sie den „Importieren“ Button drücken und Ihr gewünschtes Verzeichnis auswählen, erscheint nach einer kurzen Ladezeit eine Übersicht aller Patienten, die sich in diesem Verzeichnis befinden. Standardmäßig ist nur der erste Eintrag ausgewählt.
Wenn Sie mehrere Patienten hochladen möchten, können Sie diese folgendermaßen auswählen: Halten Sie die „Strg“ Taste auf Ihrer Tastatur gedrückt → Wählen Sie mit Ihrer Maus alle gewünschten Patienten oder Untersuchungen aus. Sie können ausgewählte Einträge auf dieselbe Weise auch aus Ihrer Auswahl entfernen. Wenn Sie alle Einträge der Liste auswählen möchten, gehen Sie wie folgt vor: Drücken und halten Sie die „Strg“ Taste auf Ihrer Tastatur → Drücken Sie nun die Taste „A“ auf Ihrer Tastatur. (A = Alle)
Achtung: Wählen Sie nur Daten aus, welche Sie an die ärztliche Stelle übermitteln möchten!
Gut zu wissen: Auf Tastaturen mit englischem Layout ist die Taste „Strg“ oft als „Ctrl“ bezeichnet. (Strg = Steuerung, Ctrl = Control)
Der Upload-Fortschritt des Clients bleibt bei 100% stehen. Funktioniert die Software ordnungsgemäß?
Wenn Sie DICOM Daten hochladen, können Sie im unteren Teil des Fensters einen Fortschrittsbalken sehen. Sobald dieser Fortschrittsbalken 100% erreicht hat, hat der Server alle Daten erfolgreich erhalten. Nachdem der Server die Dateien erhalten hat, findet eine Prüfung der Daten statt, aus diesem Grund kann es einen kurzen Moment dauern, bis Ihnen die Daten im Client angezeigt werden. Der Fortschrittsbalken verbleibt bis zum Schließen der Software auf 100% stehen.
Gut zu wissen: Sollte der Upload von bestimmten Dateien nicht möglich sein, erhalten Sie eine entsprechende Fehlermeldung.
Einige Dateien könnten auch nach dem Upload von der BLÄK verworfen werden, wenn diese nicht unterstützt werden. Verworfene Dateien werden nach dem Upload nicht in Ihrer Übersicht angezeigt.
Ich übertrage große Daten von meinem PACS via DICOM Schnittstelle an den Client; die Übertragung bricht nach einiger Zeit ab. Wie muss ich vorgehen?
Beachten Sie, dass es sich bei dem Connect Client um eine kleine, portable Anwendung handelt und deshalb kein voll ausgestatteter DICOM Server mitgeliefert werden kann. Daten, welche via DICOM Schnittstelle gesendet werden, müssen daher aus technischen Gründen im Arbeitsspeicher des Computers zwischengespeichert werden. Bei einer Übertragung von sehr großen Daten (etwa CT Untersuchungen) kann es vorkommen, dass der Arbeitsspeicher des Systems nicht ausreicht. In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten weiter vorzugehen:
- Senden Sie nicht die gesamte Untersuchung auf einmal, sondern senden Sie mehrere kleinere Teile der Untersuchung und geben Sie dem Client dazwischen Zeit die Daten zu verschlüsseln und hochzuladen.
- Exportieren Sie die DICOM Daten aus Ihrem PACS und nutzen Sie die „importieren“ Funktion am Connect Client, um die Daten hochzuladen.
Gut zu wissen: Über den Windows Task Manager können Sie die aktuelle Nutzung des Arbeitsspeichers überwachen.
Ich habe DICOM Dateien importiert, jedoch startet der Upload nicht. Der Fortschrittsbalken bewegt sich nicht. Was kann ich tun?
Wenn Sie DICOM Dateien in den Connect Client laden, werden diese zuerst lokal zwischengespeichert, anschließend bekommt der Client vom Server einen Schlüssel, mit dem er die Dateien verschlüsselt. Sobald die Verschlüsselung abgeschlossen ist, werden die Dateien hochgeladen. Je nach Größe der verwendeten Daten und Leistung Ihres Computers kann die Verschlüsselung der Daten einen Moment dauern. In diesem Fall müssen Sie nur ein wenig warten; der Upload sollte bald beginnen.
Gut zu wissen: Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre Dateien gerade verschlüsselt werden, können Sie dies einfach prüfen, indem Sie in ein Verzeichnis des Connect Clients schauen: " \MCAshvinsConnectEssentialClient\MCConnectEssentialClient\\Encrypt "
Hier können Sie die verschlüsselten Daten sehen, welche im Anschluss zum Server gesendet werden.
Ich habe Bilder "importiert", der Fortschrittsbalken zeigt 100%, doch nun passiert nichts mehr. Was kann ich tun?
Wenn Sie keine Fehlermeldung erhalten haben, ist alles in Ordnung.
Wenn Ihre Daten hochgeladen wurden, werden diese vom Server überprüft und zugeordnet. Dieser Vorgang kann je nach Größe der Bilddaten einen Augenblick dauern. Möglicherweise hat sich Ihre Anzeige auch noch nicht aktualisiert, drücken Sie einfach den „Refresh Button“ (zwei in einem Kreis angeordnete Pfeile) um Ihre Ansicht zu aktualisieren. Werden Ihnen nach etwa 5 Minuten noch immer keine Daten in der Übersicht angezeigt, wurden Ihre Daten möglicherweise vom Server verworfen. In diesem Fall können Sie einen Blick in das Benutzerhandbuch werfen. Hier werden die unterstützten Modalitätstypen aufgelistet.
Gut zu wissen: Bei einigen älteren Geräten, werden Konstanzprüfungen als Modalitätstyp „OT“ gespeichert. Dieser Modalitätstyp wird nicht unterstützt und vom Server verworfen, da hier einige relevante DICOM-Tags nicht übergeben werden.
Es werden nicht alle hochgeladenen DICOM Dateien in der Übersicht des Connect Clients angezeigt. Wo finde ich sie?
Wenn Sie DICOM Daten hochladen, werden diese nach Modalitätstyp sortiert. Am linken Rand der Anwendung können Sie alle Modalitätstypen sehen, welche Sie hochgeladen haben. Durch einen Klick auf das entsprechende Ordnersymbol können Sie diesen Modalitätstyp ein- oder ausblenden.
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Modalitätstypen unterstützt werden und die Bilder ggf. verworfen werden. Dies trifft beispielsweise auf Bilder mit dem Modalitätskürzel „OT“ zu. Weitere Informationen zu den unterstützten Modalitätstypen finden Sie im Benutzerhandbuch.
Gut zu wissen: Wenn Sie Daten via Connect Client hochladen, werden diese sofort geprüft. Fehlerhafte Bilder werden verworfen, ebenso wie bereits vorhandene Bilder. Daten, welche nicht dem DICOM Standard entsprechen, können, je nach Abweichung vom Standard, ebenfalls verworfen werden.
Kann ich allgemeine Dokumente nach dem Upload noch einmal prüfen?
Wenn Sie das „Allgemeine Dokumente“ Menü öffnen, sehen Sie weiter unten eine Übersicht aller Dokumente, welche Sie bereits hochgeladen haben. Über das Papierkorb-Symbol können Sie einzelne Dokumente wieder löschen.
Eine Anzeige der hochgeladenen Dokumente ist derzeit nicht möglich, da es sich bei den Dokumenten um eine Vielzahl von verschiedenen Dateitypen handeln kann. (Word, Excel, PDF, etc)
Wo lade ich die Konstanzprüfungsunterlagen hoch?
Bitte verwenden Sie hierzu das Feld „Allgemeine Dokumente hochladen“.
Ich verstehe die Bezeichnung der hochgeladenen Elemente in der Auflistung zu „Allgemeine Dokumente“ nicht. Was bedeuten die Abkürzungen?
ÄM = Änderungsmeldung der Geräte
AP = Abnahme – Protokoll
SVP = Sachverständigenprotokoll
KP = Konstanzprüfung – Protokoll
BES = Bildempfänger – Protokoll
BWG = Bildwiedergabe (Monitor) – Protokoll
TAP = Teilabnahme – Protokoll
WU = Weitere Unterlagen 2
AA = Allgemeines Anschreiben
BD = Betreiberdaten
BFS = DRW-Tabelle für BfS (Bundesamt für Strahlenschutz)
Ich möchte „Allgemeine Dokumente“ (Konstanzprüfungsunterlagen, DRW) hochladen. Kann auch eine andere Gerätenummer als die Röntgenstrahler-Nummer angeben werden?
Bitte geben Sie in diesem Feld die Nummer an, über welche die interne Kennzeichnung erfolgt z. B. betreibereigene ID oder Ähnliches.
Im auszufüllenden Formular zu den Aufnahmen wird die Eingabe der Fragestellung bzw. rechtfertigende Indikation nicht angenommen. Was mache ich falsch?
Die Angabe muss aus mindestens zwölf Zeichen bestehen.
Ich möchte nur Dokumente und keine DICOM Bilder zur Landesärztekammer übertragen, ist das möglich?
Wenn Sie Dokumente über die Funktion „Allgemeine Dokumente hochladen“ im Ashvins Connect Client hochladen möchten, ist es aktuell nötig, dass Sie ebenfalls mindestens ein DICOM Bild hochladen. Falls Sie nur Dokumente übertragen möchten, können Sie also beispielsweise ein Testbild nutzen. Es ist nicht nötig für jedes Dokument eine DICOM Datei hochzuladen. Sobald sich ein DICOM Bild in Ihrer Übersicht befindet, können Sie unbegrenzt viele „allgemeine Dokumente“ hochladen und absenden.
Kann ich den Ashvins Connect Essential Client auch unter MacOS oder Linux nutzen?
Derzeit gibt es leider keine Möglichkeit den Connect Client nativ mit MacOS oder Linux zu nutzen. Um eine bestmögliche Benutzererfahrung sowie einfache Wartbarkeit bieten zu können, bedient sich die Anwendung verschiedener Technologien des Microsoft Windows Betriebssystems. Eine simple Portierung auf ein anderes Betriebssystem ist nicht möglich, da die benötigten Ressourcen unter anderen Systemen nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Dieser Weg wurde aufgrund der besonders hohen Verbreitung von Microsoft Windows im medizinischen Bereich gewählt.
Wenn Sie auf Betriebssysteme wie MacOS oder Linux angewiesen sind, haben Sie beispielsweise die Möglichkeit, Windows innerhalb von MacOS oder Linux über sogenannte „virtuelle Maschinen“ auszuführen. Dies ermöglicht Ihnen das Ausführen von Windows Software, während Ihr eigentliches MacOS oder Linux System unberührt bleibt. MacOS und Linux bieten hier verschiedene Softwarelösungen an, welche oft auch ohne zusätzliche Kosten nutzbar sind.
Wenn ich ein allgemeines Dokument (PDF, Word, Excel etc.) hochladen möchte, erscheint es nicht in meiner Dokumentenliste. Was muss ich beachten?
Wenn Sie ein allgemeines Dokument hochladen möchten, der Upload aber nicht erfolgreich ist, kann dies zwei Gründe haben.
- Das Dokument hat keinen Inhalt. Wenn Sie ein Dokument ohne Inhalt hochladen, beispielsweise ein leeres Word Dokument, wird dieses abgelehnt.
- Sie verwenden Sonderzeichen im Feld „Gerätename“ und „Nr. Röntgenstrahler“. Wenn Sie zu einem allgemeinen Dokument die beiden zusätzlichen Felder ausfüllen, müssen Sonderzeichen entfernt werden. Sie können also statt „20/06/2022“ zum Beispiel „20 06 2022“ schreiben. Leerzeichen und Umlaute sind erlaubt.
Kann die Client Software (Ashvins Connect Essential Client) auch in einer Citrix Umgebung verwendet werden?
Die Verwendung der Clientsoftware ist unter einer Citrix-Umgebung generell möglich. Bitte beachten Sie, dass die Software auf einem System nicht mehrfach ausgeführt werden kann.
Wenn Sie DICOM-Daten über eine Schnittstelle an den Client senden möchten, müssen Sie hierfür gegebenenfalls die IP-Adresse des Citrix-Servers verwenden und entsprechende Portfreigaben einrichten. Die benötigten Informationen zur Einrichtung einer DICOM-Schnittstelle finden Sie nach der Anmeldung in der Software sowie im Benutzerhandbuch.
Links zu Leitlinien und Empfehlungen
BÄK – Leitlinie Rö.Diagn.
BÄK – Leitlinie CT
Richtlinie Qualitätssicherung nach Röntgenverordnung (28.08.2024)
Ihre Ansprechpartner
Informationen / Erhebungsbögen / Formulare
Excel-Formblätter zur DRW-Erfassung
Konstanzprüfungsformulare
Osteodensitometrie
Zuständigkeit:
für alle Betreiber einer Knochendichtemesseinrichtung in Bayern mit Ausnahme der niedergelassenen Vertragsärzte (Zuständigkeit der Ärztlichen Stelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung), die eine Genehmigung zur Abrechnung vertragsärztlicher Knochendichtemessungen besitzen.
Mitglieder der Fachlichen Leitung:
Vorsitzender
Prof. Dr. Dr. Reinhard Loose, Facharzt für Radiologie, ehem. Klinikum Nürnberg Nord
Stellvertretender Vorsitzender
Prof. Dr. med. Peter Franz Schneider, FA für Nuklearmedizin, ehem. Univ. Klinikum Würzburg
Qualitätssicherung von Knochendichtemesseinrichtungen
Die Ärztliche Stelle Osteodensitometrie bei der BLÄK ist zuständig für die Überprüfungen aller Knochendichtemesseinrichtungen, die außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung betrieben werden. Vertragsärztlich genutzte Geräte werden von der Ärztlichen Stelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns überprüft.
Gegenstand der Überprüfung ist einerseits die physikalisch-technische Qualitätssicherung dieser Geräte und andererseits die Indikationsstellung und die patientenbezogene Bewertung der Messergebnisse. Gemäß Strahlenschutzverordnung findet diese Qualitätssicherung im 2-Jahresrythmus statt.
Zur Vorbereitung auf eine Überprüfung finden Sie auf dieser Seite Dokumente zum Download. Auf der Basis dieser Dokumente beurteilt die ärztliche Stelle die eingereichten Unterlagen.
Bei Fragen und Hinweisen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiterinnen.
Verbot externe Datenträger
Aus Gründen der IT-Sicherheit hat die BLÄK die Nutzung von externen Datenträgern innerhalb der Organisation ab 01.01.2024 untersagt. Dieses Verbot gilt somit auch für die Ärztliche Stelle nach Strahlenschutzverordnung.
Aus diesem Grund ist es ab sofort nicht mehr möglich, die erforderlichen Prüfungsunterlagen mittels externer Datenträger (USB-Stick, CD-ROM etc.) einzureichen.
Daher müssen die Unterlagen bei der ärztlichen Stelle Osteodensitometrie über den verschlüsselten Weg via Cryptshare eingereicht werden.
Bitte nutzen Sie hierzu folgenden Link: austausch.blaek.de/Start
Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen gerne der Bereich Recht der Bayerischen Landesärztekammer, für Unterstützung zur Einreichung der Unterlagen via Cryptshare die Ärztliche Stelle zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner
Teleradiologie
Zuständigkeit:
für alle Betreiber einer teleradiologisch betreuten Einrichtung in Bayern.
Mitglieder der Fachlichen Leitung:
Vorsitzender
Prof. Dr. Dr. Reinhard Loose, Facharzt für Radiologie, ehem. Klinikum Nürnberg Nord
Stellv. Vorsitzender
Dr. Matthias Matzko, Facharzt für Diagnostische Radiologie, Helios-Amper-Klinikum Dachau
Prof. Dr. med. Dierk Vorwerk, FA für Diagnostische Radiologie, Chefarzt Klinikum Ingolstadt
Medizinphysik-Experte
Dipl.-Phys. Gebhard Östreicher, Medizinphysik-Experte, Universitätsklinikum Augsburg
Funktionelle Vertretung Medizinphysik
Dr. rer. biol. hum. Josefine Ammon, Medizinphysik-Expertin, Klinikum Nürnberg Nord
Verbot externe Datenträger
Aus Gründen der IT-Sicherheit hat die BLÄK die Nutzung von externen Datenträgern innerhalb der Organisation ab 01.01.2024 untersagt.
Aus diesem Grund ist es ab sofort nicht mehr möglich, die erforderlichen Prüfungsunterlagen mittels externer Datenträger (USB-Stick, CD-ROM etc.) einzureichen.
Daher müssen die Unterlagen bei der ärztlichen Stelle Teleradiologie über den bekannten digitalen Datenupload eingereicht werden.
Nach Erhalt Ihrer Anforderung zur QS nutzen Sie bitte diesen Link:
ashvins.blaek.de/MCConnectEssentialDownloader
Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen gerne der Bereich Recht der Bayerischen
Landesärztekammer zur Verfügung.
Digitaler Daten-Upload
(Start Januar 2022)
Die Unterlagen für die Qualitätssicherung der ärztlichen Stelle senden Sie über einen digitalen Datenupload von DICOM Bilddaten und Begleitdokumenten ein. Dadurch werden umfangreiche Postsendungen in beide Richtungen vermieden.
Es handelt sich um eine Gratis-Software – „Ashvins Connect Client“ – die lediglich eine einfache Installation auf Ihren Computersystemen benötigt.
Hierzu laden Sie bitte die Softwareanwendung von folgendem Link herunter:
ashvins.blaek.de/MCConnectEssentialDownloader
Ein ausführliches Benutzerhandbuch des digitalen Datenuploads finden Sie im „Ashvins Connect Client“ unter dem Fragezeichen auf der rechten oberen Seite sowie im Installationspaket.
Bei Rückfragen zum digitalen Datenupload:
upload-aerztliche-stellen@blaek.de
Fragen und Antworten zum digitalen Daten-Upload finden Sie unter: „Röntgendiagnostik“
Ihre Ansprechpartner
Anforderungsunterlagen
Gebühren Qualitätssicherung
Nuklearmedizin
Zuständigkeit:
für alle Betreiber einer nuklearmedizinischen Einrichtung in Bayern.
Mitglieder der Fachlichen Leitung:
Vorsitzender
Prof. Dr. med. Michael Cordes, Facharzt für Nuklearmedizin und Radiologie, ehem. Radiologisch-Nuklearmedizinisches Zentrum (RNZ), Nürnberg
Stellv. Vorsitzender
Professor Dr. med. Everhard van de Flierdt, Facharzt für Nuklearmedizin, Gemeinschaftspraxis für Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie, München
Medizinphysik-Experte
Prof. Dr. Ralf Ringler, Medizinische Physik und Medizintechnik, Technische Hochschule Weiden
Funktionelle Vertretung Medizinphysik
Dr. rer. nat. Christian Zach, Medizinphysik, LMU München
Verbot externe Datenträger
Aus Gründen der IT-Sicherheit hat die BLÄK die Nutzung von externen Datenträgern innerhalb der Organisation ab 01.01.2024 untersagt.
Aus diesem Grund ist es ab sofort nicht mehr möglich, die erforderlichen Prüfungsunterlagen mittels externer Datenträger (USB-Stick, CD-ROM etc.) einzureichen.
Daher müssen die Unterlagen bei der ärztlichen Stelle Nuklearmedizin über den verschlüsselten Weg via „Cryptshare“ eingereicht werden.
Nach Erhalt Ihrer Anforderung zur QS nutzen Sie bitte diesen Link:
austausch.blaek.de/Start
Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen gerne der Bereich Recht der Bayerischen
Landesärztekammer zur Verfügung.
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Anforderungsunterlagen
Qualitätssicherung Strahlenschutz
Radiopharmazie
Dokumentation
Qualitätssicherung Strahlenschutz
Strahlentherapie
Zuständigkeit:
für alle Betreiber einer Strahlentherapie-Einrichtung in Bayern.
Mitglieder der Fachlichen Leitung:
Vorsitzender
Professor Dr. med. Ludwig Keilholz, Chefarzt a.D. der Klinik für Strahlentherapie am Klinikum Bayreuth
Stellvertretender Vorsitzender
Professor Dr. med. Oliver Ott, Oberarzt der Strahlenklinik des Uniklinikums Erlangen
Medizinphysik-Experte
Dr. rer. nat. Mark Rickhey, Strahlentherapie Nymphenburg + Fürstenfeldbruck
Meldungen vom Landesamt für Umwelt
Verbot externe Datenträger
Aus Gründen der IT-Sicherheit hat die BLÄK die Nutzung von externen Datenträgern innerhalb der Organisation ab 01.01.2024 untersagt.
Aus diesem Grund ist es ab sofort nicht mehr möglich, die erforderlichen Prüfungsunterlagen mittels externer Datenträger (USB-Stick, CD-ROM etc.) einzureichen.
Daher müssen die Unterlagen bei der ärztlichen Stelle Strahlentherapie und Röntgentherapie über den bekannten digitalen Datenupload eingereicht werden.
Nach Erhalt Ihrer Anforderung zur QS nutzen Sie bitte diesen Link:
ashvins.blaek.de/MCConnectEssentialDownloader
Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen gerne der Bereich Recht der Bayerischen
Landesärztekammer zur Verfügung.
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INTERNER HINWEIS:
Wieso gibt es hier keine Bearbeiter*innen für Konstanzprüfung?